Ich soll für meine Schwiegermutter das Auto ihres kürzlich verstorbenen Lebenspartners verkaufen. Ich habe jetzt den ersten ernsthaften Interessenten, der das Auto haben möchte. Wollte jetzt alle Unterlagen zusammen suchen. Dabei habe ich gelesen, dass ich zum Verkauf einen Erbschein benötige? Diesen hat sie aber nicht...
Ich habe die Zulassungsbescheinigung I und II sowie alle TÜV Berichte und Rechnungen seit Kauf...
Kann ich den Wagen jetzt überhaupt verkaufen ohne Erbschein? Oder macht da die Zulassungstelle dem Käufer Ärger bei der Anmeldung?
Bzw. muss ich dem Verkauf ja auch unserer Zulassungsstelle und der Versicherung melden. Dies läuft noch alles auf dem verstorbenen.
Dort werden sie ja dann merken, dass Verkäufer nicht gleich Halter ist bzw. Versicherungsnehmer ist? Kann man dies trotzdem?
Oder wird der verstorbene Halter als Verkäufer eingetragen und die Schwiegermutter unterschreibt in Vertretung..? Wie muss das korrekt eingetragen werden?
-- Editiert von Basti2709 am 13.09.2018 14:28
Autoverkauf aus Nachlass / kein Erbschein
13. September 2018
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Frage vom 13. September 2018 | 14:24
Von
Status: Schüler (166 Beiträge, 25x hilfreich)
Autoverkauf aus Nachlass / kein Erbschein
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#1
Antwort vom 13. September 2018 | 14:41
Von
Status: Unbeschreiblich (128685 Beiträge, 41016x hilfreich)
ZitatDiesen hat sie aber nicht... :
Na, dann soll sie sich einen besorgen.
ZitatKann ich den Wagen jetzt überhaupt verkaufen ohne Erbschein? :
Können kann man es.
Nur machen sollte man es nicht. Dann da würden Deine Mutter und Du sich strafbar machen. Und der Käufer hätte nicht unerhebliche Schadenersatzforderungen an euch.
#2
Antwort vom 13. September 2018 | 14:55
Von
Status: Schüler (166 Beiträge, 25x hilfreich)
ZitatKann ich den Wagen jetzt überhaupt verkaufen ohne Erbschein? :
Können kann man es.
Nur machen sollte man es nicht. Dann da würden Deine Mutter und Du sich strafbar machen. Und der Käufer hätte nicht unerhebliche Schadenersatzforderungen an euch.
Auch wenn ich dem ersten Teil folgen kann...aber welcher erhebliche Schaden entsteht dem Käufer?
Und strafbar in welchem Sinne?
-- Editiert von Basti2709 am 13.09.2018 14:57
#3
Antwort vom 13. September 2018 | 15:31
Von
Status: Unbeschreiblich (128685 Beiträge, 41016x hilfreich)
Zitataber welcher erhebliche Schaden entsteht dem Käufer? :
Mietwagen weil das Kfz nicht zur Verfügung steht. Ersatzkauf weil das Kfz nicht zur Verfügung steht.
ZitatUnd strafbar in welchem Sinne? :
In dem Sinne das das Veräußern fremden Eigentums gemäß StGB nicht erlaubt ist.
#4
Antwort vom 13. September 2018 | 15:43
Von
Status: Beginner (79 Beiträge, 16x hilfreich)
Wie ist die Schwiegermutter den Erbe geworden ? Liegt ein Testament vor ? Gibt es noch andere Erben ? Wenn ja, sind die mit dem Verkauf einverstanden ?
Erbe wird man übrigens auch ohne Erbschein, kraft Gesetzes oder durch Testament. Ein Erbschein ist lediglich eine Art "Ausweis", dass man tatsächlich Erbe ist. Da steht lediglich drin wer zu welchem Anteil geerbt hat.
#5
Antwort vom 13. September 2018 | 16:23
Von
Status: Schüler (166 Beiträge, 25x hilfreich)
ZitatWie ist die Schwiegermutter den Erbe geworden ? Liegt ein Testament vor ? Gibt es noch andere Erben ? Wenn ja, sind die mit dem Verkauf einverstanden ? :
Erbe wird man übrigens auch ohne Erbschein, kraft Gesetzes oder durch Testament. Ein Erbschein ist lediglich eine Art "Ausweis", dass man tatsächlich Erbe ist. Da steht lediglich drin wer zu welchem Anteil geerbt hat.
Durch ein schriftliches Testament, sie sollte alles von Ihm erben...keine weiteren Erben...
#6
Antwort vom 13. September 2018 | 20:04
Von
Status: Unbeschreiblich (128685 Beiträge, 41016x hilfreich)
ZitatDurch ein schriftliches Testament, sie sollte alles von Ihm erben :
Ok, dann ist die Lage ja geklärt.
Dann sollte sie sich dennoch einen Erbschein holen. Geht zwar auch mit Testament, aber Erbschein ist gerade bei Behörden einfacher
ZitatBzw. muss ich dem Verkauf ja auch unserer Zulassungsstelle und der Versicherung melden. :
Der Zulassungsstelle muss man den Verkauf nicht melden, die Interessiert das nicht die Bohne.
Allerdings sollte man das KfZ vor dem Verkauf abmelden, da wird die Mutter dann mit dem Erbschein vorstellig werden müssen.
ZitatOder wird der verstorbene Halter als Verkäufer eingetragen und die Schwiegermutter unterschreibt in Vertretung..? :
Da Tote keine Willenserklärung mehr abgeben können, funktioniert das nicht.
Die Schwiegermutter wird als Verkäufer eingetragen und Du unterschreibst in Vertretung.
Desweiteren sollte die Schwiegermutter vorsorglich noch eine entsprechende Vollmacht ausfüllen, kann sein das der Verkäufer diese haben möchte.
#7
Antwort vom 24. September 2018 | 10:37
Von
Status: Unbeschreiblich (49243 Beiträge, 17325x hilfreich)
Zitat:Allerdings sollte man das KfZ vor dem Verkauf abmelden, da wird die Mutter dann mit dem Erbschein vorstellig werden müssen.
Für die Abmeldung des Kfz ist ein Erbschein nicht erforderlich.
Für den Verkauf ist ebenfalls kein Erbschein erforderlich. Allerdings muss man dennoch Erbe sein, da man sich ansonsten durch den Verkauf strafbar macht.
Außerdem muss das Testament beim Nachlassgericht auch dann abgeliefert werden, wenn man keinen Erbschein beantragen möchte (§ 2259 BGB ).
Zitat:Dort werden sie ja dann merken, dass Verkäufer nicht gleich Halter ist bzw. Versicherungsnehmer ist? Kann man dies trotzdem?
Das interessiert die Kfz-Zulassungsstelle nicht. Abmelden, Ummelden und Anmelden kann ein Kfz derjenige, der im Besitz der Kfz-Papiere ist.
#8
Antwort vom 24. September 2018 | 10:52
Von
Status: Junior-Partner (5399 Beiträge, 1817x hilfreich)
ZitatDa Tote keine Willenserklärung mehr abgeben können, funktioniert das nicht. :
Wenn man eine Vollmacht hat, die über den Tod hinaus wirksam ist, dann funktioniert das schon.
#9
Antwort vom 11. Juli 2020 | 07:12
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 16x hilfreich)
Guten Tag,
ich möchte ein Auto kaufen, dass angeblich einer Verstorbenen vorher gehört hat. Der Verkäufer hat den KFZ Brief und Unterlagen aber keinen Erbschein oder so? Kann ich das Fahrzeug bedenkenlos kaufen?
#10
Antwort vom 11. Juli 2020 | 22:40
Von
Status: Unbeschreiblich (128685 Beiträge, 41016x hilfreich)
eigene Frage = eigener Beitrag
ZitatKann ich das Fahrzeug bedenkenlos kaufen? :
Natürlich nicht.
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