Welcher Mieterverein / Mieterschutzbund ist der beste

5. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
kenblock
Status: Beginner (67 Beiträge, 9x hilfreich)
Welcher Mieterverein / Mieterschutzbund ist der beste

Hallo!

Da wir bei einer MVOC-Messung absolute Höchstwerte erzielt haben und jetzt wohl nach dem verstecktem Schimmel in unserer Wohnung suchen müssen, möchte ich gerne noch vorab in den Mieterschutzbund eintreten. Ich habe zwar auch viel schlechtes darüber gehört, aber vielleicht bringt es ja doch was...zumindest fürs Gefühl.

Oder was denkt Ihr darüber?

Ich hab jetzt spontan den Mieterschutzbund Berline e.V. gefunden (Jahresbeitrag 48€) und beim Berliner Mieterverein kostet das ganze schon 9€ im Monat.

Gibt es "den" einen Mieterschutzbung/Mieterverein in Berlin, oder ist es "egal" zu welchem man geht?

Danke schonmal

Ken

-- Editiert von kenblock am 05.07.2018 16:55

-- Editiert von Moderator am 10.07.2018 17:40

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11 Antworten
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3220x hilfreich)

Warum haben Sie keine RS? Gerade bei so komplexen Themen wie Schimmel ist (wie in vielen anderen Dingen auch) so ein Verein absolut überfordert.

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#2
 Von 
muemmel
Status: Unbeschreiblich (33918 Beiträge, 17618x hilfreich)

Warum haben Sie keine RS? Also ob die bei einer solchen Mitgliedschaft nicht eingeschlossen wäre... http://www.bmgev.de/verein/rechtsschutz.html

-- Editiert von muemmel am 05.07.2018 18:11

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3220x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Warum haben Sie keine RS? Also ob die bei einer solchen Mitgliedschaft nicht eingeschlossen wäre... http://www.bmgev.de/verein/rechtsschutz.html

-- Editiert von muemmel am 05.07.2018 18:11


Als VM begrüßen wir es immer, wenn der Mieter statt über einen ordentlichen Anwalt (der günstigenfalls über eien RS finanzert wird) über so einen Verein kommt.

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#4
 Von 
Michael32
Status: Schlichter (7439 Beiträge, 1630x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Warum haben Sie keine RS? Also ob die bei einer solchen Mitgliedschaft nicht eingeschlossen wäre... http://www.bmgev.de/verein/rechtsschutz.html

-- Editiert von muemmel am 05.07.2018 18:11


Jaja.....

Zitat:
Abweichend von anderen Rechtsschutzversicherungen besteht eine Wartezeit von nur einem Monat ab Eingang der ersten Zahlung. Rechtsschutz gibt es für alle Schadensfälle, die nach Ablauf dieser Frist entstanden sind. Als Eintritt des Schadensfalls gilt das Ereignis, das als Ursache des Rechtsstreits anzusehen ist

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#5
 Von 
kenblock
Status: Beginner (67 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Zitat (von muemmel):
Warum haben Sie keine RS? Also ob die bei einer solchen Mitgliedschaft nicht eingeschlossen wäre... http://www.bmgev.de/verein/rechtsschutz.html

-- Editiert von muemmel am 05.07.2018 18:11


Jaja.....

Zitat:
Abweichend von anderen Rechtsschutzversicherungen besteht eine Wartezeit von nur einem Monat ab Eingang der ersten Zahlung. Rechtsschutz gibt es für alle Schadensfälle, die nach Ablauf dieser Frist entstanden sind. Als Eintritt des Schadensfalls gilt das Ereignis, das als Ursache des Rechtsstreits anzusehen ist


also heißt es, dass ich erst nach dem ablauf dieses monats das eventuelle schimmelproblem melden sollte? heißt folglich auch, dass die MVOC-Messung nochmal wiederholt werden müsste?

ich habe gerade auch mal bei der HUK angefragt. da beträgt diese wartezeit 3 monate.

gilt diese rs-versicherung beim mieterschutzbund auch für selbständige? bei der huk kostet das nämlich extra bzw. mehr als für angestellte.

-- Editiert von kenblock am 05.07.2018 21:04

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#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3220x hilfreich)

Sie haben Kenntnis von dem angeblichen Mangel? Dann sollten Sie zum einen schleunigst den VM informieren und auffordern den Mangel zu beheben und zum anderen wäre es mE Betrug (gegenüber der Versicherung), wenn Sie sich versichern lassen, die Zeit abwarten und dann erst den Mangel melden.

Was schwebt Ihnen denn so vor? Mangelbeseitung, Mietminderung, Urlaub in der Karibik?

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#7
 Von 
Michael32
Status: Schlichter (7439 Beiträge, 1630x hilfreich)

Zitat (von kenblock):
also heißt es, dass ich erst nach dem ablauf dieses monats das eventuelle schimmelproblem melden sollte? heißt folglich auch, dass die MVOC-Messung nochmal wiederholt werden müsste?


Das heißt der Käse ist gegessen..... Und die Versicherungen forschen da schon sehr genau nach, wenn gleich oder kurz nach der Wartezeit ein Versicherungsfall gemeldet wird....

Und dann steht auf der Seite noch, dass nur die Kosten bis 51.000 EUR pro Fall übernommen werden...... Das bringt ja echt was.....

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#8
 Von 
fb367463-2
Status: Schlichter (7421 Beiträge, 3096x hilfreich)

Zitat (von kenblock):
Zitat (von Michael32):
Zitat (von muemmel):
Warum haben Sie keine RS? Also ob die bei einer solchen Mitgliedschaft nicht eingeschlossen wäre... http://www.bmgev.de/verein/rechtsschutz.html

-- Editiert von muemmel am 05.07.2018 18:11


Jaja.....

Zitat:
Abweichend von anderen Rechtsschutzversicherungen besteht eine Wartezeit von nur einem Monat ab Eingang der ersten Zahlung. Rechtsschutz gibt es für alle Schadensfälle, die nach Ablauf dieser Frist entstanden sind. Als Eintritt des Schadensfalls gilt das Ereignis, das als Ursache des Rechtsstreits anzusehen ist


also heißt es, dass ich erst nach dem ablauf dieses monats das eventuelle schimmelproblem melden sollte? heißt folglich auch, dass die MVOC-Messung nochmal wiederholt werden müsste?

ich habe gerade auch mal bei der HUK angefragt. da beträgt diese wartezeit 3 monate.

gilt diese rs-versicherung beim mieterschutzbund auch für selbständige? bei der huk kostet das nämlich extra bzw. mehr als für angestellte.

-- Editiert von kenblock am 05.07.2018 21:04


Ja, ja, und das sollten Sie bei den Versicherungsgesellschaften erfragen. Hier wird Sie wohl keiner dezidiert in Sachen beste RV für Selbstständige beraten (wollen).

Und das beherzigen :
Zitat (von AltesHaus):
Sie haben Kenntnis von dem angeblichen Mangel? Dann sollten Sie zum einen schleunigst den VM informieren und auffordern den Mangel zu beheben und zum anderen wäre es mE Betrug (gegenüber der Versicherung), wenn Sie sich versichern lassen, die Zeit abwarten und dann erst den Mangel melden.

Was schwebt Ihnen denn so vor? Mangelbeseitung, Mietminderung, Urlaub in der Karibik?

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#9
 Von 
muemmel
Status: Unbeschreiblich (33918 Beiträge, 17618x hilfreich)

Und dann steht auf der Seite noch, dass nur die Kosten bis 51.000 EUR pro Fall übernommen werden...... Das bringt ja echt was..... Keine Ahnung, was Ihrer Meinung nach Anwalts- und Gerichtsgebühren so kosten - m. W. nach kommt man da äußerst selten über 51.000 Euro.
Als VM begrüßen wir es immer, wenn der Mieter statt über einen ordentlichen Anwalt (der günstigenfalls über eien RS finanzert wird) über so einen Verein kommt. Zumindest bei diesem Verein erfolgt sämtliche Rechtsberatung über Anwälte. Wie genau unterscheiden Sie also die Anwälte des BMG von Nicht-BMG-Anwälten? Schwarze Liste?

-- Editiert von muemmel am 06.07.2018 14:53

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3220x hilfreich)


Zitat (von muemmel):
Als VM begrüßen wir es immer, wenn der Mieter statt über einen ordentlichen Anwalt (der günstigenfalls über eien RS finanzert wird) über so einen Verein kommt. Zumindest bei diesem Verein erfolgt sämtliche Rechtsberatung über Anwälte. Wie genau unterscheiden Sie also die Anwälte des BMG von Nicht-BMG-Anwälten? Schwarze Liste?


Der Unterschied liegt mEn in der Güte der Beratung. Ist in etwa wie der Unterschied zwischen einem Originalmedikament und Generika. Wir haben mit vielen dieser Vereine Kontakt gehabt, das ist bundeslandübergreifend überall das Gleiche. Allerdings betreuen wir keine Liegenschaft in Berlin, Sie meinen mit BMG die Berliner Mietergemeinschaft? Waren das nicht die, die ihre Anwälte rausgeworfen haben? Ja find ich gut.

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#11
 Von 
muemmel
Status: Unbeschreiblich (33918 Beiträge, 17618x hilfreich)

Sie meinen mit BMG die Berliner Mietergemeinschaft? Ja.
Waren das nicht die, die ihre Anwälte rausgeworfen haben? Nö. Aber wer keine Argumente hat, muß halt zur Verleumdung greifen.. Wirklich interessant, mit was für "Argumenten" die Vermieterseite hier arbeitet.

-- Editiert von muemmel am 07.07.2018 13:52

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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