Geplante Op

28. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Shyance
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Geplante Op

Hallo,
mein versicherungspflichtiger Job wurde mir zu Ende April gekündigt, weil einfach weniger Arbeit in der Pandemie anfiel. Habe aber gleichzeitig ein Jobangebot ab 1.5. auf 450 Euro Basis erhalten, welchem ich schriftlich zugestimmt habe. Vertrag ist aus zeitlichen Gründen vom AG noch nicht erstellt. Mitte Februar hätte ich eine OP gehabt, diese musste auf Mitte April verschoben werden, da ich Corona positiv war. Nun teilt mir AG mit, dass er mich erst ab 1.7. einstellen könne, da ich am 1.5. dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen würde, da in Reha und krankgeschrieben bis voraussichtlich Ende Juni.
Ist das rechtens? Auch wenn noch kein Arbeitsvertrag unterschrieben ist, so gilt doch mit dem Jobangebot und meiner Zusage das Arbeitsverhältnis als bereits geschlossen. AG sagt mir, es ginge rechtlich nicht ab 1.5.
Kann mir jemand dazu Info geben, ob das so ist??
Dankeschön




10 Antworten
#1
 Von 
dummfragerin
Status: Praktikant (859 Beiträge, 356x hilfreich)

Naja, so kannst du wenigstens Krankengeld beziehen, das ginge beim Minijob nicht. Für dich finanziell wahrscheinlich die bessere Lösung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von Shyance):
so gilt doch mit dem Jobangebot und meiner Zusage das Arbeitsverhältnis als bereits geschlossen.

Nö, da fehlt wohl noch die Annahme des Arbeitgebers...



Zitat (von Shyance):
AG sagt mir, es ginge rechtlich nicht ab 1.5.

Das ginge schon, aber warum jemanden bezahlen, der eh nicht arbeiten kann?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Shyance
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich kriege doch kein Krankentaggeld beim Minijob. Hätte aber 6 Wochen meinen Lohn, denke es geht meinem AG darum, dass er nichts bezahlen muss. Hat ihm im Vorfeld schon nicht gepasst, dass die OP im Februar stattfindet, da er dann noch hätte 6 Wochen bezahlen müssen.

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#4
 Von 
Shyance
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die mündliche Zusage vom Arbeitgeber habe ich mehrmals erhalten mit Begründung, kam noch nicht dazu den Arbeitsvertragaufzusetzen. Zur Info, ich war 15 Jahre versicherungspflichtig angestellt mit bahtloser Übernahme auf 450 Euro Basis.

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#5
 Von 
dummfragerin
Status: Praktikant (859 Beiträge, 356x hilfreich)

Nochmal zum Besseren Verständnis:

Du bist derzeit versicherungspflichtig beschäftigt. Auch während der OP noch. Erst danach soll der Wechsel auf den Minijob erfolgen.

Also hast du ab der OP, bis das Arbeitsverhältnis ausläuft, Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Wenn sich dann nicht nahtlos der Minijob anschließt, hast du Anspruch auf Krankengeld. Eigentlich auf Arbeitslosengeld, da du aber nichts arbeitsfähig sein wirst, auf Krankengeld. Wenn du wieder gesund bist und das Krankengeld ausläuft, dann nimmst du den Minijob auf.

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#6
 Von 
-Laie-
Status: Weiser (17832 Beiträge, 6024x hilfreich)

Zitat (von Shyance):
Die mündliche Zusage vom Arbeitgeber habe ich mehrmals erhalten mit Begründung, kam noch nicht dazu den Arbeitsvertragaufzusetzen.
Der AG hat den Minijob also von einem schriftlichen Vertrag abhängig gemacht => Kein Minijob ohne schriftlichen Vertrag ab dem 01.05.
Nochmal: so wie Dummfragerin das erklärt hat ist das genau richtig. Du bist ohne diesen Minijob finanziell besser gestellt!

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#7
 Von 
muemmel
Status: Unbeschreiblich (33915 Beiträge, 17617x hilfreich)

Hätte aber 6 Wochen meinen Lohn Nö - Lohnfortzahlung gibt es erst nach 4 Wochen in einem neuen Job.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
dummfragerin
Status: Praktikant (859 Beiträge, 356x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Hätte aber 6 Wochen meinen Lohn Nö - Lohnfortzahlung gibt es erst nach 4 Wochen in einem neuen Job.


Naja, das wäre bei nahtlosem Übergang ja kein neuer Job sondern lediglich geänderte Bedingungen beim aktuellen Arbeitgeber.

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#9
 Von 
Shyance
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von dummfragerin):
Du bist derzeit versicherungspflichtig beschäftigt. Auch während der OP noch. Erst danach soll der Wechsel auf den Minijob erfolgen.

Also hast du ab der OP, bis das Arbeitsverhältnis ausläuft, Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Wenn sich dann nicht nahtlos der Minijob anschließt, hast du Anspruch auf Krankengeld. Eigentlich auf Arbeitslosengeld, da du aber nichts arbeitsfähig sein wirst, auf Krankengeld.


Aber ich dachte, die Krankenkasse zahlt erst ab der 7. Wochen Krankentaggeld? Muss ich mich dann ab 1.5. arbeitslos melden, damit ich versichert bin?

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von Shyance):
Aber ich dachte, die Krankenkasse zahlt erst ab der 7. Wochen Krankentaggeld?

Kommt auf die vertraglichen Vereinbarungen an.



Zitat (von Shyance):
Muss ich mich dann ab 1.5. arbeitslos melden, damit ich versichert bin?

Nö, versichert ist man immer, dank gesetzlicher Pflichtversicherung.
Aber man zahlt seine Beiträge dann komplett selber ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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