Es geht um eine ältere Gutschrift (2012) eines Händlers. Diese wurde, warum auch immer nicht zur Abrechnung gebracht. Es besteht und bestand jedoch ununterbrochen eine Geschäftsbeziegung zum Händler. Demnach müsste das Guthaben ja auf dem entsprechenden Kundenonto als Guthaben verbucht worden sein. Es wurde jedoch auc niur eine entsprechende Mitteilung getätigt, im Gegenteil, überfällige Rechnungen oder zu spät abgezogene Skonti wuredn immer gleich angemahnt.
Greift die Vejährung hier oder sollte dieses Guthaben noch zur Verfügung stehen?
Erschwerend kommt hinzu, dass die damalige Firma von einer großen Kette übernommen wurde. Alle Mitarbeiter sowie alle Rechte und Pflichten der alten Firma wurden jedoch übernommen. Die Firma ist immer noch unter gleichem Namen und mit gleichen Geschäftsformularen erreichbar.
Verjährung für Gutschriften vom Händler
17. April 2018
Thema abonnieren
Frage vom 17. April 2018 | 16:12
Von
Status: Schüler (211 Beiträge, 45x hilfreich)
Verjährung für Gutschriften vom Händler
Notfall? Mehr lesen!
#1
Antwort vom 17. April 2018 | 16:18
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41020x hilfreich)
ZitatEs wurde jedoch auc niur eine entsprechende Mitteilung getätigt, :
Von wann genau und was genau stand da drin?
#2
Antwort vom 17. April 2018 | 17:40
Von
Status: Schüler (211 Beiträge, 45x hilfreich)
Zitat:ZitatEs wurde jedoch auc niur eine entsprechende Mitteilung getätigt, :
Von wann genau und was genau stand da drin?
Oh sehe gerade, sorry für die Schreibfehler, war in Eile...
Also es wurde KEINE Information seitens des Händlers gegeben, dass da noch eine Gutschrift unerledigt war oder ist. Im Gegenteil, überfällige Rechnungen oder zu wenig bezahlte Beträge wurde eher angemahnt bzw nachgefordert - obgleich da ja noch ein Betrag als Guthaben hätte stehen müssen.
Mein Verdacht, der ist dann irgendwann einfach mal so einseitig gestrichen worden - ggf auch nach einer (korrekten?) Verjährung?
Aber geht das so einfach? Man könne das nach so langer Zeit auch nicht mehr prüfen sagte der Händler nun...
#3
Antwort vom 17. April 2018 | 17:57
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16213x hilfreich)
Verjährungsbeginn ist nun mal 2012, wenn die Gutschrift in 2012 erfolgt ist. Wenn es keine Konversation darüber gab, dann ist es nun mal verjährt. Und obendrein:
Zitat:überfällige Rechnungen oder zu wenig bezahlte Beträge wurde eher angemahnt bzw nachgefordert
Das spricht zudem für eine Verwirkung. Denn spätestens bei der ersten Mahnung hättest du auf die Gutschrift und die Verrechnung deiner Rechnung mit dieser verweisen müssen.
#4
Antwort vom 17. April 2018 | 19:04
Von
Status: Schüler (211 Beiträge, 45x hilfreich)
Aufgefallen ist es zufällig beim Abgleich von Archivdaten, es ist ja nicht mal sicher, OB eine Gutschrift in Papierform vorlag. Diese wäre eigentlich auch verbucht worden...
Ändert das den Fall? IN den Archivdaten des Händlers ist dieser posten der Gutschrift als Haben enthalten. Also sollte das Konto im Plus gewesen sein.
Ist er da in keinerlei Hinweispflicht? Irgendwann muss der Betrag dann ja einfach gestrichen worden sein (sonst wäre er ja jetzt noch im Plus - das wird doch normalerweise nie gemacht...
#5
Antwort vom 17. April 2018 | 19:44
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41020x hilfreich)
ZitatIrgendwann muss der Betrag dann ja einfach gestrichen worden sein ... - das wird doch normalerweise nie gemacht... :
Kann sein das das zum Eintritt der Verjährung ausgebucht wird.
So eine Bereinigung erfolgt bei und z.B. normalerweise zum Jahresbeginn.
#6
Antwort vom 11. Mai 2018 | 16:11
Von
Status: Schüler (211 Beiträge, 45x hilfreich)
ZitatVerjährungsbeginn ist nun mal 2012, wenn die Gutschrift in 2012 erfolgt ist. Wenn es keine Konversation darüber gab, dann ist es nun mal verjährt. Und obendrein: :
Zitat:überfällige Rechnungen oder zu wenig bezahlte Beträge wurde eher angemahnt bzw nachgefordert
Das spricht zudem für eine Verwirkung. Denn spätestens bei der ersten Mahnung hättest du auf die Gutschrift und die Verrechnung deiner Rechnung mit dieser verweisen müssen.
WER ist denn in der Beweispflicht ob eine Gutschrift zugegangen ist? Der Hänlder sagt er kann das nicht mehr nachprüfen, obwohl es ja noch innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht liegt.
#7
Antwort vom 11. Mai 2018 | 19:47
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41020x hilfreich)
ZitatWER ist denn in der Beweispflicht ob eine Gutschrift zugegangen ist? :
Niemand, da es verjährt ist.
Zitatobwohl es ja noch innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht liegt. :
Irrelevant.
Nur weil da was im Archiv für die Steuer rumliegt muss er da nichts rauskramen.
Mehr lesen!
Ähnliche Themen
-
19 Antworten
-
3 Antworten
-
11 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten