Das so genannte Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten mit Kindern, in dem die Ehegatten sich jeweils als Alleinerben einsetzen. Die Kinder werden dann nach dem Tod des überlebenden Ehepartners als Schlusserben bestimmt.
Stirbt also ein Ehepartner, erbt der überlebende Ehepartner zunächst alles. Der überlebende Ehepartner kann frei über das Erbe verfügen und ist damit maximal abgesichert.
Da beim Tod eines Ehepartners an sich auch die Kinder erbberechtigt sind, wird im Berliner Testament bestimmt, dass die Kinder erst erben sollen, wenn der zweite Ehepartner gestorben ist. Für den Fall, dass Kinder diesen Wunsch der Eltern ignorieren und schon beim Tod des ersten Elternteils ihren Pflichtteil fordern (die Hälfte des gesetzlichen Erbteils), sollen sie beim Tod des zweiten Elternteils auch nur den Pflichtteil bekommen - also wieder nur die Hälfte des zustehenden Erbes.
Dieses interaktive Muster erstellt ein Berliner Testament mit dem Ehepartner als Alleinerben und gemeinsamen Kindern als Schlusserben. Der überlebende Ehepartner soll maximal abgesichert werden.
Sie können mit dieser Vorlage auch Vermächtnisse machen und einen Testamentsvollstrecker einsetzen.
Das Berliner Testament ist als gemeinschaftliches Testament nur für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner möglich. Unverheiratete Paare haben keine Möglichkeit, ein gemeinschaftliches Testament aufzusetzen.
Wichtig: Sie erstellen eine Vorlage. Ein Ehepartner muss den Text anschließend mit der Hand abschreiben. Beide müssen diese Abschrift unterschreiben. Ein bloßer Ausdruck des Testaments wäre trotz Unterschriften ungültig.