vermieter weigert sich reparaturen vorzunehmen

8. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
k.jan.f
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
vermieter weigert sich reparaturen vorzunehmen

Hallo Allesamt,
ich wende mich an Sie zum zweiten Mal, da ich nun von meinem Vermieter ein Antwortschreiben bekommen habe.
Ich, als Mieter, habe vor kurzem eine Mietminderung von 50 % der Gesamtmiete erhoben wegen folgender Mängel:

1. Die Balkontür ist defekt, so dass meine 1 Raumwohnung keine Wärme speichert.Daraus ergibt sich eine sehr geringe Raumtemperatur in der ganzen Wohnung, welche nicht einmal durch die das Aufdrehen der Heizung auf Stufe 5 kompensiert werden kann.

2. Der fehlende bzw. mangelnde Schallschutz meiner Nachbarin über mir.Ich höre Bewegungen (in Form von Schliessen des Fenster/Türen, sowie Gehgeräusche) meiner Nachbarin, sowie Ihren Fernseher. Ebenfalls nehme Ihre Gespräche wahr. Ebenfalls nimmt meine Nahcbarin zum Beispiel Musik sowie Gespräche aus meiner Wohnung wahr.

3. Im Bad ist die Ablüftlanalge defekt, so dass Sie im Betrieb sonderbare Gerüche absondert. Die ist trotz eines Filterwechsel des Vermieters immer noch zu beanstanden. Nach ca. 3-4 Tagen kamen die Gerüche wieder.

Das Antwortschreiben des Vermieters gilt meiner Mietminderung.
Aus dem Schreiben geht (nur) folgendes hervor:

Der Vermieter gibt den Mangel an der Balkontuer (Punkt 1) zu, jedoch nennt er keinen Reparaturtermin sondern gibt mir zu verstehen, dass er den Prozentsatz der Mietminderung prüfen wird.
Nun möchte ich gern wissen was mich diesbezüglich erwartet. Und ob dies im Nachhinein rechtswirksam wird. Nicht, dass ich nun zu wenig zahle bzw. die Mietminderung zu hoch ist und ich im Nchhinein nachzahlen muss !?!

Zu Punkt 2:
Meine Nachbarin hat dem Vermieter (wie ich es mit ihr abgesprochen habe) auf den Mangel am Schallschutz hingewiesen und daraus resultierend ist der Vermieter jedoch der Meinung, dass kein Mangel am Schallschutz vorliegt, sondern dass ICH einfach zu laut bin. Der Vermieter geht primär gar nicht auf mein Schreiben ein, sondern auf das Schreiben meiner Nachbarin und sieht in mir den Grund für den Lärm und wirft mir zudem noch vor, dass ich die Hausordnung (bezogen auf die Ruhezeiten) nicht einhalten würde.
Ich und meine Nachbarin verstehen uns ganz gut und wir wissen, dass ich Sie und Sie mich hört. Wir hatten die Idee dem Vermieter beide einen Brief zu schreiben und ihn auf den Mangel am Schallschutz hinzuweisen. Obwohl sich beides im untersten Limit der Zimmerlautstärke ereignet nehmen wir uns beide „sehr gut wahr" ;) Sie ist Studentin die gerade an Ihrer Doktorarbeit herumtüfftelt und ich (ebenfalls Student) bin seit nem Monat in meiner Klausurlernphase.

Zu Punkt 3:
„Auch können wir keine Beruchbelästigung nachvollziehen oder feststellen. Diese müsste dann zumindest in mehreren Wohnungen auftreten. Auch hier gab es weder in der Vergangenheit noch bis heute Beschwerden anderer Hausbewohner"

Dies ist ein Zitat des Vermieters. Mehr gibt er nicht zu verstehen.
So was soll ich machen ? .. mir ist kalt, mein Bad stinkt und ich mus in meiner Altbauwohnung ruhig wie ne Maus sein und höre von meiner Vermieterin jeden Schritt wie den eines Elephanten und jedes Schliessen einer Tür wie ein Erdbeben. Und ich bin ja noch dran Schuld. ;) Soviel Sarkasmus muss auch mal sein ...

Muss ich als Mieter Beweise heranbringen, dass mein Bad stinkt oder reicht ein Schreiben und der Vermieter hat die „Gegenbeweispflicht" ?

Muss der Vermieter mir nicht ein Termin zu Ausbesserung des (Schall)Mangels nennen?
Kann ich wegen meiner Mietminderung noch in welcher Art und Weise auch immer Ärger bekommen?
Kann ich mich irgendwie gegen seine Anschuldigung, ich würde gegen die Hausordnung (Schallschutz, Lärm etc.) verstoßen wehren und ihn dazu bringen auch mal meine Maengel am Schallschutz zu beachten bzw. zu sehen?
Bezogen auf das Bad würde ich ihn auch gerne zur Ausbesserung der Mangels bringen. Ich find es einfach nur krass, das ohne den Mangel je begutachtet zu haben meint das Bad sei völlig ok und es würde somit kein Mangel existieren.

Vielleicht können Sie mir sagen was ich einfach zu machen habe. Ich wäre Ihnen allen sehr dankbar, denn ich bin nun langsam ratlos. Einen Anwalt kann ich mir auch nicht leisten. Ich muss nebenbei jobben, damit ich mir mein Studium finanzieren kann und bin jetzt wirklich auch nicht in der Lage Anwaltskosten aufkommen zu lassen.


-- Editiert von k.jan.f am 08.01.2006 17:00:58

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

Wird es mit einem Anwalt wärmer ?

Der Geruch weniger ?

Der Schallschutz besser ?

Wenn eine Wohnung zu 50% nicht bewohnbar ist sollte man kündigen und sich eine wärmere, geruchsfreie und Schallisoliertere Wohnung suchen.

Gruss det11

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

@det11:

Wirklich ein sehr hilfreicher Beitrag.

@k.jan.f:

Sie haben ja offensichtlich Ihre Absicht, die Miete zu mindern, dem Vermieter schriftlich mitgeteilt. Hoffentlich haben Sie dabei auch eine angemessene Frist zur Beseitigung der aufgeführten Mängel gesetzt. Diese ist nämlich Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer Mietminderung.

Bezüglich eventueller Verstöße Ihrerseits gegen die Hausordnung, ist der Vermieter beweispflichtig, bezüglich des Vorhandenseins der reklamierten Mängel sind Sie beweispflichtet. Den Mangel an der Balkontür räumt der Vermieter ja in seinem Antwortschreiben selber ein, die übrigen sind notfalls durch ein Sachverständigengutachten, bzw. im ersten Schritt durch Zeugen zu beweisen.

Ob die von Ihnen vorgesehene Mietminderung der Höhe nach angemessen ist, vermag ich nicht zu sagen, zumal Sie die Höhe ja auch gar nicht angeben.

Ich empfehle jedem, der die Miete mindert, den Minderungsbetrag dennoch - separat vom übrigen Vermögen - zu sparen. Dieses ermöglicht es Ihnen, den Mietrückstand sofort auszugleichen, falls ggf. ein Gericht entscheidet, dass die Minderung zu hoch oder gänzlich ungerechtfertigt war.

Ärger bekommen können Sie in der Art und Weise, dass der Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigt. Dieses ist aber erst dann möglich, wenn der gesamte Zahlungsrückstand mehr als zwei Monatsmieten beträgt. Spätestens dann wäre gerichtlich zu klären, ob die Mietminderung berechtigt und angemessen war (dann wird die Kündigung unwirksam) oder nicht. Selbst wenn die Minderung für unrechtmäßig gehalten wird haben Sie meines Erachtens aber auch dann noch die Möglichkeit, die Kündigung durch sofortige Zahlung des rückständigen Betrages abzuwenden. Darum mein Hinweis, das "gesparte" Geld nicht zu verprassen.

Sie können sich im Übrigen beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein besorgen, mit welchem ein Anwalt Sie kostenlos (oder allenfalls gegen eine sehr geringe Gebühr) beraten wird. Für ein eventuelles Gerichtsverfahren können Sie Prozesskostenhilfe beantragen.

Gruss,

Axel

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

....@det11:

Wirklich ein sehr hilfreicher Beitrag.....

Deiner hilft mehr ?

Übrigens kürzt k.jan.f um 50%.

Vierte Zeile ziemlich am Ende.

Wenn jemand schon um 50% mindert ist m.E ein Umzug dringenst angeraten.

Grus det11

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
k.jan.f
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

danke dir axel .. wirklich danke. die Sache mit den zeugen werde ich ebenfalls machen. schliesslich habe ich ja genuegend Freunde bei mir hier gehabt die dies alles "erlebt" und "gerochen" haben. Und ne Frist habe ich ihm eingeräumt...

ausserdem dache ich mir, dass wenn ich glück habe ich vielleicht nur die differenz der minderung ausgleichen muss.

-----


zu det
ich will eine einwandfreie wohnung. geldsparen möchte ich nicht. ich habe ehrlich gesagt keine lust die ganze zeit zu kraenkeln. für mich ist die minderung "mittel zum zweck". also beruhige dich :) und sofort die wohnung wechseln möcht ich nicht, weil sie einfach toll ist und ich hier erst 2 einhalb Monate wohne. Umzug kostet ;( ausserdem ist sie sehr billig.

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