Hallo,
Folgendes Problem: Ich habe Letzte Woche eine Einladung vom Arbeitsamt bekommen mit der Überschrift: "Ich möchte mit ihnen, über Ihre Leistungsangelegenheiten sprechen."
Erst einmal möchte ich sagen, ich beziehe ALG I und habe noch nie einen Termin versäumt. Und wenn ich nicht hingehen konnte (wegen Krankheit etc.) Habe ich immer pünktlich angerufen und meinen AU abgegeben.
So, vorhin erst mal angerufen und gefragt was das für eine Einladung ist. Mir wurde gesagt das ich am 23.5.2019 nicht zu einem Termin erschienen bin und deswegen jetzt meine Leistungen, bis der ganze Sachverhalt geklärt ist gestrichen worden ist.
Ich habe gesagt das ich so einen Brief nie erhalten habe, Was ja auch stimmt. und des war der Dame am hörer egal und sie sagte nur, mir wurde die Einladung geschickt und Das Arbeitsamt wäre nicht schuld daran. Aber komischerweise war in dem Briefumschlag wo die 2. Einladung drin lag noch eine weitere Einladung, aber für jemand anderes bestimmt also ist das nicht neu, das es da Probleme mit der Post gab.
Ich habe am 4 Juni einen Termin zur "Anhörung" und soll das Alles erklären.
So meine Frage: ist das denn rechtens das mir einfach mein Geld gestrichen wird, obwohl ich nicht mal eine Ahnung davon gehabt habe?
Ich muss am ende des Monats, Miete, essen, Rechnungen usw. bezahlen was sicherlich einige Mahnungen und extra Rechnungen mit sich bringen wird. Wer wird die Mahngebühren dafür bezahlen müssen?
Hätte ich heute gar nicht angerufen, hätte ich wahrscheinlich am 4. Juni erst erfahren was Sache ist_ ergo ich hätte keine Vorbereitungen treffen können bezüglich der Lebensmittel usw. Müsste Das Arbeitsamt da auch keinen Brief schicken, das mir was gestrichen worden ist?
Wie kann ich jetzt am besten vorgehen bzw. die Sache beschleunigen?
Arbeitsamt streicht mir Das Geld weil ich zum Termin nicht erschienen bin
ist das denn rechtens das mir einfach mein Geld gestrichen wird Nein. Das ist aber bisher auch gar nicht passiert.
Müsste Das Arbeitsamt da auch keinen Brief schicken, das mir was gestrichen worden ist? Natürlich. Und da es keinen solchen Brief gibt, wurde zumindest bisher auch nichts gestrichen. By the way gibt es bei erstmaligem Terminversäumnis 10 % Kürzung - das ist unerfreulich, aber es führt i. d. R. nicht dazu, dass man keine Miete mehr zahlen kann etc. Und hier wäre es, da Sie von dem Termin nichts wußten, auch nicht zulässig.
Zitatist das denn rechtens das mir einfach mein Geld gestrichen wird Nein. Das ist aber bisher auch gar nicht passiert. :
Müsste Das Arbeitsamt da auch keinen Brief schicken, das mir was gestrichen worden ist? Natürlich. Und da es keinen solchen Brief gibt, wurde zumindest bisher auch nichts gestrichen. By the way gibt es bei erstmaligem Terminversäumnis 10 % Kürzung - das ist unerfreulich, aber es führt i. d. R. nicht dazu, dass man keine Miete mehr zahlen kann etc. Und hier wäre es, da Sie von dem Termin nichts wußten, auch nicht zulässig.
Doch. Ich habe heute 2 mal angerufen und die haben mir gesagt, das ich am ende des monats kein geld bekommen werde.
Und wegen dem brief, hat sie mir nur iwelche paragraphen zitiert die angeblich auf der 2 Einladung stehen würden. Aber trotzdem macht das kein sinn.
Weiter unten müsste stehen, dass es eine Einladung nach § 309 SGB III ist und dass...usw.ZitatIch möchte mit ihnen, über Ihre Leistungsangelegenheiten sprechen." :
Das wäre ein vollkommen ungewöhnliches Ding. Das war am Telefon ganz sicher eine falsche Aussage.ZitatMir wurde gesagt das ich am 23.5.2019 nicht zu einem Termin erschienen bin und deswegen jetzt meine Leistungen, bis der ganze Sachverhalt geklärt ist gestrichen worden ist. :
Ein Meldeversäumnis wird nach §159 (6) SGB III mit einer Sperrzeit von 1 Woche geahndet. Vorher ist dem LB nach § 24 SGB X per Anhörung eine Stellungnahme zu ermöglichen. Es könnte einen wichtigen Grund für das Versäumnis geben.
Wahrscheinlich kannst du bis zum 4.6. eine solche Anhörung/Stellungnahme abgeben/schreiben/hinschicken. Oder sollst du selbst hinkommen?ZitatIch habe am 4 Juni einen Termin zur "Anhörung" und soll das Alles erklären. :
Der 23.5. war am letzten Donnerstag. Schon heute bekommst du eine schriftliche Einladung für den 4.6.?
Echt? So schnell ist dein Amt?
Wann kam dieser Brief? Hast du ihn noch aufgehoben?ZitatIch habe gesagt das ich so einen Brief nie erhalten habe, .... Aber komischerweise war in dem Briefumschlag wo die 2. Einladung drin lag noch eine weitere Einladung, aber für jemand anderes bestimmt :
Ich habe heute 2 mal angerufen und die haben mir gesagt, das ich am ende des monats kein geld bekommen werde. Ohne Bescheid? Völlig rechtswidrig, aber das haben Sie vermutlich nur falsch verstanden.
Brief nicht erhalten? Pech für das Amt. Der Absender ist in der Beweislast, daß der Brief zugestellt wurde. Das schreibst du in der Anhörung.
Tipp: Auch wenn die Jobbörse der BA wegen Datenklau und Fake- Angebote momentan etwas in Verruf geraten ist, da sind doch aber auch deine Termine & Bewerbungen gelistet.
Daß postalisch nicht immer der sichertste Weg ist, wissen wir und das ist auch klar. Da ich aber in meiner Hartz-Zeit auch da immer regelmäßig reingeschaut habe, ging mir nichts durch die Lappen.
Das ist im ALG I genauso wie im ALG II.
Habe ich auch selbst erlebt. Aber gut...
-- Editiert von Spejbl am 27.05.2019 18:10
Zitat:
Doch. Ich habe heute 2 mal angerufen und die haben mir gesagt, das ich am ende des monats kein geld bekommen werde.
Fake- News. Ohne Aufhebungsbescheid bzw. Bescheid über eine Sperrzeit darf nicht eingestellt werden. Am Sonsten gehts gleich zum Sozialgericht.
ZitatDas wäre ein vollkommen ungewöhnliches Ding. Das war am Telefon ganz sicher eine falsche Aussage. :
Ein Meldeversäumnis wird nach §159 (6) SGB III mit einer Sperrzeit von 1 Woche geahndet. Vorher ist dem LB nach § 24 SGB X per Anhörung eine Stellungnahme zu ermöglichen. Es könnte einen wichtigen Grund für das Versäumnis geben.
Naja, also wie gesagt ich habe 2 mal angerufen und 2 mal die gleiche Antwort bekommen. Und zwar das ich am ende des Monats einfach kein Geld bekommen werde. Also keine Prozentuale Kürzungen.
Ja, die Stellungnahme wird mir ja am 4 Juni ermöglicht. Aber ich habe davor keine Möglichkeit irgendetwas zu beweisen deswegen kann ich ja auch keine Miete bezahlen usw.
ZitatWahrscheinlich kannst du bis zum 4.6. eine solche Anhörung/Stellungnahme abgeben/schreiben/hinschicken. Oder sollst du selbst hinkommen? :
Der 23.5. war am letzten Donnerstag. Schon heute bekommst du eine schriftliche Einladung für den 4.6.?
Echt? So schnell ist dein Amt?
Also mein angeblich versäumter Termin war am 23.5.2019 und das schreiben habe ich Letzten freitag bekommen also praktisch sofort nach einem tag. Und ja, ich soll am 4 Juni da persönlich erscheinen.
ZitatWann kam dieser Brief? Hast du ihn noch aufgehoben? :
Also beide waren in dem Briefumschlag drinnen, wo auch Die Einladung zum 4. Juni war. Und das habe ich noch hier liegen zum nachweis.
ZitatOhne Bescheid? Völlig rechtswidrig, aber das haben Sie vermutlich nur falsch verstanden. :
Genau das gleiche habe ich die Dame am telefon auch gefragt. Sie sagte nur, Da müsste kein Brief deswegen kommen und es würden ja irgendwelche Paragraphen auf dem schreiben was ich zuletzt bekommen habe stehen.
deswegen kann ich ja auch keine Miete bezahlen usw. Ja, wenn Sie unbedingt glauben wollen, dass Sie kein Geld kriegen, kann Sie hier keiner abhalten. Aber "was machen" ist da die falsche Frage - wollen Sie jetzt eine Beschwerde schicken mit der Begründung, am Freitag bekämen Sie kein Geld? Das wird höchst peinlich, wenn Sie es dann doch erhalten...
Zitatdeswegen kann ich ja auch keine Miete bezahlen usw. Ja, wenn Sie unbedingt glauben wollen, dass Sie kein Geld kriegen, kann Sie hier keiner abhalten. Aber "was machen" ist da die falsche Frage - wollen Sie jetzt eine Beschwerde schicken mit der Begründung, am Freitag bekämen Sie kein Geld? Das wird höchst peinlich, wenn Sie es dann doch erhalten... :
Danke für ihre Hilfe erstmal. Ich kann nur das sagen was die Damen mir am Telefon gesagt haben. Ich hoffe natürlich das sie recht haben, und ich freitag Geld bekomme.
Mir wurde auch gesagt, Das ALG I wird erst dann wieder bezahlt, wenn ich am 4. Juni zu der Einladung gehe, und denen erkläre was vorgefallen ist. Und falls es soweit kommt, würde es weitere 5 Arbeitstage dauern bis ich mein Geld erhalten würde. Genau so wurde es mir gesagt...
Das war einfach zweimal falsch.ZitatNaja, also wie gesagt ich habe 2 mal angerufen und 2 mal die gleiche Antwort bekommen. :
Das gibt es bei ALG 1 nicht. Da gibts im Fall des Falles GAR KEIN Geld für 1 Woche.ZitatAlso keine Prozentuale Kürzungen. :
Das ist also eine EINLADUNG für den 4.6.?ZitatJa, die Stellungnahme wird mir ja am 4 Juni ermöglicht. :
Bitte: Kannst du das mal abschreiben? Das mit der Einladung zur Stellungnahme am 4.6.?
Und du bekommst wirklich ALG1?
Kein Hartz 4?
ZitatDas gibt es bei ALG 1 nicht. Da gibts im Fall des Falles GAR KEIN Geld für 1 Woche :
Genau das mein ich. Also bekomme ich Am ende diesen Monats kein Geld. Und ja ich bekomme Arbeitslosengeld 1 und kein Hartz 4.
ZitatBitte: Kannst du das mal abschreiben? Das mit der Einladung zur Stellungnahme am 4.6.? :
Einladung
Sehr geehrter Herr xxx,
ich möchte mit Ihnen über Ihre Leistungsangelegenheiten sprechen.
Ihre Termindaten:
Datum: Dienstag den 04.Juni 2019
Uhrzeit: um 8:30
Ort: Agentur für Arbeit Xxx, xxxstrasse 5
Bitte bringen sie Ihre Einladung zum Termin mit.
Dies ist eine Einladung nach § 309 Abs. 1 Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III) in Verbindung mit § 159 SGB III :
Beachten Sie bitte unbedingt auch die nachfolgende Rechtsfolgenbelehrung und die weiteren Hinweise.
Rückseite:
Rechtsfolgenbelehrung, und weiter Hinweise;
Wenn Sie ohne wichtigen Grund dieser Aufforderung nicht nachkommen, tritt eine Sperrzeit ein (Sperrzeit bei Meldeversäumnis; § 159 Abs. 1 Nr.6 SGB III ). Die Sperrzeit dauert eine Woche, Während der Dauer der Sperrzeit ruht der Anspruch auf Leistungen (Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Teilarbeitslosengeld), dass heisst, dass Leistungen nicht gezahlt werden. Ihre Anspruchsdauer mindert sich um die Tage der Sperrzeit.
Kurzum - kein Wort über eine Leistungseinstellung...
-- Editiert von muemmel am 27.05.2019 19:04
ZitatKurzum - kein Wort über eine Leistungseinstellung... :
Ja ein schreiben wegen einer Leistungseinstellung habe ich ja nicht bekommen, sagte ich ja. Dann verstehe ich nicht, wieso mir die Dame am Telefon gesagt hat das ich am ende des Monats kein Geld bekomme und bei mir eine Sperrzeit verhängt wurde.
"...Doch wann liegt ein derartiger Grund vor, sodass das Arbeitslosengeld eine Sperrzeit hervorruft?
Arbeitsaufgabe
Arbeitsablehnung
Unzureichende Eigenbemühungen
Ablehnung einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme
Abbruch bei einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme
Meldeversäumnis
Verspätete Arbeitssuchendmeldung.
Das vorletzte trifft wohl auf mich zu, wobei wie gesagt ich nichts dafür kann. Also stecke ich doch mitten in der Sperrzeit ..
Quatsch. Du bekommst am Freitag volles GELD für Mai.ZitatAlso bekomme ich Am ende diesen Monats kein Geld :
Was du abgeschrieben hast, hat nichts mit der Anhörung/Stellungnahme zu tun. Sondern das ist eine Einladung zum Gespräch.
Da solltest du hingehen.
Kapiere doch bitte endlich, dass die Damen am Telefon Bull**** erzählt haben. Oder du das alles falsch verstanden hast.
Wenn du für den 23.5. keine Einladung bekommen hast, liegt kein Meldeversäumnis vor.
Wenn du für den 23.5. EINE Einladung hattest und NICHT hingegangen bist, muss vor Sperrzeit-Bescheid eine Anhörung möglich sein. Erst dann könnte eine Sperrzeit von 1 Woche verhängt werden. WANN könnte das eintreten? Erst Ende Juni.
Fazit: Dein ALG 1 für Mai ist schon längst auf der Reise--- und am Freitag (oder gar am Mittwoch) auf deinem Konto. Vollständig.
Zitat:Quatsch. Du bekommst am Freitag volles GELD für Mai.ZitatAlso bekomme ich Am ende diesen Monats kein Geld :
Was du abgeschrieben hast, hat nichts mit der Anhörung/Stellungnahme zu tun. Sondern das ist eine Einladung zum Gespräch.
Da solltest du hingehen.
Kapiere doch bitte endlich, dass die Damen am Telefon Bull**** erzählt haben. Oder du das alles falsch verstanden hast.
Wenn du für den 23.5. keine Einladung bekommen hast, liegt kein Meldeversäumnis vor.
Wenn du für den 23.5. EINE Einladung hattest und NICHT hingegangen bist, muss vor Sperrzeit-Bescheid eine Anhörung möglich sein. Erst dann könnte eine Sperrzeit von 1 Woche verhängt werden. WANN könnte das eintreten? Erst Ende Juni.
Fazit: Dein ALG 1 für Mai ist schon längst auf der Reise--- und am Freitag (oder gar am Mittwoch) auf deinem Konto. Vollständig.
Vielen dank euch Allen für die Antworten. Das beruhigt mich.
Ne letzte frage, sagen wir ich bekomme doch kein geld diesen monat nur mal so angenommen. Was könnte ich dann tun?
ZitatBrief nicht erhalten? Pech für das Amt. Der Absender ist in der Beweislast, daß der Brief zugestellt wurde. Das schreibst du in der Anhörung. :
Tipp: Auch wenn die Jobbörse der BA wegen Datenklau und Fake- Angebote momentan etwas in Verruf geraten ist, da sind doch aber auch deine Termine & Bewerbungen gelistet.
Das ist im ALG I genauso wie im ALG II.
Habe ich auch selbst erlebt. Aber gut...
-- Editiert von Spejbl am 27.05.2019 18:10
Wo sind die genau gelistet? Habe ich leider nicht ganz verstanden
Also, wenn ich da rein gehe, Reiter Startseite, habe ich u.a. das Postfach. Alles rechts oben. Bewerbungen, darunter Postfach... Da sind Vermittlungsvorschläge und auch Termine ...
Zitat:
Ne letzte frage, sagen wir ich bekomme doch kein geld diesen monat nur mal so angenommen. Was könnte ich dann tun?
Sozialgericht. Leistungsklage i.V. mit Antrag auf einstweilige Anordnung zur sofortigen Auszahlung des ALG I .
Es existiert kein Bescheid über eine Sperre. Also darf die Zahlung nicht eingestellt werden.
-- Editiert von Spejbl am 28.05.2019 11:28
@Spejbl
Ja, du. Aber wo geht ein TE *rein*? Der hat uU noch nicht einmal gehört, dass es ein online-Portal mit Namen Jobbörse gibt, hat auch keinen Zugang usw.ZitatAlso, wenn ich da rein gehe, :
Der kann da nicht reingehen.
Die gute alte Schneckenpost bringts.
Und wenn sie es nicht bringt, braucht man als ALG1-LB nicht im online-Chaos der BA wühlen.
ZitatDer hat uU noch nicht einmal gehört, dass es ein online-Portal mit Namen Jobbörse gibt, hat auch keinen Zugang usw. :
In hiesiger Gegend bekommt man den bei Antragstellung gleich mit verpasst...
Bei uns auch. Ob im ALG I und/oder ALG II. Wird spätestens beim ersten Termin im Amt von dem/der Mitarbeiter(in) mit gemacht.
Zitat:
Die gute alte Schneckenpost bringts.
Und wenn sie es nicht bringt, braucht man als ALG1-LB nicht im online-Chaos der BA wühlen.
Dann ist aber der Absender in der Beweislast. Dann ist die Post nicht zugestellt wiorden. Damit sind Sperren, Sanktionen etc. ganz einfach rechtlich als nichtig zu beurteilen.
Das macht dann spätestens das SG. Möglicherweise wird dann ein elektronischer Zugang eingerichtet. Aber rückwirkend sind in einem solchen Fall die Sperren nichtig.
So leute, ich war gerade beim Arbeitsamt.
Mir wurde mitgeteilt das kein Geld raus ist. Also bekomme ich wie befürchtet, gar nichts diesen Monat.
Auf Nachfrage wurde mir auch mitgeteilt, das kein Aufhebungsbescheid oder Irgendetwas was mir mitteilt, das meine Leistungen eingestellt sind gesendet wurden. Und dass es Angeblich nicht nötig wäre so etwas zu senden denn es sei "normal".
Was kann ich jetzt denn tun? Ich bin echt fassungslos!
Die dame bei der Agentur heute sagte auch, Meine Sb wird darüber entscheiden also über ganzen vorfall (brief nicht angekommen usw.) Wenn sie meiner version glaubt bekomme ich das Geld wieder und wenn nicht bekomme ich ne sperre. Also nach lust und laune sozusagen.
Wie soll ich jetzt vorgehen? Ich kann am 1.6 nichts bezahlen.
Wie soll ich jetzt vorgehen? Das steht in Antwort 20. Bis Montag müssen Sie da aber schon warten - bis jetzt haben Sie ja nicht Vorzeigbares. Kommt am Freitag kein Geld, sieht das schon anders aus.
-- Editiert von muemmel am 28.05.2019 16:22
Aber dennoch schon mal den Vermieter, den Energielieferanten & co. darüber in Kenntnis setzen, daß es finanziell einen Engpass geben wird. Aber auch, daß du dran bist, ausstehende Gelder einzutreiben. Auch im Rahmen einer Leistungsklage.
Diese Schreiben in Kopie natürlich den Gläubigern zukommen lassen. Das ist zwar nicht explizit Sozialrecht, aber dennoch wichtig, da sonst die Mahnverfahren eingeleitet werden.
Zitat:
Auf Nachfrage wurde mir auch mitgeteilt, das kein Aufhebungsbescheid oder Irgendetwas was mir mitteilt, das meine Leistungen eingestellt sind gesendet wurden. Und dass es Angeblich nicht nötig wäre so etwas zu senden denn es sei "normal".
Was kann ich jetzt denn tun? Ich bin echt fassungslos!
Die dame bei der Agentur heute sagte auch, Meine Sb wird darüber entscheiden also über ganzen vorfall (brief nicht angekommen usw.) Wenn sie meiner version glaubt bekomme ich das Geld wieder und wenn nicht bekomme ich ne sperre. Also nach lust und laune sozusagen.
Wie soll ich jetzt vorgehen? Ich kann am 1.6 nichts bezahlen.
Offensichtlich denkt man, ohne Bescheid kann kein Widerspruch gemacht werden. Falsch. Wie schon gesagt:
Leistungsklage i.V. Antrag auf Anordnung zur Auszahlung beim zuständige Sozialgericht.
Ob die Dame glaubt oder nicht, ist gar nicht ihre Aufgabe. Das Amt hat zu beweisen, daß die Post zugestellt wurde. Notfalls gibt es einen Vorgesetzten.
Hier ergeht gleich mal eine Beschwerde über die Kompetenzüberschreitung der Mitarbeiterin.
https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/zugang-verwaltungsakt/
Lektüre Punkt 2.
Was tun? Wenn am 31. kein Geldeingang da ist:
* Gläubiger informieren
* Leistungsklage und Antrag auf Auszahlung
* Beschwerde über SB. Sie ist gar nicht befügt, darüber zu befinden, ob der Brief zugestellt wurde
Einmal reicht. Nicht zwei mal speichern.
-- Editiert von Spejbl am 28.05.2019 17:21
Zitat:Zitat:
Auf Nachfrage wurde mir auch mitgeteilt, das kein Aufhebungsbescheid oder Irgendetwas was mir mitteilt, das meine Leistungen eingestellt sind gesendet wurden. Und dass es Angeblich nicht nötig wäre so etwas zu senden denn es sei "normal".
Was kann ich jetzt denn tun? Ich bin echt fassungslos!
Die dame bei der Agentur heute sagte auch, Meine Sb wird darüber entscheiden also über ganzen vorfall (brief nicht angekommen usw.) Wenn sie meiner version glaubt bekomme ich das Geld wieder und wenn nicht bekomme ich ne sperre. Also nach lust und laune sozusagen.
Wie soll ich jetzt vorgehen? Ich kann am 1.6 nichts bezahlen.
Offensichtlich denkt man, ohne Bescheid kann kein Widerspruch gemacht werden. Falsch. Wie schon gesagt:
Leistungsklage i.V. Antrag auf Anordnung zur Auszahlung beim zuständige Sozialgericht.
Ob die Dame glaubt oder nicht, ist gar nicht ihre Aufgabe. Das Amt hat zu beweisen, daß die Post zugestellt wurde. Notfalls gibt es einen Vorgesetzten.
Hier ergeht gleich mal eine Beschwerde über die Kompetenzüberschreitung der Mitarbeiterin.
https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/zugang-verwaltungsakt/
Lektüre Punkt 2.
Was tun? Wenn am 31. kein Geldeingang da ist:
* Gläubiger informieren
* Leistungsklage und Antrag auf Auszahlung
* Beschwerde über SB. Sie ist gar nicht befügt, darüber zu befinden, ob der Brief zugestellt wurde
Okay Danke werde genau so vorgehen, falls das Geld auch am Freitag nicht da ist.
Gibt es denn ein Muster für solche einstweilige Verfügungen oder Muster? kenne mich da leider Ganz und gar nicht aus und würde schnell wie möglich so einen Antrag fertig schreiben.
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