Apple iPhone Pixelfehler

31. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Karl Laschnikov
Status: Frischling (18 Beiträge, 1x hilfreich)
Apple iPhone Pixelfehler

Hallo,

ich nehme den Rückruf von Apple bezüglich der defekten Akkus im iPhone 6s in Anspruch. Dafür wird mein Gerät kostenfrei abgeholt und repariert.
https://www.apple.com/de/support/iphone6s-unexpectedshutdown/
Das scheint auch problemlos zu funktionieren.

Bei dieser Gelegenheit habe ich einen Pixelfehler des Geräts angesprochen und möchten, dass dieser ebenfalls kostenfrei repariert wird.
Kaufdatum Oktober 2015.
Also innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung.

Der telefonische Apple Support ist der Meinung solche Defekte nur innerhalb des ersten Jahres im Rahmen der Gewährleistung zu reparieren.
Nach dem ersten Jahr soll ich mich an den Verkäufer wenden. (Der Kauf war allerdings nicht in meiner Wohnortnähe)
Laut BGB ist der Hersteller doch ebenso in der Gewährleistungspflicht?!
Man scheint sich bei Apple allerdings eigene Gewährleistungsrechte zu basteln auf die man sich beruft.

Habe ich die Möglichkeit / Rechte diesen Pixelfehler über Apple geltend zu machen und muss Apple einen solchen Fehler kostenfrei reparieren?


Vielen Dank und Gruß

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7 Antworten
#1
 Von 
radfahrer999
Status: Unparteiischer (9029 Beiträge, 4892x hilfreich)

Zitat (von Karl Laschnikov):
Laut BGB ist der Hersteller doch ebenso in der Gewährleistungspflicht?!
Nö. Dein Vertragspartner ist der Verkäufer. Nach 6 Moanten bist du nachweispflichtig, dass ein gewährleistungsrechtlicher Mangel bei Übergabe vorlag.

Zitat (von Karl Laschnikov):
Habe ich die Möglichkeit / Rechte diesen Pixelfehler über Apple geltend zu machen und muss Apple einen solchen Fehler kostenfrei reparieren?
Ich sehe keine Anspruchsgrundlage aus deiner Fallbeschreibung.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von Karl Laschnikov):
Laut BGB ist der Hersteller doch ebenso in der Gewährleistungspflicht?!

Zumindest nicht nach dem deutschen BGB ...



Zitat (von Karl Laschnikov):
Man scheint sich bei Apple allerdings eigene Gewährleistungsrechte zu basteln auf die man sich beruft.

Apple gibt vermutlich nur Garantie. Und da sind die Garantiegeber recht frei in der Formulierung.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Karl Laschnikov
Status: Frischling (18 Beiträge, 1x hilfreich)

Habe ich etwas falsch verstanden?

Gewährleistung ist doch laut BGB vorgeschrieben für 2 Jahre.
An wen kann ich mich denn wenden um diesen Pixelfehler zu reklamieren.
Ich dachte ich kann den Verkäufer wie auch den Hersteller zur Gewährleistung heranziehen?!

(Mal abgesehen davon dass ich beweisen muss, dass der Pixelfehler nicht durch mich verursacht wurd. Wie sollte ich das auch gemacht haben?)

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#4
 Von 
radfahrer999
Status: Unparteiischer (9029 Beiträge, 4892x hilfreich)

Zitat (von Karl Laschnikov):
Habe ich etwas falsch verstanden?
Ja
Zitat (von Karl Laschnikov):
Gewährleistung ist doch laut BGB vorgeschrieben für 2 Jahre.
Ja
Zitat (von Karl Laschnikov):
An wen kann ich mich denn wenden um diesen Pixelfehler zu reklamieren.
Händler
Zitat (von Karl Laschnikov):
Ich dachte ich kann den Verkäufer wie auch den Hersteller zur Gewährleistung (123recht.net Tipp: Gewährleistung geltend machen ) heranziehen?!
Nein
Zitat (von Karl Laschnikov):
(Mal abgesehen davon dass ich beweisen muss, dass der Pixelfehler nicht durch mich verursacht wurd. Wie sollte ich das auch gemacht haben?)
Das ist dein Problem.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#5
 Von 
fm89
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 757x hilfreich)

Zitat:
Wie sollte ich das auch gemacht haben?


Die Frage ist irrelevant. Du musst beweisen dass überhaupt ein Mangel vorliegt und er schon bei Übergabe vorhanden war. Es ist also letztlich gar nicht wichtig, ob du ihn verursacht hast - normale Abnutzung würde genau so wenig unter die Gewährleistung fallen. Du verwechselt leider die Gewährleistung mit einer Funktionsgarantie

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von Karl Laschnikov):
Gewährleistung ist doch laut BGB vorgeschrieben für 2 Jahre.

Nein.
Gewäherleistung kann laut BGB zwischen 0-2 Jahren betragen.
Hängt davon ab, wer an wen verkauft (Privater oder Unternehmer) und ob es Neu- oder Gebrauchtware ist.



Zitat (von Karl Laschnikov):
Ich dachte ich kann den Verkäufer wie auch den Hersteller zur Gewährleistung heranziehen?!

Nein, nur den Vertragspartner, das ist in aller Regel der Verkäufer.



Zitat (von Karl Laschnikov):
Mal abgesehen davon dass ich beweisen muss, dass der Pixelfehler nicht durch mich verursacht wurd.

Nicht nur das, Du musst auch beweisen, das der Fehler zumindest schon latent beim Kauf bzw. Übergabe an Dich vorlag.



Zitat (von Karl Laschnikov):
Wie sollte ich das auch gemacht haben?

Die Frage ist nicht relevant.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
-Laie-
Status: Weiser (17836 Beiträge, 6024x hilfreich)

Zitat (von Karl Laschnikov):
Man scheint sich bei Apple allerdings eigene Gewährleistungsrechte zu basteln auf die man sich beruft.
Das dürfen die sogar, denn sie sind zu keinerlei Gewährleistung, dir gegenüber, verpflichtet. Alle Versprechungen dir gegenüber sind freiwillig. Wenn Apple also freiwillig verspricht Schäden innerhalb des ersten Jahres kostenfrei zu reparieren, dann ist das so.
Ganz davon abgesehen bist du dem deinem Verkäufer gegenüber nachweispflichtig, dass
1) Der Pixelfehler überhaupt einen Mangel darstellt
2) Der Pixelfehler bereits beim Kauf vorhanden war

Je nach Anzahl der Bildpunkte ist eine gewisse Anzahl an Pixelfehlern zulässig, ohne dass dies einen Sachmangel darstellen würde!

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