Hallo,
ich habe vor zwei Tagen eine etwas naive Sache gemacht. Leider kam mir diese Einsicht 30min zu spät.
Ich habe einen (defekten) Roller verkauft.
Ohne Kaufvertrag inkl. abgelaufenem Nummernschild, das noch angeschraubt war.
Ich war zu dem Zeitpunkt einfach froh, dass er weg ist.
Danach ist mir gekommen, dass ich haftbar gemacht werden könnte, wenn Roller repariert, keine neue Versicherung abgeschlossen und Unfall mit Fahrerflucht gemacht wird.
Name des Verkäufers habe ich auch nicht (ging über eBay Kleinanzeigen)
Meine Frage ist nun, was ich tun soll? Zur Polizei und Verkauf melden? Zur Versicherung und Roller abmelden (wenn das geht)?
Danke vorab für Eure Hilfe!
-- Editiert von xXfreshXx am 29.08.2019 14:00
-- Editiert von Moderator am 30.08.2019 08:39
-- Thema wurde verschoben am 30.08.2019 08:39
Roller verkauft ohne Kaufvertrag
29. August 2019
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Frage vom 29. August 2019 | 13:59
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 1x hilfreich)
Roller verkauft ohne Kaufvertrag
Notfall? Mehr lesen!
#1
Antwort vom 29. August 2019 | 15:32
Von
Status: Unparteiischer (9029 Beiträge, 4892x hilfreich)
ZitatIch habe einen (defekten) Roller verkauft. :
Du bist der Verkäufer...ZitatName des Verkäufers habe ich auch nicht :

NichtsZitatMeine Frage ist nun, was ich tun soll? :
Und was sollen die machen?ZitatZur Polizei und Verkauf melden? :
Es besteht kein Versicherungsschutz mehr für den Roller. Er ist defacto schon abgemeldetZitatZur Versicherung und Roller abmelden (wenn das geht)? :
Verantwortlich dafür ist der Fahrer..ZitatDanach ist mir gekommen, dass ich haftbar gemacht werden könnte, wenn Roller repariert, keine neue Versicherung abgeschlossen und Unfall mit Fahrerflucht gemacht wird. :
Aus den Augen, aus dem Sinn...ZitatIch war zu dem Zeitpunkt einfach froh, dass er weg ist. :
#2
Antwort vom 29. August 2019 | 16:04
Von
Status: Lehrling (1158 Beiträge, 613x hilfreich)
Aus rechtlicher Sicht gibt es ein Kaufvertrag. Mit Austausch von Geld gegen Schlüssel/Dokument/Fahrzeug ist der Kaufvertrag erfüllt. D.h. "ohne Kaufvertrag" bedeut hier nur ohne schriftlichen Kaufvertrag auf Papier. Einen Kaufvertrag auf Papier mit Unterschrift braucht es für einen Rollerverkauf nicht.
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