Inhaltsverzeichnis
- Das sagt das Gesetz
- Was ist eine Vorsorgevollmacht?
- Was sind die Vorteile einer Vorsorgevollmacht?
- Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung?
- Wer kann eine Vorsorgevollmacht machen?
- Was ist typischerweise von einer Vorsorgevollmacht umfasst?
- Gibt es Formvorgaben für eine Vorsorgevollmacht?
- Gibt es ein Muster für eine Vorsorgevollmacht?
Das sagt das Gesetz
BGB
§ 164 Wirkung der Erklärung des Vertreters
(1) Eine Willenserklärung, die jemand innerhalb der ihm zustehenden Vertretungsmacht im Namen des Vertretenen abgibt, wirkt unmittelbar für und gegen den Vertretenen. Es macht keinen Unterschied, ob die Erklärung ausdrücklich im Namen des Vertretenen erfolgt oder ob die Umstände ergeben, dass sie in dessen Namen erfolgen soll.
(2) Tritt der Wille, in fremdem Namen zu handeln, nicht erkennbar hervor, so kommt der Mangel des Willens, im eigenen Namen zu handeln, nicht in Betracht.
(3) Die Vorschriften des Absatzes 1 finden entsprechende Anwendung, wenn eine gegenüber einem anderen abzugebende Willenserklärung dessen Vertreter gegenüber erfolgt.
§ 662 Vertragstypische Pflichten beim Auftrag
Durch die Annahme eines Auftrags verpflichtet sich der Beauftragte, ein ihm von dem Auftraggeber übertragenes Geschäft für diesen unentgeltlich zu besorgen.
Häufige Fragen & Antworten
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt nach deutschem Recht eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den zu erledigen. Der Vollmachtnehmer entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht auf persönlicher Seite ein unbedingtes und uneingeschränktes Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus. Die Rechtsgrundlage für das Handeln bzw. die rechtsgeschäftliche Vertretung aufgrund der Vollmacht begründet §§ 164 ff. BGB, das Verhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem ist rechtlich ein Auftrag nach §§ 662 ff. BGB. (von Rechtsanwalt Kevin Winkler)
Was sind die Vorteile einer Vorsorgevollmacht?
Ein besonderer Vorteil der Vorsorgevollmacht ist, dass eine rechtliche Betreuung durch sie weitgehend vermieden werden kann. In einer solchen Erklärung gibt die betroffene Person in gesunden Tagen für den Fall einer später eintretenden Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit einem anderen die Vollmacht, im Namen der betroffenen Person zu handeln. Nach § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB ist dann die Bestellung eines rechtlichen Betreuers auch bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen (§ 1896 Abs. 1 BGB) entbehrlich, wenn die Angelegenheiten des Betroffenen durch eine Vollmacht ebenso gut erledigt werden können. Aus verschiedenen Gründen ist hier neben der Schriftlichkeit zudem eine notarielle Beurkundung der Vollmacht angezeigt (s.u.).
Ein weiterer Vorteil der Vorsorgevollmacht besteht darin, dass der Bevollmächtigte sofort nach Kenntnis von einer eingetretenen Notsituation handeln kann und nicht erst eine gerichtliche Betreuerbestellung abwarten muss. Der Bevollmächtigte unterliegt auch nicht der Kontrolle des Betreuungsgerichtes bei der Vermögensverwaltung wie ein gerichtlich bestellter Betreuer. (von Rechtsanwalt Kevin Winkler)
Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung?
Eine Vorsorgevollmacht regelt die lebzeitige Vertretung in vermögensrechtlichen und persönlichen Angelegenheiten. Die Vorsorgevollmacht kann sich auf Verträge, Bankangelegenheiten, den Einzug in ein Pflegeheim oder andere Bereiche beziehen. Auch persönliche Wünsche können formuliert werden.
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Vorausverfügung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht mehr (wirksam) erklären kann. Diese bezieht sich auf medizinische Maßnahmen und steht meist im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen. Da die Patientenverfügung Fragen zur medizinischen Behandlung regelt, sollten man sich vor allem mit dem behandelten Arzt beraten. (von Rechtsanwältin Ulrike J. Schwerin)
Wer kann eine Vorsorgevollmacht machen?
Bei Errichtung einer Vorsorgevollmacht ist sowohl die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers als auch die der bevollmächtigten Person Voraussetzung für eine wirksame Bevollmächtigung. Nach § 104 BGB gelten Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres sowie Menschen, deren freie Willensbestimmung aufgrund einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit dauerhaft ausgeschlossen ist, als nicht geschäftsfähig.
Empfehlenswert – insbesondere, wenn Sie sich erst sehr spät für die Errichtung einer Vorsorgevollmacht entscheiden – ist es daher, dass Sie sich die Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorsorgevollmacht von Ihrem Hausarzt bescheinigen lassen. Dies erhöht erfahrungsgemäß die spätere Akzeptanz der Vollmacht. Dasselbe erreichen Sie durch eine notarielle Beurkundung der Vorsorgevollmacht, da Notare nur Erklärungen von geschäftsfähigen Personen beurkunden dürfen. (von Rechtsanwalt Christian Borsbach)
Was ist typischerweise von einer Vorsorgevollmacht umfasst?
Neben der Person, der Sie die Vollmacht erteilen wollen, müssen Sie bestimmen, ob es sich um eine Vollmacht für alle Lebensbereiche handeln soll oder ob nur bestimmte Lebensbereiche (Aufgabenbereiche) von der Vollmacht umfasst sein sollen.
Kern der Vorsorgevollmacht sind die Aufgabenbereiche der Vermögens- und der Personensorge. Der vermögensrechtliche Bereich regelt die Verwaltung Ihres gesamten beweglichen und unbeweglichen Vermögens. Bei Ausübung der Betreuung ist es möglich, dass Ihr Betreuer über Ansprüche und Rechte jedes Typs verfügt oder diese geltend machen muss. Die Notwendigkeit, Verbindlichkeiten in beliebiger Art und Höhe einzugehen, kann ebenfalls schnell entstehen. Mit der Bevollmächtigung in vermögensrechtlichen Angelegenheiten gestatten Sie Ihrer Vertrauensperson also, Erklärungen jeglicher Art, wie Einwilligungen, Anfechtungen, Kündigungen, Austritte, Rücktritte, Widerrufe, Verzichte usw. in Ihrem Namen abzugeben und für Sie entgegenzunehmen. Der Bevollmächtigte ist berechtigt, in Ihrem Namen Verträge zu beliebigen Bedingungen abzuschließen, zu mahnen, Fristen zu setzen, Anträge zu stellen und Sie als Kläger- oder Beklagtenpartei in allen Instanzen gerichtlich zu vertreten. Die Bevollmächtigung umfasst weiterhin auch die Vertretung und Antragstellung in Renten-, Versorgungs-, Beihilfe-, Steuer-, Pflegeversicherungs-, Versicherungs- und sonstigen Angelegenheiten.
(von Rechtsanwalt Christian Borsbach)
Gibt es Formvorgaben für eine Vorsorgevollmacht?
Es sollte die Schriftform gewählt werden. Hinsichtlich der Vorsorgevollmacht ist eine notarielle Beurkundung sinnvoll. Denn Banken verlangen oft eine notarielle beurkundete Vollmacht für einen umfassenden Zugriff auf die Konten. Außerdem stellt der Notar vor der Beurkundung die Geschäftsfähigkeit des Beteiligten fest, so dass bei späteren Zweifeln Dritte darauf verwiesen werden können. (von Rechtsanwalt Marc Melzer)
Gibt es ein Muster für eine Vorsorgevollmacht?
Mit dem interaktiven Generator von 123recht.de erhalten Sie Ihre individuelle Vorsorgevollmacht. Integriert ist noch noch eine Betreuungsverfügung, um einen gesetzlichen Betreuer ganz sicher auszuschließen.
Ihre Vorteile:
- Sie erhalten Ihre individuelle Vorsorgevollmacht basierend auf Ihren Anforderungen
- Hinweise, Hilfen und Tipps helfen Ihnen bei der wichtigen Entscheidungen
- Erstellen Sie gleichzeitig eine Betreuungsverfügung, um einen gesetzlichen Betreuer auszuschließen
- Mit Digitalem Nachlass und Totenfürsorge
- Sie können das Dokument herunterladen, ausdrucken und nachträglich ändern
- Ihre Daten werden vertraulich behandelt
- Von erfahrenen Rechtsanwälten erstellt und geprüft
- Sie können Ihre Vorsorgevollmacht bei Bedarf auch noch einmal von einem Anwalt prüfen lassen
Hier gelangen Sie zum interaktiven Muster für die Vorsorgevollmacht:
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