Verpflegungsmehraufwand und Fahrtkosten

14. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
BigFan
Status: Frischling (16 Beiträge, 28x hilfreich)
Verpflegungsmehraufwand und Fahrtkosten

Guten Tag zusammen!

Ich habe 2 Fragen, welche die Unterhaltsberechnung betreffen, manches scheint mir trotz Recherche via Google noch nicht ganz klar.

Punkt 1:

Ich soll von meinem künftigen Arbeitgeber einen Verpflegungsmehraufwand von 6 Euro pro Arbeitstag erhalten, macht im Monate ca. 120,00 Euro / steuerfrei.

Kann dieser zur Unterhaltsberechnung herangezogen werden, zählt dieser Mehraufwand also als Einkommen? Wenn ja, in welcher Höhe? Ich recherchierte in einigen Berichten, dass dies je nach OLG entschieden wird, i.d.R. beträgt die Anrechnung zum Einkommen 1/3. Ich wohne in Hannover, falls dies zur konkreten Beantwortung nötig ist.

Punkt 2:

Ich habe mit der neuen Arbeitsstelle täglich ca. 40 Km (20 Km Hin, 20 Km zurück) Fahrtweg und dementsprechende Kosten zu tragen. Anreise soll mit dem KFZ erfolgen. Öffentliche Verkehrsmittel sind meiner Meinung nach nicht zumutbar, aus folgenden Gründen:

Der Arbeitsbeginn ist 6 Uhr - ein pünktlicher Arbeitsbeginn ist unbedingt einzuhalten. Es gibt EINE passende Verbindung, diese startet um ca. 4.30 Uhr an meinem Wohnort, inkl. 2x Umsteigen. Meines Erachtens ist dies, gemessen an der Uhrzeit, der zurückzulegenden Wegstrecke und daraus resultierenden Fahrtzeit, unzumutbar. Mit Rückfahrt nach Feierabend können hier locker 2 Stunden zur regulären Arbeitszeit hinzugezählt werden. Mit dem Auto erreiche ich die Arbeitsstelle in weniger als 20 Minuten.

Nun zur eigentlichen Frage: Ich möchte (muss) die Fahrtkosten in die Unterhaltsberechnung einfließen lassen. Nach meiner Recherche ist dies grundsätzlich auch möglich, je nach Zumutbarkeit werden aber entweder nur die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel getragen oder eben bei Unzumutbarkeit eine Kilometerpauschale für die Anreise mit KFZ angerechnet.

Liegt hier eurer Meinung nach eine Unzumutbarkeit vor?

Falls sonst irgendwelche falsche Behauptungen meinerseits aufgestellt wurden, bitte ich diese zu korrigieren.

Vielen dank :-))

Lg

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9 Antworten
#1
 Von 
edy
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo BigFan,

Dein unterhaltsrelevantes ( bereinigtes Nettoeinkommen)

ist für die Berechnung von Bedeutung.

Weiterhin, musst du für eine Person (oder mehrere Unterhalt leisten).

Die Düsseldorfer Tabelle hat mehrer Abstufungen,machen

120€ überhaupt einen Unterschied aus?

Wie hoch ist dein Einkommen?

lg
edy



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-- Editiert edy am 14.06.2013 15:45

7x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BigFan
Status: Frischling (16 Beiträge, 28x hilfreich)



Hier noch ergänzende Angaben:

Unterhaltsberechtigte Kinder: 3

Zu erwartender Nettoverdienst:

(ohne Spesen): 1100,00 Euro
(mit Spesen) : 1220,00 Euro

Eigenbehalt laut Düsseldorfer Tabelle: 1000,00 Euro

Natürlich macht das keinen Unterschied in der Düsseldorfer Tabelle aus. Umso mehr aber in meinem mir monatlich zur Verfügung stehendem Geld.

Erklärung:

- Kann ich den durch den Arbeitgeber ausbezahlten Verpflegungsmehraufwand ganz oder zu 2/3 behalten, erhöht sich meine Eigenbehalt von 1000,00 entsprechend. Das selbe gilt für die Fahrtkosten - es macht natürlich einen Unterschied, ob ich diese alleine von meinen 1000,00 Euro Eigenbehalt trage, oder ob mir diese beim Jiugendamt zu meinen Gunsten angerechnet werden, entweder als Kilometerpauschale für KFZ-Anreise oder in Form von Kosten für die öffentlichen Verkehrsmittel.

Sofern ich von meinen 1000 Euro Eigenbehalt die Kosten für auswärtige Verpflegung und Fakrtkosten tragen müsste, ohne das diese in irgendeiner Weise bei der Unterhaltsberechnung zu meinen Gunsten angerechnet werden, blieben mir nach Abzug der Kosten vielleicht 650 Euro für Miete, Strom, laufende Kosten, usw. Da brauch ich nicht arbeiten gehen, ist doch klar oder? Wovon soll ich dann Leben? Deshalb die Fragen, in wie weit Verpflegungsmehraufwand und Fahrtkosten zu meinen Gunsten angerechnet werden.

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-- Editiert BigFan am 14.06.2013 16:01

-- Editiert BigFan am 14.06.2013 16:02

10x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo BigFan,

Sofern ich von meinen 1000 Euro Eigenbehalt die Kosten für auswärtige Verpflegung und Fakrtkosten tragen müsste, ohne das diese in irgendeiner Weise bei der Unterhaltsberechnung zu meinen Gunsten angerechnet werden, blieben mir nach Abzug der Kosten vielleicht 650 Euro für Miete, Strom, laufende Kosten, usw

Du verstehts den Begriff Eigenbehalt?

Ich schrieb doch vom bereinigtem Einkommen.

Dein Einkommen 1220€.
minus KM-Geld 240€


40x 0,30€ x 20=240€

Dein Selbstbehalt 1000€

Dein bereinigtes EK liegt unter Selbstbehalt.

Also wenn man nur deine gemachten Angaben nimmt,musst du
keinen Unterhalt zahlen.

lg
edy



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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigFan
Status: Frischling (16 Beiträge, 28x hilfreich)


Mein lieber Edy :-))

Wir reden aneinander vorbei glaube ich :-)

Mir war es jetzt wichtig zu wissen, ob Fahrtkosten überhaupt angerechnet werden bzw. wie diese in das "bereinigte Nettogehalt" einfließen und wenn ja, in welcher Höhe - Kilometerpauschale bei unzumutbarer öffentlicher Verkehrsmittel-Verbindung oder eben nur die Kosten für ein Monatsticket!? Die Frage war ja auch eher diese, ob die von mir angegebene öffentliche Verbindung nach eurer Meinung als zumutbar gilt, oder eben nicht?!

Zudem gibt es nach meinem Kenntnisstand auch die maximale Anrechnung der Fahrtkosten von BIS ZU 150,00 Euro - also müsste ich die restlichen 90,00 Euro Differenzbetrag eh aus den 1000,00 Euro Eigenbehalt opfern. Sofern man mir nur die Kosten für ein Monatsticket erstattet bzw. von der Unterhaltsberechnung abzieht, weil die Anreise mit dem Bus als zumutbar angesehen wird (liegt in Hannover bei 65,00 Euro/Ticket), und ich dennoch mit dem Auto fahre, müsste ich sogar 175,00 Euro aus meinem Eigenbehalt dafür opfern (+/- 50,00 Euro, je nachdem was mein Auto dann tatsächlich verbraucht), was ich dann natürlich nicht machen und lieber mit dem Bus fahren würde.

Bliebe auch immer noch die Frage übrig, in wie weit der Verpflegungsmehraufwand angerechnet wird in Hannover?!

Nehme ich jetzt mal folgende Rechnung an:

- Verpflegungsmehraufwand wird zu 1/3 (33%) zum Nettoeinkommen hinzugerechnet, sofern ich nicht nachweisen kann, das ich mehr als 67% für Verpflegung ausgegeben habe - das ergäbe einen Betrag von 80 Euro zu meinen Gunsten!

- Fahrtkosten (hier nehmen wir mal den "schlimmsten" Fall an, es werden nur Kosten für ein Monatsticket angerechnet, in dem Fall 65,00 Euro zu meinen Gunsten!

Macht zusammen eine Anrechnung von 145 Euro.

+ 1220 Euro Netto (inkl. 120 Euro steuerfreier Spesen)
- 145 Euro Anrechnung Fahrtkosten und Verpflegung
-----------
= 1075 Euro

Blieben also noch ganze 75,00 Euro zu verteilende Masse auf 3 Kinder. 2 davon bekommen eh schon Leistungen nach dem UvG (Unterhaltsvorschussgesetz), das dritte Kind hat bereits die maximale Leistungen nach dem UvG erhalten.

Um nicht zu verwirren nochmal die Kernfragen:

1. Wird der Verpflegungsmehraufwand in Hannover ganz, zu 1/3 oder in welchen Dimensionen zum Nettoeinkommen hinzugezählt?

2. Ist die im 1ten Post beschriebene Busverbindung als zumutbar anzusehen, oder habe ich Chancen, die KFZ-Anreise geltend zu machen?

Lg




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-- Editiert BigFan am 14.06.2013 16:53

-- Editiert BigFan am 14.06.2013 16:54

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
edy
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo BF,

M.E. kannst du das Auto nehmen.

Zu den Fahrtkosten siehe google:

Unterhaltsleitlinien OLG Frankfurt

( z.B.)


lg
edy

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-- Editiert edy am 14.06.2013 18:56

-- Editiert edy am 14.06.2013 18:58

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
nero070
Status: Bachelor (3590 Beiträge, 1265x hilfreich)

Guten Abend!

zu den Spesen schreibt das OLG Celle folgendes...

quote:
1.4 Spesen und Auslösungen werden pauschal zu 1/3 dem Einkommen hinzugerechnet, soweit nicht nachgewiesen wird, dass die Zulagen notwendigerweise in weitergehendem Umfang verbraucht werden und keine häusliche Ersparnis eintritt.


Ob das auf Dich zutrifft, BigFan, musst Du entscheiden.

Ob man Dir die Fahrtkosten gestattet, wird im schlimmsten Fall ein Familienrichter entscheiden müssen.

Wenn der Mindestunterhalt nicht gedeckt ist, wird oftmals nur das Ticket für den ÖPNV gestattet. Alternativ könntest Du näher an die Arbeitsstätte heran ziehen.

Man könnte auf die Idee kommen, Dich zu fragen, warum ein Vater von 3 Kindern bereit ist, einen Haufen Geld in in Auto zu stecken, um lediglich 20 Minuten seines Tages für den Weg zur Arbeit zu investieren, für seine 3 Kinder aber nur 75€ im Monat übrig haben will. Das sind grob 25€ je Kind. Noch gröber sind das nicht mal 10% vom Mindestunterhalt.

quote:
2. Ist die im 1ten Post beschriebene Busverbindung als zumutbar anzusehen, oder habe ich Chancen, die KFZ-Anreise geltend zu machen?


Stell Dir mal vor Du wärst Bäcker. Dann stehst Du noch früher auf.

LG nero

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ihr neuer
Status: Praktikant (683 Beiträge, 251x hilfreich)

Hallo Big Fan,

was hälst du davon. du bekommst deine fahrtkosten voll erstattet damit du früh genug zu Hause bist. Dann hast du dein recht. Dafür bekommst du auferlegt einen weiteren Job aufzunehmen damit auch die Kinder das bekommen was Ihnen zusteht?

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
BigFan
Status: Frischling (16 Beiträge, 28x hilfreich)

Erstmal danke für eure Antworten, Edy und Nero.

Also, klar komm ich mir auch ziemlich mies dabei vor, wenn letztlich nur 75 Euro nach meiner Rechnung über bleiben. Gerne würde ich 3000 Euro verdienen um Unterhalt für 3 Kinder und meine Kosten bequem abdecken zu können. Letztlich muss ich aber auch irgendwie meine Kosten decken können. Zugegeben, durch die Job-Auswahl, insbesondere die Entfernung, enstehen Kosten die nicht unbedingt sein müssten.

Problem ist aber auch, dass man sich nach dem Jugendamt und vor allem nach der Arbeitsagentur zu richten hat, die einem auferlegen, jede zumutbare Stelle anzunehmen. Bin seit gestern arbeitslos gemeldet und bin froh, so zeitnah wieder was gefunden zu haben, möchte mich natürlich nur ungern weiter mit der Arbeitsagentur auseinander setzen müssen.

Noch was zum Auto: Habe mir eins für 800 Euro gekauft, ein teures Vergnügen ist das wirklich nicht. Ich wäre auch mit einem Roller zufrieden und hatte auch einen doe letzten Monate. Problem: Mein erster Sohn, 9 Jahre, wohnt weiter außerhalb, Abholung mit Öffis verschlingt mehrere Stunden - die anderen 2 Kinder wollen auch zeitgleich abgeholt werden, ich kam um ein Auto einfach nicht rum. Ich bin ein fürsorglicher und verantwortungsvoller Vater, nichts ist mir wichtiger. Ich muss aber selber auch überleben können irgendwie :-(

Alles nicht so einfach! Ich weiß das die Kinder durch den Unterhaltsvorschuss soweit abgedeckt sind, den ich natürlich auch wieder zurück bezahlen muss irgendwann. Letztlich schneide ich mir mit den heutigen Sparmaßnahmen, wie Erstattung der Fahrtkosten und Verpflegungskosten, ins eigene Fleisch, die Schulden wachsen so schneller an.

Danke erstmal an euch beide, ich werde mich mit dem Jugendamt auseinander setzen und berichte dann gern nochmal, wie die Entscheidung ausgefallen ist!



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#9
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41021x hilfreich)

quote:
Ist die im 1ten Post beschriebene Busverbindung als zumutbar anzusehen,

Das kommt darauf an.

Es werden 2/6 der täglichen Arbeitszeit als zumutbare Fahrzeit angesehen.


Zusätzlich wird noch geschaut welche Pendelzeiten reginal üblich sind.

In Berlin sind z.B. Pendelzeiten von 3h durchaus nicht unüblich obwohl Arbeit und Wohnung innerhalb Berlins liegen.

In ländlichen Gebieten mit weiten Wegen kann es genauso sein oder auch länger.



Dann kommt noch hinzu, das es um Kindesunterhalt geht, hier wird von dem Unterhaltpflichtigen regelmäßig besondere Anstrengung erwartet, sprich wenn es billiger aber unbequemer ist den ÖPNV zu nutzen, dann wäre das tatsächlich der Weg.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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