Hallo,
ich habe mein fahrunfähiges Auto an einen Ausschlachter verkauft, der mir leider falsche Daten bzgl. seiner Identität gegeben hat. Da der Wagen für 220€ in bar als defekt vor Zeugen den Eigentümer gewechselt hat, habe ich dem Vertrag keinen großen Wert beigemessen. Großer Fehler, wie sich nun herausstellt, da der Käufer sich offensichtlich die Abmeldung sparen möchte. Ich habe zwar das KFZ-Kennzeichen des Abholers, seine Handynummer und anhand der E-Mails liesse sich sicher auch über die IP-Adresse der Internetzugang ermitteln, aber ich gehe mal davon aus, dass die Polizei besseres zu tun hat, als für meine Dummheit so einen Aufwand zu betreiben, um doch noch den wahren neuen Halter zu ermitteln.
Versicherung, Zulassungsstelle und Finanzamt habe ich über den bezeugbaren Eigentümerwechsel via Fax informiert. Das Finanzamt interessiert dies allerdings wohl nicht - ich soll den KFZ-Brief aufbieten lassen (was wohl 1 Jahr dauert) und bis dahin weiter KFZ-Steuer zahlen.
Das kanns doch nicht sein, oder?
KFZ wird nicht abgemeldet, Käufername etc falsch
Wenn jemand dich betrügt ist die Polizei zuständig und die haben nichts "besseres" zu tun. Jedoch ermitteln die nicht den Halter - das bist du doch immer noch. Die ermitteln wegen des Betrugs.
K.
-----------------
"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."
Was das FA da von sich gibt ist schon irgendwie Blödsinn. Den Verkauf der Versicherung melden und über die Versicherung eine sofortige Zwangsstillegung des Fahrzeuges erwirken. Allerdings sind die Kosten dafür auch nicht gerade ohne. Zudem würde ich definitiv Betrugsanzeige gegen den Verkäufer stellen. Irgendwie willst Du die Kosten ja auch wieder reinholen - früher oder später.
Dennoch - entschuldige bitte - frage ich mich ernsthaft, wie man heute noch auf solche Art Verträge schließen kann?!?
-----------------
""
Danke für den Tip mit der Zwangsstillegung - so werde ich es wohl probieren.
Wie man so Verträge schliessen kann? Nun, es ging um ein Schrottauto, das vor Zeugen verkauft wurde. Geld und Brief wechselten den Eigentümer, so what?
Dass die Abmeldung so einen Stress verursachen konnte war mir nicht bewusst. Das letzte Auto habe ich vor 20 Jahren verkauft, da mangelts etwas an Erfahrung
Normalerweise kann man die Zwangsstillegung über die Zulassungsstelle erwirken, die sogenannte C29 Anzeige, danach wird das Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben, aber das kann dir dann egal sein, Polizei meldest sich dann wenn die das Fahrzeug gefunden hat und die Plakette abgekratzt hat!
Hatte selbst solche Probleme, seitdem wird das Fahrzeug abgemeldet aus und ende!
mfg
Danny
-- Editiert am 13.08.2009 08:11
Neue Wendung: Die Polizei weigert sich eine Anzeige wegen Betruges aufzunehmen. Angeblich läge bei mir kein Vermögensschaden vor. Das ist zwar falsch, da Steuer und Versicherung tagesgenau berechnet werden, aber jetzt darf ich mir wohl einen Anwalt suchen.
-----------------
""
Hatte den gleiche Fall auch schon.
Habe dann beim KBA in Flensburg angerufen.
Waren sehr freundlich und haben das Problem dann
gelöst
-----------------
""
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten