Meine Freunde haben sich mit zwei Anderen geschlagen. Dabei wurde der Streit von den Anderen angefecht. Ich stand und habe zugeschaut und nichts dagegen unternomen. Einer der anderen hatte Nasenbluten. Nächste Tag hat er Anzeige gemacht. Kann mir etwas wegen unterlassener Hilfeleistung passieren?
Unterlassene Hilfeleistung, weil ich bei Schlägerei zugeschaut und nichts gemacht habe?
7. Januar 2009
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Frage vom 7. Januar 2009 | 13:52
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterlassene Hilfeleistung, weil ich bei Schlägerei zugeschaut und nichts gemacht habe?
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#1
Antwort vom 7. Januar 2009 | 16:45
Von
Status: Praktikant (961 Beiträge, 462x hilfreich)
Unwahrscheinlich.
Grundsätzlich ist man nicht verpflichtet, sich bei Hilfeleistung mehr als zumutbar in Gefahr zu bringen. Insbesondere ist man nicht verpflichtet, bei einer Schlägerei dazwischen zu gehen, wenn man sich offensichtlich der Gefahr aussetzt, selbst Ziel eines Angriffs zu werden.
Das dürfte auch gelten, wenn man mit einer der beiden Seiten befreundet ist.
(Es könnte allerdings u.U. unterlassene Hilfeleistung sein, nicht die Polizei zu rufen.)
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