Hallo,
hätte da mal ein paar Fragen zur Zumutbarkeit. Mein Freund ist arbeitslos und erhält vom Arbeitsamt Stellenangebote, bei denen er sich ja auf jeden Fall melden muss. Unter anderem sind welche mit Fahrstrecken von über 50km einfach dabei, oder andere, die überhaupt nicht seiner Qualifikation entsprechen oder wieder andere von Zeitarbeiterfirmen, die 7-8 € die Stunde zahlen.
Was ist da überhaupt zumutbar? Kann er diese 7-8 € Jobs ablehnen, wenn er in seinem vorherigen Job 12,50 hatte? Wie siehts mit der Fahrerei aus? Ab wann kann ihm das ALG gestrichen werden? Er hätte einen Job gehabt für 11 €, dann fand der AG einen Dummen für 9 € und hat ihm wieder abgesagt, das gilt dann sicher auch als "nicht angenommen, weil er 11 € wollte, oder? Er hat schließlich auch Unterhaltsverpflichtungen und wenn er die dann nicht einhalten kann, steigt ihm wieder das Jugendamt auf die Füsse und es wird ein fiktives Einkommen angesetzt, das er mit seiner Qualifikation erzielen könnte oder müsste. Andererseits wird er gezwungen, einen Job mit Hungerlohnbezahlung anzunehmen, das ist doch ein Teufelskreis!
Freue mich über jede Antwort.
Gruß
Conni
Welche Arbeit/Fahrstrecke zumutbar? Wann ALG Sperre?
ich finde 7-8 euro keinen hungerlohn ...
@connie60
wegen der Zumutbarkeitsregeln sollte er sich auf jeden Fall bei seinem Sachbearbeiter der Arbeitsagentur kundig machen. Soweit ich weiss, sind 100 km (einfache Strecke) zumutbar. Wenn er zuviel Geld verlangt und deswegen die Stelle nicht bekommt, kann er eine Sperre bekommen.
Deswegen sollte er unbedingt seinen Sachbearbeiter fragen.
Die Strecke zählt gar nicht, sondern die Dauer des Weges zur Arbeit. Hierbei sind für die einfache Strecke bei Vollzeitbeschäftigung 2 Stunden zumutbar.
In den ersten Monaten der Arbeitslosigkeit hat er bezüglich des Verdienstes und der Arbeitsstelle noch einen gewissen Besitzstandsschutz. Spätestens nach 6 Monaten muss er alles annehmen, wenn der Verdienst mindestens so hoch ist wie das Arbeitslosengeld. Bei ALG II muss man restlos alles annehmen - Teilzeit, Unterqualifizierung, Hungerlohn.
@mandozer:
Ich glaube, du hast den Beitrag nicht genau gelesen. Erstens ist er für zwei Kinder unterhaltspflichtig und wenn er nicht genug verdient, tritt ihm die KM und das Jugendamt in den A... Wenn der Einsatzort dann noch über 50km von zu Hause weg ist, bedeutet das ca. 200€ NUR Spritkosten im Monat, bitte wie soll das gehen? Bei 8 € brutto kommen ca. 1000 netto raus, abzgl. 200 für Sprit (keine Versicherung, keine Steuer), liegt er schon unter dem Selbstbehalt für Unterhaltszahlungen!
Das ändert aber nichts daran, dass das zumutbare Stellenbeitsangebote sind und eine Ablehnung derselben aus (für die BA) nicht wichtigen Gründen zu einer Sperrfrist führen.
SGB III § 121
Zumutbare Beschäftigungen
quote:
(1) Einem Arbeitslosen sind alle seiner Arbeitsfähigkeit entsprechenden Beschäftigungen zumutbar, soweit allgemeine oder personenbezogene Gründe der Zumutbarkeit einer Beschäftigung nicht entgegenstehen.
(2) Aus allgemeinen Gründen ist eine Beschäftigung einem Arbeitslosen insbesondere nicht zumutbar, wenn die Beschäftigung gegen gesetzliche, tarifliche oder in Betriebsvereinbarungen festgelegte Bestimmungen über Arbeitsbedingungen oder gegen Bestimmungen des Arbeitsschutzes verstößt.
(3) Aus personenbezogenen Gründen ist eine Beschäftigung einem Arbeitslosen insbesondere nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Arbeitsentgelt erheblich niedriger ist als das der Bemessung des Arbeitslosengeldes zugrunde liegende Arbeitsentgelt. In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit ist eine Minderung um mehr als 20 Prozent und in den folgenden drei Monaten um mehr als 30 Prozent dieses Arbeitsentgelts nicht zumutbar. Vom siebten Monat der Arbeitslosigkeit an ist dem Arbeitslosen eine Beschäftigung nur dann nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Nettoeinkommen unter Berücksichtigung der mit der Beschäftigung zusammenhängenden Aufwendungen niedriger ist als das Arbeitslosengeld.
(4) Aus personenbezogenen Gründen ist einem Arbeitslosen eine Beschäftigung auch nicht zumutbar, wenn die täglichen Pendelzeiten zwischen seiner Wohnung und der Arbeitsstätte im Vergleich zur Arbeitszeit unverhältnismäßig lang sind. Als unverhältnismäßig lang sind im Regelfall Pendelzeiten von insgesamt mehr als zweieinhalb Stunden bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden und Pendelzeiten von mehr als zwei Stunden bei einer Arbeitszeit von sechs Stunden und weniger anzusehen. Sind in einer Region unter vergleichbaren Arbeitnehmern längere Pendelzeiten üblich, bilden diese den Maßstab. Ein Umzug zur Aufnahme einer Beschäftigung außerhalb des zumutbaren Pendelbereichs ist einem Arbeitslosen zumutbar, wenn nicht zu erwarten ist, dass der Arbeitslose innerhalb der ersten drei Monate der Arbeitslosigkeit eine Beschäftigung innerhalb des zumutbaren Pendelbereichs aufnehmen wird. Vom vierten Monat der Arbeitslosigkeit an ist einem Arbeitslosen ein Umzug zur Aufnahme einer Beschäftigung außerhalb des zumutbaren Pendelbereichs in der Regel zumutbar. Die Sätze 4 und 5 sind nicht anzuwenden, wenn dem Umzug ein wichtiger Grund entgegensteht. Ein wichtiger Grund kann sich insbesondere aus familiären Bindungen ergeben.
(5) Eine Beschäftigung ist nicht schon deshalb unzumutbar, weil sie befristet ist, vorübergehend eine getrennte Haushaltsführung erfordert oder nicht zum Kreis der Beschäftigungen gehört, für die der Arbeitnehmer ausgebildet ist oder die er bisher ausgeübt hat.
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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "
-- Editiert von kuschelbaerr am 28.02.2005 21:17:26
er kann aber die fahrtkosten bei der steuer geltend machen ...dann passt das schon ... für den unterhalt kann niemand was dafür ausser er ... nur weil er 2 kinder finanzieren muss brauch er nicht zu arbeiten oder was?
@mandozer:
Also deine unqualifizierten Beiträge kannst du zu Hause lassen. Er wäre glücklich, wenn er eine Arbeit hätte und den Unterhalt für seine Kinder ordnungsgemäß zahlen könnte!! Aber Fakt ist, bei 7-8€ die Stunde KANN er keinen Unterhalt mehr zahlen. Und weißt du, was du über die Fahrtkosten seit den neuen km-Pauschalen noch an Steuer rausbekommst? Vielleicht solltest du dich erst mal erkundigen, bevor du deinen Senf hier ablässt!
@Kuschelbär:
Danke für deinen Beitrag, der ist wenigstens sachlich und hilfreich. Es kann ihm also kein 7-8 € Job zugemutet werden, zumindest noch nicht.
soll er den job annehmen und von seinem neuen arbeitsplatz aus einen job suchen, wo er mehr geld verdient.
er soll doch froh sein in der heutigen zeit überhaupt arbeiten zu können. zudem sieht man seinen guten willen. ich denke nicht, das ein familienrichter erfreut ist zu hören, dass der job abgelehnt wurde!
zudem gibt es viele menschen, die für 7-8 euro die stunde arbeiten gehen, ob nun unterhaltspflichtig oder nicht!,
grüße
*****
( - editiert von Admin - )
Sei froh, dass wenigstens du der perfekte und 100%ige Mensch bist, denn alle anderen hier im Forum sind laut deinen Postings eh nur Flaschen.
Ich sag dir mal was, mein Freund ist 42 und arbeitet, seit er 16 ist, war noch nie arbeitslos und so gut wie nie krank, hat immer schön brav seine Steuern und Sozialversicherung bezahlt, übrigens auch den Unterhalt für seine Kinder, diese Flasche, auch jetzt noch, obwohl das vom ALG fast nicht mehr geht. Es geht einfach nur darum, dass er wenn er einen 7-8 € Job annimmt, er noch weniger hat als ALG und ihm die Ex dann noch mehr im Genick hockt, weil er den Unterhalt wirklich nicht mehr voll zahlen könnte, das hat nichts zu tun mit nicht arbeiten wollen. Er ist arbeitslos seit Ende Januar und schon hunderte von Km gefahren für einen neuen Job. Er wäre glücklich wenn er Arbeit hätte!
Also lass endlich mal deine unqualifizierten Beiträge sein, wenn jemand hier nur um Rat fragt.
hier im forum sind mit sicherheit nicht alle flaschen, ganz bestimmt nicht. es gibt hier sehr fähige leute.
ich bin auch nicht der perfekte mensch und hab bestimmt sehr viele fehler.
das dir meine beiträge nicht gefallen ist mir schon klar weil sie stimmen und das weisst du auch. aber hey warum arbeiten wenn man weniger als alg2 hat?? da frag ich mich doch was ist los hier???
das er so fleissig arbeit sucht ist ja schonmal was ... hoffen wir er findet was ...
Nabend,ich möchte erst einmal wieder ein wenig Sachlichkeit hier herein bringen ;-)
Ist es denn nicht so, dass sich der Unterhalt auch nach dem Einkommen richtet? Ist vielleicht schwer für die Ex und die Kids deines Freundes, aber in einer funktionierenden Partnerschaft müssten sie den finanziellen Verlust doch auch durchstehen. Zu den erwähnten Fahrtkosten/ Steuern: ist wirklich nicht die Welt, aber Kleinvieh macht auch Mist ;-) Zumutbarkeit ist so eine Sache, ich habe auch keinen Spass daran, täglich 84KM/ Strecke zu meinem Arbeitsplatz zu fahren, aber leider gibt es momentan nichts in meinem Job bei mir in der Nähe. Ich hoffe da einfach auf die Zukunft und versuche, die Zähne zusammen zu beißen...
Ich wünsche euch jedenfalls, dass ihr gut aus dieser Sache raus kommt, vielleicht findet Ihr ja doch noch eine passende Stelle. Irgendwann muß es doch in diesem Land mal wieder aufwärts gehen, oder?
Schönes Wochenende noch
Hallo Artox,
danke für deinen aufmunternden Beitrag.
Frustrierend ist halt, dass man sich über eine Zeitarbeiterfirma mit 7 - 8 € zufrieden geben muss und diese Firmen beim Auftraggeber ca. 40 - 50 die Stunde abrechnen, das ist doch nix anderes als neumodische Sklaverei! Der AN ist der Depp dabei. Und die meisten Angebote, die vom Arbeitsamt kommen, sind halt von Zeitarbeitsfirmen. Und vom Staat wird das ganze noch unterstützt, das kann's doch nicht sein, dass ein gelernter Facharbeiter mit über 25 J. Berufserfahrung für 7 € die Stunden arbeiten muss. Diese Abzockerei der Zeitarbeiterfirmen gehört abgeschafft, aber beim entsprechenden Gesetz hat man denen ja schon wieder ein Schlupfloch gelassen!
Dir auch noch ein schönes Wochenende
Hallo Conni,
was ist das für eine Zeitarbeitsfirma die lediglich einen Stundenlohn von 7,- € zahlt und keine der sonst üblichen Zusatzleistungen ?
Gruss Vienna
connie denk aber bitte auch daran, dass die zeitarbeitsfirmen deinen freund bezahlen müssen, wenn dieser gerade nicht arbeitet, also wenn die firma ihn 3 monate nicht bucht.
das sind nicht gerade wenige kosten ...
@Vienna
Hallo Vienna,
welche Zusatzleistungen meinst du? Ich glaube, einen Fahrtkostenersatz von 12 Cent/km würde er noch bekommen, sonst gibts nichts mehr.
Gruß
Conni
Das würde ja zumindest für den "Sprit" reichen, an dem es angeblich hängt.
Nochmal für alle, die es nicht kapiert haben:
es geht nicht um den Sprit oder um die nicht mal 1000 € die er verdienen würde, sondern um den Unterhalt den der davon auch noch bestreiten muss. 1000 € würden ihm allein mehr als gut reichen, nicht aber seiner Ex, die weiterhin den normalen Kindesunterhalt fordert! Die bekäme dann bei einem Selbstbehalt von 840€ gerade mal 150 für zwei Kinder, was meint ihr wie die mit ihm tut? Und wenn sie vor Gericht geht, heißt es da wieder, er muss halt um einen besser bezahlten Job schauen und den Unterhalt muss er trotzdem voll zahlen.
Aber egal, ich sehe schon, dass man hier nur von sehr wenigen Leuten sachliche Auskunft bekommt.
ich kann mir nicht vorstellen, dass ihn das gericht zwingen kann einen besser bezahlten job zu finden ...
Dann kennst du unsere "deutsche Rechtssprechnung" aber schlecht...
Wenn der geforderte Mindestunterhalt nicht gezahlt werden kann, wird u.U. der Unterhaltspflichtige verpflichtet, sich einen besser bezahlten Job oder aber eine Nebenbeschäftigung zu suchen. Tut er das innerhalb einer festgelegten Frist nicht, wird ihm fiktives Einkommen zugerechnet, mit dessen Hilfe er dann den Unterhalt zahlen kann. Da hilft es nicht mal mehr, nachzuweisen, dass der Arbeitgeber einen Nebenjob verbietet.
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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "
"Wenn der Einsatzort dann noch über 50km von zu Hause weg ist, bedeutet das ca. 200€ NUR Spritkosten im Monat, bitte wie soll das gehen?"
"Ich glaube, einen Fahrtkostenersatz von 12 Cent/km würde er noch bekommen, sonst gibts nichts mehr."
"Nochmal für alle, die es nicht kapiert haben:
es geht nicht um den Sprit..."
Aha, also erst schon und dann doch nicht. Gut, daß wir darüber gesprochen haben.
"Aber egal, ich sehe schon, dass man hier nur von sehr wenigen Leuten sachliche Auskunft bekommt."
Also die genehme Wunschantwort war noch nicht dabei? Bedauerlich. Was war gleich nochmal die Frage?
"Was ist da überhaupt zumutbar? Kann er diese 7-8 € Jobs ablehnen, wenn er in seinem vorherigen Job 12,50 hatte? Wie siehts mit der Fahrerei aus?"
Da sind sie ja, die Fragen! Hier die perfekte Antwort: Alle, die für weniger als 12,50 Euro arbeiten oder mehr als 5 Minuten Anfahrt in Kauf nehmen, statt entspannt zuhause zu sitzen, sind einfach nur hummeldumm. Also sollte Ihr Freund alle Jobs mit solchen Zumutungen grundsätzlich ablehnen.
Disclaimer: Dies ist ein reines Laienforum (s.o.). Meine Antwort atmet viel "soziale Gerechtigkeit", doch wenig juristische Fachkenntnisse. Der Erfolg in der praktischen Anwendung könnte daher suboptimal sein.
danke kuschelbaer das wusste ich nicht ... ist ja echt der hammer ...