zum Thema Zwangsvollstreckung

6. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Conny56
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
zum Thema Zwangsvollstreckung

muss ich, wenn ich den Gläubigern bei der Bewertung des Hauses durch den Gutachter den Zutritt untersage, mit einer Räumung des Hauses für mich und meine Familie über den Insolvenzverwalter rechnen?

Ist es möglich, dass ein Gläubiger, der an zweiter Stelle steht, bei Nichtgewähren des Zugangs einen Restschuldbefreiungsversagungsantrag stellen kann?

Besteht dadurch die Möglichkeit, dass die Restschuldbefreiung nach Ablauf der Insolvenz nach 7 Jahren nicht in Kraft tritt?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12312.03.2009 09:15:29
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 52x hilfreich)

Hallo Conny
Ich nehme mal an, wenn ein Gutachten gemacht wird, dass ihr sowiso irgendwann mal ausziehen müsst, wenn das Haus zwangsversteigert wird.

Reinlassen musst du ihn nicht . Man könnte es aber negativ auslegen. zb. Du bist nicht kooperativ.

Restschuldbefreiung:
Da müsstest du dir schon irgendwas zu schulden kommen lassen, zB, verschweigen eines höheren Einkommens, Mitteilung der Personen die im Haushalt leben, Umzug,

Lg Schnuffi



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"Wer einen Fehler begeht und ihn nicht korrigiert, begeht den zweiten!"

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