unbestreitbare Zahlung wird verweigert - und nun?

6. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
ThP
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 7x hilfreich)
unbestreitbare Zahlung wird verweigert - und nun?

Liebes Forum,

bestimmt kennt ihr auch folgende Situation:

Nach einer Scheidung (oder auch schon in der Zeit davor) haben die Beteiligten bestimmte Geldbeträge an den ehemaligen Partner/ Partnerin zu zahlen. Das können einseitig verauslagte Kosten sein oder irgendwelche anderen finanziellen Forderungen, die in der Sache möglicherweise sogar unbestritten sind.

Trotzdem zahlt eine Partei einfach nicht. Dann wird eine Frist gesetzt und diese verstreicht.

Nun könnte man den Betrag im Klageweg einfordern. Dadurch aber entstehen neue Kosten für Anwalt und Gericht. Wer muss denn dafür aufkommen?

Konkretes Beispiel: Ich habe eine völlig unbestreitbare Forderung von knapp 500 EUR. Die Zahlungsfrist, die mein Anwalt gesetzt hatte, ist schon vor zwei Wochen abgelaufen. Nun könnte ich Klage einreichen, aber wer kommt dann für die zusätzlichen Kosten auf. Ist es der Beklagte, wenn er tatsächlich rechtskräftig zur Zahlung verurteilt wird oder gibt es dort eine andere Regelung?

Ist es sinnvoll (und rechtlich möglich) ohne Anwalt einen Mahnbescheid zu beantragen? Ist das kostengünstiger und wer würde hier die Kosten tragen?

Ich suche nach einem möglichst einfachen und für alle Beteiligten günstigen Weg, um einerseits an das mir zustehende Geld zu kommen und andererseits nicht unnötige Kosten zu verursachen, egal wer sie letztlich zu tragen hat.

Vielleicht hat ja jemand einen Tipp?

Vielen Dank!
ThP

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