Hallo,
ich bin teil einer Schulklasse aus NRW, wir fahren demnächst auf Klassenfahrt in einen Freizeit/Wasserpark.
Folgendes Problem: Da keine Aufsichtsperson mitfährt die den Rettungsschwimmerschein hat wird momentan leider den Schülern der Zugang zum Wasserpark verwehrt.
Nun zur Frage, gibt es eine Möglichkeit dass die Schüler trotzdem in das Schwimmbad gehen können und wie sieht das ganze Rechtlich aus?
Mit freundlichen Grüßen
Dürfen Schüler schwimmen ohne Lehrkraft mit Rettungsschwimmerschein?
Na Du Schulklassenteil ..... Klassenfahrten und Ausflüge sind Schulveranstaltungen. Da obliegt es der Schule, die Bedingungen festzulegen.
wirdwerden
ZitatDa obliegt es der Schule, die Bedingungen festzulegen. :
Meines Wissens gibt es Vorlagen von Land bezüglich der Sicherheitsmaßnahmen
beim Schwimmen und der Aufsichtspflicht.
Mit freundlichen Grüßen
Dann sollte man mal nachsehen, was in den entsprechenden Bestimmungen geschrieben steht.
ZitatDann sollte man mal nachsehen, was in den entsprechenden Bestimmungen geschrieben steht. :
Deswegen bin ich ja hier, um Informationen für die entsprechende Rechtslage zu finden
Mit freundlichen Grüßen
Meines Wissens nach gilt die Anforderung (erstmal) nur für den Schulsport. Hier müssen die Lehrer "rettungsfähig" sein.
Bei Klassenfahrten sollte die Schule relativ "frei" in den Regeln sein. Hier ist ja in der Anlage entsprechendes Personal vorhanden, zumal selbst wenn eine Lehrkraft Schwimmunterricht beaufsichtigen dürfte mehr als fraglich ist, ob diese dann auch die verstreuten Aktivitäten der einzelnen beaufsichtigen könnte.
Wie alt sind denn den Schüler?
PS: warum fährt man in einen Wasserpark ohne vorher zu klären, ob man ihn auch benutzen darf....
In dem angepeilten Freizeitpark/Wasserpark wird es vermutlich solche Aufsichtspersonen mit solchem Schein geben.ZitatDeswegen bin ich ja hier, :
Seid ihr denn schon dort?Zitatwird momentan leider den Schülern der Zugang zum Wasserpark verwehrt. :
Beim regulären Schwimmunterricht haben die Aufsichtspersonen der Schule (Lehrer) auch meist keinen solchen Schein.
Der Schwimmlehrer bzw. weitere Aufsichtspersonen aber doch.
Ins Freibad kommen die sog. Feriengruppen mit ihren Lehrern jeden Tag. Das Freibad hat angestellte Mitarbeiter, die einen solchen Schein haben.
An öffentlichen Strandabschnitten sitzen täglich Aufsichtspersonen mit solchem Schein.
ZitatBei Klassenfahrten sollte die Schule relativ "frei" in den Regeln sein. :
Was heißt das, dürfen die SuS alleine schwimmen oder muss ein Lehrer diese beaufsichtigen und benötigt dieser einen Rettungsschwimmer schein?
ZitatWie alt sind denn den Schüler? :
Die SuS sind zwischen 14 und 17 Jahren alt
Mit freundlichen Grüßen
ZitatSeid ihr denn schon dort? :
Nein, es geht um eine anstehende Fahrt
ZitatDas Freibad hat angestellte Mitarbeiter, die einen solchen Schein haben. :
Können diese die Lehrer ersetzten?
Mit freundlichen Grüßen
ZitatWer untersagt denn jetzt den Zutritt? Der Park oder kommt das von den Schulbehörden? :
Es geht um Vorschriften vom Land aus.
Mit freundlichen Grüßen
Ja, denn es sind Bademeister/Schwimmmeister. Die haben den Schein und haben im Fall des Falles zu retten.ZitatKönnen diese die Lehrer ersetzten? :
Ist der Freizeitpark auch in NRW?ZitatEs geht um Vorschriften vom Land aus. :
Darum geht es doch gar nicht. Es geht darum, ob die Schule für eine Schulveranstaltung gewisse Verhaltensmaßregeln raus geben darf, und das ist der Fall.
wirdwerden
ZitatDarum geht es doch gar nicht. Es geht darum, ob die Schule für eine Schulveranstaltung gewisse Verhaltensmaßregeln raus geben darf, und das ist der Fall. :
Ich bin mir aber nicht sicher, ob die Schule dann auch so "drastische" Regeln aufstellen darf. Hier geht es immerhin um eine Klassenfahrt in einen Wasserpark. Den die Eltern bezahlt haben. Wenn man dann in diesem Wasserpark plötzlich nicht schwimmen darf würde ich mir als Schüler und auch als Elternteil da doch gehörig verarscht vorkommen.
Es geht nicht in einen Wasserpark, sondern in einen Freizeitpark. Ob die Auswahl des Fahrtzieles besonders geschickt war, ist eine andere Frage.
wirdwerden
ZitatMeines Wissens gibt es Vorlagen von Land bezüglich der Sicherheitsmaßnahmen :
ZitatEs geht um Vorschriften vom Land aus. :
Geht es nun um Vorlagen oder um Vorschriften?
ZitatJa, denn es sind Bademeister/Schwimmmeister :
Nein, natürlich nicht - dazu müsste man sich dann aber auch mal die Mühe machen, darüber nachzudenken was beide machen ...
Als erstes würde ich doch mal denjenigen der da verbietet auffordern da valide Rechtsgrundlagen zu nennen.
ZitatDarum geht es doch gar nicht. Es geht darum, ob die Schule für eine Schulveranstaltung gewisse Verhaltensmaßregeln raus geben darf, und das ist der Fall. :
M.e ist in NRW so, dass es hier keine zwingende Vorschrift gibt, die eine entsprechende Anforderung aufstellt.
Aber gleichzeitig ist es so, dass die Regelungen so sind, dass es durchaus im Ermessen der Schule möglich ist eine entsprechende Regelung für "sich selbst" zu formulieren.
Da werfen wir doch mal einen Blick in die entsprechenden Schulvorschriften:
https://bass.schul-welt.de/288.htm
Zitat:6.3 Für sportliche Unternehmungen mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko (z.B. Schwimmen und Baden, Wassersport, Wanderungen im Hochgebirge oder im Watt, Skisport) gelten auch bei Schulfahrten der Runderlass „Sicherheitsförderung im Schulsport" v. 26.11.2014 (BASS 18-23 Nr. 2) sowie die „Sicherheitsvorschriften für das Schwimmen im Rahmen des Schulsports" und die „Erläuterungen und Empfehlungen zur Sicherheitsförderung im Schulsport", Heft 1033 der Schriftenreihe „Schule in NRW"2.
und mit etwas Suche finden sich auch die genauen Bestimmungen:
https://www.schulsport-nrw.de/fileadmin/user_upload/UEbersichtRettungsfaehigkeitAllgemein03.11.21.pdf
Zitat:Wird im Rahmen einer schulischen Veranstaltung, beispielsweise einer Schulwanderung oder einer Schulfahrt, eine Gruppe [beim Besuch eines Freizeitbades] ausschließlich beaufsichtigt (kein Schwimmunterricht) muss die Lehrkraft die Allgemeine Rettungsfähigkeit nachweisen.
für alle wassersportlichen Schulveranstaltungen aus dem Bewegungsbereich Gleiten, Fahren, Rollen – Rollsport, Bootssport, Wintersport muss die begleitende, verantwortliche Lehrkraft die Allgemeine Rettungsfähigkeit haben, wenn qualifizierte externe Partner anleiten
Hier auch bei der DLRG nachzulesen: https://og-hamm.dlrg.de/ausbildung/rettungsfaehigkeit/
Auch wenn das Bad einen Bademeister hat, obliegt der Lehrkraft die Aufsichtspflicht. Und im Rahmen dieser muss sie eben diese Qualifikation haben.
ZitatDa werfen wir doch mal einen Blick in die entsprechenden Schulvorschriften :
Und wieder was gelernt. Danke.
Da hilft der alte Spruch "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung".
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