was ist zu tun

8. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
martin v.
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
was ist zu tun

hallo.habe vor kurzem erfahren das mein vater dez.2002 verstorben ist.hatte seit ca.1996 kein kontakt zu meinen eltern.info über den tod habe ich per zufall erhalten.meine frage:
hätte ich nicht von irgend jemanden nachricht drüber bekommen müßen das er verstorben ist.
wie kriege ich raus ob was zu erben ist.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

Wenden Sie sich ans Nachlaßgericht
( Wohnsitz Verstorbener ) die können Ihnen helfen. Ist (glaub ich) auch gebührenfrei.

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#2
 Von 
martin v.
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

muß nicht auch meine mutter auskunft drüber erteilen wie es mit dem erbe steht.
wie kann ich mich vor schulden schützen ohne auf das erbe zu verzichten.

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"DANKE FÜR JEDE HILFE"

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#3
 Von 
Siemm
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 139x hilfreich)

Man kann sich das Erbe "ansehen" und dann entscheiden ob man das Erbe antreten will.
Bei Schulden läßt man es einfach sein

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#4
 Von 
martin v.
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ansehn.wo.wie.was.kann ja noch nicht mal sagen ob es was zu erben gibt.

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"DANKE FÜR JEDE HILFE"

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#5
 Von 
Siemm
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 139x hilfreich)

Hi,
na wenns was zu erben gibt dann ist das in einem Testament hinterlegt.
Ein Testament hat nur Gültigkeit wenn das notarisch abgesegnet ist.
Der Notar bekommmt von der Stadt die Mitteilung das jemand gestorben ist. Dann kommt ggf. das Testament und der Erbe wird informiert.
Zu erben gibst min den Pflichteil den Du "einklagen" mußt.
Da sind aber auch zeitliche Fristen gesetzt.
Pech für Dich wenn Dir niemand gesagt hat das Dein Vater gestorben ist und die Frist abgelaufen ist.
Ist aber eine unschöne Sache das mit dem Pflichtteil, aber das hat ja jeder selber zu entscheiden was er macht.

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Ich möchte die Aussagen von Siemm an zwei Stellen korrigieren:

Ein Testament hat auch ohne notarielle Absegnung Gültigkeit, wenn es den Formvorschriften entspricht.

Die Verjährungsfrist beginnt erst mit dem Tag, an dem Du vom Tod Deines Vaters erfahren hast und beträgt dann 3 Jahre. Die 3 Jahre sind offensichtlich noch nicht abgelaufen.

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#7
 Von 
martin v.
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

kann aber nicht sagen ob ein Testament besteht.habe auch keine möglichkeit das raus zu bekommen wegen fehlenden kontakt.

auf die antwort von siemm:(Ist aber eine unschöne Sache das mit dem Pflichtteil, aber das hat ja jeder selber zu entscheiden was er macht.)
es hat seine gründe.geht mir nicht um das geld.die hintergründe dafür rechtfertigen meine entscheidung.



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#8
 Von 
Siemm
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 139x hilfreich)

ja das meinte ich doch. Generell ist sowas unschön aber es gibt ja wie gesagt auch Gründe dafür

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#9
 Von 
JuYa
Status:
Schüler
(364 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo Martin,

auch wenn kein Testament existiert, bist Du grundsätzlich (gesetzlicher) Erbe! Deine Mutter hätte Dich entweder selbst benachrichtigen müssen oder zumindest der Aufforderung des Nachlassgerichtes folgen müssen, mitzuteilen, ob weitere (mögliche) Erben bekannt sind. Vielleicht war ihr Deine Adresse nicht bekannt?

Ansonsten kannst Du Dich, wie bereits oben erwähnt, an das Nachlassgericht wenden und anmelden, dass Du eventuell Anspruch auf das Erbe nach Deinem Vater erheben möchtest.

Gruß

Julia

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