Hallo,
mein versicherungspflichtiger Job wurde mir zu Ende April gekündigt, weil einfach weniger Arbeit in der Pandemie anfiel. Habe aber gleichzeitig ein Jobangebot ab 1.5. auf 450 Euro Basis erhalten, welchem ich schriftlich zugestimmt habe. Vertrag ist aus zeitlichen Gründen vom AG noch nicht erstellt. Mitte Februar hätte ich eine OP gehabt, diese musste auf Mitte April verschoben werden, da ich Corona positiv war. Nun teilt mir AG mit, dass er mich erst ab 1.7. einstellen könne, da ich am 1.5. dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen würde, da in Reha und krankgeschrieben bis voraussichtlich Ende Juni.
Ist das rechtens? Auch wenn noch kein Arbeitsvertrag unterschrieben ist, so gilt doch mit dem Jobangebot und meiner Zusage das Arbeitsverhältnis als bereits geschlossen. AG sagt mir, es ginge rechtlich nicht ab 1.5.
Kann mir jemand dazu Info geben, ob das so ist??
Dankeschön
Geplante Op
Naja, so kannst du wenigstens Krankengeld beziehen, das ginge beim Minijob nicht. Für dich finanziell wahrscheinlich die bessere Lösung.
Zitatso gilt doch mit dem Jobangebot und meiner Zusage das Arbeitsverhältnis als bereits geschlossen. :
Nö, da fehlt wohl noch die Annahme des Arbeitgebers...
ZitatAG sagt mir, es ginge rechtlich nicht ab 1.5. :
Das ginge schon, aber warum jemanden bezahlen, der eh nicht arbeiten kann?
Ich kriege doch kein Krankentaggeld beim Minijob. Hätte aber 6 Wochen meinen Lohn, denke es geht meinem AG darum, dass er nichts bezahlen muss. Hat ihm im Vorfeld schon nicht gepasst, dass die OP im Februar stattfindet, da er dann noch hätte 6 Wochen bezahlen müssen.
Die mündliche Zusage vom Arbeitgeber habe ich mehrmals erhalten mit Begründung, kam noch nicht dazu den Arbeitsvertragaufzusetzen. Zur Info, ich war 15 Jahre versicherungspflichtig angestellt mit bahtloser Übernahme auf 450 Euro Basis.
Nochmal zum Besseren Verständnis:
Du bist derzeit versicherungspflichtig beschäftigt. Auch während der OP noch. Erst danach soll der Wechsel auf den Minijob erfolgen.
Also hast du ab der OP, bis das Arbeitsverhältnis ausläuft, Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Wenn sich dann nicht nahtlos der Minijob anschließt, hast du Anspruch auf Krankengeld. Eigentlich auf Arbeitslosengeld, da du aber nichts arbeitsfähig sein wirst, auf Krankengeld. Wenn du wieder gesund bist und das Krankengeld ausläuft, dann nimmst du den Minijob auf.
Der AG hat den Minijob also von einem schriftlichen Vertrag abhängig gemacht => Kein Minijob ohne schriftlichen Vertrag ab dem 01.05.ZitatDie mündliche Zusage vom Arbeitgeber habe ich mehrmals erhalten mit Begründung, kam noch nicht dazu den Arbeitsvertragaufzusetzen. :
Nochmal: so wie Dummfragerin das erklärt hat ist das genau richtig. Du bist ohne diesen Minijob finanziell besser gestellt!
Hätte aber 6 Wochen meinen Lohn Nö - Lohnfortzahlung gibt es erst nach 4 Wochen in einem neuen Job.
ZitatHätte aber 6 Wochen meinen Lohn Nö - Lohnfortzahlung gibt es erst nach 4 Wochen in einem neuen Job. :
Naja, das wäre bei nahtlosem Übergang ja kein neuer Job sondern lediglich geänderte Bedingungen beim aktuellen Arbeitgeber.
ZitatDu bist derzeit versicherungspflichtig beschäftigt. Auch während der OP noch. Erst danach soll der Wechsel auf den Minijob erfolgen. :
Also hast du ab der OP, bis das Arbeitsverhältnis ausläuft, Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Wenn sich dann nicht nahtlos der Minijob anschließt, hast du Anspruch auf Krankengeld. Eigentlich auf Arbeitslosengeld, da du aber nichts arbeitsfähig sein wirst, auf Krankengeld.
Aber ich dachte, die Krankenkasse zahlt erst ab der 7. Wochen Krankentaggeld? Muss ich mich dann ab 1.5. arbeitslos melden, damit ich versichert bin?
ZitatAber ich dachte, die Krankenkasse zahlt erst ab der 7. Wochen Krankentaggeld? :
Kommt auf die vertraglichen Vereinbarungen an.
ZitatMuss ich mich dann ab 1.5. arbeitslos melden, damit ich versichert bin? :
Nö, versichert ist man immer, dank gesetzlicher Pflichtversicherung.
Aber man zahlt seine Beiträge dann komplett selber ...
-
11 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten