Guten Tag,,
Wir hatten einen Wasserschaden und haben für Juli 21 einen Mietminderung bekommen. Bis der komplette Schaden behoben war ( Bautrockner und verschließen der Wand) hat es bis Mitte Oktober gedauert. Wir konnten den Raum nicht nutzen.
Da bei uns familiär viel los war, haben wir vergessen für die Monate August, September und Oktober die Mietminderung zu verlängern.
Können wir noch rückwirkend die Mietminderung durchsetzen oder haben wir Pech gehabt?
Viele Grüße Eva
Rückwirkende Mietminderung geltend machen
ZitatWir hatten einen Wasserschaden und haben für Juli 21 einen Mietminderung bekommen. Bis der komplette Schaden behoben war ( Bautrockner und verschließen der Wand) hat es bis Mitte Oktober gedauert. Wir konnten den Raum nicht nutzen. :
Eine Mietminderung gilt ab Bekanntgabe des Mangels bis zur Behebung dessen. Also dürfte die Minderung automatisch bis Oktober gültig sein. So sehe ich das.
Zur Verwirkung und Verjährung des Rechtes auf Mietminderung siehe https://www.mietminderung.org/mietminderung-verwirkung/ . Grundsätzlich kann man eine Mietminderung auch rückwirkend vornehmen. Wichtig ist nur, dass Vermieter vom Mangel weiß. Wenn er nichts davon weiß und genau aus diesem Grund einen Mangel nicht beheben kann, dann ist eine rückwirkende Mietminderung nicht möglich.
Nein, das ist so allgemein falsch. Erstens beginnt eine Mietminderung ab Vorhandensein des Mangels und nicht erst ab Bekanntgabe. Die Mängelmeldung ist nur wegen § 536c (2) BGB wichtig. Wenn der Vermieter von nichts weiß und deswegen den Mangel nicht beheben kann, dann ist keine Mietminderung möglich. Zweitens kann der Mieter seine Rechte auch verwirken.ZitatEine Mietminderung gilt ab Bekanntgabe des Mangels bis zur Behebung dessen. :
-- Editiert von cauchy am 13.02.2022 11:09
Meine Empfehlung:ZitatKönnen wir noch rückwirkend die Mietminderung durchsetzen :
Dem Vermieter kann man schriftlich, sachlich und höflich mitteilen, dass die Schadensbeseitigung unvorhergesehen so lange gedauert hat und kann darauf verweisen, dass man die Mietminderung für die entspr. Monate mit der nächsten Zahlung verrechnen möchte.
Dem Vermieter wurde der Schaden mitgeteilt. Dem Vermieter war vermutlich auch bekannt, dass die ganze Aktion bis Oktober gedauert hat. Falls dem Vermieter die Dauer bis Oktober doch nicht bekannt war, kann man das als Mieter sicher belegen/nachweisen.
https://www.123recht.de/Forum-__f594707.html
Laut Pro-Mietrecht folgendes Zitat:
"Ab wann beginnt, wann endet die Mietminderung für eine Wohnung?
Aber von wann - bis wann gilt die Mietminderung, darf gemindert werden:
Mietminderung bis zu welchem Zeitpunkt, Ende der Minderung?
Mietminderung beginnt, wenn der Vermieter über wesentliche Mängel Kenntnis hat
Die Minderung beginnt in dem Augenblick, in dem der Vermieter von dem Mangel Kenntnis erhält.
Deshalb ist es sehr wichtig, die Mangelanzeige, den Zugang beim Vermieter, nachweisen zu können:
Mängel mitteilen, Mietminderung und Ansprüche geltend machen
Musterbrief - Mängel der Mietwohnung mitteilen, Reparatur fordern
Wie lange, für welchen Zeitraum, von wann bis wann kann der Mieter die Miete mindern?
Die Minderung endet erst, wenn der Mangel vollständig beseitigt ist.
Manchmal erfolgt ein Teil-Reparatur, durch die sich dann der Mangel geringer auf die Nutzung der Wohnung auswirkt und damit auch die Minderung geringer ausfällt."
Das mag da so stehen, ist aber falsch. Nach § 536 (1) BGB ergibt sich eine Mietminderung direkt ab Auftreten des Mangels. Einschränkungen ergeben sich aus § 536c (2) BGB, der da lautet" Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er dem Vermieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Soweit der Vermieter infolge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Mieter nicht berechtigt,ZitatLaut Pro-Mietrecht folgendes Zitat: :
1. die in § 536 bestimmten Rechte geltend zu machen, (...)"
Um mal ein Extremfall zu wählen: Wenn eine Flut das Haus weggerissen hat, dann ist eine unmittelbare Mängelmeldung eines Mieters nicht entscheidend. Der Vermieter wäre auch mit Mängelmeldung nicht in der Lage, das Haus sofort wieder hinzustellen. Ein anderes Beispiel: Der Vermieter beauftragt einen Gerüstbauer, um an Tag X das Haus voll einzurüsten. Dann ist dem Vermieter bekannt, dass der Mangel ab Tag X vorhanden sein wird. Auch da ist eine Mängelmeldung für die Mietminderung wahrscheinlich entbehrlich.
Ich weiß, darum geht es hier nicht. Aber falsch stehenlassen wollte ich es dann auch nicht. Zumal diese Aussage "Die Minderung endet erst, wenn der Mangel vollständig beseitigt ist. " der Seite aus meiner Sicht auch nicht so wirklich hilfreich ist. Ja, eine Mietminderung ist möglich während der vollen Zeit, in der der Mangel vorhanden ist. Aber der Mieter kann diesen Anspruch verwirken, der Anspruch kann auch verjähren.
Wie ist es denn zu werten, wenn ein Mieter in Kenntnis des Mangels und bei angekündigter Mietminderung dennoch den vollen Mietzins zahlt ?
Genau das und der zeitliche Abstand zum Mangel lassen mich sagen: Ich weiß es nicht. Es kann Verwirkung eingetreten sein, vielleicht aber auch nicht. Dazu müsste man vermutliche intensive Recherche in Fachkommentaren oder Urteilen betreiben und würde selbst dann sehr wahrscheinlich keine eindeutige Antwort erhalten. So zumindest meine Meinung.ZitatWie ist es denn zu werten, wenn ein Mieter in Kenntnis des Mangels und bei angekündigter Mietminderung dennoch den vollen Mietzins zahlt ? :
Wir werden es einfach versuchen und um die Mietminderung von Juli 21 bis Oktober 21 bitten . Entweder das Geld soll das Geld überwiesen werden oder wir behalten es ein.
Wir werden das Wort „rückwirkend" nicht benutzen.
Die Vermieterin hat uns den Geldbetrag für die Stromkosten des Bautrockners überwiesen, somit hat sie ja den Zeitraum anerkannt, oder?
Vielen Dank für die Antworten!
Zitatund würde selbst dann sehr wahrscheinlich keine eindeutige Antwort erhalten. :
Richtig, denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren mit und es wird keiner die Muße haben über alle 6,584 Varianten zu referieren.
Zitatund um die Mietminderung von Juli 21 bis Oktober 21 bitten :
Wenn man mal davon ab sieht, das man um eine Mietminderung nicht bitten muss, bitte muss keiner erfüllen.
ZitatEntweder das Geld soll das Geld überwiesen werden oder wir behalten es ein. :
Man sollte sich für eine Variante entscheiden, sonst gibt das nur Chaos.
Okay Danke!
ZitatIch weiß, darum geht es hier nicht. Aber falsch stehenlassen wollte ich es dann auch nicht. Zumal diese Aussage "Die Minderung endet erst, wenn der Mangel vollständig beseitigt ist. " der Seite aus meiner Sicht auch nicht so wirklich hilfreich ist. Ja, eine Mietminderung ist möglich während der vollen Zeit, in der der Mangel vorhanden ist. Aber der Mieter kann diesen Anspruch verwirken, der Anspruch kann auch verjähren. :
Das sind dann immer die Feinheiten, worauf der Fachmann/RA sagen würde:
"Kommt drauf an". Wenn.....dann...
ZitatRichtig, denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren mit und es wird keiner die Muße haben über alle 6,584 Varianten zu referieren. :
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