Dürfen Schüler schwimmen ohne Lehrkraft mit Rettungsschwimmerschein?

25. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Fleshed0499
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Dürfen Schüler schwimmen ohne Lehrkraft mit Rettungsschwimmerschein?

Hallo,
ich bin teil einer Schulklasse aus NRW, wir fahren demnächst auf Klassenfahrt in einen Freizeit/Wasserpark.
Folgendes Problem: Da keine Aufsichtsperson mitfährt die den Rettungsschwimmerschein hat wird momentan leider den Schülern der Zugang zum Wasserpark verwehrt.
Nun zur Frage, gibt es eine Möglichkeit dass die Schüler trotzdem in das Schwimmbad gehen können und wie sieht das ganze Rechtlich aus?

Mit freundlichen Grüßen

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19 Antworten
#1
 Von 
wirdwerden
Status: Unbeschreiblich (40775 Beiträge, 14417x hilfreich)

Na Du Schulklassenteil ..... Klassenfahrten und Ausflüge sind Schulveranstaltungen. Da obliegt es der Schule, die Bedingungen festzulegen.

wirdwerden

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#2
 Von 
Fleshed0499
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Da obliegt es der Schule, die Bedingungen festzulegen.

Meines Wissens gibt es Vorlagen von Land bezüglich der Sicherheitsmaßnahmen
beim Schwimmen und der Aufsichtspflicht.

Mit freundlichen Grüßen

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#3
 Von 
hiphappy
Status: Junior-Partner (5800 Beiträge, 2557x hilfreich)

Dann sollte man mal nachsehen, was in den entsprechenden Bestimmungen geschrieben steht.

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#4
 Von 
Fleshed0499
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Dann sollte man mal nachsehen, was in den entsprechenden Bestimmungen geschrieben steht.

Deswegen bin ich ja hier, um Informationen für die entsprechende Rechtslage zu finden

Mit freundlichen Grüßen

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#5
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status: Lehrling (1448 Beiträge, 233x hilfreich)

Meines Wissens nach gilt die Anforderung (erstmal) nur für den Schulsport. Hier müssen die Lehrer "rettungsfähig" sein.

Bei Klassenfahrten sollte die Schule relativ "frei" in den Regeln sein. Hier ist ja in der Anlage entsprechendes Personal vorhanden, zumal selbst wenn eine Lehrkraft Schwimmunterricht beaufsichtigen dürfte mehr als fraglich ist, ob diese dann auch die verstreuten Aktivitäten der einzelnen beaufsichtigen könnte.

Wie alt sind denn den Schüler?

PS: warum fährt man in einen Wasserpark ohne vorher zu klären, ob man ihn auch benutzen darf....

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#7
 Von 
Anami
Status: Unbeschreiblich (37047 Beiträge, 6231x hilfreich)

Zitat (von Fleshed0499):
Deswegen bin ich ja hier,
In dem angepeilten Freizeitpark/Wasserpark wird es vermutlich solche Aufsichtspersonen mit solchem Schein geben.
Zitat (von Fleshed0499):
wird momentan leider den Schülern der Zugang zum Wasserpark verwehrt.
Seid ihr denn schon dort?

Beim regulären Schwimmunterricht haben die Aufsichtspersonen der Schule (Lehrer) auch meist keinen solchen Schein.
Der Schwimmlehrer bzw. weitere Aufsichtspersonen aber doch.

Ins Freibad kommen die sog. Feriengruppen mit ihren Lehrern jeden Tag. Das Freibad hat angestellte Mitarbeiter, die einen solchen Schein haben.
An öffentlichen Strandabschnitten sitzen täglich Aufsichtspersonen mit solchem Schein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
Fleshed0499
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
Bei Klassenfahrten sollte die Schule relativ "frei" in den Regeln sein.

Was heißt das, dürfen die SuS alleine schwimmen oder muss ein Lehrer diese beaufsichtigen und benötigt dieser einen Rettungsschwimmer schein?

Zitat (von kalledelhaie):
Wie alt sind denn den Schüler?

Die SuS sind zwischen 14 und 17 Jahren alt

Mit freundlichen Grüßen

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#9
 Von 
Fleshed0499
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Seid ihr denn schon dort?

Nein, es geht um eine anstehende Fahrt

Zitat (von Anami):
Das Freibad hat angestellte Mitarbeiter, die einen solchen Schein haben.

Können diese die Lehrer ersetzten?

Mit freundlichen Grüßen

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#11
 Von 
Fleshed0499
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Wer untersagt denn jetzt den Zutritt? Der Park oder kommt das von den Schulbehörden?

Es geht um Vorschriften vom Land aus.

Mit freundlichen Grüßen

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#12
 Von 
Anami
Status: Unbeschreiblich (37047 Beiträge, 6231x hilfreich)

Zitat (von Fleshed0499):
Können diese die Lehrer ersetzten?
Ja, denn es sind Bademeister/Schwimmmeister. Die haben den Schein und haben im Fall des Falles zu retten.
Zitat (von Fleshed0499):
Es geht um Vorschriften vom Land aus.
Ist der Freizeitpark auch in NRW?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#13
 Von 
wirdwerden
Status: Unbeschreiblich (40775 Beiträge, 14417x hilfreich)

Darum geht es doch gar nicht. Es geht darum, ob die Schule für eine Schulveranstaltung gewisse Verhaltensmaßregeln raus geben darf, und das ist der Fall.

wirdwerden

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#14
 Von 
Tehlak
Status: Lehrling (1059 Beiträge, 317x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Darum geht es doch gar nicht. Es geht darum, ob die Schule für eine Schulveranstaltung gewisse Verhaltensmaßregeln raus geben darf, und das ist der Fall.


Ich bin mir aber nicht sicher, ob die Schule dann auch so "drastische" Regeln aufstellen darf. Hier geht es immerhin um eine Klassenfahrt in einen Wasserpark. Den die Eltern bezahlt haben. Wenn man dann in diesem Wasserpark plötzlich nicht schwimmen darf würde ich mir als Schüler und auch als Elternteil da doch gehörig verarscht vorkommen.

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#15
 Von 
wirdwerden
Status: Unbeschreiblich (40775 Beiträge, 14417x hilfreich)

Es geht nicht in einen Wasserpark, sondern in einen Freizeitpark. Ob die Auswahl des Fahrtzieles besonders geschickt war, ist eine andere Frage.

wirdwerden

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#16
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41020x hilfreich)

Zitat (von Fleshed0499):
Meines Wissens gibt es Vorlagen von Land bezüglich der Sicherheitsmaßnahmen

Zitat (von Fleshed0499):
Es geht um Vorschriften vom Land aus.

Geht es nun um Vorlagen oder um Vorschriften?



Zitat (von Anami):
Ja, denn es sind Bademeister/Schwimmmeister

Nein, natürlich nicht - dazu müsste man sich dann aber auch mal die Mühe machen, darüber nachzudenken was beide machen ...



Als erstes würde ich doch mal denjenigen der da verbietet auffordern da valide Rechtsgrundlagen zu nennen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#17
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status: Lehrling (1448 Beiträge, 233x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Darum geht es doch gar nicht. Es geht darum, ob die Schule für eine Schulveranstaltung gewisse Verhaltensmaßregeln raus geben darf, und das ist der Fall.


M.e ist in NRW so, dass es hier keine zwingende Vorschrift gibt, die eine entsprechende Anforderung aufstellt.

Aber gleichzeitig ist es so, dass die Regelungen so sind, dass es durchaus im Ermessen der Schule möglich ist eine entsprechende Regelung für "sich selbst" zu formulieren.

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#18
 Von 
cirius32832
Status: Richter (8896 Beiträge, 1895x hilfreich)

Da werfen wir doch mal einen Blick in die entsprechenden Schulvorschriften:

https://bass.schul-welt.de/288.htm

Zitat:
6.3 Für sportliche Unternehmungen mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko (z.B. Schwimmen und Baden, Wassersport, Wanderungen im Hochgebirge oder im Watt, Skisport) gelten auch bei Schulfahrten der Runderlass „Sicherheitsförderung im Schulsport" v. 26.11.2014 (BASS 18-23 Nr. 2) sowie die „Sicherheitsvorschriften für das Schwimmen im Rahmen des Schulsports" und die „Erläuterungen und Empfehlungen zur Sicherheitsförderung im Schulsport", Heft 1033 der Schriftenreihe „Schule in NRW"2.


und mit etwas Suche finden sich auch die genauen Bestimmungen:

https://www.schulsport-nrw.de/fileadmin/user_upload/UEbersichtRettungsfaehigkeitAllgemein03.11.21.pdf

Zitat:
Wird im Rahmen einer schulischen Veranstaltung, beispielsweise einer Schulwanderung oder einer Schulfahrt, eine Gruppe [beim Besuch eines Freizeitbades] ausschließlich beaufsichtigt (kein Schwimmunterricht) muss die Lehrkraft die Allgemeine Rettungsfähigkeit nachweisen.

für alle wassersportlichen Schulveranstaltungen aus dem Bewegungsbereich Gleiten, Fahren, Rollen – Rollsport, Bootssport, Wintersport muss die begleitende, verantwortliche Lehrkraft die Allgemeine Rettungsfähigkeit haben, wenn qualifizierte externe Partner anleiten


Hier auch bei der DLRG nachzulesen: https://og-hamm.dlrg.de/ausbildung/rettungsfaehigkeit/

Auch wenn das Bad einen Bademeister hat, obliegt der Lehrkraft die Aufsichtspflicht. Und im Rahmen dieser muss sie eben diese Qualifikation haben.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#19
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status: Lehrling (1448 Beiträge, 233x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Da werfen wir doch mal einen Blick in die entsprechenden Schulvorschriften

Und wieder was gelernt. Danke.
Da hilft der alte Spruch "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung".

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