Roller verkauft ohne Kaufvertrag

29. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
xXfreshXx
Status: Frischling (11 Beiträge, 1x hilfreich)
Roller verkauft ohne Kaufvertrag

Hallo,

ich habe vor zwei Tagen eine etwas naive Sache gemacht. Leider kam mir diese Einsicht 30min zu spät.
Ich habe einen (defekten) Roller verkauft.
Ohne Kaufvertrag inkl. abgelaufenem Nummernschild, das noch angeschraubt war.
Ich war zu dem Zeitpunkt einfach froh, dass er weg ist.
Danach ist mir gekommen, dass ich haftbar gemacht werden könnte, wenn Roller repariert, keine neue Versicherung abgeschlossen und Unfall mit Fahrerflucht gemacht wird.
Name des Verkäufers habe ich auch nicht (ging über eBay Kleinanzeigen)
Meine Frage ist nun, was ich tun soll? Zur Polizei und Verkauf melden? Zur Versicherung und Roller abmelden (wenn das geht)?

Danke vorab für Eure Hilfe!

-- Editiert von xXfreshXx am 29.08.2019 14:00

-- Editiert von Moderator am 30.08.2019 08:39

-- Thema wurde verschoben am 30.08.2019 08:39

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2 Antworten
#1
 Von 
radfahrer999
Status: Unparteiischer (9029 Beiträge, 4892x hilfreich)

Zitat (von xXfreshXx):
Ich habe einen (defekten) Roller verkauft.
Zitat (von xXfreshXx):
Name des Verkäufers habe ich auch nicht
Du bist der Verkäufer... :neck:

Zitat (von xXfreshXx):
Meine Frage ist nun, was ich tun soll?
Nichts

Zitat (von xXfreshXx):
Zur Polizei und Verkauf melden?
Und was sollen die machen?

Zitat (von xXfreshXx):
Zur Versicherung und Roller abmelden (wenn das geht)?
Es besteht kein Versicherungsschutz mehr für den Roller. Er ist defacto schon abgemeldet

Zitat (von xXfreshXx):
Danach ist mir gekommen, dass ich haftbar gemacht werden könnte, wenn Roller repariert, keine neue Versicherung abgeschlossen und Unfall mit Fahrerflucht gemacht wird.
Verantwortlich dafür ist der Fahrer..

Zitat (von xXfreshXx):
Ich war zu dem Zeitpunkt einfach froh, dass er weg ist.
Aus den Augen, aus dem Sinn...

Signatur:

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
FareakyThunder
Status: Lehrling (1158 Beiträge, 613x hilfreich)

Aus rechtlicher Sicht gibt es ein Kaufvertrag. Mit Austausch von Geld gegen Schlüssel/Dokument/Fahrzeug ist der Kaufvertrag erfüllt. D.h. "ohne Kaufvertrag" bedeut hier nur ohne schriftlichen Kaufvertrag auf Papier. Einen Kaufvertrag auf Papier mit Unterschrift braucht es für einen Rollerverkauf nicht.

4x Hilfreiche Antwort

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