trennungsunterhalt ? kind beim vater

4. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
user21
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
trennungsunterhalt ? kind beim vater

hi ,da bei mir die trennung/scheidung ansteht und ich nun gar keine ahnung davon habe
bin ich auf eure hilfe angewiesen
ich geb mal erst ein paar fakten
zusammen 15 jahre davon ehe 5 jahre
ich vater
kind (14) bleibt auf eigenen wunsch bei mir
ich bleibe mit kind in der wohnung
ich arbeite vollzeit ca.1600,-netto
frau geringfügig beschäftigt
vermögenswerte nicht vorhanden

die trennung läuft zur zeit auf einem vernünftigem level ab
und ich hoffe das bleibt auch so
aber da ja nun bald auch die räumliche trennung ansteht
also sie möchte eine neue wohnung
möchte ich euch mal fragen wie so eine trennung finanziell
abläuft ,da sie ja bis auf 300 euro kein einkommen hat
und ich ja mit meinem einkommen auch keine grossen sprünge machen kann
ich habe ihr angeboten wenn ich für sie nicht irgendwelche utopischen summen zahlen muss auf kindesunterhalt zu verzichten
ich möchte ja nun auch nicht das sie ihr neues leben gleich mit schulden beginnt
aber wie bekomme ich herraus was ich ihr an unterhalt zahlen muss
das muss ja irgendwie gesetzlich geregelt sein

danke und gruss

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5 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo User21,

auf KU darf nicht verzichtet werden. Deine Frau unterliegt einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit.
Aber natürlich könnt (und sollt) ihr euch selbst einigen, das ist die beste Lösung.

Aber, wie Camper schon schreibt, sei nicht allzu großzügig. Mit einem 300€-Job wird deine Frau nicht überleben können und bei dir ist nicht allzuviel zu holen, wenn von deinem Einkommen berufsbedingte Aufwendungen und KU abgezogen sind.

1600 - 5% - 307 - SB 1000 = 213€, die evtl. in der Trennungszeit zu zahlen wären. Dabei ist aber ein Betreuungsbonus noch nicht berücksichtigt.

Grüßle



-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

-- Editiert von Schwesterchen am 05.01.2008 11:59:42

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#3
 Von 
user21
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

hi ,erst mal danke für eure antworten
200,- würde ich wohl gerade so hinbekommen
ich werde wohl aber erst mal abwarten
was bei ihrem antrag bei der arge rauskommt
eventuell zahlen die ja für sie
ein frage habe ich aber noch
wie läuft das mit der scheidung
erst trennungsjahr dann anwalt und scheidung
oder zuerst zum anwalt und dann das trennungsjahr

nochmal danke und gruss

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#4
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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