Frist um Zwischenzeugnis zu Beantragen

31. Januar 2024 Thema abonnieren
 Von 
Lobos
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Frist um Zwischenzeugnis zu Beantragen

Guten Tag, in meiner Abteilung hat es, vor ca. 1,5 Jahren, einen Vorgesetztenwechsel gegeben. Vorgesetzter 1 ist aufgestiegen und immer noch in der Abteilung. Er hat damals angeboten ein Arbeitszeugnis, aufgrund von Vorgesetztenwechsel, auszustellen. Ich habe das damals nicht in Anspruch genommen. Ich möchte jetzt aber doch ein Zwischenzeugnis vom Vorgesetzten 1 haben.
Gibt es eine Frist für Arbeitnehmer, in der sie ein Zwischenzeugnis beantragen können? Kann die Ausstellung des Zeugnisses, nach 1,5 Jahren abgelehnt werden, obwohl er es damals angeboten hat?

Danke vorab für die Antwort.




9 Antworten
#1
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von Lobos):
Ich möchte jetzt aber doch ein Zwischenzeugnis vom Vorgesetzten 1 haben.

Tja, wie soll er jetzt noch ein sinnvolles Zwischenzeugnis erstellen, wenn er nicht mehr Vorgesetzter ist und die Leistung somit nicht mehr beurteilen kann?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
wirdwerden
Status: Unbeschreiblich (40759 Beiträge, 14416x hilfreich)

Hier sind doch zwei Sachen zu unterscheiden. Einmal ob man einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis hat und zum anderen, ob man einen Anspruch darauf hat, sich den Verfasser eines Zeugnisses auszusuchen. Ersteres würde ich bejahen, letzteres nicht. Aber wenn der Betrieb das mitmacht, okay.

wirdwerden

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#3
 Von 
Lobos
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
ob man einen Anspruch darauf hat, sich den Verfasser eines Zeugnisses auszusuchen


Es geht nicht darum sich den Verfasser auszusuchen. Ich habe damals unter Vorgesetzter 1 gearbeitet und deswegen kann nur er meine damalige Arbeit beurteilen. Das Zeugnis würde ich auch bezogen auf die damalige Arbeitszeit beantragen. Ich möchte wissen, ob es nach 1,5 Jahren, nicht zu spät ist. Gibt es da gesetzliche Fristen?

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#4
 Von 
cirius32832
Status: Richter (8885 Beiträge, 1893x hilfreich)

Zitat (von Lobos):
deswegen kann nur er meine damalige Arbeit beurteilen.


und daran soll er sich nun jetzt noch so erinnern, dass ein aussagefähiges Zeugnis zustandekommt?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
Holperik
Status: Praktikant (670 Beiträge, 220x hilfreich)

„Gibt es da gesetzliche Fristen?"
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, daher auch keine gesetzliche Frist.

Während des Arbeitsverhältnisses hat ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, wenn er ein berechtigtes Interesse hat. Ein berechtigtes Interesse liegt z.B. bei Änderungen im Arbeitsverhältnis, bei betrieblichen Veränderungen, z. B. Versetzung in einen anderen Bereich, Übernahme einer anderen Tätigkeit, Wechsel des Vorgesetzten vor.
Dieser Anspruch ist meines Wissens nach nicht zeitlich begrenzt, aber irgendwann wird es natürlich sinnlos bzw. kann der AG auch nichts mehr beurteilen.

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#6
 Von 
drkabo
Status: Legende (18138 Beiträge, 9860x hilfreich)

Zitat (von Holperik):
Dieser Anspruch ist meines Wissens nach nicht zeitlich begrenzt,

Es gelten mE die arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich geregelten Ausschlussfristen, ansonsten die gesetzliche Regelverjährung.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#7
 Von 
vacantum
Status: Lehrling (1708 Beiträge, 331x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Es gelten mE die arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich geregelten Ausschlussfristen, ansonsten die gesetzliche Regelverjährung.
Wobei ich hier Verwirkung sehen würde, da TE das Angebot für ein Zwischenzeugnis abgelehnt hat und schon 1,5 Jahre vergangen sind. Somit keinen Anspruch mehr auf Erstellung des Zeugnisses.

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#8
 Von 
blaubär+
Status: Legende (18801 Beiträge, 6885x hilfreich)

Du wurdest seinerzeit gefragt und hast abgelehnt. Punkt.

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#9
 Von 
Anami
Status: Unbeschreiblich (37015 Beiträge, 6227x hilfreich)

Zitat (von Lobos):
Gibt es eine Frist für Arbeitnehmer, in der sie ein Zwischenzeugnis beantragen können?
Nein, die gibt es nicht. Beantragen kann man alles. Der V1 muss dir kein Zwischenzeugnis ausstellen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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