Rückbuchung einer Lastschrift nicht möglich

27. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
Nemesis74
Status: Frischling (10 Beiträge, 13x hilfreich)
Rückbuchung einer Lastschrift nicht möglich

Guten Tag.

Mir wurde vor kurzem ein Betrag von 164 Euro durch einen gewissen RA Fülleborn aus Hamburg von meinem Girokonto abgebucht.
Meinen fristgerecht eingelegten Widerspruch,beantwortete meine Bank(Sparkasse) mit einem Schreiben,dass "eine Rückbuchung der Lastschrift vom...über... nicht möglich ist.Bitte setzen sie sich bezüglich Widerrufs mit dem Zahlungsempfänger Fülleborn RA-Gesellschaft in Verbindung."

Anfragen meinerseits beantwortet Fülleborn bis heute nicht.

Laut Telefonat mit der Bank hängt angeblich eine Klausel an der Lastschrift,die eine Rückbuchung verhindert.Es ist auch kein Abbuchungsauftrag,sondern definitiv eine Lastschrift.
Eine Anfrage bei der Verbraucherzentrale hat mich auch noch nicht weiter gebracht.

Für aussagekräftige Antworten wäre ich dankbar.


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18 Antworten
#1
 Von 
quiddje
Status: Master (4283 Beiträge, 2434x hilfreich)

Ich würde mich da nicht auf "Wenden Sie sich an ..." einlassen. frage die Bank doch einfach mal, aufgrund welcher Vertragsklauseln in dem Vertrag, den SIE mit DIR hat, sie meint, diese Lastschrift ausführen, aber nicht zurückbuchen zu müssen.
Aber das entweder schriftlich oder vor Ort.

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#2
 Von 
Nemesis74
Status: Frischling (10 Beiträge, 13x hilfreich)

Die Verbraucherzentrale meint,die Bank hätte damit nichts mehr zu tun,da ja die Rückbuchung veranlasst wurde.Es ist auch "im Sinne der Bank ihre Kunden nicht zu verärgern."

Das nennt sich dann der "Rechtstipp" der Verbraucherzentrale.Kostet 5 Euro,:hurra:

Jedenfalls scheint kaum einer zu wissen,wie man sich in diesem Falle richtig zu verhalten hat.Kein Wunder wenn man überall fälschlicherweise verbreitet,dass doch Lastschriften in einer Widerrufsfrist ohne weiteres rückbuchbar wären.Selbst die Anwälte im Bankrecht schreiben so auf ihren Websites. :kopfschüttel:
Einzige Aussnahme: Es ist ein Abbuchungsauftrag.Ist es aber nicht,sondern o.g. Lastschrift.









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#3
 Von 
Nemesis74
Status: Frischling (10 Beiträge, 13x hilfreich)

Ich habe noch gar nicht erwähnt,dass es eine von mir NICHT in Auftrag gegebene Lastschrift ist.Darum hängt an der LS sicherlich auch diese merkwürdige Klausel.Der Fülleborn wusste sicherlich,dass eine Rückbuchung erfolgen wird und wollte dies wahrscheinlich damit verhindern.

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#4
 Von 
Nemesis74
Status: Frischling (10 Beiträge, 13x hilfreich)

Update:

Hatte gerade ein Telefonat mit einem RA,der sich wohl mit dem RA Fülleborn auskennt und diesen als "schwarzes Schaf der den Ruf der Rechtsanwälte schädigt" bezeichnet und es "schlimm findet,dass solche Personen noch als RA tätig sein dürfen."

Da kommt man der Sache ja schon näher.Mir wurde nun gesagt,dass ich Strafanzeige stellen soll da dies eine "betrügerische Abbuchung" wäre.
ABER : Das Geld bekomme ich allein damit nicht zurück,sondern muss eine zivilrechtlich Klage einreichen und einen Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragen.

Wer mehr dazu weiss,bitte antworten.

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#5
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status: Student (2108 Beiträge, 1042x hilfreich)

Warum kann man Lastschriften nicht zurück buchen. Was genau soll da dranhängen. Dann hab ich ab sofort eine neue Einnahmequelle und buch munter ab, brauch ja nur was "dranhängen"

http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/bankkonto-und-lastschrift/

Was soll der Satz der VZ. Deine Bank bucht zurück und damit ist das Geld wieder da. Das ist eine bankinterne Sache wie die das Verrechnen.

Nenn doch auch die Bank mal :-)

Ich würde meiner Bank mal ein Einschreiben Rückschein schicken und eine letzte Frist, danach die Bank kündigen

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#6
 Von 
Nemesis74
Status: Frischling (10 Beiträge, 13x hilfreich)



Das frage ich mich genauso.Deine "Einnahmequelle" ist gar nicht mal so absurd.Habe erfahren,dass es theoretisch sogar möglich ist von Angela Merkels Konto Geld abzubuchen.Denn Banken sind wohl nicht verpflichtet Lastschriften zu überprüfen.

Tja und die VZ scheint nicht wirklich Durchblick zu haben,kann man sich schenken.An der Klausel scheiterts bis jetzt sowieso bei vielen.Die VZ erzählt man solle ein Einschreiben zu Fülleborn schicken.

Der Anwalt hier bei mir sagt aber ich solle Strafanzeige stellen,selbst wenn man ein Schreiben durch einen Gerichtsvollzieher überbringt,würde das nichts an der Sache ändern.
Die Anwaltskammer Hamburg hat sich auf Nachfrage ähnlich geäußert,als ich den Namen Fülleborn erwähnt hatte.Da kam so als Unterton "Mehr möchte ich dazu nicht sagen."

Ansonsten ist meine Bank die Sparkasse Spree-Neisse und die Fülleborn hat die Deutsche Bank mit der Lastschrift beauftragt.

Hab jedenfalls das Gefühl,dass hier irgendwas stinkt.
Denn warum sollte meine Hausbank mir ein Schreiben schicken,dass man nicht rückbuchen könne.Die sollten doch eigentlich genau wissen,ob ihre Antwort rechtlich gesehen auch standhält.
Habe jedenfalls zusätzlich ein Einschreiben für die Bank fertig gemacht und werde dann nach Punkt 3 deiner Seite vorgehen.


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#7
 Von 
MarkusMa
Status: Lehrling (1241 Beiträge, 347x hilfreich)

quote:
hängt angeblich eine Klausel an der Lastschrift

Und, was meint deine Bank, steht in dieser "Klausel"?

Oder meint die Bank einfach den Freitext (Betreff) und glaubt, sich daran halten zu müssen?

Schriftlich die Rückbuchung einfordern, wenn die nicht stattfindet, Anwalt ....

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#8
 Von 
Nemesis74
Status: Frischling (10 Beiträge, 13x hilfreich)


Meine Bank sagte mir am Telefon,dass sie keine Einsicht in diese Klausel hat
Sie hatte bei der Deutschen Bank nachgefragt,bekam aber keine Antwort.


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#9
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status: Student (2108 Beiträge, 1042x hilfreich)

Der Lastschriftinkassofuzzy hat einen Vertrag mit seiner Bank in der er bestätigt das es eine Erlaubnis zu abbuchen gibt. Er haftet gegenüber seiner Bank.

Seine Bank bucht von deiner Bank ab, die beiden haben ebenfalls eine Vereinbarung. Wie alle Banken.

Du hast nur Vereinbarungen mit deiner Bank, daher hat der Gesetzgeber gesagt das du zurück buchen kannst. Und wenn es niemals eine Erlaubnis gab ohne Zeitliche Begrenzung.

Einschreiben Rück, Frist und dann gegen deine Bank klagen.

Die hab wohl ne Klausel im Kopf sitzen.

Wofür soll dann das sein:
https://www.sparkasse-spree-neisse.de/module/glossar/glossar_popup.php?single=true&words=Banking+%2F+Lastschriftr%C3%BCckgabe&n=

und hier steht es dann nochmal als Erklärung unter Achtwöchiger Erstattungspflicht

https://www.sparkasse-spree-neisse.de/privatkunden/banking/sepa/lastschrift/index.php?n=%2Fprivatkunden%2Fbanking%2Fsepa%2Flastschrift%2F

die ver.... dich, wende dich einfach mal an die "Rechtsabteilung" und frage nach der Ladungsfähigen Anschrift ... evtl. spricht man mit dir dann



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#10
 Von 
Nemesis74
Status: Frischling (10 Beiträge, 13x hilfreich)

Was meinst du mit ladungsfähiger Anschrift?

-- Editiert Nemesis74 am 27.03.2012 18:17

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#11
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status: Student (2108 Beiträge, 1042x hilfreich)

Braucht man um zu Klagen - kannst auch sagen deine Rechtschutzversicherung braucht die :-)

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Nemesis74
Status: Frischling (10 Beiträge, 13x hilfreich)

Aha. Nun gut,mal schauen wie sich die Sache weiterentwickelt.
Merkwürdig ist aber,dass Verbraucherzentrale und andere Anwälte die ich gefragt hatte,der Bank (erstmal) keine Schuld geben oder geben wollen.

Einer sagt es so,der andere wieder so.Wer soll da noch durchsehen.





















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#13
 Von 
reckoner
Status: Wissender (14636 Beiträge, 4510x hilfreich)

Hallo,

also es ist genau so wie von Keinanwalt beschrieben, deine Bank hat dir den Betrag wieder gutzuschreiben. Diese wiederum hat einen Anspruch gegen die andere Bank (hier DB), und diese zu guter Letzt gegen den Kontoinhaber (hier dieser dubiose RA).

Und wenn dann irgendwo einer der Beteiligten mittellos ist (oder plötzlich verschwunden, gar nicht existent etc.), dann ist das ein Problem des jeweiligen Vertragspartners.

Und da bei den Banken eine Insolvenz ausscheidet (oder zumindest mal nicht in Sicht ist;-), kann ausschließlich der Vertrag DB RA 'platzen'. Und das hätte sich die DB dann schon selbst zuzuschreiben, da sie ihren Kunden nicht ausreichend überprüft hat. Gerade bei Problemkunden (der RA scheint ja ein solcher zu sein) muss sich eine Bank halt jede einzelne Lastschrift zeigen lassen oder das Verfahren ganz ablehnen (das ist auch die Regel, wenn es zahlreiche Rückbuchungen gab). Wie auch immer, jedenfalls müsste sie haften.

Ich frage mich übrigens, ob das nicht schon Unterschlagung ist (von Seiten der Sparkasse Spree-Neisse natürlich)? Für mich wäre eine diesbezügliche Strafanzeige nämlich erfolgsversprechender als eine Anzeige gegen den RA; letztere bringt vermutlich überhaupt nichts, vor allem aber kein Geld.

quote:
Meine Bank sagte mir am Telefon,dass sie keine Einsicht in diese Klausel hat
Natürlich nicht. Denn eine solche Klausel gibt es gar nicht. Mich würde mal interessieren, wer hier wen verar....
Zu vermuten ist nämlich, dass sich das Geld einfach nicht mehr auf dem Konto befindet, die DB den Verlust scheut und eine solche Klausel erfindet. Und offenbar läßt sich die (kleine?) ostdeutsche Sparkasse das auch noch gefallen bzw. schiebt es an seinen Kunden weiter. Eigentlich kann man das gar nicht glauben, die Banken sollten doch ihr Geschäft kennen, oder?
Denn die Sache ist mehr als eindeutig (mehr als eindeutig gibt es nicht, würde Sheldon Cooper jetzt sagen:-).

MfG Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status: Student (2108 Beiträge, 1042x hilfreich)

BAZINGA

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
reckoner
Status: Wissender (14636 Beiträge, 4510x hilfreich)

Hallo,

quote:
BAZINGA
Gleich kommt übrigens wieder eine neue Folge.


MfG Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Nemesis74
Status: Frischling (10 Beiträge, 13x hilfreich)

Danke soweit für euer Feedback und so wie du es schreibst Stefan,ist es ja eigentlich auch einleuchtend.
Mal schauen ob meine Sparkasse nach dem Einschreiben immer noch stur bleibt.
Zumindest habe ich zeitgleich auch noch ein Beschwerdeverfahren beim Sparkassenverband und der Rechtsanwaltskammer Hamburg eingeleitet(schließlich ist es trotz allem eine Abbuchung ohne meine ausdrückliche Erlaubnis,nennt man "betrügerische Abbuchung")...und dann erstmal abwarten was passiert.

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#17
 Von 
reckoner
Status: Wissender (14636 Beiträge, 4510x hilfreich)

Hallo,

quote:
Zumindest habe ich zeitgleich auch noch ein Beschwerdeverfahren beim Sparkassenverband und der Rechtsanwaltskammer Hamburg eingeleitet
Wie schon angedeutet, bringt es dir nichts, wenn der Anwalt Probleme bekommt (wird er imho auch nicht, er wird sagen, es war ein Versehen, fertig).
Und der Sparkassenverband steht auch nicht so richtig auf deiner Seite, aber OK, eine Beschwerde beim Vorgesetzten (das ist ja hier quasi der Verband) bewirkt doch manchmal was.

Es gibt aber auch noch eine neutralere Position, nämlich den Ombudsmann (google mal danach), der ist übrigens für dich kostenlos. An dessen Entscheidung ist die Bank dann gebunden (bis zu bestimmten Obergrenzen), du aber nicht; du kannst also gar nichts verlieren.

MfG Stefan

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#18
 Von 
Nemesis74
Status: Frischling (10 Beiträge, 13x hilfreich)

Ja bin schon auf den Sparkassen-Ombudsmann gestossen,ist aber die gleiche Adresse vom Sparkassenverband.

Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V.
Kundenbeschwerdestelle
Charlottenstraße 47
D-10117 Berlin

Gibt sogar nen PDF-Vordruck für Beschwerden,umso besser.
Alles nur noch ****** Abzocker in dieser Welt.

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1x Hilfreiche Antwort

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