Zinsen/Mahnkosten bei Mietrückstand

18. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
gruebeline43
Status: Frischling (32 Beiträge, 13x hilfreich)
Zinsen/Mahnkosten bei Mietrückstand

Hallo ,

ich hatte mehrere Monate einen Mietrückstand ,den ich jetzt Gott sei dank ausgeglichen habe.
Es war nie von Zinsen die Rede bzw. wurden diese nie in Rechnung gestellt oder angekündigt das Sie von mir zu tragen wären .
Auch in meinem Mietkontauszug wurden weder Mahnkosten noch Zinsen aufgeführt. Und im Auszug steht auch Null offene Kosten !
Jetzt habe ich einen Abrechnungsfehler bei der Nebenkostenabrechnung bemerkt und dieses auch mitgeteilt und gebeten , es doch bitte zu prüfen.
Dabei kam ein Guthaben v.ca.59€ herraus , dieses haben die im nachhinein mit den angefallenen Zinsen und Mahngebühren verrechnet !
Ich habe nie eine Aufstellung der angefallenen Kosten erhalten und kann man im nachhinein einfach hin gehen und sagen , so das verrechnen wir jetzt !?

Ich bin nicht glücklich gewesen über diesen Mietrückstand und ich habe mich auch dafür entschuldigt und von vornherrein gesagt , was mit der finanziellen Situation passiert war.
Aber muß man das nicht ankündigen wenn Zinsen in Rechnung gestellt werden ?
Was passiert bei der nächsten Nebenkostenabrechnung bei Guthaben , dann sagen die wieder , ah Moment da waren doch noch Zinsen offen !? Dürfen die das ohne Nachweis und Bekanntgabe !?

Für Infos wäre ich euch sehr dankbar.

Beste Grüße
gruebelie43



-- Editiert Moderator am 19.02.2013 10:09

Notfall? Mehr lesen!



6 Antworten
#1
 Von 
Mahnman
Status: Senior-Partner (6041 Beiträge, 1345x hilfreich)

Ein Thread sollte genügen.

In der Regel sind in Mietverträgen fixe Zahlungstermine vereinbart. Somit tritt automatisch Verzug ein. Eine Geldforderung ist für die Dauer des Verzugs zu verzinsen (§288 BGB ).
Hierfür werden bei Mietverträgen mit Privatpersonen normalerweise Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz erhoben.
Ob die Zinsen in der Höhe angefallen sein können, kann man sich unter http://basiszinssatz.info selbst ausrechnen. Mahngebühren dürfen zwischen 2,50 und 5 Euro pro schriftlicher Mahnung betragen.

In jedem Fall empfiehlt es sich, eine Abrechnung über die angefallenen Mahngebühren und Verzugszinsen zu fordern, damit nicht beliebig Forderungen nachgeschoben werden können.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sunnyboy171981
Status: Schüler (344 Beiträge, 68x hilfreich)

Wenn dir auffällt dass in deiner Abrechnung was falsch ist und bei der Korrektur dem VM auffällt, dass er auch noch offene Forderungen hat kann er diese dann auch im Zuge der Korrektur geltend machen, solange die frist hierfür nicht abgelaufen ist.

Ist ja nicht mehr als Fair.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mietrechthilfe
Status: Schüler (164 Beiträge, 45x hilfreich)

quote:
Mahngebühren dürfen zwischen 2,50 und 5 Euro pro schriftlicher Mahnung betragen.

Auch wenn das nicht im MV vereinbart wurde ?

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lolle
Status: Bachelor (3432 Beiträge, 1957x hilfreich)

Ja, dass der Schuldner ebenso wie die gesetzlichen Verzugszinsen auch die sonstigen durch seinen Zahlungsverzug verursachten "Verzugskosten" zu ersetzen hat, ergibt sich aus dem BGB

Die fixen Zahlungstermine für die Mietzahlungen ergeben sich ebenso bereits aus BGB § 556b . Von daher war der Schuldner am 4.Werktag des jeweiligen Mietmonats automatisch in Verzug; der Gläubiger hätte ohne Mahnung dann sogar sofort das gerichtliche Mahnverfahren einleiten können (was erheblich mehr Kosten als eine schlichte Mahnung verursacht hätte)
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anjuli123
Status: Bachelor (3594 Beiträge, 1466x hilfreich)

quote:

ich hatte mehrere Monate einen Mietrückstand...
Es war nie von Zinsen die Rede bzw. wurden diese nie in Rechnung gestellt oder angekündigt das Sie von mir zu tragen wären .


Warum glauben Mieter eigentlich ständig, dass der Vermieter eine Bank ist, die zinslose Kredite zu verschenken hat?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
icecycle
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2040x hilfreich)

quote:
Mahngebühren dürfen zwischen 2,50 und 5 Euro pro schriftlicher Mahnung betragen.


€.5,- reiner Arbeitsaufwand, oder einschließlich Porto,
Umschlag, Papiere, Fotokopien, Benzin, ... ?

Wie oft darf gemahnt werden ?

Darf man von einem Anwalt mahnen lassen, dass gleich
€80,- kostet ?

15x Hilfreiche Antwort

Mehr lesen!