Hallo,
ich habe im Juni 2003 eine Eigentumswohnung gekauft.
In der gesamten Wohnung liegt Parkett (bis auf Bad und Küche). Das Parkett ist vor Übergabe vom Verkäufer neu versiegelt worden und war bei Übergabe schadenfrei.
Ein paar Monate nach Erwerb traten erste Schäden im Parkett auf, mittlerweile lockert sich das Parkett in der gesamten Wohnung großflächig.
Auf Nachfrage beim Verkäufer bekam ich nun die Auskunft, dass eine Gewährleistung (wenn überhaupt) nur für die Versiegelung besteht und er nicht für die lockeren Stellen zuständig ist, da dies am Estrich liegen würde und altersbedingt normal wäre.
Im Kaufvertrag steht
- "Der Käufer hat den Kaufgegenstand eingehend besichtigt. Er kauft ihn im gegenwärtigen altersbedingten Zustand".
- "Die Rechte des Käufers eines Sachmangels des Kaufobjekts und sonstige Ansprüche gemäß § 280 BGB
sind ausgeschlossen"
- "Die Verkäuferin versichert, dass ihr versteckte Mängel nicht bekannt sind"
Ich frage mich nun, ob für das Problem wirklich keine Gewährleistung besteht? Es wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte.
Vielen Dank!
Nina
versteckte Mängel nach Wohnungskauf
Verbaut?
Verbaut?
nun muß man beweisen das der Verkäufer schon vor dem verkauff wußte da der Estrich kaputt ist. Denn das hätte er dann ja verschwiegen.
war die Wohnung vorher vermietet ?
Mieter fragen !
hallo,
danke für Deine Antwort. Die Wohnung war leider schon leer, als ich sie das erste mal besichtigt habe. Ich habe den Schaden allerdings von einem Parkettmeister anschauen lassen. Er meinte, der Schaden wäre derart heftig, dass er auf jeden Fall beim Abschleifen des Parketts bereits festgestellt werden musste. Er vermutet, dass der Verkäufer aus Kostengründen einfach nur neu versiegelt hat.
Würde da ein Gutachten evtl. helfen?
Vielen Dank,
Nina
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wenn der sagt das das vorher schon war und nur als Zeitfüller über den verkauf versiegelt wurde dann haste gute Chancen
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