Ich habe folgendes Problem,
ich bin 16 Jahre alt und besitze eine Softair ab 18 die mit einem "F" versehen ist. Die Polizei hat mich und ein paar Kumpels beim Softair Spielen in einem Wald erwischt, und meine Waffe beschlagnahmt...sie war nicht in einem Koffer bzw. Futteral eingepackt. Die Waffe hat 0,7Joule. Was kommen nun an Strafen auf mich zu?
Softair - Verstoß gegen Waffenschutzgesetz
Wenn Du Dir vorher nichts hast zu Schulden kommen lassen, ist durchaus wahrscheinlich, dass die Waffe eingezogen wird und das Verfahren eingestellt. Ins Gefaengnis wirst Du schon nicht wandern
Moeglicherweise darfst Du Deine Strafe im Seniorenheim oder so abarbeiten...
Schoenen Gruss, Olli.
-- Editiert von olliminator am 29.05.2006 10:47:43
Hallo BoMag,
ich zitiere: "Softair ab 18 Jahren!
Auf Softairwaffen die mit einem "F" gekennzeichnet sind, ist die für Druckluft-, Federdruck- und CO² Waffen geltende, gesetzliche Regelung anzuwenden: Kauf und Besitz entsprechenderSoftairwaffen sind frei ab 18 Jahren. Das Führen einer solchen Waffe in der Öffentlichkeit ist ohne Waffenschein nicht zugelassen und wird als Straftat behandelt. Das Schiessen mit solchen Waffen außerhalb von Schießstätten ist eine Ordnungswidrigkeit gem. § 53 Abs.1 Nr. 3 WaffG
, außer es erfolgt auf einem befriedeten (abgesperrten) Besitztum mit Zustimmung des Eigentümers und die Geschosse können den abgesperrten Bereich nicht verlassen."
Somit hast Du eine Straftat gem. WaffG begangen. Ich kann mich also nur Olli anschließen. Ansonsten kann ich nur empfehlen sich vorher schlau zu machen und ggf. einen kleinen Waffenschein zu beantragen. Nur leider wirst Du diesen nach der Aktion nicht mehr bekommen, da Deine "Zuverlässigkeit i.S. des WaffG" bezweifelt werden kann.
Luftpumpe
hallo,
habe folgene Frage:
Gestern war ich mit meinem Auto auf dem Weg zu einem Kollegen um mit Ihm und den anderen auf unser Gelände zu zocken. Dann kahm die Polizei und wollte das ich den Kofferraum öffne, ich dachte mir nix dabei, habe aber dort meine Waffe (M83 B1) offen und zusammen gebaut liegen gehabt. Die Polizei beschlagnamte sie mir weil sie meinten auf der Waffe wäre kein "F" zu sehen. Nun habe ich aber das Problem dass, ich nicht weiß wie viel jule sie hat. Auf der Verpackung steht alles nur auf chinesich und nur 1 Satz auf englich "Above 18". Kann mir überhaupt was passieren? Und wenn ja was?
Hi,
tja, das wird die Polizei ermitteln, wieviel Joule sie hat - die haben für sowas Experten. Und abhängig davon haben Sie einen Verstoß gegen das Waffengesetz begangen oder eben nicht.
Gruß vom mümmel
Hallo,
da ich jetzt schon seit langer Zeit Airsoft spiele kann ich auch mal meine Erfahrung dazuschreiben.
An Luftpumpe:
Ein kleiner Waffenschein nützt beim Führen einer Airsoft gar nichts da dieser nur zum Führen von Gas- und Signalwaffen berechtigt (also zB Kaliber 9mm PAK). Dazu muss man sagen dass Gaswaffen die mit CO² oder sogenannte Gas-Blowback (Airsoft die mit einer Art Feuerzeuggas) gefüllt werden NICHT in diesen Bereich der Gaswaffen fallen und NICHT geführt werden dürfen.
Um eine Airsoft zu Führen würde man prinzipiell einen Waffenschein benötigen da eine Airsoft als normale Waffe gilt (nur eben als "F" freie Waffe da unter 7,5 Joule).
An Lunzer:
Es ist zwar ärgerlich aber leider nicht vermeidbar da die meisten Importeure bei solchen billigen Modellen oft keinerlei Kennzeichnung anbringen (Auch nicht <0,5 Joule).
Zudem haben die meisten Polizisten wenig Ahnung von diesem Teil des Waffengesetztes und beschlagnahmen deshalb Waffen erstmal wenn kein "F" Vorhanden ist (Polizisten sind auch nur Menschen und kennen oft eher die wichtigeren Teile des Gesetzes
Da ich die M83 aber auch mal besessen habe (geschenkt bekommen
Die M83 hat eine Energie von ca 0,28-0,3 Joule (ca 53m/s bei 0,2g Munition) es sollte also eigendlich keine Probleme für dich geben da E unter 0,5 Joule ist.
Grüße,
Raffaele
-- Editiert von Picster am 11.01.2009 12:44
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