Hallo, ich habe überhaupt keine Ahnung von Anwälten, deshalb habe ich hier mal eine Frage. Ich habe mir ein Anwalt für ein Privatverfahren genommen, damit ich von der Gegensite mein Geld zurück bekomme. Das Verfahren läuft seit letztes Jahr September 2013 und ich habe seitdem nur einmal ein Schreiben zur Kenntnisnahme von meinem Anwalt bekommen. Das war im Dezember 2013, seitdem gar nichts mehr. Ist das normal das man als Mandant keine Kenntnisnahmen über den Schriftverkehr vom Anwalt bekommt? Ich weiß nie wie weit mein Fall bearbeitet ist usw. Einmal im Monat rufe ich dort an und frage nach wie weit mein Fall ist, man kann es mir dann nicht sagen, weil meine Akte beim Anwalt drin wäre und man würde mich zurück rufen. Auf einen Rückruf warte ich aber immer angeblich :-( Muss ich als Mandant denn nicht darüber informiert werden was mein Anwalt der Gegenseite schreibt und was die Gegenseite meinem Anwalt schreibt? Ich bin echt verzweifelt.
Danke für eure Antworten
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Muss ein Anwalt Kenntnisnahmen schicken?
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und ich habe seitdem nur einmal ein Schreiben zur Kenntnisnahme von meinem Anwalt bekommen
Vielleicht hat er ja auch nicht mehr geschrieben.
Normalerweise führt man in so einer Sache keine lange Brieffreundschaft mit der Gegenseite, man setzt eine Frist und wenn die nicht eingehalten wird, dann klagt man oder eben nicht.
quote:
Muss ich als Mandant denn nicht darüber informiert werden was mein Anwalt der Gegenseite schreibt und was die Gegenseite meinem Anwalt schreibt?
Fast. §11 I BORA :
"Der Mandant ist über alle für den Fortgang der Sache wesentlichen Vorgänge und Maßnahmen unverzüglich zu unterrichten. Ihm ist insbesondere von allen wesentlichen erhaltenen oder versandten Schriftstücken Kenntnis zu geben. "
Wenn die Gegenseite also nur Unbeachtliches schreibt oder der eigene Anwalt nur mal nachfragt, muß er darüber nicht informieren.
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Danke für deine Antwort, heute bin ich mal persönlich vorbei gefahren, den Anwalt habe ich aber wieder nicht zu sprechen bekommen :-( Die Rechtsanwaltsgehilfin sagte mir das die Gegenseite eine Frist bis zum 11.November 2013 hatte,die Gegenseite hat sich dazu aber nicht geäußert. Im April 2014 wurde dann ein Mahnverfahren eingeleitet, auf das hätte die Gegenseite Widerspruch eingelegt. Das ist alles was ich jetzt im JULI 2014 in Erfahrung bringen konnte. Gesehen habe ich aber keine Schreiben.
Ist das denn auch normal das sich das alles so in die Länge zieht?
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Es wird nun zum streitigen Verfahren kommen. Naja, es geht auch schneller aber ganz so unnormal ist es nicht. Im Streitfall dauert halt immer etwas.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Ich habe aber von dem Mahnverfahren und von dem Widerspruch keine Schreiben zur Kenntnisnahme bekommen? Erfahren habe ich die Schritte ja auch nur durch meinem immer wieder nachfragen.
Nun sollte ich mit dem Anwalt besprechen was nun als Begründung für die Ablehnung des Widerspruches geschrieben werden soll? Hmm, ich habe da keine Ahnung von und deshalb habe ich ja einen Anwalt genommen?
Ich sollte am darauffolgenden Tag um 9 anrufen um mit dem Anwalt zu reden ( einen persönlichen Termin bekam ich nicht) , habe ihn dann aber nicht ans Telefon bekommen da er in einem Gespräch war. Sollte dann um 12 nochmal anrufen, da war er dann wieder in einem Gespräch. Am nächsten Tag das gleiche und am übernächsten Tag war er nicht im Haus. Lustig finde ich das schon, man muss hinterher telefonieren und kommt doch nicht weiter :-(
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quote:
Nun sollte ich mit dem Anwalt besprechen was nun als Begründung für die Ablehnung des Widerspruches geschrieben werden soll?
Verstehe ich nicht, der Widerspruch im Mahnverfahren ist eine reine Formalie und bedarf keiner Begründung, in sofern ist auch irrelevant, was man dem Mahngericht als Antwort auf eine gegebene Begründung schreibt.
Es geht in's streitige Verfahren, wie bereits gesagt wurde.
quote:
Hmm, ich habe da keine Ahnung von und deshalb habe ich ja einen Anwalt genommen?
Der Anwalt kennt die Rechtslage, aber du kennst die Sachlage, daher müßt ihr euch logischerweise inhaltlich abstimmen. Der Anwalt kann zwar sagen "der Anspruch ist verjährt, weil er vor 5 Jahren entstanden ist", aber eben nicht "der Zeuge Müller sagt die Unwahrheit, weil er an dem Tag gar nicht in der Firma war".
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