Ich bin Eigentümer in einer Wohnanlage mit 8 Wohnungen. Nach der Eingangstür befindet sich links die Briefkastanlage
sowie der Treppenabgang zu den Kellern. Ein Eigentümer nutzt nun den freien Platz vor den Briefkästen als
Abstellplatz für seinen Kinderwagen. Das bedeutet, dass jedesmal jeder, der seinen Briefkasten leeren möchte,
den Kinderwagen zur Seite schieben muss und natürlich auch wieder zurück, damit die Eingangstür nicht blockiert ist.
Weiterhin ist nur ein ca. 60 cm breiter "Weg" zum Treppenabgang möglich. Nach einem Gespräch mit dem Besitzer erklärte er mir,
dass es für Ihn ja der bequemste Abstellplatz ist, und für Ihn somit die Frage "Wohin soll ich den sonst hinstellen?" geklärt ist.
Nach vorherigen Recherchen meinerseits gibt es Urteile, in denen Kinderwägen sozialverträglich und zumutbar usw., usw
abgestellt werden dürfen. Was ist zumutbar? Wie schaut es aus versicherungsrechtlich aus? Brandschutz usw?
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Kinderwagen im Hauseingang
Treppenhäuser sind Flucht und Rettungswege, d.h. es müssen mind. 1 m breiter Rettungsweg freigehalten werden. Alledings befinden sich im Keller keine Wohnungen, so dass es in Ausnahmefällen zulässig sein kann, dieses Maß zu unterschreiten. Nähere Auskunft kann nur das örtliche Bauamt geben.
Auch das häufig praktizierte Abstellen unter der untersten treppe kann brandschutzrechtlich unzulässig sein, weil hiermit brennbare Gegenstände im TH stehen. Im falle eines ******* blockiert die Rauchentwicklung den Rettungsweg.
Das dauerhafte Abstellen eines Kinderwagens führt zur alleinigen Nutzung dieses Teils des Gemeinschaftseigentums und überdies offensichtlich zu Behinderungen. Dies ist auch WEG-rechtlich nicht zulässig.
"sozialverträglich und zumutbar"
... ist das Abstellen in einem dafür vorgesehenem Raum im EG oder auch im UG. Nicht zumutbar wäre das herauftragen über mehrere Stockwerke bis in die Wohnung. Das kurzzeitige Abstellen im Eingangsbereich, um Einkäufe und Kind in die Wohnung zu bringen, kann allerdings hinzunehmen sein.
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Wenn abgestellte Kinderwagen den Hausflur für die übrigen Bewohner kaum noch zugänglich machen, dann ist eine Einschränkung der „Parkzulassung" möglich (Oberlandesgericht Hamm, Aktenzeichen 15 W 444/00
).
Das Urteil: Gleich drei Instanzen – Amts-, Land- und Oberlandesgericht – befassten sich mit der Materie. Die Richter des Oberlandesgerichts Hamm sprachen das letzte Wort und entschieden, dass ein vorübergehendes Parken der Kinderwagen gestattet sein müsse. Es sei den Eltern nicht zuzumuten, während kurzer Aufenthalte in ihrer Wohnung jedes Mal den Kellerraum aufzusuchen. An Tagen allerdings, an denen kein Ausflug geplant sei, in den Abendstunden und in der Nacht hätten die Wagen im Flur nichts zu suchen. Da müsse es den Nachbarn ermöglicht werden, ihre Wohnung ohne Hindernisse zu betreten und auch einmal sperrige Gegenstände transportieren zu können.
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Die Notwendigkeit eines Kinderwagens ist zeitlich begrenzt. Ist es denn wirklich so schlimm, wenn man 1 x täglich zur Briefkastenkontrolle den Wagen zur Seite rollt?
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Ja, die Notwendigkeit eines Kinderwagens ist zeitlich begrenzt, aber diese "zeitliche Begrenzung"
beläuft sich sicherlich noch auf die nächsten beiden Jahre. Mal einen Kinderwagen (oder einen anderen Gegenstand)
auf die Seite zu schieben ist auch nicht schlimm. Aber diese Sachen sind nicht mein Eigentum, und sobald ich,
oder ein anderer diese Sache bewege, wer ist verantwortlich dafür? (Probleme sind auf jeden Fall vorprogrammiert)
Es geht einfach darum, dass dieser Kinderwagen dauernd abgestellt wird und dies m.E. eine erhebliche
Behinderung darstellt.
8 Stufen zu unserem Kellerabgang steht eine Fläche zur Verfügung, wo man 4 oder 6 Kinderwägen abstellen könnte.
Dies will aber der Eigentümer nicht nutzen, weil es ihm wahrscheinlich zu unbeqem ist.
Wäre mal interessant zu wissen, wenn anstatt eines Kinderwagens ein Fahrrad stehen würde?
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>>Wäre mal interessant zu wissen, wenn anstatt eines Kinderwagens ein Fahrrad stehen würde?
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kurzer Nachtrag: aktuell stahe an gleicher Stelle nun ein Rollator. Der ist von den Ausmaßen deutlich kleine als ein Kinderwagen. Über den regen sie besagt Nachbarn z.B. täglich auf....
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