was kann ich tun jemand hat Bilder aus unserem Garten erstelt

9. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
traugott12
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
was kann ich tun jemand hat Bilder aus unserem Garten erstelt

Hallo zusammen
Ich habe ein Problem und zwar
habe ich Post von Bauamt bekommen, ich würde ein Balkon ohne Genehmigung bauen.
gleichzeitig waren dort Bilder angehängt die AUS UNSEREM GARTEN (der komplett eingezäunt ist)fotografiert worden sind.

Natürlich hat sich ein unbekannter(wird warscheinlich ein NEID-Nachbar sein) bei der Behörde gemeldet.

Was kann ich dagegen tun ?
Kann ich überhaupt was dagen tun ?
Hausfriedensbruch auf unbekannt ?

vielen Dank im Vorraus

-- Editiert von traugott12 am 09.01.2018 17:16

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von traugott12):
Was kann ich dagegen tun ?
Kann ich überhaupt was dagen tun ?


Nicht, weil es ist ja offensichtlich schon passiert.

Zitat (von traugott12):
Hausfriedensbruch auf unbekannt ?


Kann man machen. Wird aber vermutlich umgehend eingestellt (keine Anhaltspunkte; mangelndes öffentliches Interesse).

Du solltest vielleicht mal an deinem Problembewusstsein arbeiten.

Zitat (von traugott12):
Ich habe ein Problem und zwar
habe ich Post von Bauamt bekommen, ich würde ein Balkon ohne Genehmigung bauen.


Das lässt sich relativ leicht lösen, in dem man die Baugenehmigung vorzeigt. Da dann das Bauamt aber vermutlich davon wüsste, wird diese wohl nicht existieren. Dann ist aber dein Problem nicht, dass jemand in deinem Garten Fotos gemacht hat, sondern dass du einen Balkon ohne Baugenehmigung baust.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
traugott12
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo vielen Dank für deine Antwort
ich habe mich falsch ausgedrückt

es ist eine Balkonerweiterung die nicht Genehmigungspflichtig ist

aber es geht mir jetzt nicht um das Probelm mit dem Bauamt, das habe ich bereits mit dem Bauamt geklärt.
Sondern erher um die Fotos bzw das unberechtigte Betreten des Grundstückes !

Verstehe ich das also richtig
Ich behaupte einfach irgendwas oder mache unberechtigter weise Fotos davon, schicke das als Unbekannt zu einem AMT die dafür Zuständig sind
und man NICHTS dagegen unternehmen ?
oh man da kann man ja einem richtig schaden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von traugott12):

es ist eine Balkonerweiterung die nicht Genehmigungspflichtig ist

aber es geht mir jetzt nicht um das Probelm mit dem Bauamt, das habe ich bereits mit dem Bauamt geklärt.
Sondern erher um die Fotos bzw das unberechtigte Betreten des Grundstückes !

Verstehe ich das also richtig
Ich behaupte einfach irgendwas oder mache unberechtigter weise Fotos davon, schicke das als Unbekannt zu einem AMT die dafür Zuständig sind
und man NICHTS dagegen unternehmen ?

Wenn die Fotos tatsächlich im Garten gemacht wurden, kann man Strafantrag wegen Hausfriedensbruch stellen. Das wird mitnichten einfach so eingestellt, wie hiphappy meint, sondern führt zu einem Ermittlungsverfahren.
In diesem Fall würde man dann bei der Baubehörde ermitteln, von wem die Fotos geschickt wurden, denn es ist zumindest erstmal naheliegend, daß diese Person auch die Fotos gemacht hat.

Wenn die Anzeige anonym erfolgte, führt das natürlich nicht weiter. Aber nicht wenige Denunzianten denunzieren nicht anonym, also kann man es zumindest versuchen.

Kann der Betreffende ermittelt werden, gibt es vermutlich einen Strafbefehl mit einer moderaten Geldstrafe.

Zitat:
mangelndes öffentliches Interesse

Spielt dabei überhaupt keine Rolle, da Hausfriedensbruch (§123 StGB ) ein reines Antragsdelikt ist, bei dem das "öffentliche Interesse" keine Rolle spielt, sondern ausschließlich die Rechtsverletzung gegenüber dem Geschädigten.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
traugott12
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

ok vielen Dank
kann ich diesen Strafantrag selbst beantragen oder muss dies über einen Anwalt geschehen ?
Was kostet sowas ?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Das wird mitnichten einfach so eingestellt, wie hiphappy meint, sondern führt zu einem Ermittlungsverfahren.


Richtig. Und das wird dann in aller Regel eingestellt. Und zwar wegen mangelndem öffentlichen Interesse.

Die Frage ist auch erst mal, ob derjenige zum Fotos machen, den Garten/das Grundstück überhaupt betreten hat, oder sie von öffentlichem Grund (oder vom Nachbarn, der es ihm erlaubt hat) aus gemacht hat.

Zitat:
Zitat:
mangelndes öffentliches Interesse


Spielt dabei überhaupt keine Rolle, da Hausfriedensbruch (§123 StGB ) ein reines Antragsdelikt ist, bei dem das "öffentliche Interesse" keine Rolle spielt,


Das sehen §§ 374 (1), 376 StPO allerdings völlig anders, da § 123 StGB nicht nur Antrags- sondern auch Privatklagedelikt ist. Das Verfahren wird zu 99% eingestellt und auf den Privatklageweg verwiesen, wenn sich denn überhaupt ein konkreter Beschuldigter ermitteln lässt. Ansonsten wird schlicht eingestellt, weil kein Täter zu ermitteln ist. Und ermitteln wird man nicht großartig. Man wird beim Bauamt nachfragen, ob der Absender bekannt ist. Wenn nicht, passiert da nichts weiter.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von traugott12):
ok vielen Dank
kann ich diesen Strafantrag selbst beantragen oder muss dies über einen Anwalt geschehen ?
Was kostet sowas ?


Das kann man selbst machen (bei der Polizei) und kostet nichts. Macht aber nur Sinn, wenn -wie gesagt- erkennbar ist, dass zum Fotografieren der Garten betreten wurde. Von außen zu fotografieren ist kein Hausfriedensbruch.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
traugott12
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

es muss im Garten gewesen sein, da das Foto da gemacht worden ist wo unser Haus steht.

es sind ja mehrere Fotos darin enthalten gewesen,
1x wie gesagt vor unserem aus, gemacht
1x Kamera über unseren Zaun gehalten

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Gut ... Sie können wie gesagt Strafantrag stellen, aber versprechen Sie sich nichts weiter davon. Wie schon gesagt: Wenn man auch beim Bauamt nicht weiß, wer der Absender ist, wird eingestellt werden. Selbst wenn der Täter ermittelbar ist, wird zu 99% mangels öffentl. Interesse eingestellt und auf den Privatklageweg verwiesen.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
traugott12
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank
Top Antworten von euch !
DANKE

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
traugott12
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten morgen zusammen

Ich wollte mich nur nochmal melden und euch Bescheid geben was aus der Sache geworden ist

Habe gestern Post bekommen
Verfahren wurde eingestellt jedoch könnte man die Person ermitteln !

Die Person würde auch schon angeschrieben
Jedoch behauptet die Person, die Bilder „über den Zaun" gemacht zu haben !

Jedoch kann man aus der gemachten Perspektive keine Fotos machen da genau an dieser Stelle das Haus steht !

Meine Frage kann man noch was dagegen tun ?

Möchte mich auch nochmal bei denen bedanken die mit hier den Ratschlag gegeben haben, den Antrag zu erstellen
DANKE

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Sich einfach nicht meht mit der Sache beschäftigen. Sicher ärgerlich, aber unmütz Zeitverschwendung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von traugott12):
Meine Frage kann man noch was dagegen tun ?


1. Anwalt beauftragen, der Akteneinsicht nimmt.
2. Gutachter beauftragen, der die Position des Fotografen ermittelt
3. Privatklage auf Unterlassung

Am sinnvollsten ist allerdings:

Zitat (von AltesHaus):
Sich einfach nicht meht mit der Sache beschäftigen. Sicher ärgerlich, aber unmütz Zeitverschwendung.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
2. Gutachter beauftragen, der die Position des Fotografen ermittelt


oder die Position der Fotodrohne.

Und selbst wenn die Position erkennbar auf dem Grundstück ist, bleibt zunächst noch ungeklärt, ob das Betreten tatsächlich verboten war (offener Bereich odder umzäumter abgeschlossener Raum)?

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
(offener Bereich odder umzäumter abgeschlossener Raum
Zitat (von traugott12):
AUS UNSEREM GARTEN (der komplett eingezäunt ist)

Signatur:

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