Privatverkauf von Geschäftsauflösung

10. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
TokTok
Status: Schüler (254 Beiträge, 60x hilfreich)
Privatverkauf von Geschäftsauflösung

Hallo

nehmen wir an, jemand hat kürzlich sein Ladengeschäft aufgelöst, abgewickelt und abgemeldet und möchte nun den Rest der noch vorhandenen Ware bei eBay als Restposten verkaufen. Könnte es hier Probleme geben, wenn er es als Privatverkauf deklariert? Garantien usw. können nicht mehr gegeben werden, da das Unternehmen nicht mehr existiert. Es handelt sich ausschließlich um Neuware.

-----------------
" "

Notfall? Mehr lesen!



5 Antworten
#1
 Von 
jurafrog
Status: Schüler (248 Beiträge, 71x hilfreich)

Hallo,

ich meine es spielt keine Rolle, ob du vor kurzem eine Firma geschlossen hast.

Schau mal wie das Wort "Gewerbe" definiert ist:

definition Gewerbe


Vergleiche auch hierzu
Focus online privatverkauf vs. gewerblich


Klar ist es immer eine Einzelfallfrage ob die Tätigkeit privat oder schon gewerblich ist. Es gibt aber Rechtsprechung schon dazu wie z.B.

http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-privatverkauf-ebay.htm

Unternehmer auch bei nur wenigen Verkäufen, wenn es sich um seltene und hochpreisige Gegenstände handelt (LG München, Urteil vom 07.04.2009, AZ 33 O 1936/08 )

Handeln im geschäftlichen Verkehr bereits bei 25 Käuferbewertungen, nicht jedoch allein auf Grund der Tatsache, dass bei eBay das Angebot einer Vielzahl von eBaybesuchern angeboten wird (BGH, Urteil vom 30.04.2008, AZ I ZR 73/05 , Internetversteigerung III )

Gewerblichkeit bei 25 Verkäufen innerhalb von 2 Monaten sowie vorherigem Ankauf zum Zwecke des Verkaufs (LG Hanau vom 28.09.2006, AZ 5 O 51/06 )

Unternehmereigenschaft wer Bekleidung als Neuware in verschiedenen Größen bei eBay anbietet (LG Hannover vom 15.04.2005, Az.: 18 O 115/05 )

-----------------
"Recht haben, Recht bekommen und Recht durchsetzen sind oft drei Paar Stiefel
"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jurafrog
Status: Schüler (248 Beiträge, 71x hilfreich)

Unternehmereigenschaft ist gegeben, wenn nachhaltig und in größerem Umfang neue und gebrauchte Waren versteigert werden ( Landgericht *******furt, Urteil vom 30.12.2003, Az.: 110 O 32/03)

und so weiter und so weiter

Auf der sicheren Seite bist du, wenn du viel Verkaufen möchtest (um auch keine Abmahnung von einem gewerblichen Anbieter zu bekommen), wenn du rechtssicher mit Gewerbeanmeldung / Widerrufsrecht etc. verkaufst.

-----------------
"Recht haben, Recht bekommen und Recht durchsetzen sind oft drei Paar Stiefel
"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bogus1
Status: Master (4219 Beiträge, 1425x hilfreich)

quote:
Könnte es hier Probleme geben, wenn er es als Privatverkauf deklariert? Garantien usw. können nicht mehr gegeben werden, da das Unternehmen nicht mehr existiert. Es handelt sich ausschließlich um Neuware.


Sicherlich kann es Probleme geben, gerade weil es Neuware ist.

http://www.wettbewerbszentrale.de/de/branchen/ecommerce/faq/4/#textmarke3

Dabei ist die Wettbewerbszentrale noch vorsichtig mit ihrer Einordnung. Dem LG Hanau reichten 25 Bewertungen in 2 Monaten für eine Gewerblichkeit.

LG Hanau, Urteil vom 28.9.2006 - 5 O 51/06 (rechtskräftig)
http://www.lampmann-behn.de/lbr/entscheidungen/wettbewerbsrecht/164/5/

Es kommt also darauf an, wir haben es mit einer Reihe von Urteilen zu tun, die sich mit der Gewerblichkeit beschäftigt haben, mit sehr unterschiedlichen Ergebnissen, was z. B. die Anzahl der Transaktionen betrifft.

Stefanie Schubert *
Zur Unternehmereigenschaft bei eBay-Verkäufen - ein Plädoyer für eine lebensnahe Herangehensweise
JurPC Web-Dok. 194/2007, Abs. 1 - 45

http://www.jurpc.de/aufsatz/20070194.htm



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TokTok
Status: Schüler (254 Beiträge, 60x hilfreich)

Guten Morgen.
Vielen Dank für die Antworten. Es handelt sich hierbei um einen einzigen Posten, der einmal(ig) Verkauft wird. Danach kommt nichts mehr. Von Nachhaltigkeit und auf Dauer angelegte Tätigkeit kann hier eigentlich nicht gesprochen werden.
Selbst wenn man den Posten gewerblich verkaufen kann/will... wie sieht es denn aus, wenn das Profil dabei auf Privat steht, aber alle für diesen Kauf gewerblichen Informationen, Anbieterkennzeichnung und Widerrufsbelehrung drinstehen. Ist soetwas auch abmahngefährdet oder muss man sich für diese einmalige Aktion sein Konto umstellen oder gar ein neues anlegen?
Wenn das Konto umgestellt ist, was passiert dann mit den vorangegangenen bereits abgewickelten Auktionen? Wären die dann alle auf einen Schlag abmahngefährdet? Muss man für diesen Verkauf extra für die Dauer dieser einen Auktion nochmal ein Gewerbe anmelden (Das Gewerbe ist ja bereits nicht mehr existent und die Ware ist ins Privatvermögen abgelöst worden)?

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bogus1
Status: Master (4219 Beiträge, 1425x hilfreich)

quote:
Vielen Dank für die Antworten. Es handelt sich hierbei um einen einzigen Posten, der einmal(ig) Verkauft wird. Danach kommt nichts mehr. Von Nachhaltigkeit und auf Dauer angelegte Tätigkeit kann hier eigentlich nicht gesprochen werden.


Vorsicht, "ein Posten"? Es nicht um die Dauerhaftigkeit, es geht um eine "gewisse" Dauer, das ist dehnbar wie Kaugummi, Abmahner werden sich immer auf die unterste Grenze berufen.

LG Frankfurt: 10x Neuware bei eBay bedeutet gewerbliches Handeln

quote:
Zwischen den Parteien ist umstritten, wie viele mit der Klagemarke gekennzeichnete Bekleidungsstücke im Februar über den ebay-Account des Beklagten angeboten worden sind. Unter Bezugnahme auf die in (der Anlage) vorgelegte Trackingliste geht die Klägerin von 10 Teilen aus.
Diese Anzahl verkaufter neuer oder jedenfalls neuwertiger Bekleidungsstücke lasst sich nach der Lebenserfahrung mit einem privaten Gelegenheitsverkauf nicht erklären. Dies begründet eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die Verkaufstätigkeit den privaten Bereich verlassen hat und als geschäftlich zu qualifizieren ist.

Eine solche tatsachliche Vermutung kann jedoch widerlegt werden, wenn der Verkäufer Tatsachen vorträgt und erforderlichenfalls beweist, die geeignet sind, den genannten Erfahrungssatz zu erschüttern. Dies hat der Beklagte bislang nicht getan. Der Sachvortrag des Beklagten, er habe nicht zehn, sondern nur vier verschiedene Artikel verkauft, nötigt nicht zu einer Beweisaufnahme, weil er unerheblich ist.
Denn für das Handeln im geschäftlichen Verkehr kommt es nicht auf die innere Absicht, sondern auf die erkennbar nach außen tretende Zielrichtung des Handelnden an (vgl. BGH, GRUR 2002, 622 . 624 = shell.de; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 27.07.2004. Az.: 6 W 54/04 . S. 4 der Gründe). Entscheidend ist danach nicht die Anzahl der Verkaufsgegenstände, sondern die Anzahl der Verkaufsvorfälle. Denn der vom Account des Beklagten angesprochene Adressatenkreis kann nicht erkennen, woher die einzelnen Bekleidungsstücke stammen und ob der Beklagte etwa, wie behauptet von ihm vormals eingestellte Bekleidungsstucke selbst ersteigert hat. Für die zu treffende Abgrenzung zwischen privatem und geschäftlichem Handeln ist daher jedes mit einer eigenen Nummer versehene Angebot zu berücksichtigen.




LG Frankfurt, Beschluss vom 08.10.2007, Az. 2/03 O 192/07
http://blog.auktion-und-recht.de/abmahnungen/rechtsanwalt/2008-07/lg-frankfurt-neuware-bei-ebay-bedeutet-gewerbliches-handeln/

quote:
Selbst wenn man den Posten gewerblich verkaufen kann/will... wie sieht es denn aus, wenn das Profil dabei auf Privat steht, aber alle für diesen Kauf gewerblichen Informationen, Anbieterkennzeichnung und Widerrufsbelehrung drinstehen. Ist soetwas auch abmahngefährdet oder muss man sich für diese einmalige Aktion sein Konto umstellen oder gar ein neues anlegen?


Würde in jedem Fall ein neues Konto anlegen, die anderen Verkäufe zählen ja mit, das erhöht das Risiko. Insbesondere lässt eBay es nicht ohne weiteres zu, dass ein einmal gewerblich genutzter Account auf "privat" zurückgestellt wird.

Stress ist vorprogrammiert.

Alles andere muss man selbst entscheiden. Man kann ein Gewerbe anmelden und wieder abmelden, man kann Risiko fahren und privat verkaufen.

Die einen kommen seit Jahren damit durch, die anderen haben noch keine 5 Zahlungen erhalten, aber bereits 4 Abmahnungen auf dem Tisch.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Mehr lesen!