Inhaltsverzeichnis
- Das sagt das Gesetz
- Wer ist rechtlich der Vater eines Kindes?
- Kann jeder vermeintliche Vater einen Vaterschaftstest verlangen?
- Was ist eine Scheinvaterschaft?
- Dürfen heimliche Vaterschaftstests vor Gericht verwertet werden?
- Wie kann man Samenspender werden?
- Hat ein Kind das Recht, die Daten seines Vaters bei anonymer Samenspende zu erfahren?
- Kann der rechtliche Vater vom biologischen Vater Unterhalt verlangen?
- Darf ein Vater, der Unterhalt zahlen muss, Hausmann sein?
Das sagt das Gesetz
BGB
§ 1592 Vaterschaft
Vater eines Kindes ist der Mann,
1.
der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
2.
der die Vaterschaft anerkannt hat oder
3.
dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 182 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich festgestellt ist.
Häufige Fragen & Antworten
Wer ist rechtlich der Vater eines Kindes?
Rechtlich ist Vater derjenige, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist oder der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist. Dies muss nicht unbedingt auch der leibliche Vater sein. (von Rechtsanwalt Sascha Steidel)
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Kann jeder vermeintliche Vater einen Vaterschaftstest verlangen?
Nein. Gemäß § 1592 BGB wird rechtlicher Vater derjenige, der zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet ist. Dies gilt auch dann, wenn die Ehegatten beispielsweise getrennt leben. Es kommt für die rechtliche Vaterschaft also zunächst nicht darauf an, wer biologisch der Vater ist, sondern der Ehegatte gilt als Vater.
Es kann jedoch dann, unter gewissen Voraussetzungen (es gilt auch Fristen einzuhalten), ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren durchgeführt werden. Im Laufe eines solchen käme es in der Regel zur Überprüfung, wer der biologische Vater des Kindes ist und entsprechend würde auch die rechtliche Vaterschaft festgestellt werden.
Außenstehende können aber kein Vaterschaftsverfahren einleiten. Denn grundsätzlich ist der Familienfrieden zu schützen. Es soll also nicht jederzeit möglich sein, wenn die Familie selbst mit der Situation zufrieden ist, dass Aussenstehende in den Familienfrieden eingreifen und ein Vaterschaftsverfahren einleiten. (von Rechtsanwältin Julia Reubel)
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Was ist eine Scheinvaterschaft?
Bei der Scheinvaterschaft erkennt ein Vater eine Vaterschaft an, obwohl er weder der leibliche Vater ist noch zu dem Kind in einer sozial-familiären Beziehung steht. Konkret heißt das, dass Frauen ohne Chance auf ein Asyl- oder Aufenthaltsrecht in Deutschland ihr Kind zur Welt bringen und ein deutscher oder ein ausländischer Mann mit gesichertem Aufenthaltsstatus unmittelbar vor bzw. nach der Geburt die Vaterschaft anerkennt.
Mit der Anerkennung erwirbt das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Mütter erhalten gleichzeitig ein von dem Kind abgeleitetes Aufenthaltsrecht. Das Gleiche gilt für etwaige weitere Kinder, die nach Deutschland nachreisen bzw. hier verbleiben dürfen. Darüber hinaus erlangen alle Beteiligten einen Anspruch auf Sozialgeld.
Im Falle der Vaterschaftsanfechtung durch die Behörde ist vorrangig zu prüfen, inwieweit eine sozial-familiäre Beziehung vorliegt. Hat die Behörde die Vaterschaft wirksam angefochten, werden die Wirkungen der Vaterschaftsanerkennung rückwirkend beseitigt. Das heißt, der bisherige Vater ist rechtlich nicht mehr als Vater anzusehen. Das Kind verliert möglicherweise die mit der Vaterschaftsanerkennung erworbene deutsche Staatsangehörigkeit und die Mutter verliert ihr vom Status des Kindes abgeleitetes Aufenthaltsrecht. (von Rechtsanwältin Ariane Hansen)
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Dürfen heimliche Vaterschaftstests vor Gericht verwertet werden?
Nein. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass ein heimlich durchgeführter Gentest nicht vor Gericht verwertet werden darf (BVerfG, 1 BvR 421/05 vom 13.2.2007):
"Die heimliche Verschaffung von Genmaterial des Kindes und damit der unerlaubte Zugriff auf seine persönlichen Daten beeinträchtigt das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Kindes in erheblicher Weise und die Verwertung der daraus gewonnenen Erkenntnisse im gerichtlichen Verfahren bedeutet einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Kindes." (von Rechtsanwalt Klaus Wille)
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Wie kann man Samenspender werden?
Die Auswahl der Samenspender erfolgt durch ein differenziertes Bewerbungsverfahren. Die Spender müssen zumeist zwischen 18 - 40 Jahre alt sein. Bevorzugt werden Personen mit einer höheren Ausbildung oder Studenten. Zudem wird die familiäre Krankheitsgeschichte des Spenders insbesondere auf vorhandene Erbkrankheiten überprüft. Die Spenderdaten müssen nach einer Gesetzesänderung im Jahre 2007 für mindestens 30 Jahre aufbewahrt werden. Die Spende wird nach der Abgabe kältekonserviert und nochmals auf vorhandene Krankheiten untersucht. (von Rechtsanwältin Claudia Daniela Berger)
Hat ein Kind das Recht, die Daten seines Vaters bei anonymer Samenspende zu erfahren?
Mit Urteil des OLG Hamm vom 06.02.2013 wurde klargestellt, dass im Einzelfall das Recht des durch eine heterologe Insemination gezeugten Kindes auf Kenntnis seiner genetischen Abstammung höher gestellt sein kann als das Recht des Samenspenders an der Geheimhaltung der Spenderdaten. In einem solchen Fall kann das Kind von dem behandelnden Arzt Auskunft über seine genetische Abstammung verlangen.
Das grundrechtlich geschützte Recht des Kindes auf Kenntnis seiner genetischen Abstammung wird für die Entwicklung seiner Persönlichkeit als besonders bedeutsam eingestuft. Das Interesse des Samenspenders an der Aufrechterhaltung seiner Anonymität wird im Vergleich dazu als weniger schutzbedürftig angesehen. (von Rechtsanwältin Claudia Daniela Berger)
Kann der rechtliche Vater vom biologischen Vater Unterhalt verlangen?
Stellt sich durch eine Anfechtung oder ein Verfahren der Vaterschaftsfeststellung heraus, dass eine bisher gutgläubig von einem Mann angenommene Vaterschaft nicht vorliegt, so hat dies finanzielle Konsequenzen. Zum einen kann der "Scheinvater" von dem richtigen Vater ab rechtskräftiger gerichtlicher Feststellung den bisher bezahlten Kindesunterhalt rückwirkend erstattet verlangen, vgl. § 1600d Absatz 4 BGB. (von Rechtsanwalt Christoph Blaumer)
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Darf ein Vater, der Unterhalt zahlen muss, Hausmann sein?
Nach der "Hausmann-Rechtsprechung" des BGH kann ein wiederverheirateter Ehegatte im Einvernehmen mit seinem neuen Ehepartner zwar Haushaltsführung und Kinderbetreuung allein übernehmen, unterhaltsrechtlich entlastet die häusliche Tätigkeit den Unterhaltspflichtigen aber nur gegenüber den Mitgliedern seiner neuen Familie.
Der unterhaltspflichtige Vater kann also nur unter engen Voraussetzungen Hausmann sein, da seine geschiedene Frau und die bei ihr lebenden gemeinsamen Kinder unterhaltsrechtlich den selben Rang einnehmen wie das Kind aus der neuen Ehe.
Diese Rechtsprechung sei laut BGH auch auf nichteheliche Lebensverhältnisse anzuwenden. Auch in einem derartigen Fall sei es nicht gerechtfertigt, dass sich der Rollentausch zu Lasten der früheren Ehefrau und der aus dieser Ehe hervorgegangenen Kinder auswirkt.
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