Position Betriebskostenabrechnung

18. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
kixa
Status: Schüler (216 Beiträge, 0x hilfreich)
Position Betriebskostenabrechnung

Hallo
Alle Jahre wieder die selbe Rechnung .Da hier schon viel geholfen wurde,stellt sich mir die Frage wie es aussieht,wenn in der BK der Posten Objektbetreuung abgerechnet wird,der durch die Hausmeister gemacht wird,was beinhaltet
-Gartenpflege
-Instandsetzung
-Licht check
Objektpflege (Treppenhaus,Gehwege usw)

Ob dann neben bei der Posten Winterdienst der auch von den selben Personen gemacht wird abgerechnet werden darf als eigener Posten?

Da es noch ein alter MV ist,steht im Vertrag Hausmeisterdienst und Winterdienst als eigener Posten.Dies wurde erst jetzt zusammen gefasst vor 2 Jahren in Objektbetreuung alles was der Hausmeister macht

Warum ich Frage ist die,das die Objektbetreuung mir sehr hoch erscheint bei 91,2 qm sind knapp 800 Euro bei einem Gesamt Grundstück von 631qm Wohnfläche in einem Mehrfamilienhaus mit 8 Wohnungen.Arbeitstage 1x die Woche für ca 2 Std

Und wie sieht es aus beim Wasserverbrauch ohne Wasseruhr.Würde da dann pro Person abgerechnet werden oder verbrauch geteilt durch Wohnungen?

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7 Antworten
#1
 Von 
Solan196
Status: Senior-Partner (6115 Beiträge, 807x hilfreich)

Zitat (von kixa):
Ob dann neben bei der Posten Winterdienst der auch von den selben Personen gemacht wird abgerechnet werden darf als eigener Posten?


Kommt auf die Vertragsgestaltung an, aber grundsätzlich sehe ich da kein Hindernis.

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#2
 Von 
Anami
Status: Unbeschreiblich (36988 Beiträge, 6227x hilfreich)

Zitat (von kixa):
Ob dann neben bei der Posten Winterdienst der auch von den selben Personen gemacht wird abgerechnet werden darf als eigener Posten?
Ja, wenn das noch im Hausmeister-Vertrag steht.
Zitat (von kixa):
Arbeitstage 1x die Woche für ca 2 Std
Kennst du den Hausmeister-Vertrag? Oder wo steht das?
Zitat (von kixa):
Und wie sieht es aus beim Wasserverbrauch ohne Wasseruhr.
WAS steht jetzt in der BK-Abrechnung zu Wasserkosten?

Ich verstehe deinen Satz nicht.
-Du hast 91,2 m² Wohnfläche.
-Es gibt 8 WE.
-Das Haus hat 631 m² Wohnfläche.

Knapp 800,- pro Jahr für die Objektbetreuung des 8-WE-Hauses?
Und noch was extra für Winterdienst (zB auf Nachweis?)

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Solan196
Status: Senior-Partner (6115 Beiträge, 807x hilfreich)

Zitat (von kixa):
Da es noch ein alter MV ist,steht im Vertrag Hausmeisterdienst und Winterdienst als eigener Posten.


Ich habe einen neuen MV und da sind HM und WD auch getrennt, liegt. Und ja, dann kann der WD auch getrennt vom HM abgerechnet werden.

Schau dir die Belege an, und die Verträge.

800 € für deine WE für HM und WD zusammen?

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#4
 Von 
kixa
Status: Schüler (216 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Kennst du den Hausmeister-Vertrag? Oder wo steht das?

Die Zeiten waren von mir.Da ich sehe wann der HM kommt und geht.

Den Vertrag kenne ich nicht vom sehen sondern nur Aussage das der Vermieter eine GmbH hat ,wo er ein Mitarbeiter als Geschäftsführer drauf gesetzt hat.Da drüber werden die HM als Beispiel bezahlt.Die Einsicht in den Rechnungen ergab nur z.b Winterdienst dann die Tage die Std Lohn.

So auch bei Objektbetreuung. Tage Std Lohn.Aufgaben Gartenpflege,gehwegreinigung ,Objektsichtung aus Defekte so wie z.b Busch neu Pflanzen oder Baustellen oder Fahrradständer ersetzen usw.

Zitat (von Anami):
WAS steht jetzt in der BK-Abrechnung zu Wasserkosten?

Ich verstehe deinen Satz nicht.
-Du hast 91,2 m² Wohnfläche.
-Es gibt 8 WE.
-Das Haus hat 631 m² Wohnfläche.

Knapp 800,- pro Jahr für die Objektbetreuung des 8-WE-Hauses?
Und noch was extra für Winterdienst (zB auf Nachweis?)


Ja genau 91,2 qm Wohnfläche ,8 WE und gesamthaus 631 qm Wohnfläche .

Frischwasserkosten 1992,00 Euro Gesamtkosten.Verbrauchgesamt für das Haus 10. 950.0000 anteilig 1,8250000 Personentage = 332,14 Euro

Und Ja 800 Euro für Objektpflege plus 71,00 für Winterdienst

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#5
 Von 
kixa
Status: Schüler (216 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
800 € für deine WE für HM und WD zusammen?

Nein 800 für Objektpflege und 71,00 Winterdienst.

Für meine WE

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#6
 Von 
Spezi-2
Status: Senior-Partner (6704 Beiträge, 2354x hilfreich)

Grundsätzlich kommt es mietvertraglich darauf an, was dort als umlegbare Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung steht. Da brauchen im Mietvertrag keine Bezeichnungen wie Objektbetreuung, Winterdienst, oder ... zu stehen, es genügt sogar die Nennung "Betriebskosten nach Betriebskostenverordnung".

Nach der bisherigen Schilderung ist daher davon auszugehen, daß die nach der Betriebskostenverordnung als Umlage zulässigen Betriebskosten vereinbart sind.

Ein ganz anderes Thema ist, die Frage wie der Vermieter die Betriebskosten in der Abrechnung bezeichnet.
Objektvertreuung (also die Zusammenfassung mehrer Betriebskostenarten) sind da unzureichend und ein Mieter
kann verlangen, daß der Vermieter dieses aufgeteilt mitteilt. Dies gilt auch bei einer Bezeichung "Hausmeisterkosten". Außerdem kann der Mieter ja die Belege einsehen und diese müssen die Kosten dann auch detailiert enthalten.
Wenn ich in #1 Instandsetzung lese, sind solche Kosten keine umlegbaren Betriebskosten !
Objektpflege bedeutet auch nur Pflege aber nicht Erneuerung oder Instandsetzung.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#7
 Von 
kixa
Status: Schüler (216 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Ein ganz anderes Thema ist, die Frage wie der Vermieter die Betriebskosten in der Abrechnung bezeichnet.
Objektvertreuung (also die Zusammenfassung mehrer Betriebskostenarten) sind da unzureichend und ein Mieter
kann verlangen, daß der Vermieter dieses aufgeteilt mitteilt. Dies gilt auch bei einer Bezeichung "Hausmeisterkosten". Außerdem kann der Mieter ja die Belege einsehen und diese müssen die Kosten dann auch detailiert enthalten.

Es ist der Begriff Objektbetreuung. Da drinnen sind alle Arbeiten wie genannt also Garten,Gehwege,Lichtanlagen usw usw.Wenn etwas Repariert wurde z.b ein Zaun oder neuer Baum usw.

Zitat (von Spezi-2):
Außerdem kann der Mieter ja die Belege einsehen und diese müssen die Kosten dann auch detailiert enthalten.


Einsehen ging jetzt nur,da ich gesagt habe das ich nicht bereit bin zu zahlen.Aber ich darf weder was abschreiben noch Bilder machen.

Die Einsicht ist für mich nicht zu verstehen da z.b nur steht lohnkosten HM von bis std lohn Gesamt lohn.Art Objektpflege.

Daraus sehe ich nicht was wann z.b gemacht wurde,um eventuell zu trennen was Instandsetzung wäre

Daneben heraus Winterdienst.Es sind Monate von Okt-März angegeben und dann die Std.

Auch bei den Stromkosten z.b für die separate Waschmaschine wo ich noch nie den Zähler gesehen habe,steht nur Verbrauch von bis und das wars

Kein Ansatz von wem und mit wem der Strom abgerechnet oder beliefert wird

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