Was ist wenn es zwei Milderungsgründe nach §49 StGB
gibt?
z.B. Verbotsirrtum und Versuch
Wie wird die Strafe berechnet?
zwei Milderungsgründe
2. Januar 2016
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Frage vom 2. Januar 2016 | 00:49
Von
Status: Frischling (35 Beiträge, 1x hilfreich)
zwei Milderungsgründe
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#1
Antwort vom 2. Januar 2016 | 11:22
Von
Status: Praktikant (940 Beiträge, 703x hilfreich)
Hallo,
Zitat:Was ist wenn es zwei Milderungsgründe nach §49 StGB gibt?
Dann ist § 50 StGB einschlägig.
Zitat:Wie wird die Strafe berechnet?
Das Ausmaß der Milderung unterhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestmaßes an Milderung nach § 49 I Nr. 2 StGB steht alleine im Ermessen des Gerichts.
Grüße
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