Liebe Experten,
ich habe in sämtlichen Foren gesucht, aber keinen ähnlichen Fall gefunden, deshalb hier meine Geschichte:
Heute morgen hat mir ein PKW die Vorfahrt genommen - er kam aus einer Auffahrt gefahren, übersah mich mit samt meinem PKW und ist einfach auf die Straße gefahren, ich habe gebremst und bin nach rechts ausgewichen, leider stand mir dort ein Telefonmast im Weg.
Die Polizei hat die Sache aufgenommen, es ist ein klarer Fall, daß er mir die Vorfahrt genommen hat und somit den Unfall verschuldet hat - a b e r:
Bevor die Polizei da war habe ich diesem Menschen erzählt, das ich heute morgen schon beim Zahnarzt war mit Spritze und Bohren usw. und es wäre irgendwie nicht mein Tag heute...
Hätte ich das doch bloß nicht gesagt. Dieser Mensch hat dann ganz süffisant gelächelt mit folgenden Worten: " Ja wenn Du schon ne örtliche Betäubung hattest, dann darfst Du ja gar nicht Auto fahren - das sieht ja dann sehr schlecht für Dich aus!"
Kann mir jemand dazu was sagen? Mir läßt das keine Ruhe. Kann es etwa sein, daß ich noch die Schuld für seine Unachtsamkeit bekomme? Die Betäubungsspritze war ca. 1,5 Stunden her.
Würde mich freuen, wenn Ihr mir was dazu sagen könntet. Ich kann ja erst am Montag einen Anwalt befragen.
Danke im voraus.
Pille73
Unverschuldeter Verkehrsunfall nach Betäubungsspritze, bitte um Rat.
@pille73: Das ist natürlich ungeschickt so etwas zu erzählen. Ich denke für den Zusammenstoß mit dem Auto dürfte das keinen wesentlichen Unterschied machen, aber wenn Sie noch einen Telefonmast anfahren (beschädigt?), ist das schon heikler. Hat Ihr Zahnarzt Ihnen eigentlich gesagt, dass sie nicht Auto fahren dürfen?
Dieser kann sicher auch Angaben dazu machen, inwieweit die Fahrtüchtigkeit durch seine Betäubungsmittel beeinträchtigt wird. Ein Anwalt kostet übrigens auch Geld, keine Ahnung ob Sie ihn zum jetzigen Zeitpunkt wirklich schon brauchen.
Hallo,
der Telefonmast ist zwar nicht beschädigt, aber die Leitungen hängen etwas durch, da muß die Telefongesellschaft auf jeden Fall was machen.
Das Auto des Unfallverursachers ist nicht beschädigt, aber mein Auto ist durch Zusammenstoß mit dem Telfonmast ziehmlich beschädigt. An meinem Auto sind außerdem Gummiabrieb-Spuren vom Auto des Gegners.
Die Schuldfrage bezüglich des Unfalls ist trotzdem eindeutig gewesen, das haben auch die Polizisten gesagt.
Nur die Betäubungsspritze macht mir Sorgen, der Zahnarzt hat mir aber nicht gesagt ich dürfe nicht Auto fahren.
Der Polizist sagte, daß man nach normaler zahnärztlicher Spritze fahren darf und hat auch diese Bemerkung des Unfallverursachers nicht in die Verkehrsunfallanzeige aufgenommen.
Aber der kennt die Gesetze wahrscheinlich auch nicht alle. Der Unfallgegner war sich jedenfalls ziehmlich sicher, daß ich quasi schon verloren habe.
Mit dem Anwalt warte ich noch, das stimmt - der kostet auch Geld. Mir ließ das nur keine Ruhe.
Gruß, Pille73
Nur nochmal kurz:
Das war ne einfache örtliche Betäubungsspritze vom Zahnarzt, nur um einen Zahn aufzubohren.
So eine Betäubungsspritze hat doch fast jeder schon mal gehabt, fährt dann einer mit nem Taxi nach Hause oder läßt sich abholen? Da fährt doch jeder mit dem eigenen PKW, das ist doch normal.
Mann wird doch auch nicht krankgeschrieben und geht wieder arbeiten - was ist denn mit denen die an Maschinen usw. arbeiten. Die dürften das dann ja auch nicht
usw...
Bitte melden.
Gruß
>>was ist denn mit denen die an Maschinen usw. arbeiten. Die dürften das dann ja auch nicht
usw...<<
Stimmt!
Und bei vielen Medikamenten ist das auch so.
Auch da hält sich kaum jemand dran.
Und so lange nichts passiert, ist das auch kein Problem...
Auch da hält sich kaum jemand dran.
Nur weil die Mehrheit sich nicht daran hält, bedeutet das nicht, dass es legal ist.
Selbst bei einem Unfall mit 0,2 Promille kann man schon eine Teilschuld kassieren - auch wenn das fahren nicht verboten ist.
Allerdings bezweifel ich, dass die örtliche Betäubung das Reaktionsvermögen verändert - weil dann dürfte man kein Auto mehr fahren (und die Krankenkassen müssten evt. sogar die Taxifahrt bezahlen).
Gruss
MichiM
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</a>"
@MichiM
Ist es nicht erst ab 0,3Promille so, dass wenn Ausfallerscheinungen vorhanden sind oder ein Unfall gebaut wird, man mit einer Strafe rechnen muss?
@ marclueck
Da fragst du mich was!?!
Habe gerade mal gesucht, aber nichts in dieser Richtung gefunden...
Ich meinte aber auch Teilschuld (Versicherungstechnisch gesehen).
Gruss
MichiM
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</a>"
@MichiM
das habe ich gefunden:
Die eigentlich für den Autofahrer strafrechtlich relevante Promillegrenze ist weder die vieldiskutierte 0,5 noch die 0,8 Promillegrenze, sondern die 0,3 Promillegrenze. Denn wer mit 0,3 Promille oder mehr im Straßenverkehr durch auffällige Fahrweise, zu schnellem Fahren oder anderen Fahrfehlern von der Polizei angehalten wird, muß damit rechnen, daß seine Fahrerlaubnis für mehrere Monate entzogen wird. Ähnliches gilt für den Fall, daß man mit 0,3 Promille oder mehr einen Unfall verursacht oder auch "nur" in einen Unfall verwickelt ist. Deshalb warnen wir dringend davor, mit mehr als 0,29 Promille noch ein Fahrzeug zu führen. Am sichersten ist es allemal, mit 0,0 Promille ins Auto zu steigen.
Das hat ein Verkehrspsychologe geschrieben, gehe also davon aus das das stimmt.
Nach Auskunft meines Zahnarztes sind bei einfachen Spritzen 1h, bei mehrfachen Spritzen bis zu 6h (z. B. Weisheitszahn) mit Ausfallerscheinungen zu rechnen.
Davon abgesehen, wird erst einmal darauf abgestellt, ob sie den Unfall ohne Spritzeneinwirkung hätten verhindern können. Das scheint nach den Auffassungen der Polizei aber nicht der Fall zu sein, da diese ansonsten den Spritzenvermerk in die Unfallschilderung aufgenomen hätten.
Hallo zusammen,
war heute nochmal bei meinem Zahnarzt, er hat gesagt ich brauche mir keine Sorgen machen. Der Unfall passierte ja über 1,5 Stunden nach der Spritze, es war nur eine leichte Betäubung.
Ich war ja auch nach dem Zahnarzt erstmal zu Hause, habe in Ruhe gefrühstückt usw.
@von Lankoron: danke für die Infos, das alles finde ich auch logisch. Ich hätte den Unfall ohne Spritze nicht verhindern können, der Polizist hat dem Unfallverursacher auch mehrmals gesagt, daß er eindeutig den Unfall verursacht hat.
Ich habe mir wirklich nur Gedanken gemacht, weil der Mann sich so gefreut hat das er fein raus sei aufgrund der Betäubungsspritze, mit der ich angeblich nicht hätte am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.
Und dann hat er ja auch die Unterschrift auf dem Unfallbericht der Polizei verweigert, was auch die Polizisten nicht verstehen konnten, da es alles offensichtlich war. An seinem Auto war ja kein Schaden und deshalb hat er einfach behauptet, es hätte keine Berührung stattgefunden - was aber nicht stimmt, denn an meinem Wagen waren Gummiabriebspuren - das wurde auch ins Protokoll aufgenommen. Aber die Polizisten sagten, selbst wenn keine Berührung stattgefunden hätte wäre er Schuld, da ich aufgrund seiner Vorfahrtsmißachtung ausgewichen bin.
Eigentlich spricht also alles eindeutig für mich, aber Sie wissen ja wie das ist, man macht sich halt viele Gedanken....
Ich danke allen für die Beiträge und wünsche noch einen schönen Tag.
Gruß, Pille
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