Abfindung schwerbehinderung

15. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
Dari75
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Abfindung schwerbehinderung

Hallo liebe leute .
Ich arbeite fast 23 Jahren in einem großen betrieb.
Bin jetzt 100 % schwerbehindert (dialyse).
Mein Arbeitgeber hat mir eine aufhebungsvertrag angeboten mit abfindung 55.000 Euro
Meine brutto Gehalt liegt momentan bei 3.650 Euro, das wäre 0,65 pro Jahr. Ich hab das Angebot abgelehnt.
Jetzt hab ich mir anwald genommen ,er meint das Angebot war gut , ich bin allerdings ein andere meinung . Er meint wir sollen dann versuchen auf 70.000 gehen das wäre im ordnung, ich würde mich aber mit 80.000 zufrieden geben.

Was meint ihr ?




19 Antworten
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat (von Dari75):
Er meint wir sollen dann versuchen auf 70.000 gehen das wäre im ordnung, ich würde mich aber mit 80.000 zufrieden geben.
Da der AG nicht in der Pflicht ist, Dir überhaupt einen Aufhebungsvertrag anzubieten, hätte ich mich an Deiner Stelle mit dem ersten Angebot zufrieden gegeben.

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#2
 Von 
Dari75
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)

Na ja ... die bekommen mich auch nur los mit aufhebungsvertrag wie sonst ..daher die Angebot auch mit aufhebungsvertrag
Dann sollen dir mich kündigen was aber die nicht machen wollen denke vor dem Gericht wird sich etwas mehr für mich lohnen .

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#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat (von Dari75):
Na ja ... die bekommen mich auch nur los mit aufhebungsvertrag wie sonst
Da gibt es auch andere Möglichkeiten.

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#4
 Von 
Anami
Status: Unbeschreiblich (37096 Beiträge, 6236x hilfreich)

Zitat (von Dari75):
Dann sollen dir mich kündigen
Das wird für den AG nicht einfach, deshalb ja Aufhebungs- und Abfindungsangebot.
Zitat (von Dari75):
denke vor dem Gericht wird sich etwas mehr für mich lohnen .
Wieso vor dem Gericht? Ich vermute, dein Anwalt will mit dem AG außergerichtlich eine höhere Abfindung erreichen ?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Dari75
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hab meinem anwald gesagt er soll auf kein fall unter 80.000 gehen.
Wenn Arbeitgeber doch nicht so viel Zahlt was ich auch denke und ich weiterhin so viele Krankheitstagen habe gehe ich davon aus das er mich doch vielleicht kündigt und riskiert , was bleibt ihm anderes übrig, dann gehen wir vor Arbeitsgericht, und ich hoffe das ich dort bessere Karten habe .
Nicht falsch verstehen, ich bin erst 47 Jahre alt was soll ich anfangen mit 55.000 Euro (33.000)netto ,muss dann ehe Erwerbsminderungsrente beantragen

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#6
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat (von Dari75):
Wenn Arbeitgeber doch nicht so viel Zahlt was ich auch denke und ich weiterhin so viele Krankheitstagen habe gehe ich davon aus das er mich doch vielleicht kündigt und riskiert , was bleibt ihm anderes übrig, dann gehen wir vor Arbeitsgericht, und ich hoffe das ich dort bessere Karten habe .
Dass dabei eine Abfindung heraus kommt, ist m.E. mehr als ungewiss. Gerade bei vielen Krankheitstagen kann eine in der Person liegende Kündigung rechtens sein.

Außerdem:
Die Kündigung eines Schwerbehinderten beinhaltet die Zustimmung durch Betriebsrat, durch die Schwerbehindertenvertretung und durch das Integrationsamt. Wenn das alles vorliegt, wird kein Arbeitsgericht die Kündigung für unzulässig erklären. Und dann gibt es keinerlei Abfindung.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status: Unbeschreiblich (40798 Beiträge, 14419x hilfreich)

Warum sollte der Arbeitgeber überhaupt kündigen? Verstehe ich nicht. Jemand, der ständig dauerhaft ausfällt, der ist kein Kostenfaktor mehr, also, was solls?

wirdwerden

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#8
 Von 
Anami
Status: Unbeschreiblich (37096 Beiträge, 6236x hilfreich)

Zitat (von Dari75):
Ich hab meinem anwald gesagt er soll auf kein fall unter 80.000 gehen.
Dein Anwalt macht, was du möchtest. Ob der AG darauf eingeht, ist abzuwarten.
Es gibt grds. keinen Anspruch auf eine Abfindung, sofern nicht im Arbeitsvertrag, im TV, in BV osä eine solche Vereinbarung enthalten ist.

Zitat (von Dari75):
und ich hoffe das ich dort bessere Karten habe .
Ich nehme an, der AG kündigt dir nicht (weil er die Problematik kennt), du bleibst beschäftigt, erhältst wie bisher Lohnfortzahlung im K-Fall und ggfl. Krankengeld. Du kannst nicht zum Gericht, um irgendeine eine Abfindung einzuklagen.

Zitat (von Dari75):
muss dann ehe Erwerbsminderungsrente beantragen
Wieso und wann musst du? Könntest du deine Arbeit nicht mehr oder nur noch teilweise machen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
-Laie-
Status: Weiser (17840 Beiträge, 6024x hilfreich)

Zitat (von Dari75):
und ich weiterhin so viele Krankheitstagen habe
Dir ist schon klar, dass genau darin die Begründung gegenüber dem Integrationsamt liegt dir kündigen zu können? Wenn dem stattgegeben wird, dann gehst du ohne Abfindung.

Signatur:

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#10
 Von 
spatenklopper
Status: Philosoph (12042 Beiträge, 4440x hilfreich)

Zitat (von Dari75):
Ich hab meinem anwald gesagt er soll auf kein fall unter 80.000 gehen.
Wenn Arbeitgeber doch nicht so viel Zahlt was ich auch denke und ich weiterhin so viele Krankheitstagen habe gehe ich davon aus das er mich doch vielleicht kündigt und riskiert , was bleibt ihm anderes übrig, dann gehen wir vor Arbeitsgericht, und ich hoffe das ich dort bessere Karten habe.
Nicht falsch verstehen, ich bin erst 47 Jahre alt was soll ich anfangen mit 55.000 Euro...


Ich würde nochmal in mich gehen und mich mit meinem Anwalt besprechen.
Nicht falsch verstehen, aber weshalb sollte Dir Dein AG, die Zeit bis zur Rente finanzieren, wenn von Dir keine Gegenleistung mehr kommt?
Bei der im Raum stehenden Summe, kann es gut sein, dass wenn der AG die Lust auf weitere "Verhandlungen" verliert, Dir kündigt und einen guten Anwalt ins Feld schickt, Du ganz dumm und ohne jegliche Abfindung aus der Wäsche guckst.

Zitat (von Anami):
Ich nehme an, der AG kündigt dir nicht (weil er die Problematik kennt)


Einem Schwerbehinderten, der mehr fehlt als das er arbeitet, zu kündigen erfordert etwas mehr "Papierkram", aber ist letztendlich keine Problematik.



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#11
 Von 
wirdwerden
Status: Unbeschreiblich (40798 Beiträge, 14419x hilfreich)

Ist doch ganz einfach. Je länger jemand fehlt, sei es am Stück oder immer wieder, desto preiswerter wird er für den Arbeitgeber. Das muss man einfach wissen. Und auch das Arbeitsgericht wird da nichts ändern. Ich empfinde das Angebot als äusserst fair. Denn ein juristischer Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht. Und die Ausgestaltung ist auch bei Gericht äußerst unterschiedlich, wenn man überhaupt zum Höchstbetrag geht. Der ist bei einigen Gerichten 0,5 Netto-Monatsgehälter vom letzten Einkommen pro 12 Monate Firmenzugehörigkeit, andere Gerichte rechnen mit Brutto-Gehältern, es gibt auch Konstrukte mit 0,33 %. Diese Berechnungen wedenaber nur angewandt, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses allein im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers liegt. Und das ist hier ja nun wirklich nicht der Fall.

Der Arbeitgeber muss bei der Fallkonstellation nur abwarten. Er baut sich entweder eine saubere Dokumentation auf, die auch eine Kündigung ohne jedwede Abfindung gerichtsfest, also sicher macht oder aber der Arbeitnehmer fällt ins Krankengeld, dann kostet er eh nichts.

Dari, man sollte die Rechtslage realistisch einschätzen und nicht zu hoch pokern. Ich hoffe sehr, dass Du eine Rechtsschutzversicherung hast? Denn Du musst Deinen Anwalt selbst zahlen, und das kann bei Deinen finanziellen Vorstellungen so richtig teuer werden.

Vielleicht zum Schluss noch etwas zum Mut machen. Die Frau unseres Bundespräsidenten war auch Dialyse-Patientin. Ihr Ehemann spendete ihr eine Niere, es passte durch Zufall, sie arbeitet wieder halbtags als Richterin und kommt im übrigen ihren diplomatischen Verpflichtungen als Gattin des Bundespräsidenten nach. Es gibt also Wege, man muss nicht zwingend dauerhaft arbeitsunfähig sein.

Vielleicht wäre ja auch eine befristete Freistellung mit Krankengeld oder EM Rente und dann eine Rückkehr in den Job eine Option?

wirdwerden

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#12
 Von 
blaubär+
Status: Legende (18829 Beiträge, 6897x hilfreich)

So wirklich verstehe ich nicht, dass du substantiell wirklich besser dastehen sollst, wenn du 80.000 durchsetzt ggü 55,000 - bis zum Rentenalter ist es noch lang hin und weder der eine, noch der andere Betrag reicht länger als 2-3 Jahre. (Dass es emotional einen Unterschied macht ... - geschenkt.)
Hast du denn schon das Integrationsamt eingeschaltet, um nach Lösungen zu suchen, die dich länger in Lohn und Brot halten? Selbst mit Abstrichen kommst du auf längere Sicht besser klar, als ohne Job, aber mit Abfindung.

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#13
 Von 
blaubär+
Status: Legende (18829 Beiträge, 6897x hilfreich)

Zitat (von Dari75):
Ich hab meinem Anwalt gesagt er soll auf kein fall unter 80.000 gehen.

... nur Mal so angemerkt:
80.000 willst du, deine absolute Untergrenze. Wo bleibt da ein Verhandlungsspielraum?
Verhandlungstaktisch ein Desaster, will mir scheinen.

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#14
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
80.000 willst du, deine absolute Untergrenze. Wo bleibt da ein Verhandlungsspielraum?
Verhandlungstaktisch ein Desaster, will mir scheinen.
Netter Streitwert für die Gebühren des Anwalts ...

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#15
 Von 
wirdwerden
Status: Unbeschreiblich (40798 Beiträge, 14419x hilfreich)

Absolut, @bostonxl, selbst wenn es außergerichtlich zu einer Einigung kommen sollte, bewegen wir uns im höheren vierstelligen Bereich, nur von Anwaltskosten. Ich hoffe sehr, das alles hat der Fragesteller in seine Überlegungen und Berechnungen einbezogen. Und ein nicht unerheblicher Teil ist bereits jetzt entstanden.

wirdwerden

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#16
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41022x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
selbst wenn es außergerichtlich zu einer Einigung kommen sollte, bewegen wir uns im höheren vierstelligen Bereich, nur von Anwaltskosten.

Eigener Anwalt ca. 5000 EUR.



Zitat (von wirdwerden):
Und ein nicht unerheblicher Teil ist bereits jetzt entstanden.

So ungefähr 2300 EUR.



Zitat (von Dari75):
und ich weiterhin so viele Krankheitstagen habe gehe ich davon aus das er mich doch vielleicht kündigt und riskiert , was bleibt ihm anderes übrig, dann gehen wir vor Arbeitsgericht, und ich hoffe das ich dort bessere Karten habe .

Ich hoffe, Dein Anwalt hat Dir ausführlich erklärt, das Krankheit ein veritabler Kündigungsgrund ist? Gerade bei so was wie hier geschliddert?



Zitat (von spatenklopper):
Bei der im Raum stehenden Summe, kann es gut sein, dass wenn der AG die Lust auf weitere "Verhandlungen" verliert,

Sehe ich auch so.
Wobei ich mich schon frage was wir nicht wissen, denn irgendwas muss da ja sein, das man bei so was 55.000 EUR anbietet ist ja schon was, denn üblicherweise
Zitat (von spatenklopper):
Einem Schwerbehinderten, der mehr fehlt als das er arbeitet, zu kündigen erfordert etwas mehr "Papierkram", aber ist letztendlich keine Problematik.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#17
 Von 
Dari75
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)

Rechtschutz Deckung liegt bei 1.000 Euro, bis her sind bei anwald ca 1.300 offen!!!
Arbeitgeber hat neue aufhebungsvertrag rausgeholt 70.000 Euro.

Danke für eure Kommentare!!!

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#18
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41022x hilfreich)

Zitat (von Dari75):
Arbeitgeber hat neue aufhebungsvertrag rausgeholt 70.000 Euro.

Ziel erreicht würde ich sagen?



Das bestätigt meinen Verdacht aus #16 ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#19
 Von 
Dari75
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch nicht ganz ,wir gehen auf 79.000 eur

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