Hallo,
ich bräuchte mal wieder einen Rat.
Der Gläubiger Anwalt will 200 Euro mehr als im Kostenfestsetzungsbeschluss vom Amtsgericht angegeben wurden.
Das 1. Schreiben des Anwaltes gleich nach der Festsetzung war auch noch mit den Kosten vom Gericht konform.
Jetzt hab ich alles noch einmal durchgerechnet (ich habe nun zwei Jahre Raten gezahlt) und kam zu dem Ergebnis dass ich 100 Euro überzahlt habe.
Nachdem ich heute in der Kanzlei angerufen habe sagte die Dame am Telefon dass ich noch weitere 100 Euro bezahlen müsste. Ich hätte dazu ein Schreiben bekommen (hab ich nicht) und dann sei ich fertig mit der Zahlerei.
Ist der Gläubiger Anwalt an die Kostenfestsetzung des Amtsgerichtes gebunden oder kann er nachträglich noch was verlangen?
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Gläubiger Anwalt will mehr als von Gericht festges
Ich nehme an, du bist der Schuldner, also die Gegenseite?
Von seinem Mandanten kann der Anwalt auch 10tsd € mehr verlangen. Die können vereinbaren, waas sie wollen. Es gibt Anwälte mit hohem Stundensatz und welche mit niedrigem Stundensatz.
Aber wenn du den Prozess verloren hast, darf der gegnerische Anwalt von dir nur das verlangen, was laut RVG verlangt werden darf bzw. was im Kostenfestsetzungsbeschluss festgelegt wurde.
Ich würde jedoch nicht einfach so vermuten, dass das totales Unrecht ist, was da gesagt wurde. Stattdessen deutlich verweisen, dass man A) kein zusätzliches Schreiben erhalten hat und B) um Nachweis für die 200€ Mehrgebühren verlangt bzw. um Vorlage einer Forderungsaufstellung bei Berücksichtigung der Zahlungen.
Vielleicht wurden hier 200€ auf irgendetwas anderes verrechnet?
Erst nachdem man die Forderungsaufstellung hat, kann man auch schauen, wo diese 200€ mehr herkommen. Vielleicht wurde auch irgendeine Überweisung aus den vergangenen Monaten nicht korrekt berücksichtigt. Dann kann man alle Überweisungsbelege vorlegen.
Eigenes Konto kontrollieren, ob etwas zurückgekommen ist.
Bei 200€.... Wie hoch war die Rate? Sind das eventuell Zinsen, die in den zwei Jahren aufgelaufen sind? Nur so als Idee. Würde man dann natürlich in der Forderungsaufstellung sehen und prüfen können, ob das Zinsen waren. Bei 200€ Zinsen in zwei Jahren müsste der Betrag, um den es da geht, irgendwo jenseits der 2000€ stehen (100€ / 0,05), richtig?
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
-- Editiert mepeisen am 28.02.2013 20:11
Danke für deine Überlegungen.
Die Hauptforderung war 343 Euro
Gerichtsko. 105 Euro
Anwaltskosten 112,25 Euro lt. Aufstellung
Die Antwaltskosten und Zinsen wurden vom Gericht berechnet für die Zeit bis zur Entscheidung.
Das war im März 2011
Im April 2011 schickte der Anwalt die selbige Forderungsaufstellung, also die gleichen Beträge wie schon vom Antsgericht festgelegt.
Ich habe alle Ratenzahlungen pünktlichst überwiesen, das kann es also nicht sein.
Ich habe ja noch dazu bis jetzt 100 Euro mehr überwiesen weil ich mich im Datum geirrt hatte.
Das heißt jetzt ich werde noch einmal eine Forderungsaufstellung verlangen.
Aber dass die 200 Euro mehr die Zinsen vom März 11 bis jetzt sein sollen kann ich mir auch nicht vorstellen.
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ein kfb setzt keine raten fest
vollstreckungsgebühren?
außergerichtliche einigung?...
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"Rechtsanwalt
Heiko Tautorus
Bönischplatz 11
01307 Dresden
Tel.: 0351 - 479 60 900
Fax: 0351 - 479 60 901
service@ra-tautorus.de
www.ra-tautorus.de"
Deine Annahme ist soweit richtig, dass es keine Zinsen sein können. Bei der Summe gibt es nicht mal ansatzweise 200€ Zinsen her in 2 Jahren. Ergänzend zu Herr RA Tautorus würde ich noch eine gezieltere Frage stellen: Du hast nicht zufällig danach noch irgendetwas unterschrieben? Irgendeine Form von Schuldeingeständnis o.ä.? Hast du eine Ratenzahlungsvereinbarung unterschrieben? Wenn ja, was steht da drin?
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
quote:
Die Hauptforderung war 343 Euro
Gerichtsko. 105 Euro
Anwaltskosten 112,25 Euro lt. Aufstellung
Daraus kann man ein paar Sachen ableiten:
- Die Gerichtskosten von 105 EUR fallen in der zweiten Gebührenstufe an. Der Streitwert liegt zwischen 300 und 600 EUR. Dies.es Ergebnis passt zur Angabe des TE über die Hauptforderung
- Anwaltskosten von 112,25 EUR fallen bei dem oben genannten Streitwert nicht einfach so an. Die "normalen" Kosten lägen bei 157,68 EUR.
- Die 0,25 bei den RA-Kosten lassen darauf schließen, dass der Kläger vorsteuerabzugsberechtigt ist und keine Umsatzsteuer verlangt. Die RA-Kosten sind also netto.
- Auch das reicht noch nicht. Der RA wird auch schon außergerichtlich tätig gewesen sein, sodass ein Teil der außergerichtlichen Kosten auf die prozessualen RA-Kosten angerechnet wurde.
. Das ergäbe nun RA-Kosten von 103,25 EUR. Der Betrag hinter dem Komma stimmt mit den Angaben des TE überein. Falls die 9,00 EUR für z.B. Auskünfte aus dem Melderegister angefallen sind, wären die festgesetzten RA-Kosten erklärt.
Dann wird der RA für seine außergerichtliche Tätigkeit 70,20 EUR (netto) und für die Ratenzahlungsvereinbarung weitere 87,50 (= 1,5 Gebühr + 20 EUR Auslagen / netto) verlangen. Da sind wir dann schon bei 157,70 EUR, die außerhalb des Urteils und der Kostenfestsetzung anfallen. Hinzu kämen dann noch die Zinsen.
Sollte das 1. Schreiben des RA nach der Kostenfestsetzung eine Zahlungsaufforderung gewesen sein, dann kann er auch noch Gebühren für die Zwangsvollstreckung geltend machen. Das sind 13,50 EUR. Damit wären wir schon bei 171,20 EUR ohne Zinsen.
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Bitte was ist ein kfb?
Es gab nur die Verfügung vom Antsgericht dass ich zahlen muss.
Darauf hin bat ich den Anwalt um Ratenzahlung von monatlich 30 Euro die mir auch gewährt wurde.
Dazu bekam ich die Kostenaufstellung des Anwaltes die die Zinsen, Pauschalen u.s.w. enthält.
Diese Aufstellung belief sich bis zum 24.5.11 auf
112.25 Euro. Also die gleiche Summe wie das Amtsgericht mir auflestet hat.
Ich habe bis Februar immer pünktlich überwiesen.
Weiteren Schriftverkehr gab es nicht.
Ob ich nun das Anerkenntnis- Endurteil vom Amtsgericht unterschrieben habe weiß ich heute leider nicht mehr.
Aber da steht auch nicht mehr drin.
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Ach so, kann ich bis zur Klärung mit den Raten aussetzen?
Wenn die Forderung nicht korrekt ist bekomme ich das Geld von denen nie und nimmer zurück.
-- Editiert schluck am 01.03.2013 10:47
quote:
Bitte was ist ein kfb?
Kostenfestsetzungsbeschluß.
quote:
Wenn die Forderung nicht korrekt ist bekomme ich das Geld von denen nie und nimmer zurück.
Doch, gerade von einem Anwalt bekommt man Geld sehr leicht zurück, die gehen selten pleite. Wenn er eine falsche Aufstellung gemacht hat, haftet er auch dafür.
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quote:
Ach so, kann ich bis zur Klärung mit den Raten aussetzen?
Der Begriff "Aussetzen" oder "Zurückhalten" ist deutlich besser geeignet für so etwas als der Begriff "verweigern". Würde ich nie unangeküdigt machen und ggf. auch nur in Zusammenhang mit einer angemessenen Frist für die Forderungsaufstellung, sowie mit Verweis auf die Aufstellung vom Mai 2011, aus der sich nach deiner Rechnung bereits eine Überbezahlung ergeben hat.
Eine Frage, dich ich hier an die Herren Rechtsanwälte hätte: Müssen Nebenforderungen, wie VV 2300 usw. nicht auch als solche im Verfahren zumindest benannt werden? Also wenn man von den begriffen Gläubiger/Schuldner ausgeht, also der Klage eines Gläubigers gegen einen Schuldner auf Schadensersatz/Zahlung einer Geldsumme?
Sind bei der Aufstellung von Herrn Meinecke bereits die Aufrechnungen korrekt berücksichtigt?
Egal wie, ohne Forderungsaufstellung, also der Beantwortung der Frage, was der gegnerische Anwalt da einfordert, kann man hier nur wild spekulieren.
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