was zählt ? Formular- oder Individualklausel

3. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
was zählt ? Formular- oder Individualklausel

Hallo,

wenn in einem Standartmietvertrag eine Formularklausel zum Thema Schönheitsreperaturen steht, die keine starre Fristen enthält sondern "im allgemeinen nach x y z Jahren" bzw. "kann auch Frist verlängert werden" usw. und dazu eine Individualvereinbarung geschlossen wurde, in welcher u.a. steht:

++ Schönheitsreperaturen während der Mietdauer sind Sache des Mieters ++
sonst nichts weiter

Was zählt dann ??
Denn wenn die letztere Formulierung als Formularklausel stehen würde, würde es doch heisen, der Mieter muss halt selber renovieren, wenn er meint es ist soweit, muss aber nicht, richtig ??

Gruß
Michael

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eric61
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 134x hilfreich)

Ich seh da keinen Widerspruch. Der eine Passus legt fest, das Schönheitsrep. Mietersache sind, und der andere erläutert, in welchen üblichen Fristen diese auszuführen sind.

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#2
 Von 
Bozena07
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Michael32,

dass Schönheitsreperaturen Mietersache ist, ist lt. dieser Vereinbarung ok und wirksam...
Dagegen sind starre Renovierungsfristen nicht mehr wirksam. Die Renovierung hat bedarfsabhängig zu erfolgen.

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#3
 Von 
guest123-2147
Status:
Schüler
(270 Beiträge, 284x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Natürlich,
der Mieter kann ja auch nicht ahnen, warum der hier der VERMIETER alles neu gestrichen hat, der Mieter dachte halt er hätte einen guten Vermieter erwischt, stellte sich ja erst später raus, daß der Vermieter somit einige Schimmelprobleme vertuschen wollte.

Es ging ja nicht um die Wirksamkeit, sondern um 2 unterschiedliche Aussagen:

Aussage 1:

Schönheitsreperaturen übernimmt der Mieter

D.h. doch, wenn die Wohnung abgewohnt ist, ist der Vermieter nicht dazu verpflichtet, zu renovieren, es macht der Mieter. Der Vermieter kann aber nicht kommen und nach einer gewissen Zeit eine Renovierung fordern (oder bei Auszug)

Aussage 2

Formularklausel über Schönheitsreperaturen, welche gültig ist, da keine starre Fristen enthalten sind. Diese würde bedeuten, daß der Mieter verpflichtet ist, wenn entspr. Abnutzung vorhanden ist, zu renovieren.

Daher die Frage, ob nun das im Formularmietvertrag zählt, oder die Individualvereinbarungsklausel ??

Gruß
Michael

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