Rücklagenkonto im Minus

14. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
ansi
Status: Beginner (115 Beiträge, 28x hilfreich)
Rücklagenkonto im Minus

Hallo und schönen guten Abend,

nach viel Ärger( und 2 vollen Ordnern :-)) haben wir es geschafft für unsere 2 WEG eine Hausverwaltung zu bekommen, bzw. wir haben es gerichtlich erstreiten müssen.

Die Hausverwaltung hat dann im Namen der WEG eine Konto eröffnet, und wir haben auch brav eine Einzugsermächtigung erteilt.

Nachdem wir einige Schäden am Gemeinschaftseigentum haben, u.a. ein undichtes Dach ( kein Versicherungsschaden ) wurde dies jetzt repariert.

Nach einen Gespräch mit unserer Hausverwaltung wurde uns mitgeteilt, dass der andere Eigentümer bisher weder eine Einzugsermächtigung erteilt hat, noch auf Mahnungen wegen rückständiger Hausgeldzahlungen reagiert hat. Sprich ausser unserem Geld ist nichts auf dem Konto.

D.h. wenn der Dachdecker an die Hausverwaltung die Rechnung schickt reicht der Betrag auf dem Konto nicht aus.

Wie geht dann so ein Fall weiter, verfolgt die Hausverwaltung dann die Rückstände des ME oder müssen wir vorab die ganze Summe vorstrecken ?

Ich mein irgendjemand muss den Handwerker ja bezahlen

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Notfall? Mehr lesen!



27 Antworten
#1
 Von 
Thorsten D.
Status: Student (2193 Beiträge, 1386x hilfreich)

Hier hätte die Verwaltung schon lange die rückständigen Beträge einklagen müssen, vor allem darf die Verwaltung keine Auftrag erteilen wenn die Bezahlung der Rechnung nicht sichergestellt ist - man nennt so etwas Eingehungsbetrug.
Hier hätte die Verwaltung eine Sonderversammlung einberufen müssen und dort eine Sonderumlage beschliessen lassen müssen - auch hier bei Nichtzahlung sofort klagen. Die Verwaltung ist bei Rückständen sogar berechtigt zur Geltendmachung einen Anwalt einzuschalten - diesen hat der Säumige dann zusätzlich zu bezahlen.

Warum die Verwaltung hier Mahnungen schreibt ist mir unverständlich, bei einem vorhandenen und beschlossenen Wirtschaftsplan werden die Raten grundsätzlich fällig, eine Mahnung ist nicht mehr Notwendig um eine Klage einzuleiten.
Gibt es keinen Wirtschaftsplan, muss die Verwaltung eine Sonderversammlung einberufen und dort einen WP beschliessen lassen.

Was die Rechnung fürs Dach angeht, ihr haftet nur in Höhe eures Miteigentumsanteils. D.H. kann die Verwaltung nicht zahlen und lässt auch keine Sonderumlage beschliessen, wird der Handwerker auch kein Geld bekommen und selbst klagen - da haftet dann jeder Eigentümer in Höhe seines Anteils.
Auf gar keinen Fall darf die Verwaltung das Konto überziehen

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#2
 Von 
ansi
Status: Beginner (115 Beiträge, 28x hilfreich)

Und gegen wenn würde dann der Handwerker klagen ?

Ich nehme an gegen die Hausverwaltung weil diese ja den Auftrag erteilt hat, oder ?

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#3
 Von 
ansi
Status: Beginner (115 Beiträge, 28x hilfreich)

Und gegen wenn würde dann der Handwerker klagen ?

Ich nehme an gegen die Hausverwaltung weil diese ja den Auftrag erteilt hat, oder ?

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#4
 Von 
icecycle
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2039x hilfreich)

quote:
Und gegen wenn würde dann der Handwerker klagen ?


Warum gegen die Hausverwaltung ? Sie ist doch nur der Mittler. Auftraggeber
ist die WEG.
Wieso gegen die WEG, wenn einige ihre Anteile bezahlt haben, werden trotzdem mitgklagt ?
Und
wenn die Handwerker gegen die einzelnen klagen müssen, will kein Handwerker
mehr Aufträge von WEG annehmen.


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#5
 Von 
ansi
Status: Beginner (115 Beiträge, 28x hilfreich)

Ich habe heute wegen einer anderen Sache mit unsere Hausverwaltung telefoniert und auf Nachfrage von mir was dem mit dem WG Konto nun wäre, da es ja an Unterdeckung leidet und der andere ME anscheinend nicht willens bzw. wohl eher nicht zahlen kann, wurde mir mitgeteilt dass die HV notfalls gerichtlich eine Sonderumlage erzwingen wird.

Unsere Zahlungen werden immer abgebucht und die Sonderumlage ist also nur fällig weil der andere ME nicht zahlt.
Wenn die andere Partei seine Rücklagen bezahlt hätte wäre auch alles im Butter, aber so halt nicht.

Was mir allerdings überhaupt nicht klar ist, warum die HV diesen Weg beschreiten will, weil wenn der anderer ME schon seine moantlichen Verpflichtungne nicht nachkommen kann, wie soll er dann eine Sonderumlage bezahlen ?
Mal ganz abgesehen davon dass wir nicht bereit sind eine Sonderumlage zu zahlen nur weil die HV weiss dass sie von uns das Geld kriegt und vom anderen nicht.

Hat jemand nen guten Rat ???

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#6
 Von 
Thorsten D.
Status: Student (2193 Beiträge, 1386x hilfreich)

Am Besten dürfte hier das Einschalten eines versierten Fachanwalts helfen

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#7
 Von 
ansi
Status: Beginner (115 Beiträge, 28x hilfreich)

Das sehen ich auch so dummerweise ist der bis Freitag im Urlaub und am Montag hab ich gleich nen Termin bei ihm.

Trotzdem würde ich gern wissen was die Anwesenden dazu meine, ich denk sowas kann doch nicht angehen, oder etwa doch ?

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#8
 Von 
ichweissnich
Status: Schüler (384 Beiträge, 254x hilfreich)

Hallo
Zur Meinungsbildung vor dem Anwaltbesuch solltes du vielleicht unter folgendem Link einige Möglichkeiten der Sonderumlage erlesen.
klick mich


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"Der Meinungsaustausch der Hausverwalter wird erst durch die Fragen der Wohnungseigentümer ermöglicht"

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#9
 Von 
ansi
Status: Beginner (115 Beiträge, 28x hilfreich)

Hallo,

wir haben jetzt unseren Anwalt eingeschaltet da wir auf schriftliche Nachfrage bei der Hausverwaltung seit Wochen keine Antwort erhalten.

Wir haben einfach mal nachgefragt was die HV gedenkt in Sachen säumiger ME zu unternehmen gedenkt oder unternommen hat.

Nach Rückfrage bei der Bank wo unser WEG Konto ist, wurde uns auch ein Ausdruck ausgehändigt.

Auf diesem war ersichtlich dass sich die HV jeden Monat einen 4x höheren Beitrag als im Vertrag steht abgebucht hat. Nach telefonischer Rückfrage wurde uns mitgeteilt aufgrund des höheren Verwaltungsaufwand ( wohl wegen dem anderen ME ) wäre sie dazu berechtigt. Das steht auch so im Vetrag und ist der Sache nach wohl so richtig.

Aber dadurch dass nur Rücklagen von uns kommen sind wir ja doppelt die Dummen da die Rücklagen wiederrum von der Hausverwaltung "aufgefresen " werden da der andere ME ( übrigens der ehenalige Verwalter )sich standhaft weigert zu zahlen.

Unser Anwalt hat die HV nun aufgefordert uns mitzuteilen was der Stand der Dinge ist.

Hat hier jemand ähnliche Erfahrungen ???

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#10
 Von 
ichweissnich
Status: Schüler (384 Beiträge, 254x hilfreich)

Hallo
Vielleicht noch einmal meinem Link folgen,dort steht unter anderem:

quote:
Mit der Entstehung der Lasten entsteht jedoch noch keine Zahlungsverpflichtung, hierzu sind vielmehr mehrheitlich gefasste Beschlüsse in der Eigentümerversammlung notwendig, zuständig ist hierfür § 28 Abs. 5 WEG .
§ 28 Wirtschaftsplan, Rechnungslegung
(5) Über den Wirtschaftsplan, die Abrechnung und die Rechnungslegung des Verwalters beschließen die Wohnungseigentümer durch Stimmenmehrheit.
Ohne Beschluss besteht im Innenverhältnis der Wohnungseigentümer also KEINE ZAHLUNGSVERPFLICHTUNG und somit auch keine Verpflichtung zur Zahlung einer Sonderumlage (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 03.08.2007, I-3 Wx 84/07 ).


Wenn dann das Hausgeld von dem anderen ET nicht gezahlt wurde wird er einem solchen Beschluss nicht zustimmen können.


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"Die Hausverwaltung ist eine Dienstleistung die von den Eigentümern bezahlt wird."

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#11
 Von 
ansi
Status: Beginner (115 Beiträge, 28x hilfreich)

Ich habe was vergessen :

Selbstverständlich gibt es einen WP der auf ersten Versammlung beschlossen wurden wie auch die Hausgeldzahlungen sowie verschiedene Instandsetzunmgsabreiten

Trotzdem kommt aber kein Geld

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#12
 Von 
icecycle
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2039x hilfreich)

Wegen Zahlungsrückstände einzelnen Eigentümer, was praktisch immer wieder
vorkommen, müssen die notwendige Reparaturen nicht deswegen zu Lasten des Bausubstanzes bzw des Vermögens anderer Eigentümer unterlassen werden.

Denn das Eintreiben dauert nun mal Monaten, einzelner Eigentümer könnte auch
insolvent sein, bis zur Zwangsversteigerung ..... Es wäre nicht im Sinne einer
Eigentümergemeinschaft, das Haus verkommen zu lassen. Im Gegenteil könnte die Substanzerhaltung Priorität haben.

Zitat:
Im dringenden Fällen hat der Verwalter sonstige zur Erhaltung des Gemeinschaftseigentums erforderliche Maßnahmen zu treffen
§27 WEG

Für die Zahlungsrückstände ist Sonderumlage z.B. als Darlehen zu bilden, wofür die andere Eigentümer vorzuschießen haben. Das Zurückfordern von dem Säumigen läuft natürlich parallel.

-- Editiert am 11.11.2010 09:10

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#13
 Von 
TiA2010
Status: Praktikant (982 Beiträge, 515x hilfreich)

Wir haben bei ausstehenden Hausgeldern einen Titel erwirkt und entsprechend im Grundbuch eintragen lassen, später wurde die Wohnung dann zwangsversteigert und die ausstehenden Hausgelder wurden vorrangig bedient (Hinweis: war aber größere WEG). Leider dauert so eine Prozedur einige Jahre, ist aber - auf Dauer der einzige Weg gegen Unwillige Zahler - gerade in einer Zweier-WEG, prüf also, ob dieser Weg für euch möglich ist.

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#14
 Von 
ansi
Status: Beginner (115 Beiträge, 28x hilfreich)

Einen Titel haben wir bereits da wir auf aufgerichtlichem Weg uns eine Hausverwaltung erstritten haben, und die Kosten zu 2/3 zu Lasten des Exverwalters sprich ME gingen. Da kam aber auch kein Geld und die Vollstreckung läuft seit ca. 2 Wochen.

Wir gegen stark davon aus dass der andere ME insolvent bzw. kurz davor steht, auf dem Motorrad des ME klebt nämlich der Kuckuck

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#15
 Von 
ansi
Status: Beginner (115 Beiträge, 28x hilfreich)

Die Hausverwaltung hat inwischen einen Mahnbescheid gegen den säumigen ME erlassen dem wurde natürlich wiederpsrochen. Da mahlen jetzt als die Mühlen.

Heute haben wir ein Schreiben der HV bekommen dass demnächst eine ausserordentliche Eigentümerversammlung stattfinden muss, u.a. TOP fristlose Auflösung des Vertrages sowie Sonderumlage.

Der Umlage werden wir natürlich nicht zustimmen da die bisher aufgelaufen Forderungnen zb. eine Reparatur von unseren bezahlten Rücklagen in Höhe unseres Miteigentumanteils bezahlt ist, aber was ist mit der Forderung an den anderen ME ??


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#16
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status: Student (2202 Beiträge, 633x hilfreich)

auf dem Motorrad des ME klebt nämlich der Kuckuck

Bekommt der öfters Briefe mit gelbem Umschlag?
Kannst du irgendwie herausfinden, bei welcher Bank die Grundschuld ist ?
Manchmal erkennt man das bereits am Briefumschlag, wenn du dir Mühe gibst, auch an der Postleitzahl des Absenders.
Vermutlich werden die Kreditraten doch auch nicht mehr bezahlt, und manche Sachbearbeiter geben Auskunft.

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#17
 Von 
ansi
Status: Beginner (115 Beiträge, 28x hilfreich)

Ja wir wissen sogar ganz genau wo der ME seine Schulden hat. Das Ding ist bei 2 Banken finaziert und ich habe zu der einen Bank einen ganz guten Draht bzw. zu dem Leiter einer Filiale.
Dem habe ich die ganze Sache mal gesteckt und der hat das auch an den zuständigen Sachbearbeiter weitergegeben.
Und seitdem das Schweigen im Walde.

Jemand ne Ahnung ob unsere HV uns irgendwie zwingen kann doch eine Sonderumlage zu berappen ??

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#18
 Von 
ansi
Status: Beginner (115 Beiträge, 28x hilfreich)

Wir haben heute ein Schreiben von unserer HV bekommen mit Schreiben von einem Rechtsanwalt.

Eine notwenige Reparatur wurde hier ausgeführt und wir haben aufgrund unserer Hausgeldzahlungen unseren Anteil gemäss TE erfüllt aber der andere ME zahlt nicht.

Jetzt fordert uns die HV auf zur Vemeidung gerichtlicher Schritte die Handwerkerrechnung und Rechnung RA zur Hälfte zu überweisen.

Ich denk so langsam ich steh im Wald.

Kann die HV oder der Anwalt uns zwingen die Rechnung komplett zu bezahlen ???

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#19
 Von 
ansi
Status: Beginner (115 Beiträge, 28x hilfreich)

Heute haben wir erfahren dass sich die HV aufgrund der Schwierigkeiten mit dem anderen ME der zugleich der " alte " Verwalter war, einen höheren Stundensatz zugestanden hat.

Selbiger liegt bei ca.100.- und somit wurden unsere bisher gezahlten Rücklagen von der HV und dem ME aufgefressen.

Wir müssen also zur Hälfte die Rep.rechnung bezahlen ansonten wird die WEG verklagt, obwohl wir uns immer korrekt verhalten habe und unseren Zahlungen immer pünktlich waren.



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#20
 Von 
Thorsten D.
Status: Student (2193 Beiträge, 1386x hilfreich)

Also wegen des höheren Stundensatzes würde ich die Verwaltung einmal fragen auf welcher Rechtsgrundlage die Erhöhung denn beruht.

Fakt ist, die Verwaltung bekommt ihre Verwaltervergütung wie beschlossen, bzw. vom Gericht festgelegt, ist es der Verwaltung zuwenig muss sie sich eine Erhöhung genehmigen lassen, ansonsten besteht Anspruch auf Schadenersatz

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#21
 Von 
ansi
Status: Beginner (115 Beiträge, 28x hilfreich)

Das ist korrekt, allerdings steht im Verwaltervertrag dass bei erhöhtem Aufwand ein höherer Stundesatz vereinbart wird.

Das ist auch an sich auch in Ordnung, aber da der erhöhte Aufwand nur aufgrund der Schwierigkeiten mit dem anderen ME ist, kriegt man einen richtig dicken Hals, da gehts auch um weitaus mehr als nur der verweigerten Zahlung, die Schreiben auch von unserem Rechtsanwalt füllen inzwschen 3 Ordner.

Und wir sind nur am zahlen, wir sind inzwischen kur davor eine Klage auf Entzug des Wohnungseigentums zu machen.

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#22
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status: Student (2202 Beiträge, 633x hilfreich)

Da schaut es schlecht aus.

Die Ausübung des Entziehungsrechts steht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu, soweit es sich nicht um eine Gemeinschaft handelt, die nur aus zwei Wohnungseigentümern besteht.

§18 WEG

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#23
 Von 
ansi
Status: Beginner (115 Beiträge, 28x hilfreich)

Das ist richtig aber dieser Fall hier ist echt hart.

Unser Rechtsnwalt der den Job jetzt seit 25 Jahren macht hat noch nie so einen Fall erlebt.

Da gehts los von Unterschlagung WEG Gelder, da arbeitet die Staatsanwaltschaft dran, bis über Weigerung Schäden am Sondereigentum instandsetzen zu lassen die inzwischen auch das Gemeinschaftseigentum schädigen, permanentes Terrorisieren wir z.b. Strom abgestellt Kühltruhe abgetaut, Sekundenkleber in der Wohnungstüre, Stromdiebstahl, Heizölschwund wenn wir im Urlaub sind ( getrennte Tanks ) u.v.m.

Wie gesagt 3 Ordner mit Rechtsanwälten und Gerichten sind schon voll und den 4 Ordner fangen wir jetzt an.

Jetz hat uns unsere gerichtlich erstrittene HV gekündigt weil sie mit dem anderen ME auch keinen meter weiter kommt, d.h. mal wieder ein Antrag bei Gericht auf Einsetzung einer HV.


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#24
 Von 
Thorsten D.
Status: Student (2193 Beiträge, 1386x hilfreich)

Ihr solltet schlicht grundsätzlich und mit Nachdruck sämtliche Dinge strafrechrechtlich verfolgen lassen, und wegen der aussteheden Gelder die Zwangsversteigerung beantragen, bzw. es trotz des fehlenden Erforderniss nach 18/2 eine Veräusserungspflicht gerichtlich zu erreichen.

Hilfreich könnte eventuell dieses Urteil sein :

1. In einer Zweiergemeinschaft kann der Wohnungseigentümer, der gemeinschaftliche Kosten und Lasten vorgestreckt hat, von dem anderem Wohnungseigentümer eine anteilige Erstattung verlangen. Eine vorherige Beschlussfassung über eine Jahresabrechnung oder einen Wirtschaftsplan gem. § 28 WEG ist dazu ausnahmsweise nicht erforderlich.



2. Die Aufrechnung mit Gegenforderung gegen einen Wohngeldanspruch ist auch in einer Zweiergemeinschaft grundsätzlich unzulässig. Anderes gilt nur, wenn es sich um eine unstreitige Gegenforderung oder um einen Anspruch aus Not, Geschäftsführung oder aus Geschäftsführung ohne Auftrag handelt. Das Gericht hat die Entscheidung damit begründet, dass das Beschlusserfordernis des § 28 WEG in einem solchen Fall zu einer bloßen Förmelei verkäme und die Funktionsfähigkeit der Gemeinschaft ernstlich gefährdet würde. Deshalb ist es geboten, in Ausnahme zu § 28 WEG dem in Vorlage getretenen Miteigentümer ohne weiteren Beschluss einen Erstattungsanspruch gegenüber dem anderen Miteigentümer zuzugestehen.


LG München I, Urteil 02.02.2009, 1 S 10225/08

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#25
 Von 
ansi
Status: Beginner (115 Beiträge, 28x hilfreich)

Wir haben bereits 2 Titel gegen den ME leider laufen solche Volstreckungen ja sehr sehr langsam.

Und in Sachen veruntreute WEG Gelder liegt das immer noch in den Händen der Staatanwaltschaft. Die ganze Sache zieht sich ohne Ende.

Wir haben auch eine Anzeige wegen Entwendung elektr.Energie gemacht, das wurde eingestellt weil man es dem ME nicht beweisen konnte. Wir haben ein Gutachten eines amtlichen Sachverständigen vorlegt aber auch das hat die Staatsanwaltschaft nicht gejuckt. Verfahren eingestellt und Kosten für uns von über 1.500.- für das Gutachten und den Anwalt.
Ich habe gestern mal gerechnetwas wir bisher gezahlt haben und das nur an gerichte und Anwalt, und mir it schlecht geworden.


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#26
 Von 
ansi
Status: Beginner (115 Beiträge, 28x hilfreich)

Vielicht hat je jemand eine Idee, und zwar folgendes: Ich habe am Freitag mit dem Handwerker dessen Zahlung ja die HV nicht machen kann, gesprochen.

Habe ihm den Vorschlag gemacht unseren Anteil direkt an ihn zu überweisen da wenn es an die HV geht das Geld ja wieder von der gefressen wird.

Leider find ich keine Info oder Rechtsgrundlage ob ich das darf.

Jemand eine Idee ????

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#27
 Von 
ansi
Status: Beginner (115 Beiträge, 28x hilfreich)

Hat denn echt keiner einen Plan ob ich das so machen darf ?
Ich find in dem Verwaltervertrag echt nichts

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