Guten Tag,
Ich habe auf Ebay (privat) einen Artikel inseriert.
Da ich Privatverkäufer bin, wird von vornherein von Ebay das Rückgaberecht ausgeschlossen. Dies erscheint direkt neben dem Inserat bei den Kaufdeteils.
Privatverkauf ohne Rückgaberecht - Käufer akzeptiert keine Rücknahmen
In der Artikelbeschreibung bin ich sicherheitshalber nochmals darauf eingegangen:
"Verkauft wird eine neue Geforce GTX 1080 Gamerock Edition + G-Panel(alles was auf den Bildern zu sehen ist).
Ich habe die Karte für mein neuen Gaming Pc geschenkt bekommen. Habe leider schon beim aufpacken gemerkt, dass die Karte nicht in mein mini atx Gehäuse passt.
Da ich keinen Riser oder wie das heißt besitze und die Gpu nicht in mein Gehäuse passt kann ich die Karte nicht testen!
*Daher Verkauf ohne Garantie, dass die Gpu funktioniert!*
Zudem muss ich Sie darauf hinweisen, dass ich "kein" Händler bin und dies ein Privatverkauf ist. Somit erfolgt der Verkauf unter Ausschluss aller Garantie und Rückgaberechten(auch bei Defekt)."
Bei der Artikelzustands-Beschreibung sieht es wie folgt aus:
"Artikel Neu: Sonstige, siehe Artikelbeschreibung. Bei dem Artikel kann die Verpackung geöffnet worden sein, es sich um B-Ware mit kleinen Fehlern handeln. Weiteres siehe Artikelbeschreibung des Verkäufers."
Als nochmalige Absicherung, habe ich nachdem ein Käufer das Produkt gekauft hatte, eine Nachricht an ihn geschrieben:
" Guten Tag, herzlichen Glückwunsch zum erwerb der Gtx1080 Gamerock Edition.
Ich habe auch eben gesehen, dass ein Herr XXXXX die Zahlung geleistetet hat.
Ich möchte Sie bitten mir zu Bestätigen, dass sie die Artikelbeschreibung zu 100% gelesen und verstanden haben, und auch mit den dort genannten Konditionen einverstanden sind.
Nach der Bestätigung, geht die Karte voraussichtlich folgenden Montag in den Versand."
Daraufhin der Käufer:
" Hallo,
Ich habe die Beschreibung gelesen und hoffe das die neue Karte funktionstüchtig ist
Viele Grüße xxx xxxxx"
Nun, 1 Woche nachdem der Käufer das Produkt erhalten hatte, schrieb er folgendes:
"Guten Tag Herr (mein name),
Ich möchte die Grafikkarte sofort zurückgeben da sie zwar leuchtet und die Lüfter drehen aber kein Bild angezeigt wird. Ich möchte mein Geld zur und die Gebühren für den Versand ebenfalls!
Falls sie sich weigern gebe ich es meinem Anwalt und verklage sie weil sie defekte Sachen als funktionierend verkaufen!
Sie haben 1 Woche zeit! "
Was meinen Sie zu der Sachlage?
Ich freue mich auf Antworten und Ratschläge und bedanke mich bei Ihnen im Vorraus.
Mit freundlichen Grüßen
Ebay - Rückgaberecht - Privatverkauf
Hallo,
mit Rückgabe oder Widerrufsrecht hat das gar nichts zu tun. Denn auch als Privatverkäufer musst du das liefern was du anbietest (hier: eine Grafikkarte, und nicht Elektroschrott).
Außer wenn deine Beschreibung ganz deutlich "defekt" gesagt hat - bereits im Titel - dürften entsprechende Klauseln unwirksam sein.
Sei froh, dass der Käufer nur sein Geld zurück möchte, er hätte auch Anspruch auf eine funktionierende Grafikkarte.
Der seriöse Weg ungeprüfte Ware zu verkaufen ist übrigens, ein Rückgaberecht ausdrücklich einzuräumen.
Damit hätte der Käufer die Karte ohne Risiko testen können. Im Ergebnis wäre es dann aber auch nicht anders als jetzt bei dir.
Stefan
-- Editiert von reckoner am 15.05.2021 14:48
Hallo,
Das du froh sein solltest, dass dein K diesen für dich stressfreien weg gehen kannst.Zitat:Was meinen Sie zu der Sachlage?
So kulant hätte dein K keineswegs reagieren müssen, er hätte auch gleich kostenpflichtig für dich handeln können...
Was ein GeschwurbelZitatIch möchte Sie bitten mir zu Bestätigen, dass sie die Artikelbeschreibung zu 100% gelesen und verstanden haben, und auch mit den dort genannten Konditionen einverstanden sind. :
Ich würd edie Kommunikation mit dem Käufer einstellen. Seine Karte, sein Problem. Mit seinem Anwalt würde ich erst recht nicht kommunizieren. Wenn er dich verklagen sollte, nimmst du dir einen eigenen Anwalt.. Viel SpaßZitatWas meinen Sie zu der Sachlage? :
Was ein GeschwurbelZitatIch möchte Sie bitten mir zu Bestätigen, dass sie die Artikelbeschreibung zu 100% gelesen und verstanden haben, und auch mit den dort genannten Konditionen einverstanden sind. :
Ich würd edie Kommunikation mit dem Käufer einstellen. Seine Karte, sein Problem. Mit seinem Anwalt würde ich erst recht nicht kommunizieren. Wenn er dich verklagen sollte, nimmst du dir einen eigenen Anwalt.. Viel SpaßZitatWas meinen Sie zu der Sachlage? :
ZitatDa ich Privatverkäufer bin, wird von vornherein von Ebay das Rückgaberecht ausgeschlossen. :
ZitatPrivatverkauf ohne Rückgaberecht - Käufer akzeptiert keine Rücknahmen :
Da ebay nicht über dem Gesetz steht kann ein Rückgaberecht nicht ausschließen.
In sofern sind die genannten Texte rechtswidrig und damit nichtig.
ZitatSomit erfolgt der Verkauf unter Ausschluss aller Garantie und Rückgaberechten(auch bei Defekt). :
Wenn man das in anderen Anzeigen auch schon so geschrieben hat, wäre auch das nichtig.
ZitatIch möchte Sie bitten mir zu Bestätigen, dass sie die Artikelbeschreibung zu 100% gelesen und verstanden haben, und auch mit den dort genannten Konditionen einverstanden sind. :
Das ist nichtig, dann das hätte man vor dem Abschluss des Kaufvertrages machen müssen.
ZitatIch würd edie Kommunikation mit dem Käufer einstellen. Seine Karte, sein Problem. Mit seinem Anwalt würde ich erst recht nicht kommunizieren. Wenn er dich verklagen sollte, nimmst du dir einen eigenen Anwalt. :
Richtig.
Man haftet hier zwar für 2 Jahre nach der gesetzlichen Mängelhaftung, aber der Käufer müsste beweisen, das der Mangel zumindest schon latent vorlag, als die Karte versendet wurde. Das kein Bild kommt, dass kann ja diverse Ursachen haben, angefangen bei der Inkompetenz des Verkäufers über Inkompatibilitäten bis hin zum Defekt.
Hallo,
Vielen Dank für die schnellen Antworten, auch wenn die Meinungen teils ein wenig unterschiedlich sind.
Ich denke zum besseren Verständnis wäre ein Blick auf das Inserat im Ganzen von Vorteil.
Der Aussage "ich müsse liefern was ich anbiete" stimme ich voll und ganz zu,
der Aussage "Elektroschrott" hingegen nicht.
Die GPU hat keine optischen Defekte oder Mängel, was Sie den Insrats-Bildern entnehmen können. Es ist sogar noch das Siegel intakt, welches den Neuzustand beweist.
Zu der Aussage wegen den Rückgaberechten "das kann Ebay nicht" :
Ich meinte damit, dass Ebay bei Privat-Verkäufern automatisch im Inserat und in den Angebotskonditionen, die Klauseln für den Ausschluss der Gewährleistungen und Rückgaberechten für das Inserat hinterlegt.
Zum "Geschwurbel" : Wie auch zu 99% aller Ebay-Verkäufer, habe auch ich schon die Erfahrung mit den Ausreden"Habe vergessen die Artikelbeschreibung zu lesen, habe die Beschreibung nicht verstanden gehabt, dachte ich muss sie nicht lesen, kann kein Deutsch,....." gemacht. Daher diese 2. Absicherung(die nichts mit dem Kaufvertrag an sich zu tun hat, daher ist es irrelevant ob vor oder nach dem Kaufvertrag).
Hätte der Käufer daraufhin mit. "nein ich bin nicht einverstanden, habe nicht verstanden, xy ist unklar" geantwortet, hätte ich es Ihm nochmals erklärt und einen Rücktritt vom Kaufvertrag angeboten.
Zur Mangelhaftung:
So wie ich Sie verstehen konnte, meinten Sie mit der Mangelhaftung auch die daraus
folgende Lieferung eines neuen Gerätes oder Nacherfüllung. Jedoch empfinde ich dies als falsch.
Der K sieht den "inneren" funktions- und nicht optischen Defekt als Mangel an. Er hat jedoch eine Grafikkarte gekauft, deren Funktionalität nicht garantiert ist und war mit diesen Konditionen (ab kauf) einverstanden.
Übrigens sind solche Defekte wie von K beschrieben nicht selten bei neuen Grafikkarten.(könnte eine kalte Lötstelle oder sonstwas sein, kenne mich da nicht aus) . Da greift normalerweise die 2 Jährige Herstellergarantie, welche nur mit Rechnung erwirkt werden kann.
Ich habe dem Käufer jetzt ein Telefonat angeboten, bei dem wir die Installation einmal zusammen durchgehen um einen Fehler seinerseits auszuschließen. (was ich meiner Meinung nach nicht hätte tun müssen).
Hier der Link:
https://www.ebay.de/itm/Palit-Gamerock-GeForce-GTX-1080-Nvidia-8-GB-inkl-OVP-Neu-/154452788178?_trksid=p2349624.m46890.l49286
Hallo,
das ein Gerichtsverfahren riskant ist (für beide Seiten) bestreite ich nicht, man steckt nicht drin in einem Amtsrichter.
Am Ende gibt es aber oft nur Verlierer (etwa durch einen Vergleich).
Warum sollte das falsch sein? Insbesondere da du eine neue Karte angeboten hast schuldest du diese immer noch.Zitat:So wie ich Sie verstehen konnte, meinten Sie mit der Mangelhaftung auch die daraus
folgende Lieferung eines neuen Gerätes oder Nacherfüllung. Jedoch empfinde ich dies als falsch.
Was ist denn das wieder für ein Müll? Man verkauft doch keine optisch gute Grafikkarte, sondern eine funktionierende.Zitat:Der K sieht den "inneren" funktions- und nicht optischen Defekt als Mangel an.
Natürlich ist bei einem technischen Bauteil die Funktion das Entscheidende, und nicht wie sauber die Karte ist etc.
Da du im Titel "neu" geschrieben hast kannst du dir das ganze "nicht garantiert" schenken. Und Vereinbarungen nach dem Kauf sind einfach nicht viel wert.Zitat:Er hat jedoch eine Grafikkarte gekauft, deren Funktionalität nicht garantiert ist und war mit diesen Konditionen (ab kauf) einverstanden.
Es deutet übrigens sogar darauf hin, dass du von dem Defekt gewusst hast - bei Neuware schreibt man sowas nämlich nicht.
Quatsch. Das ist sogar sehr selten, erst recht bei einem Markenhersteller und in dieser Preisklasse.Zitat:Übrigens sind solche Defekte wie von K beschrieben nicht selten bei neuen Grafikkarten.
Stefan
PS: Meiner Ansicht nach bist du wirklich Privatverkäufer, das ist schon mal gut (hätte es sonst für den Käufer viel einfach gemacht).
Prinzipiell bin ich da deiner Meinung. Ein VK der den Artikel als neu bezeichnet und einen defekt nicht ausschließt will entweder seinen Schrott möglichst gewinnbringend loswerden oder ist einfach nur ein Trottel, weil er das genau so da rein schreibt.. Ich glaube das der TE hier mit naiv noch sehr wohlwollend umschrieben.ZitatEs deutet übrigens sogar darauf hin, dass du von dem Defekt gewusst hast - bei Neuware schreibt man sowas nämlich nicht. :
Egal wie bescheuert man aber sein Angebot formuliert, der K hat hier die Nachweispflicht, dass der TE doch nicht einfach nur im Anflug von Naivität diese Beschreibung untergebracht hat...
Zitathabe die Beschreibung nicht verstanden gehabt :
So ganz prinzipiell verstehe ich deine Beschreibung auch nicht. Schrödingers Grafikkarte. Neu und defekt zugleich.
-- Editiert von radfahrer999 am 16.05.2021 15:05
ZitatIch meinte damit, dass Ebay bei Privat-Verkäufern automatisch im Inserat und in den Angebotskonditionen, die Klauseln für den Ausschluss der Gewährleistungen und Rückgaberechten für das Inserat hinterlegt. :
Ja, nur sind die Worte die da eingebaut werden halt juristisch gesehen nichts wert.
ZitatSo wie ich Sie verstehen konnte, meinten Sie mit der Mangelhaftung auch die daraus :
folgende Lieferung eines neuen Gerätes oder Nacherfüllung.
Richtig - und zwar beides nach freier Wahl des Käufers.
ZitatJedoch empfinde ich dies als falsch. :
Das mag sein, ändert aber erst mal nichts an den Gesetzen.
Guten Abend,
ich möchte mich zuerst einmal bei allen für Ihre Antworten und Ratschläge bedanken.
Die Sachlage ist jetzt verständlich für mich und werde mich in Zukunft genauer mit den Gesetzen und Klauseln beim Privatverkauf auseinandersetzen.
Zum Verkauf an sich: Ich hatte heute Nachmittag ein ausführliches Telefonat mit dem Käufer. Nach 2 Stunden Fehlersuche (über Whatsapp Videocall nicht die einfachste Lösung aber naja) haben wir rausgefunden dass es sich nicht um einen Defekt handelt, sondern lediglich im Bios die interne Grafik eingestellt war.
Somit war glücklicherweise das Problem "schnell" gelöst.
Noch an einen Ratschlag an manche Mitglieder.... ja es gibt heutzutage mehr als genug schlechte Menschen...
Aber bitte seit unvoreingenommen, wenn jemand einfach nur eine Frage hat da er sich unsicher ist und von erfahrenen und schlaueren Leuten eine Beratung braucht.
Somit kann der Thread geschlossen werden.
peace out
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
10 Antworten
-
5 Antworten
-
5 Antworten