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Zaun

Rechtsberatung und Informationen zu Zaun und Nachbarschaftsrecht.

Nachbarschaftsrecht: Rechtliche Anforderungen zu Sichtschutz und Gartenzaun

Schon immer verwendete der Mensch Zäune oder andere Einfriedungen um von ihm gesetzte Grenzen kenntlich zu machen. Ein Zaun hat daher den Zweck einen befriedeten Besitz kenntlich zu machen. Andererseits ist der sin von Zäune aber auch, Menschen und/oder Tiere daran zu hindern, fremde Grundstücke zu betreten oder zu verlassen. Gerade im nachbarschaftlichen Verhältnis gibt es dabei so einiges zu beachten - und nicht selten gibt es wegen eines Sichtschutzes Streit. Wer ist für den Zaun verantwortlich, müssen Abstände beachtet werden. Auch gesetzliche Vorgaben gibt es dabei, z.B. im BGB oder in den Nachbarrechtsgesetzen der Länder.

Das sagt das Gesetz

§ 903 BGB Befugnisse des Eigentümers
Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. Der Eigentümer eines Tieres hat bei der Ausübung seiner Befugnisse die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere zu beachten.

§ 921 BGB Gemeinschaftliche Benutzung von Grenzanlagen
Werden zwei Grundstücke durch einen Zwischenraum, Rain, Winkel, einen Graben, eine Mauer, Hecke, Planke oder eine andere Einrichtung, die zum Vorteil beider Grundstücke dient, voneinander geschieden, so wird vermutet, dass die Eigentümer der Grundstücke zur Benutzung der Einrichtung gemeinschaftlich berechtigt seien, sofern nicht äußere Merkmale darauf hinweisen, dass die Einrichtung einem der Nachbarn allein gehört.


§ 922 BGB Art der Benutzung und Unterhaltung
Sind die Nachbarn zur Benutzung einer der in § 921 bezeichneten Einrichtungen gemeinschaftlich berechtigt, so kann jeder sie zu dem Zwecke, der sich aus ihrer Beschaffenheit ergibt, insoweit benutzen, als nicht die Mitbenutzung des anderen beeinträchtigt wird. Die Unterhaltungskosten sind von den Nachbarn zu gleichen Teilen zu tragen. Solange einer der Nachbarn an dem Fortbestand der Einrichtung ein Interesse hat, darf sie nicht ohne seine Zustimmung beseitigt oder geändert werden. Im Übrigen bestimmt sich das Rechtsverhältnis zwischen den Nachbarn nach den Vorschriften über die Gemeinschaft.


§

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586 BGB Vertragstypische Pflichten beim Landpachtvertrag
(1) Der Verpächter hat die Pachtsache dem Pächter in einem zu der vertragsmäßigen Nutzung geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Pachtzeit in diesem Zustand zu erhalten. Der Pächter hat jedoch die gewöhnlichen Ausbesserungen der Pachtsache, insbesondere die der Wohn- und Wirtschaftsgebäude, der Wege, Gräben, Dränungen und Einfriedigungen, auf seine Kosten durchzuführen. Er ist zur ordnungsmäßigen Bewirtschaftung der Pachtsache verpflichtet.
(2) Für die Haftung des Verpächters für Sach- und Rechtsmängel der Pachtsache sowie für die Rechte und Pflichten des Pächters wegen solcher Mängel gelten die Vorschriften des § 536 Abs. 1 bis 3 und der §§ 536a bis 536d entsprechend.

Häufige Fragen & Antworten

Oft liest man bei Zäunen den Begriff Einfriedung, was ist das?

Unter einer Einfriedung – in manchen Bundesländern auch Einfriedigung genannt – versteht man eine Anlage, die ein Grundstück vollständig oder teilweise umschließt und nach außen abschirmt, um unbefugtes Eindringen oder Entfernen von Menschen oder Tieren und sonstige Einwirkungen (Lärm, Wind, Straßenschmutz) abzuwehren oder den Einblick in das Grundstück zu behindern. Die Privatsphäre soll geschützt werden, also der Frieden des Grundstücks. (von Rechtsanwalt Gero Geißlreiter)

Wann bin ich verpflichtet, mein Grundstück einzuzäunen?

Wann eine Einfriedungspflicht besteht, regeln wiederum die Nachbargesetze. Das ist der Fall, wenn die Grundstücke schutzbedürftig sind, etwa weil sie in einem Gebiet mit mehreren Grundstücken und Häusern liegen oder weil von dem eigenen Grundstück Immissionen ausgehen, vor denen der Nachbar geschützt werden soll und muss. Mitunter entsteht eine solche Pflicht aber erst nach einem entsprechenden Verlangen des Nachbarn.
Neben dem privaten Nachbarrecht gibt es aber auch noch das öffentliche Recht: Bebauungspläne können beispielsweise vorsehen, dass die Grundstücke im Baugebiet einzufrieden sind. Dabei können auch Vorgaben gemacht werden zu Material und Höhe der Einfriedung. Ein solcher Bebauungsplan hat immer Vorrang vor anderen Vorschriften.

Wer sich also erkundigen möchte, ob er eine bestimmte Einfriedung errichten darf oder sogar muss, sollte sich neben dem Nachbarrechtsgesetz seines Bundeslandes auch immer den einschlägigen Bebauungsplan ansehen. (von Rechtsanwalt Gero Geißlreiter)

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Welche Gesetze sind bei einem Zaun zu beachten?

Im Rahmen des zivilrechtlichen Nachbarrechts zählen dazu insbesondere das Nachbarrecht des BGB, das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis aus Treu und Glauben und die privatrechtlichen Nachbarrechtsregelungen der Bundesländer (Nachbarrechtsgesetze).

Das Eigentum am eigenen Grundstück und die Ausnutzung des eigenen Grundstücks wird jedoch auch durch öffentlich-rechtliche Vorschriften und Regelungen eingeschränkt. Hier sind insbesondere die Regelungen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts sowie des Raumordnungsrechts zu nennen. Auch Naturschutz- und öffentliches Umweltschutzrecht stehen der uneingeschränkten Nutzung des eigenen Grundstücks entgegen.

Aber auch die Regelungen des Landschaftsschutzes und Naturschutzes können der uneingeschränkten Ausnutzung des eigenen Grundstücks Grenzen setzen, etwa wenn das eigene Grundstück durch Ausweisung eines bestimmten Gebietes sich nunmehr im Landschaftsschutzgebiet befindet.

(von Rechtsanwalt Johannes Schneider)

Wer ist für den Zaun zuständig und was bedeutet Rechtseinfriedung?

Steht eine Einfriedung auf der Grenze, handelt es sich um eine Grenzanlage, für die beide Nachbarn zuständig sind. Ansonsten regeln die Nachbarrechtsgesetze der Länder, wer unter welchen Voraussetzungen eine Einfriedung zu erstellen hat.

Liegen an einer Straße beispielsweise mehrere Grundstücke nebeneinander, so sehen einige Nachbarrechtsgesetze vor, dass, von der Straße aus betrachtet, der jeweilige Grundstückseigentümer die rechte seitliche Grenze zu seinem Nachbarn einzufrieden hat. Das ist die so genannte Rechtseinfriedung. (von Rechtsanwalt Gero Geißlreiter)

Ich möchte einen Sichtschutzzaun errichten, was muss ich beachten?

Ein Sichtschutzzaun ist auch eine Einfriedung. Meist trennt er zwei rückwärtige Terrassen voneinander und erreicht durchaus Mannshöhe. Hier sollte man auf jeden Fall das öffentliche Bauordnungsrecht im Blick haben: Ab einer Höhe von 1,50 m können Einfriedungen im Einzelfall gebäudeähnliche Wirkung haben und werden dann strenger behandelt (z.B. in Hinblick auf Abstandsflächen). (von Rechtsanwalt Gero Geißlreiter)

Gibt es Besonderheiten beim Sichtschutzzaun, wenn ich das Haus als Mieter nutze?

Hier sollte man vor Anbringung die Zustimmung des Vermieters einholen. Sowohl der Vermieter als auch beispielsweise die Wohnungseigentümergemeinschaft besitzt ein berechtigtes Interesse, dass der Gesamtcharakter der Liegenschaft nicht beeinträchtigt wird, beispielsweise durch bunte Markisen, ähnlich auch bei Satellitenschüsseln. Sie sollten daher in jedem Fall vor der Anbringung, gleich ob Mieter oder Wohnungseigentümer, mit den Verantwortlichen Rücksprache halten. (von Rechtsanwalt Torsten Vogel)

Kann ein Sichtschutzzaun genehmigungspflichtig sein?

Meist sind Sichtschutzzäune bzw. -wände bis 2 Meter Höhe verfahrensfrei und müssen nicht genehmigt werden. Deswegen müssen sie aber trotzdem immer die Anforderungen der Bauordnung einhalten! (von Rechtsanwalt Gero Geißlreiter)

Kann ein Zaun zur Mietminderung berechtigen, wenn die Aussicht gestört wird?

Ein Sichtschutzzaun ist kein hinreichender Grund für eine Mietminderung. Der bloße Umstand, wonach sich die Aussicht einer Wohnung verschlechtert, führt nicht zu einer Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit der Mietsache.
Die hölzerne Trennwand ist im Einklang mit baurechtlichen und nachbarrechtlichen Vorschriften. (von Rechtsanwalt Serkan Kirli)

Wer kommt für den Erhalt des Zauns auf?

Grundsätzlich der, der sie errichten musste bzw. für die Errichtung verantwortlich ist.
(von Rechtsanwalt Gero Geißlreiter)

Muss ich meinem Nachbarn trotz Zaun den Zutritt zu meinem Grundstück gewähren?

Ja. Durch das Hammerschlags- und Leiterrecht. Danach wird dem Nachbarn das Recht zum vorübergehenden Betreten und Nutzen des Nachbargrundstücks zwecks Durchführung von Bauarbeiten eingeräumt, wenn und soweit das Vorhaben anders nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten durchgeführt werden kann,

die mit der Duldung verbundenen Nachteile oder Belästigungen nicht außer Verhältnis zu dem von dem Berechtigten erstrebten Vorteil stehen und
das Vorhaben öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht widerspricht.
Die Absicht, das Hammerschlags- und Leiterrecht auszuüben, sowie Art und Dauer der Arbeiten sind mindestens einen Monat vor deren Beginn dem Eigentümer und Nutzungsberechtigten des betroffenen Grundstücks von dem die Arbeiten veranlassenden Eigentümer oder Nutzungsberechtigten anzuzeigen. (von Rechtsanwalt Martin Spatz)

Darf ich meinen Zaun mit Stachel- oder Natodraht verstärken?

Eine solche aggressive und feindselige Einfriedung widerspricht grundsätzlich dem nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnis. In der Regel dürfte sie auch ortsunüblich sein. Der Nachbar kann die Beseitigung der Bewehrung verlangen. Auf jeden Fall müsste der Nachbar zustimmen.

Im Außenbereich mag etwa bei Tierhaltung die Anbringung von Stacheldraht im Ausnahmefall zulässig sein, aber auch hier muss das mit dem gebotenen Tierschutz vereinbar sein. (von Rechtsanwalt Gero Geißlreiter)

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