ALG II oder Sozialhilfe oder wie ?
mein Kind wird im März 18 und möchte dann gerne ausziehen, es macht eine Ausbildung und bekommt Lehrlingsgeld i.H.V. 164,- + Kindergeld...was ist zu tun ?
winks und schönes WE
was beantragt ein 18-jähriger Lehrling?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Hy träne,
Weder ALG, noch Sozialgeld dürften in Frage kommen.
Solange er sich in der Ausbildung befindet, seid ihr - als Eltern - unterhaltspflichtig. Aus einschlägigen Quellen weiß ich aber, dass du nicht leistungsfähig bist.
Er kann - da er ansonsten keinerlei staatlichen Leistungen in Anspruch nimmt - einen Antrag auf Wohngeld stellen.
öhmm ähhmm wi(n)kser
BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) beim Arbeitsamt beantragen. Nähere Auskunft hier:
http://www.einstieg.com/index.php?article=156&rubric=0
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
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...Antrag auf Wohngeld stellen.
Wer "dem Grunde nach" Anspruch auf BAB oder BaföG hat, bekommt kein Wohngeld.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
hey Teufeline...die Quelle wüsste ich gerne
klingt irgendwie nach...mein Kind kriegt nix...
weil BAB, wenn ich das jetzt richtig gelesen habe...nur dann, wenn Unterbringung bei den Eltern nicht möglich...
hach jaaa...
trotzdem Danke
winks
http://www.jugendberatung-bremen.de/themen/geld.htm
Sind Auszubildende über 18 Jahre alt
und/oder verheiratet oder haben zumindest ein Kind, können sie auch BAB erhalten, wenn sie in erreichbarer Nähe zum Elternhaus leben.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
soll mein Kind jetzt ein Kind kriegen oder heiraten ?
nööö, oder ?
Ist nicht nötig:
"...und/oder(!!!)
verheiratet, oder
haben ein Kind...
18 zu sein alleine kann auch schon reichen. (zumindest lt. Jugendberatung Bremen. Ich kann dasnicht definitiv bestätigen)
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Auf die elterliche Wohnung bzw. die Entfernung zwischen Wohnung und Ausbildungsstelle wird nur bei Minderjährigen verwiesen. Volljährige haben immer Anspruch auf BAB, wenn sie eine eigene Wohnung haben. Das eigene Einkommen und das Einkommen der Eltern wird aber berücksichtigt.
hui, da bin ich ja beruhigt alida
ich dachte schon ich müsste nun Oma werden...
na dann geh ich doch am Montag mal mit dem Huhn (er ist eine SIE ) aufs Amt
schönen Sonntag noch
es geht der fragestellung nach also nicht darum, OB ein 18jähriger azubi etwas beantragen könnte, sondern gleichmal "was?", "wie schröpft man den staat am schnellsten?". wie wäre es denn, wenn man das ganze mal nach dem verursacherprinzip betrachtet? du als mutter wusstest doch beim kind in die welt setzen, dass du dafür aufkommen musst, bis das kind auf eigenen füßen steht. du bist für den unterhalt deines kindes verpflichtet!!! und wenn du nicht "leistungsfähig" bist, geh mal arbeiten!
Hallo Haike,
was ist an der Frage von Träne verkehrt?
Im Übrigen wird es Zeit die "Denke" umzustellen, was machst du mit den ganzen Geringverdienern, die ergänzendes ALG II erhalten? Sollen die alle kündigen und nach einem besser bezahlten Job suchen? Welcher Arbeitsmarkt soll dieses Aufkommen abfangen?
Verstehe deinen Einwand nicht....
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"VLG nefertari1968 <img src="http://www.smiliemania.de/smilie.php?smile_ID=1924">"
Hi nefertari, es lohnt sich nicht, über so einen Beitrag nachzudenken....
lieben Gruß
Und jetzt?
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