unterhalt ändern

6. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
pacific
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)
unterhalt ändern

hallo leute,
mein sohn wird bald 18,lebt bei der mutter ,ich zahle unterhalt und es besteht ein titel.
da ich mich mit den gesetzen nicht so gut auskenne würde ich gerne wissen wie ich schritt für schritt vorgehen muss um eine änderung des unterhalts zu erreichen.
auf grund meines nicht so hohen einkommens denke ich auch das ich dann keinen unterhalt mehr zahlen muss.
nur wie sind jetzt meine behördlichen schritte und in welcher reihenfolge ?
vielen dank für alle antworten

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12 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1954
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Student
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#2
 Von 
pacific
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

ja, da kein kontakt weiter zu mutter und kind besteht ist die frage wie meine nächsten schritte aussehen sollten.(event.jugendamt oder anwalt?)
sorry war vielleicht alles etwas falsch formuliert !

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#3
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

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#4
 Von 
pacific
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo leute,
ich möchte mal den neuesten stand posten.
hab die mutter um unterhaltsauskunft gebeten und als antwort erhalten das sie kein einkommen hat bzw.alg2 erhält.
da ich auch nur knapp 900€ netto verdiene ist die frage ob ich weiterhin unterhalt zahlen muss und wie man das ausrechnen kann.
falls ich doch einen anwalt brauche,wie ist denn bei meinem nicht sehr hohen einkommen die lage wegen beratung bzw.prozesshilfe,oder springt da vielleicht der rechtsschutz ein?

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#5
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

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#6
 Von 
pacific
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo und guten morgen,
ja ,laut angaben der mutter geht er noch zur schule.seit wann bzw. wie lange weiss ich nicht.

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#7
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

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#8
 Von 
pacific
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

ganz schön komplizierte geschichte.
ich lebe mit einer partnerin zusammen und habe mit ihr auch ein gemeinsames kind(3jahre).wie wird das denn mitangerechnet?
zu punkt1:hab ich mal versucht den unterhalt auszurechnen.
bin dabei aber mit 1000 € netto sehr hoch reingegangen und dabei kommt raus :
anspruch des kindes 335 €- kindergeld 154 € =
181 €.wenn ich das richtig verstanden habe ist das der unterhaltsanspruch des kindes ?
weiter mit meinem einkommen 1000 € - 890 € selbstbehalt = 110 € .
ist das die summe die ich jetzt immer noch zahlen müsste?

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#9
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

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#10
 Von 
pacific
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

hm also doch mit anwalt.
gibt es da einkommensgrenzen bezüglich prozesskostenhilfe o.ä ?
das wird doch sicher nicht ganz billig werden? springt eventuell der rechtsschutz ein?
vielen dank für alle antworten

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#11
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

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#12
 Von 
pacific
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

vielen vielen dank und ich halt euch auf dem laufendem !

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