Rückgabe ohne Etikett

23. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
BerndStromberg
Status: Frischling (10 Beiträge, 2x hilfreich)
Rückgabe ohne Etikett

Hallo ins Forum,

bei mir handelt es sich um folgenden Fall und ich bitte um Einschätzung:

Meine Frau hat mir ein Sakko über ein Auktionshaus bei einem Händler gekauft. Dieses wurde bereits geliefert, passte mir aber nicht. Innerhalb der eingeräumten Widerrufsfrist von 14 Tagen hat meine Frau dies zurückgeschickt mit dem Hinweis, dass Sie das Sakko zurückgeben möchte und vom Vertrag zurücktreten wird. Die Verkäuferin hat den Eingang der Ware bestätigt, jedoch bemängelt sie, dass ein (lose befestigtes) Etikett fehlen würde. Nun hat meine Frau dies defintiv nicht entfernt, ggf. ist es bei der Anprobe abgefallen. Es ist jedoch nicht mehr zu finden. Der Händler will nun dieses Sakko nicht mehr zurücknehmen oder eine Minderung des Kaufpreises einbehalten. Hier bezieht er sich darauf, dass das Sakko sehr preisgünstig war und die Minderung so hoch wäre, dass nur noch ein sehr geringer Restbetrag übrig bliebe. Wie sollte man sich in einem solchen Fall verhalten? Ich wäre ja ggf. zur Minderung bereit, jedoch kann so ein "loses Etikett" doch höchstens 10 Euro wert sein, oder? Das Sakko hat ca. 70 Euro gekostet.

Vielen Dank für Rückmeldungen!

-- Editier von BerndStromberg am 23.03.2015 11:37

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5 Antworten
#1
 Von 
-Laie-
Status: Weiser (17840 Beiträge, 6024x hilfreich)

Um welche Art Etikett soll es sich denn handeln? Ein eingenähtes? Dann wäre das abfallen als Sachmangel einzustufen, denn solch ein Etikett soll sicherlich mehr aushalten als ein einfaches anziehen.
Eines aus Karton welches lediglich mit diesen Plastikleinen angeheftet wird? Dieser Schaden müsste dann vom Käufer übernimmen werden, wenn das abfallen durch eine Prüfung die über das was in einem Laden normal wäre, hinausgeht, dann müsstet ihr für den Schaden aufkommen, ansonsten aber nicht.
Wie hoch wird wohl der Schaden sein falls es so wäre? Annähern Null meiner Meinung nach.

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#2
 Von 
BerndStromberg
Status: Frischling (10 Beiträge, 2x hilfreich)

Nein, eingenäht war es definitiv nicht, denn ich hab das Sakko (versucht) anzuprobieren und das angeheftete Etikett muss dabei abgefallen sein (wenn es überhaupt je dran war). Also der Klassiker, wenn man im Laden bei C&A oder so was anprobiert, es dann bezahlen will und dann merkt, dass das Etikett gar nicht mehr dran ist.

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#3
 Von 
JenAn
Status: Student (2517 Beiträge, 2556x hilfreich)

Kann der VK überhaupt gerichtsfest beweisen, daß so ein Etikett da drin gewesen sein soll? Wenn das ein Massenversender ist, wird er sich kaum daran erinnern und ein "ich prüfe das immer vorher" ist kein Beweis, wie es im konkreten Fall gewesen ist.

Zitat:
Der Händler will nun dieses Sakko nicht mehr zurücknehmen


Das muß er in jedem Fall, selbst wenn es zu Asche verbrannt wäre, so will es das BGB zum Widerruf. Nur über die Frage des Wertersatzes kann man sich dann noch streiten.

Es wäre mir neu, daß man solche Etiketten nicht für Centbeträge neu bekommen könnte, sofern es sich nicht um ein besonderes Hologramm-geschütztes Teil handelt. Im übrigen käme es nur auf den Wert des Etiketts an und nicht darauf, ob der VK das Sakko ohne Etikett "noch verkauft bekommt" oder nicht (zumal das 99% der Kunden auch egal sein dürfte).

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41022x hilfreich)

Zum einen müsste die behauptete Existenz des Eitkettes von Verkäufer bewiesne und nicht nur behauptet werden, zum anderen dürfte bei vorliegen eines Beweises der Schaden dann inklusive Anbringen bei ca. 0,50 EUR liegen.

Das würde ich dem Händler mitteilen. Dazu noch eine Frist zur Erstattung bis zum TT.MM.JJJJ (14 Tage mindestens) setzen und darauf hinweisen das die dem fruchtlosen Fristablauf nachfolgende gerichtliche Beitreibung für ihn nicht gerade ein Schnäppchen sein wird.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
BerndStromberg
Status: Frischling (10 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

danke an alle für die hilfreichen Beiträge. Ich habe gestern den Verkäufer darüber informiert. Dieser war "not amused", wird mir aber den Kaufpreis erstatten. Allerdings wird er eine Mail an das Auktionshaus schicken und sich über mich beschweren. Das kann ich nicht verhindern aber ich denke, dass ich alles richtig gemacht habe. Vielen Dank nochmal an alle und einen schönen Tag wünsche ich...:-)

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