Hallo und einen schönen guten Tag,
ich habe das Problem, wie bereits auch in dem anderen Beitrag beschrieben, das Parship einen "Wertersatz" in Höhe von EUR 400,60 fordert, trotz form- und fristgerechtem Widerruf! Dieser Betrag wurde bereits über PayPal abgebucht, habe dieser Abbuchung aber bereits bei meinem Bankinstitut widersprochen und das Geld ist wieder auf meinem Konto.
Ich habe Parship eine Mitteilung gesendet, das ich die Zahlung in der Höhe auf keinen Fall vornehmen werde!
Weiterhin empfinde ich es mehr als unseriös, wenn ein Unternehmen mit folgenden, fett gedruckten Buchstaben, Werbung für
sich macht:
Sie möchten alle Vorteile nutzen und Ihre Partnersuche aktiv vorantreiben? Dann nutzen Sie unsere Premium-Mitgliedschaft – wahlweise für 6, 12, oder 24 Monate. So erhalten Sie zum Beispiel eine ausführliche Auswertung Ihrer Partnerschafts-Persönlichkeit, Einblick in Ihre komplette Besucherliste, können freigegebene Bilder sehen und vieles mehr – innerhalb der Widerrufsfrist natürlich alles absolut unverbindlich. Versprochen.
Man ist also gezwungen, um Parship zu testen, eine Mitgliedschaft abzuschließen!
Ansonsten ist das dort kaum möglich.
Meine 2 Fragen: Gibt es hier jemanden, der in jüngster Zeit ebensolche Erfahrungen gemacht hat?
Gibt es dazu schon weitere Gerichtsurteile????
Vielen Dank bereits im Voraus für Antworten!
Parship verlangt EUR 400,60 trotz Widerruf als "Wertersatz"
Die Vertragsbedingungen von Parship sind eindeutig: Auch bei rechtzeitigem Widerruf zahlst Du Wertersatz für bereits getätigte Kontakt, maximal bis 3/4 des Beitrages. Hast Du denn in deiner Testphase Kontakte getätigt? Dass muss wohl so sein, denn bei Parship heißt es weiter unten: "Das heißt natürlich auch: Hat sich binnen der Widerruffrist noch kein Kontakt zu einem unserer Mitglieder angebahnt, erhalten Sie selbstverständlich Ihren kompletten Mitgliedsbeitrag zurück. Ehrensache!"
https://www.parship.de/tour/mitgliedschaft/widerruf-und-wertersatz-bei-parship/
Okay, rechtlich gesehen wird das so sein, aber mein Empfinden dazu ist ein anderes,
zumal hier bei der Art der Kontakte nicht unterschieden wird.
Jetzt zahle ich EUR 400,50 für NICHTS! meinem Empfinden nach, weil entgegen meiner
Ansicht, wenn Menschen für eine Partnersuche zahlen müssen, werden sich dort auch
seriöse und im Kopf "klare" Menschen aufhalten, wurde ich eines besseren belehrt (deshalb
zur Vorsicht die Testphase mit dem "Fluchtweg" Widerruf!).
Im Gegenteil, ich könnte noch Rechnungen stellen für psychische Betreuung und Hinweisen
darauf, das eine gute "Kinderstube" wohl an ihnen vorbeigegangen ist....
Aber wie gesagt, das ist rückblickend mein Gefühl zu der Angelegenheit!
Diese Mitteilung habe ich erhalten:
Ich bedaure Ihre Entscheidung, Parship nicht länger nutzen zu wollen. Ihren Widerruf habe ich erhalten und wirksam eingetragen.
Im Rahmen Ihrer Premium-Mitgliedschaft garantieren wir Ihnen eine bestimmte Anzahl an Kontakten. Diese Kontakte sind gemäß der von Ihnen bei der Bestellung akzeptierten Widerrufsbelehrung und den darin enthaltenen Regelungen zum Wertersatz zu erstatten.
Wir berechnen Ihnen also folgenden Wertersatz:
Ihr Produktpreis: 702,65 EUR (ohne eventuelle Aufschläge für Teilzahlungen)
Laufzeit Ihres Produkts (Monate): 24
Laufzeitbezogene garantierte Kontakte: 10
Davon zustande gekommene Kontakte: 6
Bereits von Ihnen gezahlt: 20,95 EUR
Wertersatz: 421,59 EUR
Verbleibende Forderung: 400,64 EUR
Wenn es nun mein Fehler war, auf diese Machenschaften (auch wenn in den AGB geregelt),
einzugehen, werde ich mich auch bereit erklären, einen Betrag zu zahlen. Aber bestimmt nicht
in dieser Höhe!
1. Ich würde dazu gerne eine Vorschlag unterbreiten, weiß aber nicht, was realistisch ist und
2. werde ich den Betrag nicht in EINEM Betrag zahlen, sondern ebenfalls (wie auch die Mitgliedsbeiträge)
in monatlichen Raten.
Antworten?
Hallo,
kann es sein, dass Sie angegeben haben, die AGB gelesen zu haben ohne es wirklich getan zu haben?
Es steht alles so im Vertrag und es hat seine Richtigkeit. Sie können versuchen, den Betrag in Raten zu bezahlen. Da Kontakte bestanden, müssen Sie auch bezahlen.
Auch wenn ich deinen Frust absolut verstehen kann, sind trotzdem die Vertragsbedingungen eindeutig und du bist verpflichtet, diesen Bedingungen nachzukommen.
Immerhin: Es sind auch 6 Kontakte zustande gekommen, da kannst Du nicht sagen, die 400 Euro wären für "Nichts"... (BTW: 6 Damen in der Realität kennenlernen, kostet auch was...).
Also, beiße in den sauren Apfel, zahle das Geld und lerne daraus. Ob Parship Raten akzeptiert oder mit sich handeln lässt, entzieht sich meiner Kenntnis. Da kannst Du höchstens höflich fragen.
Diesen Betrag habe ich gefunden....kann jemand etwas dazu sagen?
Trotz Widerrufsrecht teure Kündigungskosten
In dem Prozess vor dem Landgericht Hamburg ging es unter anderem um einen Kunden, der einen halbjährigen Vertrag für eine Premium-Mitgliedschaft bei Parship innerhalb der 14 Tage des Widerrufsrechts kündigte. Von den ursprünglichen 269 Euro sollte der Kunde 202 Euro zahlen. Laut der allgemeinen Geschäftsbedingungen von Parship ist ein angemessener Betrag zu zahlen, der den bereits erbrachten Dienstleitungen um Vergleich zum Gesamtumfang des Vertrags entspricht. Berechnet wurde der Wertersatz nach der Anzahl von Kontakten die der Kunde genutzt hat.
Statt 202 Euro dürfen nur 20 Euro berechnet werden
Das Gericht entschied in dem Prozess (Aktenzeichen: 406 HKO 66/14
), den die Verbraucherzentrale Hamburg geführt hat, dass Parship nicht den fast vollständigen Preis in Rechnung stellen darf, wenn innerhalb der Widerrufsfrist gekündigt wird. Günter Hörmann, Vorstand der Verbraucherzentrale Hamburg dazu: „Parship darf Kunden nicht mit hohen Kosten vor der Ausübung des Widerrufsrechts abhalten". Demnach darf dem Kunden nur für die bisherige Nutzungsdauer Kosten in Rechnung gestellt werden. Es gilt der jeweilige Tagessatz des abgeschlossenen Vertrags. Bei dem Fall in dem es bei diesem Prozess ebenfalls ging, muss der Kunde statt 202 Euro nur rund 20 Euro zahlen. Ob Parship gegen dieses Urteil in Revision geht, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt.
Na klar, Sie können klagen - kann sein, dass Sie damit durchdringen, kann sein dass nicht. Oder nur zum Teil.
Die Kontakte werden jedenfalls nicht nach "Qualität" gerechnet, ob die Leute jetzt toll oder gutaussehend oder durchgeknallt und hässlich sind, liegt im Auge des Betrachters.
Was hier für ein Unsinn geschrieben wird...
Die Masche von Parship ist alt und hat bisher noch keinen Prozess überlebt. Diese Berechnung pro getätigter Kontakte ist überraschend und benachteiligt den Verbaucher in unangemessener Art und Weise, indem es das Widerrufsrecht untergräbt. Dass die AGB akzeptiert wurden, spielt dafür auch überhaupt keine Rolle.
Sobald man Widerstand leistet, wird das meist auch gar nicht weiter verfolgt, da die Aussichten für Parship äußerst bescheiden sind. Der TE hat hier alles richtig gemacht, indem er den Betrag zurück buchen ließ. Somit müsste Parship nun klagen, was aufgrund der geringen Erfolgschancen nicht passieren wird. Auch gegenüber PayPal besteht kein Anspruch auf Zahlung
http://www.vzhh.de/recht/293021/parship-und-der-wertersatz.aspx
Ich weiß durchaus, das es mein Empfinden ist und das gewisse Dinge "im Auge des Betrachters liegen", ist mir auch mehr als bewusst. Es sollte auch nicht abwertend rüberkommen. BTW...Bilder sehen und auf Nachrichten antworten kann man auch nur als Premium-Mitglied. Von daher mein Einwand: Man MUSS eine kostenpflichtige Mitgliedschaft eingehen, um überhaupt von einem Test sprechen zu können.
Weiterhin bin ich mir im Klaren darüber, das ich einen Vertrag eingegangen bin (ohne von den genauen Details Kenntnis zu nehmen), diesen aber widerrufen habe. Das dieses Kosten verursacht, war mir auch bewusst. Jedoch ging ich von "anteiligen Kosten", wie auch in dem obigen Beitrag beschrieben, aus. Nun gut, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Trotzdem werde ich das nicht einfach so hinnehmen und habe mit der Verbraucherzentrale Kontakt aufgenommen.
Zitat:Die Masche von Parship ist alt und hat bisher noch keinen Prozess überlebt. Diese Berechnung pro getätigter Kontakte ist überraschend und benachteiligt den Verbaucher in unangemessener Art und Weise, indem es das Widerrufsrecht untergräbt. Dass die AGB akzeptiert wurden, spielt dafür auch überhaupt keine Rolle.
Und ich stimme fm89 nicht nur zu, ich setze noch einen drauf:
Zitat:Laufzeitbezogene garantierte Kontakte: 10
Davon zustande gekommene Kontakte: 6
Diese Zahlen von 10 garantierten Kontakten in zwei Jahren sind absoluter Schwachsinn und entsprechen nicht man ansatzweise der Realität. Zwar kann bei einem Wertersatz nicht nur die Zeitberechnung relevant sein, es kann auch andere Messgründe geben. Aber der Knackpunkt ist: Der Wert "garantierte Kontakte" ist völliger Blödsinn. Messgröße müsste ja sein, wie viele Kontakte im Durchschnitt bei einer 2 Jahres Nutzung real zustande kommen.
Auch stellt sich die Frage: Was ist ein "erfolgreicher Kontakt". Ist auch schon eine Antwort im Sinne von "Kein Interesse" ein erfolgreicher Kontakt? Ist nur das Anschreiben ein erfolgreicher Kontakt?
ZitatDie Vertragsbedingungen von Parship sind eindeutig: :
Zitatund du bist verpflichtet, diesen Bedingungen nachzukommen. :
ZitatEs steht alles so im Vertrag und es hat seine Richtigkeit. :
Ist ja schlimm was hier für ein Unfug verbreitet wird. Ist euer Google kaputt?
Ich würde denen schreiben.
Ich bestreite die Berechtigung der Forderungen vollumfänglich.
Wenn Sie Geld von mir wollen, können Sie mich gerne verklagen und mal wieder einen Prozess verlieren.
Bettelbriefe von Inkassos und Anwälten werde ich nicht beantworten.
Eine Meldung an Auskunfteien untersage ich Ihnen, Verstöße diesbezüglich werden ohne weitere Kommunikation gerichtlich zu Ihren Lasten verfolgt.
ZitatWas ist ein "erfolgreicher Kontakt". Ist auch schon eine Antwort im Sinne von "Kein Interesse" ein erfolgreicher Kontakt? Ist nur das Anschreiben ein erfolgreicher Kontakt? :
Das Anschreiben ist ein erfolgreicher Kontakt, wenn es zugestellt wird.
Spätesten wenn eine Antwort kommt liegt ein erfolgreicher Kontakt vor. Das die mögliche Antwort "Kein Interesse" nicht gefällt ist nicht das Problem von Parship.
So jedenfalls die Sichtwesie von Parship.
Die Gerichte gehen dabei zum Glück allerdings von dem "dem Erwartungshorizont des durchschnittlich informierten Normalbürgers" aus.
Und Parship zeigt derzeit eine außerordentliche Lustlosigkeit die sache vor Gericht zu verfolgen. Manchmal kommt es bis zu einem Mahnbescheid, nach Widerspruch wird die Sache aber wohl nicht weiterverfolgt.
Ich würde mich nicht verunsichern lassen und natürlich NICHT zahlen.
Nicht jede versteckte AGB-Klausel ist rechtlich durchsetzbar. An einem Klageverfahren hat Parship kein Interesse.
Einem gerichtlichen Mahnbescheid, der zur besten Urlaubszeit kommt, muss man aber trotzdem widersprechen.
Vielen Dank für die Hinweise und Beiträge,
die meiner Entscheidungsfindung dienten.
Ich werde hier alle über den weiteren Verlauf, sofern Interesse besteht,
informieren.
Folgende Mitteilung hatte ich heute in meinem Mail-Postfach:
Sehr geehrte Frau ...,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Als kostenloses Mitglied konnten Sie bereits folgende Funktionen von Parship unentgeltlich nutzen:
•Partnervorschläge erhalten und sich deren Profile ansehen,
•Profile in der Besucherliste anschauen und so prüfen, ob Ihr Profil Interesse weckt ,
•"Spaßfragen" stellen, anderen Mitgliedern ein "Lächeln" senden oder "Komplimente" vergeben
•und einmalig von Premium-Mitgliedern erhaltene Nachrichten lesen und beantworten, sofern das Premium-Mitglied den Kontakt begonnen hat.
Sie konnten sich also bereits mit Ihrer Registrierung ein Bild von Parship machen und testen, ob Sie mit Parship eine feste Bindung eingehen möchten.
Ich bedaure, dass die entstandenen Kontakte nicht Ihren Erwartungen entsprachen. Da wir aus Datenschutzgründen keinen Einblick in Ihre tatsächliche Korrespondenz haben, erfolgt die Aufstellung anhand genauer statistischer Werte.
Gerne erläutere ich Ihnen, was für die Wertersatzberechnung unter einem Kontakt zu verstehen ist:
Ein Kontakt zu einem anderen Mitglied besteht, wenn Sie mit dem Mitglied ein gemeinsames Postfach haben. Dieses entsteht zum Beispiel, wenn Sie ein Lächeln senden und Ihr Gegenüber mit einer persönlichen Nachricht antwortet.
Im Detail bedeutet das: Als Kontakt zählt jede von Ihnen gelesene Freitextnachricht auf eine von Ihnen verschickte Nachricht sowie eine von Ihnen erhaltene Nachricht, in dessen weiteren Verlauf Sie mindestens zwei Freitextnachrichten mit einem anderen Mitglied ausgetauscht und gelesen haben. Als Nachricht zählt jede Kommunikation, z.B. Freitextnachricht, Lächeln, Spaßfragen, Fotofreigaben und Kompliment.
Gerne erläutere ich Ihnen auch die Berechnung des Wertersatzes.
Die Möglichkeit, uneingeschränkt mit anderen Mitgliedern zu kommunizieren und in Kontakt zu treten, ist einer der entscheidenden Vorteile einer Premium-Mitgliedschaft. Deshalb ist die Grundlage für die Berechnung die Anzahl der Kontakte, die wir Ihnen im Rahmen Ihrer Premium-Mitgliedschaft garantieren, und eben nicht die genutzte Laufzeit.
Um den Wertersatz zu ermitteln, setzen wir die Anzahl Ihrer zustande gekommenen Kontakte mit den Kontakten ins Verhältnis, die wir Ihnen in Abhängigkeit von Ihrer Laufzeit garantieren. Anschließend verrechnen wir diese mit dem Preis für Ihr gewähltes Produkt. Dabei wird maximal 75 % Ihres Produktpreises berechnet. So entsteht entweder ein Guthaben, das wir Ihnen selbstverständlich erstatten, oder ein noch ausstehender Betrag, den wir auf dem von Ihnen gewählten Zahlungsweg einziehen.
Bitte lesen Sie hierzu § 357 Abs. 8 BGB
. Der Verbraucher hat gemäß § 357 Abs. 8 BGB
bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu leisten, und zwar
1.wenn er vor Abgabe seiner Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen worden ist und
2.wenn er ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt.
zu 1.: Der Kunde muss auf die Rechtsfolge "Zahlung von Wertersatz" hingewiesen werden.
Diese Belehrung nimmt Parship vor. Im Kaufprozess werden die Widerrufsbelehrung sowie die Regelung zum Wertersatz direkt über der Auswahl der Zahlungsweise angezeigt.
In der Belehrung heißt es:
"Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht."
Die Formulierung entspricht der ab dem 13.06.2014 geltenden gesetzlichen Musterwiderrufsbelehrung aus Anlage 1 zu Artikel 246 a
§ 1 Abs. 2 Satz 2 EGBGB.
zu 2.: "Weiterhin ist für die Ersatzpflicht der Kunden erforderlich, dass diese selbst der Ausführung des Vertrages über Dienstleistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich gewünscht haben."
Um überhaupt nutzen zu können, müssen Sie auch hier im Kaufprozess aktiv ein Häkchen in einer Box setzen, in der es heißt:
"Ich möchte, dass Parship vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausübung der beauftragten Dienstleistung beginnt. Mir ist bekannt, dass ich im Falle eines Widerrufs Wertersatz für die bereits erbrachte Dienstleistung leisten muss."
Wir halten daher nach wie vor an dem berechneten Wertersatz fest.
Mit freundlichen Grüßen
Zitatentgegen meiner Ansicht, wenn Menschen für eine Partnersuche zahlen müssen, werden sich dort auch seriöse und im Kopf "klare" Menschen aufhalten, wurde ich eines besseren belehrt (deshalb zur Vorsicht die Testphase mit dem "Fluchtweg" Widerruf!). :
Im Gegenteil, ich könnte noch Rechnungen stellen für psychische Betreuung und Hinweisen darauf, das eine gute "Kinderstube" wohl an ihnen vorbeigegangen ist....
Man kann keine Rechnung an sich selbst ausstellen.
Zitat(Aktenzeichen: :406 HKO 66/14 ) ... Demnach darf dem Kunden nur für die bisherige Nutzungsdauer Kosten in Rechnung gestellt werden. Es gilt der jeweilige Tagessatz des abgeschlossenen Vertrags.
Ich hätte gesagt, dass bei einem Widerruf maximal der Preis des billigsten (länger-dauernden) Paketes in Rechnung gestellt werden kann; also das 6 Monats-Paket. Die Berechnung des Gerichtes halte ich gleichwohl für vernünftiger.
Da Sie Leistungen in Anspruch genommen haben, könnte eine komplette Nicht-Zahlung eine Möglichkeit für Parship sein, Geld einzuklagen. Ich würde daher Parship anbieten, die Summe nach der vom Gericht berechneten Methode (ca 15 €?) zu zahlen, aber nicht mehr. Damit dürften Sie auf der sicheren Seite sein.
Nette Mail von denen. Würde ich nicht drauf reagieren. Das mit den "garantierten Kontakten" ist übrigens noch aus einem zweiten Grund völliger Blödsinn:
Jemand, der den Widerruf ausübt, der schaut auch nicht auf der Webseite vorbei bzw. nutzt die Premium-Features nicht mehr. Das heißt, er belastet den Server nicht mehr (keine Datenbankabfragen, kein Traffic usw.) Sein Profil rutscht wegen Inaktivität nach hinten. Alles Gründe, die für eine erhebliche Kostenersparnis für die nicht angebrochene Vertragslaufzeit sprechen.
Denn was ist es aus technischer Sicht, was die eigentlichen Kosten verursacht? Richtig, es ist das Nutzen der Webseite. Ohne Benutzen der Webseite auch keinerlei Kosten.
Das ist ein raffinierter Textbausteintext, der die Kunden soweit verunsichern soll, dass sie zahlen.
Bitte nicht verunsichern lassen!
Die Forderung von Parship ist so gerichtlich nicht durchsetzbar.
Wenn die Praxis des Portals so unsauber ist ,wundere ich mich : Warum sind die dann noch nicht von Verbraucherverbänden oder den 999 anderen Wettbewerbern dafür abgemahnt worden ?
Das sind sie schon öfter und zwar erfolgreich. Die entsprechenden AGB-Klauseln mit Versuchen, dass immer wieder anders und neu zu formulieren, wurden schon oft abgemahnt und dann vor Gericht verboten.
Der Knackpunkt ist, dass früher so Dinge in den AGB standen, wie "Wertersatz für die Dienstleistung 'Persönlichkeitsprofil' ist ausgeschlossen." und das wurde deutlich verboten.
Heutzutage steht in den AGB nur noch eine allgemeine Widerrufsklausel drin. Wie der Wertersatz berechnet wird, steht bei vielen Anbietern mittlerweile gar nicht mehr in den AGB. Damit sie nicht mehr so leicht angreifbar sind und nicht mehr so leicht abgemahnt werden können. Was also derzeit passiert ist eine totale Willkür, was den Wertersatz angeht, zumindest aus vertraglicher Sicht.
Im Moment versuchen die Anbieter durch die Bank weg durch in meinen Augen unsinnige und auch absichtlich niedrig gegriffenen Messgrößen den Wertersatz möglichst hoch zu treiben, so dass sie am Ende nahezu dasselbe rausbekommen als würde man den Vertrag erfüllen. Das mit den "maximal 75%" ist auch nur ein willkürlich gegriffener Schutz, nicht beim Vorwurf zu sein, dass man den vollen Preis verlangt.
Noch eine Randnotiz. Jeder Anbieter hat einen Monatspreis, also für einen Monat. Im Regelfall ist der Wertersatz größer als dieser Monatspreis. Das alleine zeigt, dass an den Messgrößen etwas absolut nicht stimmen kann.
Und wieso die anderen Anbieter nicht abmahnen? Weil sie denselben Blödsinn treiben. Durch die Bank weg. Wieso sollten die anderen das abmahnen, was sie selbst machen?
-- Editiert von mepeisen am 22.10.2017 08:16
Wieder einmal herzlichen Dank für die zahlreichen Hinweise und Antworten!
"Zitat: Man kann keine Rechnung an sich selbst ausstellen"
--> wie mag man urteilen, ohne sich selber in dieser Situation befunden zu haben?
So etwas ist immer leicht gesagt, wenn man nur daneben steht....
Vermutlich ist es hier für einige nicht nachvollziehbar, das man den Weg der Partnersuche über
das Internet geht. Es gibt sicherlich einige Gründe, die zu so einer Entscheidung führen.
Mein persönlicher Grund war z.B. der Mangel an Zeit. Rausgehen...Menschen kennenlernen.
Mir z.B. ging es mit meinem "Parship-Gang" darum, Menschen kennenzulernen, die vielleicht in ebenso einer Situation
stecken, aber trotzdem den Wunsch nach einer (möglichen) Partnerschaft nicht begraben haben.
Dann meldet man sich an, übersteht die 20-minütige Persönlichkeitsanalyse und wartet auf die
Partnervorschläge. Schnell merkt man, das die Möglichkeiten, Kontakt aufzunehmen, sehr eingeschränkt
sind und prompt öffnet sich das Fenster mit den verschiedenen Angeboten über Premium-Mitgliedschaften.
Okay, denkt man sich und sieht, man kann einen Widerruf ausüben. Nicht lange überlegt und auch nicht
detailliert nachgelesen (was kann denn schon passieren?), geht man eine Mitgliedschaft ein.
Soviel nun dazu.
Um vielleicht auch einmal, neben dem ganzen....WAS IST RECHT?????? den Standpunkt und die Denkweise eines, meiner Meinung nach, normal denkenden Menschen wiederzugeben und wie man dazu kommt, "einfach so" einen Vertrag (mit Widerrufsrecht) einzugehen.
Lieber Fragesteller!
Genauso wie dir ist es mir auch ergangen.
Für zwei Tage Mitgliedschaft sollte ich ca. 300€ bezahlen. Es sind 5 Kontakte in dieser Zeit zustande gekommen. Ein Kontakt ist zb schon wenn sich zwei Personen "ein Lächeln senden"... Und es wimmelt nur so von Fakeprofilen. Wie auch immer. Ich bin der Meinung , ich habe eine Dienstleistung gebucht für Betrag xx / Monat. Und es wird eine monatliche Mitgliedschaft abgeschlossen. Also zahle ich natürlich auch nur für die Dauer meiner Mitgliedschaft. Also 2 Tage/365 Tage. Wichtig Ist, dass du in aller Ausführlichkeit 1x den Forderungen von Parship widersprichst. 1x reicht aber! Anschliessend werden die dir dann ihr Inkasso auf den Hals hetzen. Denen würde ich dann auch nochmal widersprechen. Anschliessend wirst du alle paar Wochen Post von dem Inkasso erhalten. Die würde ich allesamt ignorieren und mich nicht darüber ärgern. Ich warte seit fast 2 Jahren auf den 1000x angekündigte Mahnbescheid (Dem du auf jeden Fall widersprechen musst im Gesamten!)
Das ist das Unseriöseste was ich je erlebt habe... absolut unverschämt. Aber im Prinzip bist du im Recht, das wissen die auch. Die werden es auch nicht auf das angedrohte Verfahren ankommen lassen weil die kein Interesse daran haben, dass ein rechtskräftiges Urteil gesprochen wird . Dann könnten sie die Masche nämlich nicht mehr anbringen in Zukunft.
Also entspann dich, Einfach ignorieren und nicht die nerven verlieren dabei...
http://shopbetreiber-blog.de/2018/01/24/parship-wertersatz/
Nett, aber leider hat der Autor das Urteil nicht verstanden. Schade drum.
Ich habe schon weiter oben einige Fragen aufgeworfen. Dass man andere Messgrößen als die Zeitdauer finden kann, ja, möglich. Aber das Argument, dass Parship schon in den ersten Tagen direkt so gut wie alles leistet, ergibt einfach keinerlei Sinn. Was soll das sein? Arbeiten deren Webserver und Datenbankserver nur von Luft und Liebe allein? Garantiert nicht.
Parship hat leider nun ein gewaltiges Problem: Wenn ein Gericht das nun alles beim Wort nimmt und genau ausrechnen will, dann wird Paypal ganz genau offen legen müssen, was exakt ein User kostet, sowohl zu Beginn als auch über die Zeitdauer.
Und zwar, wenn er wirklich durchweg aktiv ist. Parship muss genau erklären, wie sie "garantierter Kontakt" definieren und wieso das angeblich nur so wenige über ein halbes oder ganzes Jahr sein sollen.
Und schließlich muss Parship erläutern, wie man "Kontakte garantiert".
ein garantierter Kontakt im Sinne von "Ein zwei mal gemailt", bedeutet auch noch lange nichts. Das ist ja auch laut Werbung eine Plattform, wo sich die Mitglieder "alle 11 Minuten verlieben". es wird also in der Werbung ,ehr oder minder garantiert, dass es zum Verlieben kommt. Müsste es nicht stattdessen als Messgröße dienen "Garantiert wird 4maliges Verlieben mit echten Dates über Parship"?
Das sind Sachfragen, die Parship garantiert nicht beantworten will. Denn wenn sie das beantworten, wahrheitsgetreu, werden sie massive Probleme haben, ihre Berechnung durchzukriegen.
Wenn ich jeden Abend dort surfe, chatte und Profile anschaue. Selbst wenn ich nicht alle kontaktiere, dann erzeuge ich eine große Last. Jedes Mal, wenn ich die Seite nutze. Und umgekehrt: Wenn ich widerrufe, wird mein Profil gelöscht, ich habe keinen Zugang mehr, die Seite zu nutzen. Also spart sich der Anbieter massive Kosten ein. Das, was er sich aber einspart, das ist per Definition bei Schadensersatzberechnungen immer rauszurechnen. Das darf er nicht für sich ansetzen.
-- Editiert von mepeisen am 31.01.2018 18:46
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