Hallo allerseits,
noch eine Frage beschäftigt mich, vielleicht mag sie mir jemand beantworten:
Ich lebe aktuell von sehr wenig Geld und stellte im März 2018 einen Kindergeldantrag, der mir, wenn ich den Anspruch erhalte, eine rückwirkende Kindergeldzahlung bis mindestens September 2017 ermöglichen könnte. Antrag wurde abgelehnt, Widerspruch läuft noch (seit einem Jahr!), allerdings wurde nun um eine Ablehnung gebeten, da ich nicht länger warten kann und daher den Klageweg gehen möchte. Da ich Kindergeld entsprechend dringend benötige, habe ich erwogen, ein Eilverfahren einleiten zu lassen.
Doch mein Anwalt sagt, die Aussichten seien schlecht, gerade weil die Abzweigung, die ich vor zwei Monaten beantragte, noch nicht bewilligt ist. Ich glaube ihm das natürlich - aber es erscheint mir zugleich wenig intuitiv, dass es selbst in dem Fall, dass das Kindergeld dringend für die Lebensführung benötigt wird - und darum geht es bei mir, da ich mich wegen meiner Behinderung nicht selbst unterhalten kann und meine Eltern keinen Unterhalt zahlen (können), nicht im Eilverfahren erklagt weden kann. Mein Studium ist akut gefährdet, da ich Gefahr laufe, meinen Nebenjob zu verlieren. In den letzten Wochen hatte ich hohe Fehlzeiten, weil ich akut überlastet war.
Ich bin 28, studiere noch in Vollzeit (seit dem 23. Lebensjahr) und habe einen Grad der Behinderung von 40 (nur für psychiatrische Diagnosen), erhebe nun parallel zur Familienkassengeschichte Klage auf Anerkennung einer Schwerbehinderung.
Vielen Dank...
Kindergeld über Eilverfahren erklagen?
Warum traust Du Deinem Anwalt nicht? Der Anwalt hat recht. Eilverfahren - mal eine ganz grobe Definition - sind dazu da, vorläufigen Rechtsschutz zu schaffen. Und Zahlungen sind nun mal was endgültiges. Deshalb nur unter Vorbehalt für Zahlungen geeignet. Ich erkenne noch andere Schwachstellen, die im Rahmen eines Eilverfahrens nicht aufgearbeitet werden können. So habe ich (nur um mal was herauszupicken) auch Zweifel an der Aktivlegitimation von Dir, wenn Du erst jetzt einen Abzweigungsantrag gestellt hast, also es könnte schon die Aktivlegitimation für die Vergangenheit fehlen. Insoweit würde ich mal der Einschätzung des Anwalts trauen, und abwarten.
wirdwerden
Na ja, ich kümmere mich um das Anliegen, da ich eine Vollmacht meines Vaters habe. Mein Vater ist gar nicht in der Lage, sich darum zu kümmern. Ich selbst bin das auch nur bedingt, da die psychische Behinderung sich eben auf jeden Lebensbereich auswirkt.
Das Kindergeld wurde beantragt, um das Studium nicht abbrechen zu müssen. Sollte ich es nicht bald erhalten, und zwei Jahre oder länger kann das definitiv nicht warten, werde ich das Studium abbrechen müssen. Dann hat der Staat mich als (dauerhaften?) Sozialfall "an der Backe" - damit ist absolut niemandem geholfen, aber mir ist klar, dass nicht in der Größenordnung gedacht wird.
Besteht denn die Möglichkeit, eine Zahlung der laufenden Kindergeldbeträge zu erwirken, während das Verfahren noch im Gange ist? Die Nachzahlung wäre ja erst mal sekundär.
Ergänzung: ich hatte bereits direkt nach dem Kindergeldantrag im März letzten Jahres einen Abzweigungsantrag hinterhergeschickt und erklärt, dass meine Mutter tot ist und mein Vater kein Geld hat, Unterhalt zu leisten. Die Familienkasse bat meinen Vater um Stellungnahme, der antwortete jedoch nicht und teilte mir auch nicht mit, dass die Familienkasse ihm geantwortet hatte, so dass das Anliegen nicht fristgerecht geklärt werden konnte und "im Sande verlaufen ist".
Das ändert doch nichts an meiner juristischen Einschätzung.
wirdwerden
Entschuldigung - ich wundere mich einfach, dass beispielweise ALG II-Empfänger bei Problemen mit ihren Sozialleistungen in den Genuss eines Eilverfahrens kommen können und ich das nicht können soll, obwohl mein Anliegen nicht weniger dringend ist, in Anbetracht der bestehenden Behinderung und der Tatsache, dass mein Job gefährdet ist und ich ohne meinen Job 0€ Einkommen habe, so dass ich meine fortgeschrittene Ausbildung abbrechen müsste, um nicht obdachlos zu werden, vielleicht sogar dringender.
Anderes System, abgesehen davon, ich hab mit einem GdB von 100 doch Jahrzehnte gearbeitet, tu das jetzt als olle Rentnerin auch noch. Weil es mir Spass macht und ich eben immer noch gute Leistung erbringe.
Klar kannst Du auch in den ALG II Bereich gehen, nur dann musst Du eben dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Und das tust Du ja nicht. Womit wir am Ende der Fahnenstange angekommen wären.
Und, ALG II Empfänger kommen auch nur sehr eingeschränkt in den Genuss eines Eilverfahrens.
wirdwerden
Gab es denn die Option einer vorläufigen Auszahlung, Auszahlung des laufenden Kindergeldes unter Vorbehalt? Weiß da jemand was? Gerne auch nur unter der Voraussetzung, dass das Gericht die Dringlichkeit und/oder die Chancen, dass der Anspruch durchgeht, anerkennen muss.
Eine Sache noch, vielleicht weiß jemand Rat: die Familienkasse weigert sich, den Abzweigungsantag zu bearbeiten. Wird das Kindergeld nicht abgezweigt, sondern im Nachhinein an meinen Vater gezahlt, der es dann an mich weiterleitet/weiterleiten soll/muss, wird es beim Wohngeld angerechnet, da es dann nicht mehr als Kindergeld gilt, sondern als Unterhalt.
Wird es abgezweigt, wird es nicht angerechnet. Die Familienkasse meint, dass der Abzweigungsanstrag nicht bearbeitet werden könne, solange nicht klar ist, ob Anspruch besteht.
Wird er dann, wenn wir die Klage gewinnen, rückwirkend bearbeitet? Schließlich ist die Familienkasse der Ansicht, dass (eventuell) kein Anspruch besteht - es würde mich wundern, müssten wir im Nachhinein für den Fehler draufzahlen, indem trotz zweier Abzweigungsanträge mein Vater das erhält, an mich weiterleiten muss und ein entsprechender Abzug beim Wohngeld erfolgt.
Ungeachtet dessen, dass die Tatsache, dass mein Vater es an mich weiterleiten würde, das Gegebensein der hauptsächlichen Voraussetzung einer Abzweigung impliziert, er zahlt nämlich keinen Unterhalt, weil er nicht kann...
Eine Sache noch, vielleicht weiß jemand Rat: die Familienkasse weigert sich, den Abzweigungsantag zu bearbeiten. Wird das Kindergeld nicht abgezweigt, sondern im Nachhinein an meinen Vater gezahlt, der es dann an mich weiterleitet/weiterleiten soll/muss, wird es beim Wohngeld angerechnet, da es dann nicht mehr als Kindergeld gilt, sondern als Unterhalt.
Wird es abgezweigt, wird es nicht angerechnet. Die Familienkasse meint, dass der Abzweigungsanstrag nicht bearbeitet werden könne, solange nicht klar ist, ob Anspruch besteht.
Wird er dann, wenn wir die Klage gewinnen, rückwirkend bearbeitet? Schließlich ist die Familienkasse der Ansicht, dass (eventuell) kein Anspruch besteht - es würde mich wundern, müssten wir im Nachhinein für den Fehler draufzahlen, indem trotz zweier Abzweigungsanträge mein Vater das erhält, an mich weiterleiten muss und ein entsprechender Abzug beim Wohngeld erfolgt.
Ungeachtet dessen, dass die Tatsache, dass mein Vater es an mich weiterleiten würde, das Gegebensein der hauptsächlichen Voraussetzung einer Abzweigung impliziert, er zahlt nämlich keinen Unterhalt, weil er nicht kann...
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