Offensichtlicher Betrug und PayPal-Käuferschutzantrag abgelehnt

7. Dezember 2023 Thema abonnieren
 Von 
Vincent Vega
Status: Beginner (54 Beiträge, 6x hilfreich)
Offensichtlicher Betrug und PayPal-Käuferschutzantrag abgelehnt

Hallo 123rech-Community,
Am 29.11.2023 habe ich abends einen Pullover und einen Hoodie auf einer norwegischen Website bestellt und keine Bestellbestätigung oder Liefertermin erhalten. Das hat mich stutzig gemacht. Ich habe bewusst per PayPal bezahlt wegen dem PayPal Käuferschutz.
Das Geld wurde abgebucht und ich habe nie einen Artikel erhalten. In meinem PayPal-Konto steht was von "tiktok b2 recharge" obwohl ich nie was über Tiktok bestellt habe. Mein Antrag wurde aber abgelehnt. Der Kundensupport konnte da nichts ausrichten, weil diese Transaktion anscheinend gegen die AGB von PayPal verstößt. Die Antwort war, dass die Transaktion bei PayPal als eine Zahlung bei TikTok deklariert ist was so viel wie ein digitales Produkt ist und somit nicht unter dem Käuferschutz liegt. Der Verkäufer hat also absichtlich die Transaktion als digitales Produkt deklariert, um den PayPal-Käuferschutz zu umgehen.

In den AGB von PayPal steht allerdings folgendes:

"Bei immateriellen oder digitalen Gütern gilt ein Lieferbeleg als unwiderlegbarer Nachweis, dass der Artikel zugestellt oder die Bestellung ausgeführt wurde. Der unwiderlegbare Nachweis kann dadurch erbracht werden, dass ein Beleg vorgelegt wird, der das Versanddatum des Artikels enthält sowie die Angabe, dass er:

dem Empfänger elektronisch zugestellt wurde (einschl. E-Mail- oder IP-Adresse), vom Empfänger empfangen oder abgerufen wurde."

Ich habe nun meine Bank beauftragt die Transaktion mit dem Verkäufer rückgängig zu machen und das hat geklappt. Ich habe mein Geld zurück. Jetzt bin ich aber bei PayPal im Minus. Das Geld, das PayPal an den Verkäufer bezahlt hat, kann anscheinend nicht storniert werden.

Warum können die bei mir Geld abziehen und nicht beim betrügerischen Verkäufer, der keine Beweise für die Lieferung hat? Warum kümmert sich PayPal nicht umgehend um das einfordern von Beweisen beim Verkäufer, wie deren eigene AGBs es erfordern, um den Käuferschutz gerecht zu werden? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Beste Grüße
Vincent Vega

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15 Antworten
#1
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Mir fehlt in der Schilderung der Teil mit dem offensichtlichen Betrug.



Zitat (von Vincent Vega):
Das Geld wurde abgebucht und ich habe nie einen Artikel erhalten.

Ich weis zwar nicht was man so für Vorstellungen hat, aber schon nach 7 Werktagen derart ungeduldig zu werden, ist dann doch schon etwas realitätsfern. Zumal das Paket ja auch erst mal durch den Zoll muss.



Zitat (von Vincent Vega):
Ich habe nun meine Bank beauftragt die Transaktion mit dem Verkäufer rückgängig zu machen und das hat geklappt.

Nö, hat es nicht. Kann es logischerweise auch gar nicht.



Zitat (von Vincent Vega):
Ich habe bewusst per PayPal bezahlt wegen dem PayPal Käuferschutz.

Mal wieder einer auf die wertlose Marketing-Phrase vom "Käuferschutz" reingefallen ...
Es sei darauf hingewiesen, das diese für dien Käufer am Ende sehr teuer werden kann.
Der BGH hat in 11.2017 entschieden, dass man sich nicht unter Bezug auf den "Käuferschutz" bzw. den "Verkäuferschutz" der deutschen Gerichtsbarkeit entziehen kann (AZ. VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16).



Zitat (von Vincent Vega):
Jetzt bin ich aber bei PayPal im Minus.

Das sollte man dann mal ganz schnell ausgleichen. Wenn paypal Inkasso, Anwalt und Gericht einschaltet wird es nur teurer ...
Die Kreditwürdigkeit dürfte allerdings schon jetzt im roten Bereich sein.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cirius32832
Status: Richter (8886 Beiträge, 1893x hilfreich)

Zitat (von Vincent Vega):
Warum können die bei mir Geld abziehen und nicht beim betrügerischen Verkäufer, der keine Beweise für die Lieferung hat? Warum kümmert sich PayPal nicht umgehend um das einfordern von Beweisen beim Verkäufer, wie deren eigene AGBs es erfordern, um den Käuferschutz gerecht zu werden? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?


Paypal ist ein Zahlungsdienstleister. Die leiten Geld von A nach B
Für alles andere müssen Sie Ihre vertraglichen Vereinbarungen mit dem entsprechenden Shop lesen

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#3
 Von 
-Laie-
Status: Weiser (17832 Beiträge, 6024x hilfreich)

Paypal hat genau das gemacht was du in Auftrag gegeben hast, die haben für dich Geld überwiesen.

Zitat (von Vincent Vega):
Warum können die bei mir Geld abziehen
Weil du das also so beauftragt hast!

Zitat (von Vincent Vega):
Ich habe nun meine Bank beauftragt die Transaktion mit dem Verkäufer rückgängig zu machen und das hat geklappt. Ich habe mein Geld zurück.
Nein! Du hast deine Bank beauftragt das Geld von Paypal zurück zu holen! Paypal hat dich nicht betrogen, du schuldest Paypal Geld! Du hast hier einen riesen Fehler gemacht!
Wenn du betrogen wurdest, dann musst du vom Betrüger das Geld zurückfordern, nicht von Paypal!
Du solltest schnellstens dein Konto ausgleichen um nicht höhere Kosten zu verursachen, die zu zu tragen hättest.
Du wurdest betrogen. Pech für dich. Du hast bei der Bezahlung mit PP nicht auf den Verwendungszweck geachtet. Dein Pech, nicht das von PP.

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#4
 Von 
Vincent Vega
Status: Beginner (54 Beiträge, 6x hilfreich)


Zitat (von Harry van Sell):
Mir fehlt in der Schilderung der Teil mit dem offensichtlichen Betrug.


Hier nochmals eine Schilderung des Betrugs und dabei geht es nicht darum das ich PayPal als Betrüger denunziere sondern den Betreiber der Webseite:

Ich bestelle einen Pullover - Ich wähle PayPal als Zahlung - Bezahlvorgang scheint abzubrechen und ich lande nicht mehr auf die ursprüngliche Seite - In meinem Emailposteingang gibt es keinerlei Bestätigung - Ich werde misstrauisch - Kontaktformular auf der Webseite funktioniert nicht - Geld ist weg - Bis heute keine Rückmeldung vom Verkäufer - Offensichtlich ist das ein Betrüger.

Zitat (von -Laie-):
Pech für dich. Du hast bei der Bezahlung mit PP nicht auf den Verwendungszweck geachtet.


Der Verwendungszweck ist bei der Transaktion garnicht aufgetaucht. Das war erst nach der Bezahlung auf meinem PayPal-Konto ersichtlich

Ich habe bewusst einen Auszug aus den AGBs von PayPal in meinen ursprünglichen Post eingefügt, weil ich mir in diesem Zusammenhang hier in diesme Forum eine Einschätzung der Sachlage erhoffte. Für mein Verständnis, scheint PayPal entgegen der eigenen AGBs zu agieren, weil sie sich nicht für die Beweise des Verkäufers interessieren geschweige denn sich bemühen den Verkäufer zu kontaktieren. Ich habe keine Möglichkeit den Betrüger zu kontaktieren um das Geld zurückzufordern.

Inzwischen habe ich PayPal das Geld wieder zurücküberwiesen, nachdem ich schon in reger Korrespondenz mit denen stehe. Ich rufe heute nochmals an und gehe auf die AGBs ein. Wenn ich aufgebe, dann hat der Betrüger genau das erreicht was er erhofft.



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#5
 Von 
drkabo
Status: Legende (18142 Beiträge, 9863x hilfreich)

Zitat (von Vincent Vega):
Warum können die bei mir Geld abziehen und nicht beim betrügerischen Verkäufer, der keine Beweise für die Lieferung hat?

Weil bei digitalen Produkten sowieso kein Käuferschutz besteht und Paypal deshalb gar nicht verpflichtet ist, nach Beweisen für Lieferungen zu fragen.

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
Vincent Vega
Status: Beginner (54 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Weil bei digitalen Produkten sowieso kein Käuferschutz besteht und Paypal deshalb gar nicht verpflichtet ist, nach Beweisen für Lieferungen zu fragen.


In den AGB von PayPal steht allerdings folgendes:

"Bei immateriellen oder digitalen Gütern gilt ein Lieferbeleg als unwiderlegbarer Nachweis, dass der Artikel zugestellt oder die Bestellung ausgeführt wurde. Der unwiderlegbare Nachweis kann dadurch erbracht werden, dass ein Beleg vorgelegt wird, der das Versanddatum des Artikels enthält sowie die Angabe, dass er:

dem Empfänger elektronisch zugestellt wurde (einschl. E-Mail- oder IP-Adresse), vom Empfänger empfangen oder abgerufen wurde."

Nachtrag: Ich habe so eben mit dem PayPal-Kundenservice telefoniert und nun mehr Klarheit darüber warum der Käuferschutz nicht greift. Zahlungsmitteläquivalente wie Geschenkkarten und Prepaid-Karten sind nicht geschützt und ich habe angeblich Tiktok Coins erworben, obwohl ich nur einen Pullover bestellen wollte. Diese Masche ist natürlich ein Schlupfloch für Betrüger. Inzwischen habe ich im Internet weitere Opfer dieser Betrugsmasche gefunden.

-- Editiert von User am 8. Dezember 2023 12:37

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#7
 Von 
-Laie-
Status: Weiser (17832 Beiträge, 6024x hilfreich)

Das spielt doch gar keine Rolle. Der VK kann halt keinen Lieferbeleg nachweisen. Völliog egal denn es gibt einfach für digitale Produkte keinen Käuferschutz. Also auch mit einem Lieferbeleg würde dir von Seiten PP genau nichts zustehen. Ein Kampf gegen Windmühlen.

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#8
 Von 
cirius32832
Status: Richter (8886 Beiträge, 1893x hilfreich)

Zitat (von Vincent Vega):
Diese Masche ist natürlich ein Schlupfloch für Betrüger. Inzwischen habe ich im Internet weitere Opfer dieser Betrugsmasche gefunden.


Der Betrüger ist aber NICHT Paypal.

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https://www.antispam-ev.de

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#9
 Von 
Vincent Vega
Status: Beginner (54 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Der Betrüger ist aber NICHT Paypal.

Ich weiß und das habe ich nie behauptet.

Zitat (von -Laie-):
Völliog egal denn es gibt einfach für digitale Produkte keinen Käuferschutz

In den AGBs von PayPal die ich zitiert habe steht was anderes

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#10
 Von 
Kalanndok
Status: Student (2565 Beiträge, 408x hilfreich)

Zitat (von Vincent Vega):
Zahlungsmitteläquivalente wie Geschenkkarten und Prepaid-Karten sind nicht geschützt und ich habe angeblich Tiktok Coins erworben, obwohl ich nur einen Pullover bestellen wollte.


Und das ist etwas, wegen dem ich gegenüber Paypal widersprechen würde.
Die haben Tiktok-Coins bezahlt, obwohl ein Pullover zu bezahlen gewesen wäre, mithin also eine nicht authorisierte Transaktion durchgeführt.

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#11
 Von 
Vincent Vega
Status: Beginner (54 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Die haben Tiktok-Coins bezahlt, obwohl ein Pullover zu bezahlen gewesen wäre, mithin also eine nicht authorisierte Transaktion durchgeführt.


Ja das heutige Telefonat mit PayPal führte dazu dass nun der Käuferschutzantrag nochmals eröffnet wurde und diesmal als nicht authorisierte Transaktion eingeordnet wurde. Vielleicht funktioniert das.

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#12
 Von 
-Laie-
Status: Weiser (17832 Beiträge, 6024x hilfreich)

Zitat (von Vincent Vega):
In den AGBs von PayPal die ich zitiert habe steht was anderes
Nein, in dem von dir zitierten Teil steht nicht dass es einen Käuferschutz für digitale Produkte gibt.

Das mit der nicht autorisierten Zahlung ist aber eine gute Idee, das könnte klappen.

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#13
 Von 
CarstenF
Status: Lehrling (1176 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von Vincent Vega):
Ja das heutige Telefonat mit PayPal führte dazu dass nun der Käuferschutzantrag nochmals eröffnet wurde und diesmal als nicht authorisierte Transaktion eingeordnet wurde. Vielleicht funktioniert das.


Ich vermute (eher) nicht, denn die Transaktion wurde ja von Ihnen autorisiert. Falls PayPal Ihnen den Betrag nicht erstattet, bleibt eigentlich nicht viel anderes übrig, als den Betrag selbst auszugleichen, ansonsten wird man PayPal nicht mehr nutzen können.

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#14
 Von 
Vincent Vega
Status: Beginner (54 Beiträge, 6x hilfreich)

YES, es hat geklappt
PayPal hat mir das Geld zurück erstattet. Die Einordnung als nicht autorisierte Zahlung hat letztendlich funktioniert. Meine Zahlung habe ich für den Kauf eines Pullovers autorisiert, aber nicht für den Kauf von Tiktok Coins. Aus diesem Grund hat es geklappt.
Danke für eure Einschätzungen, Meinungen und Anteilnahme

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#15
 Von 
CarstenF
Status: Lehrling (1176 Beiträge, 200x hilfreich)

Oha, na dann Glückwunsch

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