Hallo,
mal eine generelle Frage:
MUSS man Anrufe, bei denen die Rufnummer unterdrückt ist, annehmen?
Meine Sachbearbeiterin vom Arbeitsamt versucht anscheinend mich telefonisch zu erreichen - aber ich gehe bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer nunmal nicht ans Telefon (zu viele nervige schlechte Erfahrungen - wer nix zu verbergen hat, der kann seine Rufnummer auch anzeigen lassen!)
Sie hatte mich per Mail angeschrieben, nachdem sie mich mit mehreren Anrufen (Festnetz und Handy) genervt hatte und ich, eben wegen der unterdrückten Rufnummer, nicht drangegangen bin. Ich hatte ihr daraufhin mitgeteilt, dass ich bei solchen Anrufen eben nicht drangehe - und heute klingelt schon wieder laufend das Telefon. Letztens dachte ich, dass ich mal drangehe weil's bestimmt die Trulla vom Arbeitsamt ist - und da war's eine nervige Werbetante
MUSS ich drangehen? Können mir Nachteile entstehen, wenn die vom AA mich telefonisch nicht erreicht? (Woran sie ja selbst schuld ist....)
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Anrufe mit unterdrückter Rufnummer vom Arbeitsamt
Soweit ich informiert bin, muss man bei der AfA nicht mal seine Rufnummer hinterlegen.
Denn mündliche Absprachen lassen sich vor Gericht nicht beweisen, also sollte man eh immer auf Schriftform bestehen.
Daher kann ich mir nicht vorstellen, das hierdurch Nachteile entstehen können.
Aber ich denke Axel kann zu diesem Thema mehr sagen.
Gruss
Fulgora
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"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
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Du musst für die Agentur für Arbeit NICHT telefonisch erreichbar sein. Du könntest denen auch mitteilen, dass du kein Telefon mehr hast, und dass die deine Nummer löschen sollen. Nachteile entstehen dir dadurch keine.
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" Dieser Beitrag ist nur meine persönliche Meinung. Es handelt sich um keine Rechtsberatung!"
@La Bandita:
Du musst übrigens auch nicht ans Telefon gehen, wenn der Anrufer seine Nummer übermittelt. Nachteile dürfen Dir daraus keinesfalls entstehen.
Ich würde der SBin schriftlich/per E-Mail mitteilen, dass Telefonanrufe mit unterdrückter Rufnummer grundsätzlich nicht angenommen werden und das Du darüber hinaus ohnehin keine telefonischen Kontaktaufnahmen durch die AfA wünschst und Deine Rufnummer deshalb gelöscht werden soll. Für Kontaktaufnahmen steht der Postweg zu Verfügung, was völlig ausreichend ist.
Gruß,
Axel
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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"
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