Vogelfutterplatz Fensterbank

14. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
CaptainHarkness
Status: Frischling (34 Beiträge, 60x hilfreich)
Vogelfutterplatz Fensterbank

Ihr Lieben,

wir haben an der einzigen Außenfensterbank unserer Wohnung(ansonsten Dachfenster)eine Futtersäule für Vögel angebracht. Diese Säule steht auf einem größeren Plastiktablett, wo sich die geknackten Schalen sammeln(entleeren wir regelmäßig). Es bleibt leider nicht aus, dass dennoch ein Teil dieser Reste nach unten in den Garten des Nachbarn rieselt.

Jener Nachbar hat uns nun gebeten, wir möchten das Füttern der Vögel einstellen, da er sich gestört fühlt, wenn auf seinem Rasen Körner und/oder Schalen landen. Kann das Füttern der Vögel denn generell untersagt werden? Wir sind Mieter in einer Eigentumswohnung, besagter Nachbar ist selbst Eigentümer.

Ich habe schon versucht, via Google etwas rauszufinden, aber da geht es immer um Fütterung auf dem Balkon.

Danke für Rat und Tipps :)

Notfall? Mehr lesen!



30 Antworten
#1
 Von 
Banane123
Status: Praktikant (931 Beiträge, 202x hilfreich)

Wenn der Nachbar tatsächlich durch die Vogelfütterung gestört wird, könnte ich mir vorstellen, dass dieser die Einstellung der Fütterung verlangen könnte. Kommt natürlich darauf an wie der Teil dieser Reste nach untern aussieht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CaptainHarkness
Status: Frischling (34 Beiträge, 60x hilfreich)

Das ist ja immer eine Einstellungssache. Ich habe mir das angesehen und für mich ist, das, was den Nachbarn stört, belanglos. Mich würden die paar Krümel im Garten nicht jucken, aber für ihn sind es Gesteinsbrocken ;)
Zur Not stellen wir die Vogelfütterung ein, aber für uns ist das, was nach unten fällt, nicht Grund genug. Daher wüsste ich gern, wie die rechtliche Seite aussieht. Oder ab wann Vogelfütterung als unzumutbar gilt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3220x hilfreich)

Sie müssen das Fütter der Vögel nicht einstellen. Hierzu gibt es mE keinerlei rechtliche Handhabe. Ich kann mir schwerlich vorstellen, dass der Nachbar sich durch Schalen gestört fühlt (es sei denn, Sie verfüttern tonnenweise Vogelfutter), evtl. das Tablett mit einer Umrandung versehen, damit die leichten Schalen da nicht wegfliegen (Kreppband zB) und die Schale öfter leere als sonst.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
0815Frager
Status: Master (4953 Beiträge, 2388x hilfreich)

Zitat (von CaptainHarkness):
Das ist ja immer eine Einstellungssache. Ich habe mir das angesehen und für mich ist, das, was den Nachbarn stört, belanglos.

So nebenbei, das hat nichts mit Mietrecht zu tun.
Jedoch kann der Nachbar nach §1004 BGB klagen, dabei ist es egal ob es nun Reste von Vogelfutter oder sonst was ist.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
salkavalka
Status: Lehrling (1639 Beiträge, 993x hilfreich)

Und warum füttert man im Sommer Vögel?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3220x hilfreich)

Zitat (von salkavalka):
Und warum füttert man im Sommer Vögel?


Gibt Leute, die finden Gefallen daran die Tiere zu beobachten.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Lolle
Status: Bachelor (3432 Beiträge, 1957x hilfreich)

Naja, es gibt ja inzwischen sogar Streit innerhalb der Naturschutzverbände darüber, ob eine Sommerfütterung in der heutigen Zeit den Vögel nicht doch mehr nützt als schadet.
Das muss wohl jeder mit sich selbst ausmachen

Wir füttern jedenfalls im Sommer niemals - und leider mussten wir in unserer "alten" Wohnung mit unseren Nistkasten-Kameras über mehrere Jahre zusehen, wie die Vögel das Trockenfutter/Winterfutter, das unsere ehemaligen Nachbarn das ganze Jahr über fütterten, an ihre Jungen im Nest verabreicht haben und die Jungen dann elend vertrocknet sind.

wichtig ist DAS:
"... unbedingt artgerechte Nahrung, die auf die jeweiligen jahreszeitlichen Gegebenheiten zugeschnitten ist. So sollten vor allem während der Brutperiode hochwertige Insektenfuttermittel gereicht werden, damit den Jungtieren kein Schaden entsteht. "
http://www.wildvogelhilfe.org/winterfuetterung/ganzjahresfuetterung.html
sonst ist das Sommer-Füttern wirklich nur Tierquälerei

Der Nachbar hat m.M. eventuell einen Unterlassungsanspruch - das wird ggf. ein Richter beurteilen müssen.

Keine Ahnung, um welches Futter es da geht. Aber im Winter häufen sich bei uns unter den Futterhäuschen mit ungeschälten Sonnenblumenkernen Berge von Schalen an und die Vögel koten ja auch gern dort wo sie futtern. Darunter wächst dann kein Unkraut mehr ... aber auch sonst nichts - nur eine Menge Sonnenblumen

Das willl sicher nicht jeder in seinem Englischen Rasen oder auf der Terrasse - auf seinen Terrassen-/Gartenmöbeln - in seiner Kaffetasse - und das muss m.M. auch niemand (er)dulden.

...

Zitat (von CaptainHarkness):
Ich habe schon versucht, via Google etwas rauszufinden, aber da geht es immer um Fütterung auf dem Balkon.

Aber auch beim Balkon geht es darum, das keiner unerwünschten Unrat/Verschmutzungen/sonstige Einwirkungen/Störungen von anderen (i.d.R. "von oben") hinnehmen muss ... soweit er nicht zur Duldung verpflichtet ist.

Sollte die Fassade durch die Fütterung verschmutzt werden (Vogelkot), dann könnte da auch noch eine dicke Rechnung kommen ...

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von CaptainHarkness):
Ich habe schon versucht, via Google etwas rauszufinden, aber da geht es immer um Fütterung auf dem Balkon.

Ich würde ja in den Urteilen einfach mal testweise "Balkon" gegen "Außenfensterbank" ersetzen ...
Wenn dann noch was sinnvolles rauskommt beim lesen, hat man ja eine Anhung wo das hingehen könnte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Banane123
Status: Praktikant (931 Beiträge, 202x hilfreich)

Zu Beitrag 7 von Lolle meine volle Zustimmung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Kili14
Status: Frischling (42 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich würde geschälte Sonnenblumenkerne nehmen, um schon mal die Schalen als etwas Störendes auszuschalten (mache ich auch). Wenn noch Futter auf den Rasen rieselt,wird das in der Regel von Bodenfressern (Sperlinge, Finken und andere mehr) aufgenommen.
Lass Dich wg. der Sommerfütterung nicht verunsichern, ich halte es da mit Prof. Peter Berthold. Dass Du überhaupt Vögel fütterst, gilt als "sozialadäquates Verhalten" - anders wäre es wohl, wenn Du regelmäßig Deine Kippen auf den heiligen Rasen des Nachbarn werfen würdest.
Und a bisserl an Schiss (Gratis Dünger!) muss man auch hinnehmen - das nennt man Lebenswirklichkeit, Vogelwindeln gibt's nicht. Bei mir stehen Bäume vor der Futterstelle - in der Regel landen die Vögel erst dort, lassen das Unausweichliche fallen - und gehen dann ans Futterbrett. Und falls mal was an der Fassade landen sollte - der nächste Regen wäscht es weg.
Falls Du gerne fotografierst - zeig Deinem Nachbarn doch einfach mal, welche Arten sich an Deiner Futterstelle tummeln, viele Menschen haben leider ein gespaltenes Verhältnis zu allem, was nicht so ist wie sie selbst und eben oft einfach keine Ahnung. Buchtipp: Jennifer Ackerman, Die Genies der Lüfte. Die erstaunlichen Talente der Vögel, Rowohlt 2017.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Banane123
Status: Praktikant (931 Beiträge, 202x hilfreich)

Zitat (von Kili14):
Lass Dich wg. der Sommerfütterung nicht verunsichern,


Sollte man -aus hier schon erwähnten Gründen- vermeiden. Man erweist den Vögeln keinen Gefallen.



-- Editiert von Banane123 am 15.08.2017 12:28

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
0815Frager
Status: Master (4953 Beiträge, 2388x hilfreich)

Zitat (von Kili14):
Ich würde geschälte Sonnenblumenkerne nehmen, um schon mal die Schalen als etwas Störendes auszuschalten (mache ich auch). Wenn noch Futter auf den Rasen rieselt,wird das in der Regel von Bodenfressern (Sperlinge, Finken und andere mehr) aufgenommen.

Das Tipp des Tages?
Besonders mit der Garantie das erst vom Anwalt des Nachbarn eine kostenpflichtige Unterlassungserklärung kommen kann, danach die Klage auf Unterlassung.
Man hat den Top Beitrag von User Lolle wohl nicht verstanden? Auch nicht §1004 BGB ?

Zitat (von Kili14):
Falls Du gerne fotografierst - zeig Deinem Nachbarn doch einfach mal, welche Arten sich an Deiner Futterstelle tummeln,

Tja das hat viel mit dem Thema und Recht zu tun, und der Nachbar könnte durch so was sich belästigt fühlen.
Dann kommt irgendwann das Thema Mietrecht und Störung des Hausfrieden ins Spiel.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Kili14
Status: Frischling (42 Beiträge, 2x hilfreich)

@ 0815-Frager: Durch was könnte sich der Nachbar da belästigt fühlen - dass man sich mal mit ihm über sein Hobby unterhält? Hausfrieden - großes Wort. Wenn ich nur noch das machen darf, was mein Nachbar mir erlaubt, dann ist das kein Hausfrieden, sondern Hausdiktatur. Ich mag es vielleicht auch nicht, wenn mir von unten herauf die Dämpfe einer Zigarre in die Nase steigen, die der Nachbar auf seiner Terrasse dampft, so what? Nö. den Beitrag von Lolle habe ich offensichtlich nicht verstanden - denn nirgendwo ist von "englischem Rasen" die Rede oder davon, dass einem die Vogel***** in die Kaffeetasse plumpst.
@Banane: Dem stimme ich nicht zu, s.o. Du kennst wohl Peter Berthold nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
0815Frager
Status: Master (4953 Beiträge, 2388x hilfreich)

Zitat (von Kili14):
Durch was könnte sich der Nachbar da belästigt fühlen - dass man sich mal mit ihm über sein Hobby unterhält?

Schon den Eingangspost gelesen und auch verstanden?
Zitat (von CaptainHarkness):
Es bleibt leider nicht aus, dass dennoch ein Teil dieser Reste nach unten in den Garten des Nachbarn rieselt.
Jener Nachbar hat uns nun gebeten, wir möchten das Füttern der Vögel einstellen, da er sich gestört fühlt, wenn auf seinem Rasen Körner und/oder Schalen landen.

Tja und nach §1004 BGB ist das eben nicht hinnehmbar, da es vermeidbar ist.
Zitat (von Kili14):
Nö. den Beitrag von Lolle habe ich offensichtlich nicht verstanden - denn nirgendwo ist von "englischem Rasen"

Selten so viel Schwachsinn in einem Satz gelesen, es ist pupsegal was der Nachbar auf den Grundstück hat, selbst wenn es ein Haufen Aushub wäre, ist die Störung zu unterlassen, steht auch so im BGB.
Zitat (von Kili14):
Ich mag es vielleicht auch nicht, wenn mir von unten herauf die Dämpfe einer Zigarre in die Nase steigen, die der Nachbar auf seiner Terrasse dampft, so what?

Schmarren und wie schon Harry geschrieben hat, nach Urteilen suchen. Rauchen und Grillen ist in Maßen erlaubt.
Zitat (von Kili14):
dann ist das kein Hausfrieden, sondern Hausdiktatur.

Nun wer unaufgefordert andere mit Bildchen belästigt braucht sich um den gestörten Hausfrieden keine Sorgen machen. Wer es als Hausdiktatur empfindet muss sich ein Einfamlienhaus kaufen, da braucht man in dem Bezug nicht auf unter einem Wohnende zu achten.
Ansonsten besteht ein MFH eben aus der WEG und wenn der Mieter von einem Eigentümer ständig den Hausfrieden stört (Belästigt) wird der Eigentümer aufgefordert seinen Mieter ab zu mahnen, und ja im Wiederholungsfall ist die Kündigung möglich. So einfach ist das Leben eben.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Akkarin
Status: Student (2496 Beiträge, 640x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Schon den Eingangspost gelesen und auch verstanden?
Zitat (von CaptainHarkness):
Es bleibt leider nicht aus, dass dennoch ein Teil dieser Reste nach unten in den Garten des Nachbarn rieselt.

Tja und nach §1004 BGB ist das eben nicht hinnehmbar, da es vermeidbar ist.


Das steht jetzt aber nicht im BGB. Richtig ist, dass der Nachbar unten es nicht hinnehmen muss, wenn die Störung mehr als nur unerheblich ist. Natürlich wird der Nachbar die Störung als erheblich ansehen, aber das ist nicht massgeblich.

Es kommt nämlich drauf an, ob es objektiv gesehen eine erhebliche oder eine unerhebliche Beeinträchtigung ist.

Ich würde der Beschreibung nach ehr zu "unerheblich" tendieren, aber das wird auf den Einzelfall vor Ort ankommen. Das einzige was man nach der Beschreibung ausschließen kann, ist das es in jedem Fall "erheblich" ist und der Unterlassungsanspruch alternativlos ist.
Auch Lolle hat dazu nur gesagt:
Zitat (von Lolle):
Der Nachbar hat m.M. eventuell einen Unterlassungsanspruch - das wird ggf. ein Richter beurteilen müssen.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
0815Frager
Status: Master (4953 Beiträge, 2388x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Ich würde der Beschreibung nach ehr zu "unerheblich" tendieren,

Da es eine Laienmeinung ist, sollte man eben genau die Beschreibung beachten:
1) Nachbar hat schon aufgefordert es zu unterlassen
2) Anwalt schreibt Unterlassungserklärung (welche schon mal Kostenpflichtig wäre, da Nachbar schon selbst verwiesen hatte)
3) Man reagiert nicht auf Punkt 2, und Klage, die Entscheidung trifft ein Richter, fällt das Urteil negativ für den TE aus, zahlt er auch die außergerichtlichen Mahnkosten.
Passend dazu das:
https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/voegel-fuettern-darf-nachbarn-nicht-beeintraechtigen_258_213208.html

Der §1004 BGB und die Urteile sprechen bei fast jeder Beeinträchtigung, sofern diese vermeidbar sind, und nicht dem allgemeinen Leben entsprechen pro Nachbar aus, welcher sich gestört fühlt. Und Fedevieh zu füttern ist eine vermeidbare Störung des Besitztum.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3220x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Besonders mit der Garantie das erst vom Anwalt des Nachbarn eine kostenpflichtige Unterlassungserklärung kommen kann, danach die Klage auf Unterlassung.


Ach je, würde ich so ein Schreiben bekommmen, käme ich vor Lachen nicht mehr in den Schlaf ... und derUnterlassungsklage der würde ich mit Ruhe und Gelassenheit entgegensehen, hellwach ... da ich ja vor Lachen nicht in den Schlaf komme.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
0815Frager
Status: Master (4953 Beiträge, 2388x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
hellwach ... da ich ja vor Lachen nicht in den Schlaf komme.

Tja auch das macht nichts aus, einfach den link mal lesen.
Und man sollte ein wenig in der ZPO nachlesen, das man die Erklärung der Unterlassung nicht unterzeichnen muss ist klar, jedoch sollte man auch dann nach dem Urteil vielleicht Baldrian nehmen, damit man wieder einschlafen kann.
Sorry das war ein Beitrag zum lachen, ohne rechtliche Würdigung von Urteilen, aber man meint man weis es besser.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Akkarin
Status: Student (2496 Beiträge, 640x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von Akkarin):
Ich würde der Beschreibung nach ehr zu "unerheblich" tendieren,

Da es eine Laienmeinung ist, sollte man eben genau die Beschreibung beachten:

Und vor allem beim Thema bleiben. In dem zitierten Fall geht es um 1004 BgB i.V.m. 15 WEG.

Das ist außerhalb der WEG nicht anwendbar.

Wenn der Nachbar objektiv mehr als unerheblich belästigt wird, muss er das nicht dulden.
Aber nach der hier vorliegenden Beschreibung ist keineswegs gesichert, dass es sich um eine nicht unerhebliche Belästigung handelt.

Die von dir in Aussicht gestellte Klage kann der Nachbar moeglicherweise gewinnen, ein Selbstlaufer ist die hingegen nicht.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
CaptainHarkness
Status: Frischling (34 Beiträge, 60x hilfreich)

Vielen Dank Euch allen für Meinungen und Ratschläge.

Wir wollen keinen größeren Streit mit dem Nachbarn riskieren und haben die Futterstelle weggenommen.
Natürlich könnten wir es darauf ankommen lassen, aber der Hausfrieden ist uns dann doch wichtiger.

Nochmals danke

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3220x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von AltesHaus):
hellwach ... da ich ja vor Lachen nicht in den Schlaf komme.

Tja auch das macht nichts aus, einfach den link mal lesen.
Und man sollte ein wenig in der ZPO nachlesen, das man die Erklärung der Unterlassung nicht unterzeichnen muss ist klar, jedoch sollte man auch dann nach dem Urteil vielleicht Baldrian nehmen, damit man wieder einschlafen kann.
Sorry das war ein Beitrag zum lachen, ohne rechtliche Würdigung von Urteilen, aber man meint man weis es besser.


Man kann nicht jede Situation in jeden §en quetschen, oder jedes Urteil drüberstülpen und versuchen aus Mücken (oder Vögelchen) fette Elefanten mit übereifrigen Advokaten zu machen, die wegen Körnerhülsen in überschaubarer Menge versuchen vor dem Kadi eine Vogelfütterungsunterlassungsurkunde zu erzanken. Und dann noch glauben, dass es so klappen würde. Ne ne ne, ich würde wirklich vor lachen nicht mehr in den Schlaf kommen.

Ausgehend davon, was der TE hier schreibt (und das sollte man mal als gegeben hinnehmen) hat dieser nichts zu befürchten, wobei ich mal davon ausgehe, dass weder Tauben oder Krähen gefüttert werden, sondern der handelsüblcihe deutsche Singvogel.

Aber da man hier ja lieber mal ein Urteil hat als gesunden Menschenverstand (den übrigens auch der handelsübliche Richter überlicher Weise mitbringt)

hier:

Zitat:
Das Füttern von Singvögeln auf dem Mietgrundstück ist sozialadäquat und damit zulässig (Bestätigung von LG Berlin,
Urteil v. 21.05.2010 - 65 S 540/09 ).

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
0815Frager
Status: Master (4953 Beiträge, 2388x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Aber da man hier ja lieber mal ein Urteil hat als gesunden Menschenverstand (den übrigens auch der handelsübliche Richter überlicher Weise mitbringt)

hier:

Sorry hier geht es nicht um Verletzung des §1004 BGB . Man darf alles nur nicht eine vermeidbare Besitzstörung. Ja selbst das Grillen auf dem Balkon wird deswegen zum Teil eingeschränkt.
Jeder Nachbarschaftsstreit wird meist auf dem § ausgetragen.
Zitat (von AltesHaus):
Ausgehend davon, was der TE hier schreibt (und das sollte man mal als gegeben hinnehmen) hat dieser nichts zu befürchten, wobei ich mal davon ausgehe,

Eben es ist ein Laienforum mit persönlichen Meinungen, wenn mir einer damit in realen Leben kommen würde, die Vorgehensweise wäre einfach, Unterlassungserklärung und Klage. Da reicht schon Oberflächenwasser vom Nachbars Terrasse aus, wie in der Nachbarschaft gerade erst letztes Jahr unterm Strich ein Richter geklärt hat, Liegt vielleicht auch daran, das Eigentum schon im Grundgesetz unter Schutz steht.
Zitat (von CaptainHarkness):
Natürlich könnten wir es darauf ankommen lassen, aber der Hausfrieden ist uns dann doch wichtiger.

Das dürfte in der Lage auch das Beste sein.

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Akkarin
Status: Student (2496 Beiträge, 640x hilfreich)

Und vorher hast du ein koernerschalen Protokoll geführt? Montag 3, Dienstag 2 , Mittwoch wegen Ostwind keine, Donnerstag Westwind 10(!)..

Ihr seit echt drollig in Kleinhintertupfing.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3220x hilfreich)

Ich dachte hier geht es um das Füttern der Vögel und das verwehen der Kornhülsen ... die jetzt gegrillt werden?

Die Vögel dürfen gefüttert werden, grillen sollte man sie nicht, da wird man auch nicht wirklich satt.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
0815Frager
Status: Master (4953 Beiträge, 2388x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
grillen sollte man sie nicht, da wird man auch nicht wirklich satt

Wachteln sind eine leckere Vorspeise, leider bei uns in DE kein jagdbares Wild.
Von einer Wildente werden min 2 Personen satt.
Fasan nach Burgund eine Gaumenfreude.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Banane123
Status: Praktikant (931 Beiträge, 202x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
ie Vögel dürfen gefüttert werden, grillen sollte man sie nicht, da wird man auch nicht wirklich satt.


Hast keine Ahnung...frag mal die Italiener

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3220x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von AltesHaus):
grillen sollte man sie nicht, da wird man auch nicht wirklich satt

Wachteln sind eine leckere Vorspeise, leider bei uns in DE kein jagdbares Wild.
Von einer Wildente werden min 2 Personen satt.
Fasan nach Burgund eine Gaumenfreude.


Wir dürfen doch wohl getrost davon ausgehen, dass weder Wachteln, Enten oder Fasane auf dem Tablett im Dachgeschoss gefüttert werden, sondern der hundsgemeine deutsche Singvogel und das ist erlaubt.

@Banane
Wissen Sie wiveil von den kleinen Flattermännern sie umbringen müssen damit Sie satt werden?

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Wissen Sie wiveil von den kleinen Flattermännern sie umbringen müssen damit Sie satt werden?

Bei den Gourmets geht es nicht ums satt werden, sondern um das (Geschmacks-)Erlebnis ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3220x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Bei den Gourmets geht es nicht ums satt werden, sondern um das (Geschmacks-)Erlebnis ...


Womit jetzt feststeht, dass ich kein Gourmet bin, sondern ein hundsgemeiner Esser, der Nahrung aufnimmt wenn er hungrig ist, sollten die Gourmets auch mal probieren. Hunger ist der beste Koch

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
0815Frager
Status: Master (4953 Beiträge, 2388x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
sollten die Gourmets auch mal probieren.

Jeder isst mal wenn er Hunger hat.
Nur eben sollte man es auch mal anders herum versuchten und mit Gästen nicht nur rein hauen, sondern genießen.
Wachtel auf Rosenkohlsalat mit Preiselbeervinaigrette sind eine klasse Vorspeise für Lammgerichte , Haifischsteak oder Hirschsteak.
Aber nein keine riesige Teller, es reichen pro Person 2 Wachteln aus, und die nicht aus dem Discounter oder Supermarkt nehmen, sondern aufs Herkunftsland achten, Österreich empfiehlt sich hier.

So was sollte auch der gemeine Esser mal versuchen, macht so ein Dreigang Menü macht nicht viel Arbeit.

0x Hilfreiche Antwort

Mehr lesen!