RÜCKGABE BEI AUTOVERKAUF OHNE VERTRAG

28. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
tanjag
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
RÜCKGABE BEI AUTOVERKAUF OHNE VERTRAG

Ein Fahrzeug wurde unter Beaknnten privat verkauft ohne einen Vertrag zu machen. Auf Mängel und ähnliches wurde der Käufer unter Zeugen hingewiesen!
Nun will der Käufer das Auto nicht mehr haben aus Gründen die ihm vorher schon bakannt waren (Eintragung von Tuningteilen sind ihm auf einmal zu viel "Stess") Er fordert den Verkäufer das Fahrzeug zurückzunehmen und ihm das Geld zurückzugeben. Falls dieser das nicht tut, droht er zu einem Anwalt zu gehen und sein Recht einzuklagen, da er sagt, ohne vertag müsse der Verkäufe das auto anstandslos zurücknehmen.
Der Verkäufer möchte den Wagen nicht zurücknehmen, da er auch das Geld nicht mehr hat (damit wurde eine Rate für ein anderes Fahrzeug beglichen)
Wer ist denn hier nun im Recht??

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5 Antworten
#1
 Von 
-Laie-
Status: Weiser (17812 Beiträge, 6018x hilfreich)

Es gibt kein Rückgaberecht das hier Anwendung finden würde. Der VK braucht das Auto nicht mehr zurückzunehmen.


Viele Grüße, Michael

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#2
 Von 
KleinerJurist
Status: Lehrling (1397 Beiträge, 261x hilfreich)

Zum Verständnis:
Natürlich wurde hier ein Vertrag geschlossen! Dies ist auch mündlich möglich.

Auch wenn der Käufer zum Anwalt rennt, hat er hier keine Chance.

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#3
 Von 
tanjag
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)

ertsmal danke für die Antworten...
wie ist es denn wenn zu dem Fahrzeug noch zubehörteile gehören (wie z.B. Felgen und andre Stoßstangen)? ubd der käufer die nicht sofort mitgenommen hat sondern sie einen tag später abholen wollte, die s bis jetzt aber nicht getan hat. Der Käufer behauptet nun, es wäre kein Vertrag (auch keine mündlicher) zustande gekommen, da er noch nicht alle Teile geholt hat.
Allerdings hat er auch keine Beweise dass diese Teile tatsächlich im Kaufpreis enthalten waren

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#4
 Von 
KleinerJurist
Status: Lehrling (1397 Beiträge, 261x hilfreich)

Ein Vertrag kommt in dem Zeitpunkt zustande, wenn sich beide Parteien über den Kauf einig sind. Ob schon Leistungen ausgetauscht wurden, hat damit hier rein gar nichts zu tun!

Ein Kaufvertrag liegt eindeutig vor. Beweisen lässt dich dies ohne weiteres schon an der Tatsache, dass bezahlt wurde und der PKW übergeben wurde (nochmals: dies sind nur Beweise; der Kaufvertrag existierte schon vorher).

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#5
 Von 
Mareike123
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1715x hilfreich)

Der Käufer behauptet nun, es wäre kein Vertrag (auch keine mündlicher) zustande gekommen, da er noch nicht alle Teile geholt hat.

*lol* Mit solchen Spezis hat man immer besonderen Spaß, weil sie ihre erschreckend falsche Meinung auch gerne bis vor Gericht vertreten...

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