Knappschaft / TVöD / Zuschuss Krankengeld

1. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
terrax25
Status: Beginner (119 Beiträge, 20x hilfreich)
Knappschaft / TVöD / Zuschuss Krankengeld

Hallo,

stimmt es das man als Angestellter/Mitarbeiter (z.B. bei der Knappschaft-Bahn-See) einen Zuschuss zum normalen Krankengeld erhält?!

Wo kann man dies nachlesen?! Der Tarifvertrag ist leider nicht aufschlussreich. Danke!

Grüße
Alex

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4 Antworten
#1
 Von 
altona01
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8089x hilfreich)

http://www.der-oeffentliche-sektor.de/infoundrat/infothek/1475

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#2
 Von 
blaubär49
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2012x hilfreich)

ich verstehe die frage nicht: wenn du MA im ÖD bist, zahlt der AG seinen teil der kv. bisher fiftyfifty, künftig nicht mehr so hälftig.

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"... nach bestem Wissen :).
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#3
 Von 
altona01
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8089x hilfreich)

@Blaubär,
Mitarbeiter im ÖD erhalten nicht nur das Krankengeld der KK nach Ablauf von 6 Wochen, der Arbeitgeber zahlt auch noch einen Krankengeldzuschuss.

§ 22 Entgelt im Krankheitsfall

(1) 1Werden Beschäftigte durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an der Arbeitsleistung verhindert, ohne dass sie ein Verschulden trifft, erhalten sie bis zur Dauer von sechs Wochen das Entgelt nach § 21.
.....
(2) 1Nach Ablauf des Zeitraums gemäß Absatz 1 erhalten die Beschäftigten für die Zeit, für die ihnen Krankengeld oder entsprechende gesetzliche Leistungen gezahlt werden, einen Krankengeldzuschuss in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen den tatsächlichen Barleistungen des Sozialleistungsträgers und dem Nettoentgelt.

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#4
 Von 
blaubär49
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2012x hilfreich)

... danke hamburgerin für die aufklärung. und: der tv ist eben doch "aufschlussreich"

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"... nach bestem Wissen .
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