Autoverkauf aus Nachlass / kein Erbschein

13. September 2018 Thema abonnieren
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 Von 
Ratsuchender_2021
Status: Schüler (166 Beiträge, 25x hilfreich)
Autoverkauf aus Nachlass / kein Erbschein

Ich soll für meine Schwiegermutter das Auto ihres kürzlich verstorbenen Lebenspartners verkaufen. Ich habe jetzt den ersten ernsthaften Interessenten, der das Auto haben möchte. Wollte jetzt alle Unterlagen zusammen suchen. Dabei habe ich gelesen, dass ich zum Verkauf einen Erbschein benötige? Diesen hat sie aber nicht...

Ich habe die Zulassungsbescheinigung I und II sowie alle TÜV Berichte und Rechnungen seit Kauf...

Kann ich den Wagen jetzt überhaupt verkaufen ohne Erbschein? Oder macht da die Zulassungstelle dem Käufer Ärger bei der Anmeldung?

Bzw. muss ich dem Verkauf ja auch unserer Zulassungsstelle und der Versicherung melden. Dies läuft noch alles auf dem verstorbenen.

Dort werden sie ja dann merken, dass Verkäufer nicht gleich Halter ist bzw. Versicherungsnehmer ist? Kann man dies trotzdem?

Oder wird der verstorbene Halter als Verkäufer eingetragen und die Schwiegermutter unterschreibt in Vertretung..? Wie muss das korrekt eingetragen werden?



-- Editiert von Basti2709 am 13.09.2018 14:28

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10 Antworten
#1
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128685 Beiträge, 41016x hilfreich)

Zitat (von Basti2709):
Diesen hat sie aber nicht...

Na, dann soll sie sich einen besorgen.



Zitat (von Basti2709):
Kann ich den Wagen jetzt überhaupt verkaufen ohne Erbschein?

Können kann man es.
Nur machen sollte man es nicht. Dann da würden Deine Mutter und Du sich strafbar machen. Und der Käufer hätte nicht unerhebliche Schadenersatzforderungen an euch.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Ratsuchender_2021
Status: Schüler (166 Beiträge, 25x hilfreich)

Zitat (von Basti2709):
Kann ich den Wagen jetzt überhaupt verkaufen ohne Erbschein?

Können kann man es.
Nur machen sollte man es nicht. Dann da würden Deine Mutter und Du sich strafbar machen. Und der Käufer hätte nicht unerhebliche Schadenersatzforderungen an euch.

Auch wenn ich dem ersten Teil folgen kann...aber welcher erhebliche Schaden entsteht dem Käufer?

Und strafbar in welchem Sinne?


-- Editiert von Basti2709 am 13.09.2018 14:57

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128685 Beiträge, 41016x hilfreich)

Zitat (von Basti2709):
aber welcher erhebliche Schaden entsteht dem Käufer?

Mietwagen weil das Kfz nicht zur Verfügung steht. Ersatzkauf weil das Kfz nicht zur Verfügung steht.



Zitat (von Basti2709):
Und strafbar in welchem Sinne?

In dem Sinne das das Veräußern fremden Eigentums gemäß StGB nicht erlaubt ist.


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#4
 Von 
guest-12308.04.2023 19:45:01
Status: Beginner (79 Beiträge, 16x hilfreich)

Wie ist die Schwiegermutter den Erbe geworden ? Liegt ein Testament vor ? Gibt es noch andere Erben ? Wenn ja, sind die mit dem Verkauf einverstanden ?

Erbe wird man übrigens auch ohne Erbschein, kraft Gesetzes oder durch Testament. Ein Erbschein ist lediglich eine Art "Ausweis", dass man tatsächlich Erbe ist. Da steht lediglich drin wer zu welchem Anteil geerbt hat.

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#5
 Von 
Ratsuchender_2021
Status: Schüler (166 Beiträge, 25x hilfreich)

Zitat (von dimo1991):
Wie ist die Schwiegermutter den Erbe geworden ? Liegt ein Testament vor ? Gibt es noch andere Erben ? Wenn ja, sind die mit dem Verkauf einverstanden ?

Erbe wird man übrigens auch ohne Erbschein, kraft Gesetzes oder durch Testament. Ein Erbschein ist lediglich eine Art "Ausweis", dass man tatsächlich Erbe ist. Da steht lediglich drin wer zu welchem Anteil geerbt hat.


Durch ein schriftliches Testament, sie sollte alles von Ihm erben...keine weiteren Erben...

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128685 Beiträge, 41016x hilfreich)

Zitat (von Basti2709):
Durch ein schriftliches Testament, sie sollte alles von Ihm erben

Ok, dann ist die Lage ja geklärt.

Dann sollte sie sich dennoch einen Erbschein holen. Geht zwar auch mit Testament, aber Erbschein ist gerade bei Behörden einfacher



Zitat (von Basti2709):
Bzw. muss ich dem Verkauf ja auch unserer Zulassungsstelle und der Versicherung melden.

Der Zulassungsstelle muss man den Verkauf nicht melden, die Interessiert das nicht die Bohne.
Allerdings sollte man das KfZ vor dem Verkauf abmelden, da wird die Mutter dann mit dem Erbschein vorstellig werden müssen.



Zitat (von Basti2709):
Oder wird der verstorbene Halter als Verkäufer eingetragen und die Schwiegermutter unterschreibt in Vertretung..?

Da Tote keine Willenserklärung mehr abgeben können, funktioniert das nicht.
Die Schwiegermutter wird als Verkäufer eingetragen und Du unterschreibst in Vertretung.
Desweiteren sollte die Schwiegermutter vorsorglich noch eine entsprechende Vollmacht ausfüllen, kann sein das der Verkäufer diese haben möchte.


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#7
 Von 
hh
Status: Unbeschreiblich (49243 Beiträge, 17325x hilfreich)

Zitat:
Allerdings sollte man das KfZ vor dem Verkauf abmelden, da wird die Mutter dann mit dem Erbschein vorstellig werden müssen.


Für die Abmeldung des Kfz ist ein Erbschein nicht erforderlich.

Für den Verkauf ist ebenfalls kein Erbschein erforderlich. Allerdings muss man dennoch Erbe sein, da man sich ansonsten durch den Verkauf strafbar macht.

Außerdem muss das Testament beim Nachlassgericht auch dann abgeliefert werden, wenn man keinen Erbschein beantragen möchte (§ 2259 BGB ).

Zitat:
Dort werden sie ja dann merken, dass Verkäufer nicht gleich Halter ist bzw. Versicherungsnehmer ist? Kann man dies trotzdem?


Das interessiert die Kfz-Zulassungsstelle nicht. Abmelden, Ummelden und Anmelden kann ein Kfz derjenige, der im Besitz der Kfz-Papiere ist.

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#8
 Von 
BigiBigiBigi
Status: Junior-Partner (5399 Beiträge, 1817x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da Tote keine Willenserklärung mehr abgeben können, funktioniert das nicht.


Wenn man eine Vollmacht hat, die über den Tod hinaus wirksam ist, dann funktioniert das schon.

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#9
 Von 
amz551527-5
Status: Frischling (1 Beiträge, 16x hilfreich)

Guten Tag,

ich möchte ein Auto kaufen, dass angeblich einer Verstorbenen vorher gehört hat. Der Verkäufer hat den KFZ Brief und Unterlagen aber keinen Erbschein oder so? Kann ich das Fahrzeug bedenkenlos kaufen?

16x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128685 Beiträge, 41016x hilfreich)

eigene Frage = eigener Beitrag



Zitat (von amz551527-5):
Kann ich das Fahrzeug bedenkenlos kaufen?

Natürlich nicht.


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