Mitwisserschaft bei Straftat

1. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
mulle45
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mitwisserschaft bei Straftat

Hallo,ich hätte gerne mal eine Frage gestellt.
Es geht darum,das mein Ehemann der Schwarzarbeit nachgeht-wovon wir als Familie ja mit Provitierten.
Die vielen Aussertätigen Arbeiten meines Mannes waren ja in Kooperation mit der Firma in der er Beschäftigt ist-also er Arbeitet beim Kunden und die Materialien kommen von der Firma-nun meine Frage;in wie Fern,mache ich mich Strafbar und was Erwartet mich als Strafe wenn ich das Anzeige das mein Mann mehr Einkommen hat (durch die Schwarzarbeit) - immerhin habe ich ja davon gewusst und auch an Lebensunterhaltende Kosten davon Provietiert.




3 Antworten
#1
 Von 
Hafenlärm
Status: Lehrling (1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Haben Sie jemals bezügliches des Einkommens Angaben gegenüber verschiedenen Behörden gemacht? Wenn nicht, dann kommt meines Erachtens kein Betrug in Betracht, was auf den ersten Blick das einzige wäre, was mir dazu einfallen würde. Jedenfalls dann, wenn sich das alles so beweisen lässt, wie Sie das sagen. Sie haben da vermutlich auch nie mitgearbeitet, oder?

Dennoch bin ich der Ansicht, dass Sie hier auf gar keinen Fall Strafanzeige gegen den Mann erstatten sollten. Sowas macht man in aller Regel nur aus Rachegelüsten, die in aller Regel bei der Scheidung teuer bezahlt werden. Zumindest sollten Sie das Vorgehen auch mit einem Rechtsanwalt besprechen. Versprechen kann Ihnen hier nämliche niemand, dass SIe dafür nicht deoch in den Knast gehen. Ich kann nur sagen, dass ich nicht wüsste, wieso Sie das tun sollten. Aber wollen Sie sich wirklich auf Infos aus dem Internet verlassen, wenn es um die persönliche Freiheit geht? Letztendlich bliebe zu befürchten, dass die Firma sich mit Schadensersatz-/Unterlassungsansprüchen gegen Sie wendet oder sich sogar verleumdet fühlt. Das wird wohl der Fall sein, wenn sich die Schwarzarbeit eben nicht beweisen lässt.
Abgesehen davon wäre so ein Schachzug vermutlich auch nicht besonders klug für das zukünftige Miteinander und auch ganz einfach nicht gerade besonders edel, zumal Sie ja selber sagen, dass Sie davon ebenso profitiert haben.

Was genau versprechen Sie sich denn von einer Strafanzeige?
Sind Sie jetzt getrennt und wegen einer Scheidung bei einem Anwalt beraten?

-- Editiert von Hafenlärm am 01.06.2015 22:41

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#3
 Von 
JenAn
Status: Student (2517 Beiträge, 2556x hilfreich)

Zitat:
immerhin habe ich ja davon gewusst und auch an Lebensunterhaltende Kosten davon Provietiert


Begangene Straftaten müssen gar nicht, geplante nur für einen sehr engen Katalog angezeigt werden. Somit macht man sich durch "Wissen" und auch durch "Profitieren" (so schreibt man das) nicht strafbar. Denn wenn es schon keine unmittelbare Anzeigepflicht gibt, kann es auch keine mittelbare geben ("zeige ihn an oder du mußt ausziehen oder nur noch von deinem eigenen Geld leben").

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