zwei Milderungsgründe

2. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
dennisr35
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 1x hilfreich)
zwei Milderungsgründe

Was ist wenn es zwei Milderungsgründe nach §49 StGB gibt?
z.B. Verbotsirrtum und Versuch
Wie wird die Strafe berechnet?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Was ist wenn es zwei Milderungsgründe nach §49 StGB gibt?


Dann ist § 50 StGB einschlägig.

Zitat:
Wie wird die Strafe berechnet?


Das Ausmaß der Milderung unterhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestmaßes an Milderung nach § 49 I Nr. 2 StGB steht alleine im Ermessen des Gerichts.


Grüße

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